Apr 20

Es reicht der Wirtschaft nicht, wenn nur Fischerpatente gelöst werden. Erfindungen gehen nicht so schnell an den Haken.

Autor: PersonalRadar

Eine gesunde und starke Volkswirtschaft ist auf die Entwicklung von geistigem Eigentum stark angewiesen. Ohne neue Patente stottert früher oder später die Jobmaschine, wenn nicht sogar der ganz Wirtschaftsmotor.

Kürzlich konnte man in der Sonntagspresse lesen, dass die Eidgenossen mehr Patente als die Briten anmelden und wir sogar die Holländer überflügeln. Nachfolgend eine kurze Statistik des Europäischen Patentamtes:

Land der Antragssteller

2008 2010
Deutschland 33’412 33’139
Frankreich 11’513 11’692
Schweiz 7’100 7’874
Grossbritannien 7’200 7’155
Niederlande 8’328 7’119
Restliche Mitgliedsländer 28’780 25’574

Quelle: Europäisches Patentamt

Die Europäische Patentorganisation (EPO) besteht aus 38 Mitgliedsländern. Auch die Schweiz ist dabei und hat sich in dieser Organisation immer stark engagiert. Jetzt ziehen jedoch seitens des Zentrums des Patentwesens dunkle Wolken auf. Die EU nimmt einmal mehr die ‚Regulations- und Normkeule’ aus dem Sack und schlägt den Esel. Die EPO ist keine EU-Organisation und möchte diese Einrichtung mit dem Vorschlag eines EU-Patents in die Ecke drängen. Der Erfindungsgeist soll mit der neuen Einrichtung besser zur Räson gebracht werden. Dass mit dieser Vorgehensweise einige Geistesblitze auf der Strecke bleiben werden und europäische Volkswirtschaften ausserhalb der EU klar benachteiligt, liegt auf der Hand.

Wir wird in Zukunft das Prozedere über die Bühne gehen?

Erfindungen werden beim Europäischen Patentamt in München mittels einem Dossier eingereicht. Auf dem Formular muss angekreuzt werden für welche Mitgliedsländer ein Patentschutz gewünscht wird. Das Patentamt prüft den Antrag und muss noch feststellen, ob dieser auch gerechtfertigt ist und nicht schon eine in gleicher Sache angemeldete Erfindung vorliegt. Dann gehen die Unterlagen in die jeweiligen Ländern, die angekreuzt wurden und wo ein Patentschutz verlangt wird. Das weitere Verfahren ist meistens nur noch administrativ. Oft müssen die Dossier kostspielig noch in die jeweiligen Landessprachen übersetzt werden. Bei Streit kann es sein, dass man in allen Ländern, wo der Patentschutz eingefordert werden will, auch Prozesse geführt werden müssen und das ganze finanziell untragbar werden kann.

Die Schweiz und andere Mitgliedsländer der EPO wollten das ändern. Schon 2003 konnten sich die interessierten Mitglieder auf das Epla-Übereinkommen gemeinsam verständigen (European Patent Litigation Agreement oder Europäisches Übereinkommen über Patentstreitigkeiten).

Mit diesem Übereinkommen hätte man die überbordende Administration und Juristerei in den Griff bekommen. Auch die Schweiz wäre in den Genuss gekommen. Die allmächtige EU-Organisation stellte jedoch fest, dass das angeblich nicht in ihrem Interesse sein kann, aufgrund des Einflusses, der durch diese Auslegeordnung, hätte verloren gehen können und sträubte sich. Das Epla-Abkommen wurde eine Totgeburt und das EU-Einheitspatent lanciert.

Kürzlich wurde dieses EU-Patent vorgestellt, das vorerst in 25 Mitgliedsländern gültig werden soll. Es wird sogar günstiger als die alte Idee, da die Inhalte nur noch in Deutsch, Französisch oder Englisch übersetzt werden müssen. Aber die Rechtsunsicherheit hat sich verstärkt. Gerade das war bis anhin das grösste Anliegen der Industrie, dass die Auslegeordnung der Gerichtsbarkeit und Gerichtszuständigkeit dergestalt ist, dass bei juristischen Auseinandersetzungen der Erfinder nicht pleite geht und die Erfindung schlimmstenfalls in China als smart geraubte Idee europäische Arbeitsplätze vernichtet.

Sollte es klappen mit dem neuen EU-Patent, dann hat die Schweiz so oder so schlechte Karten. Sie ist nicht Mitglied der EU. Nun gute Erfindungen setzen sich ohnehin durch und können auch weiterhin von den fleissigen Kopisten geschützt werden. Auch von den europäischen. Aber das Fischen im Trüben macht ohne Patent sicher mehr Spass!