Mrz 7

Die Scheinselbstständigkeit ist die pubertäre Akne auf der reifen Haut des schweizerischen Arbeitsmarktes.

Autor: PersonalRadar

Viele ausländische Anbieter von handwerklichen Dienstleistungen tummeln sich auf schweizerischen Baustellen und geben sich als selbständig Erwerbende aus. Die meisten bescheissen gnadenlos, arbeiten in Tat und Wahrheit für Subunternehmen, bedrängen das einheimische Gewerbe mit ihren Dumpinglöhnen und stören massiv auch die Personaldienstleistungsbranche. Es wird Zeit für harte und durchgreifende Massnahmen.

Die Scheinselbstständigkeit nimmt epidemische Ausmasse an.

Was soll dagegen getan werden? Der Bundesrat schlägt vor, im sogenannten Entsendegesetz eine klare und sofortige Dokumentationspflicht einzuführen. Das heisst im Detail:

  • Selbstständige Dienstleister aus der EU müssen an Ort und Stelle nachweisen können, dass sie tatsächlich als Selbstständige arbeiten. Wer das nicht kann verlässt die Baustelle sofort. Als Sanktion drohen saftige Bussen und neu auch die Anordnung eines Arbeitsunterbruchs.
  • Weiter sollen auch inländische Arbeitgeber gebüsst werden können, wenn sie ihren Angestellten weniger als den in einem Normalarbeitsvertrag festgelegten Mindestlohn bezahlen. Bis anhin drohten nur Arbeitgebern aus der EU eine Busse zu erhalten, die Personal in die Schweiz entsenden.
  • Last but not least sollen auch die noch zu formulierenden Detailsanktionen in den Gesamtarbeitsverträgen leichter allgemein verbindlich erklärt werden können. Mit anderen Worten können von den Arbeitgebern künftig Beiträge für die Kontrolle über die Einhaltung erleichtert allgemein verbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge einkassiert werden.

Politik, Wirtschaft und Sozialpartner sind sich ziemlich einig über die Stossrichtung. Der Nährboden der Scheinselbständigkeit muss ausgetrocknet werden. Interessant ist jedoch, dass Economiesuisse, der Gewerbeverband und die FDP die Vorschläge unterstützen, aber der Meinung sind , dass der liberale Arbeitsmarkt zu den zentralen Standortvorteilen der Schweiz zählt. Das ist in der Tat so. Der übertriebene Kontrollwahn, PersonalRadar möchte mit diesem LINK auf einen interessanten Artikel zu diesem Thema verweisen, darf auch nicht wieder neue Blüten treiben. Es ist aber wirklich an der Zeit, dass die zum Teil sehr unverschämten Scheinselbständigen zur Räson gebracht werden.

Es ist aber auf der anderen Seite auch schlimm wie gewisse Betriebe und Baudienstleister die Not vieler Menschen aus dem krisengeschüttelten Europa schamlos ausnutzen. Sehr oft werden die mit unhaltbaren Versprechungen in die Schweiz gelockt, dann ohne Skrupel mit zweifelhaften Arbeitsverträgen, wenn überhaupt einer ausgestellt wird, ausgebeutet und als orts-, sprach- und landesunkundige Menschen ihrem Schicksal überlassen, wenn es mit der Auftragslage doch nicht so gut läuft.

Auch diesen schweizerischen ‚Arbeitgeber,’ sollte man endlich auf die Finger klopfen, sie konsequent einklagen und solche Fälle öffentlich machen.

Der Scheinselbstständigkeit auf den schweizerischen Baustellen muss die Stirne gezeigt werden.

Mit diesem LINK möchte PersonalRadar auf ein Einzelschicksal eines spanischen Bürgers aufmerksam machen, der zuerst benutzt und dann noch um seinen Lohn geprellt wurde. Das ist keine gute Werbung für die Arbeitsmarkt Schweiz und das hiesige Rechtsverständnis. Der Beitrag wurde vom schweizerischen Nachrichtensender 10vor10 produziert und ausgestrahlt.

Da ist die Personaldienstleistungsbranche in der Zwischenzeit bestens aufgestellt. Mit dem neuen GAV Personalverleih wurde das alles noch besser geregelt. Jenen Personaldienstleistern, die sich immer noch nicht an die Regeln halten wollen und willentlich, systematisch wie auch vorsätzlich, aus Gründen der schnöden Gewinnoptimierung, ihre temporären Mitarbeitenden um den korrekten Lohn bringen, sollte man einfach die Betriebsbewilligung entziehen.  Solch drakonische Massnahmen verbreiten sich in Windeseile und bieten jenen Paroli, die sich über die Einhaltung dieser Regeln lustig machen.

Mit diesem LINK kommen Sie zu einem Personaldienstleister, der sich an die gesetzlichen Auflagen hält und die Regeln des GAV Personalverleihs genau kennt. Er ist auch Mitglied von swissstaffing, dem Schweizerischen Verband der Personaldienstleister.