Mrz 20

Gute Schwarzarbeit, schlechte Schwarzarbeit – Der Sumpf der Schattenwirtschaft muss trockengelegt werden.

Autor: PersonalRadar

Schwarzarbeit oder die sogenannte Schattenwirtschaft entzieht dem Staat, der Allgemeinheit und den Sozialwerken Milliarden Schweizer Franken. Das ist ein Faktum.

Gemäss einem Beitrag von Eco, dem Wirtschaftsmagazin des Schweizer Fernsehens, vom 19. März 2012 gibt es angeblich auch gute Seiten der Schwarzarbeit. Diese etwas unerwartete und bizarr anmutende These vertritt Prof. Friedrich Schneider von der Uni Linz in Österreich. Er teilt durchaus die Auffassung, dass schwarz verdientes Geld nicht besteuert werden kann und auch nichts an die Sozialversicherungen abgeführt wird, aber dafür wird das illegal verdiente Geld in der Regel an Ort und Stelle wieder ausgegeben und stimuliert somit die Volkswirtschaft, die man unschlagbar und illegal konkurrenziert. Die regulären Einkommen und die Ehrlichen haben das Nachsehen. Das ist gelinde ausgedrückt eine erfrischende Provokation.

Schattenwirtschaft ist ungerecht, gegenüber den Ehrlichen, die wohl zähneknirschend ihren Obolus an die Gemeinschaft abliefern und sie verzehrt den Wettbewerb grob und ohne Nachhaltigkeit. Der Beitrag zeigt übrigens auch eine Greifgruppe der bernerischen Fremdenpolizei, wie sie konkret gegen illegale Beschäftigung vorgeht, Kontrollen durchführt, abklärt und verhaftet. Verlierer und Verliererin, und das zeigt der Beitrag auch auf, sind in der Regel die Verhafteten selber. Ihnen bleibt ausser der Illegalität meistens keine andere Möglichkeit. Das macht sie extrem verletzlich. Sie werden gnadenlos ausgebeutet, um ihren kargen Lohn betrogen und wie modernes Schlachtvieh auf der Welt herumgeschubst bis die Handschellen der jeweiligen Kontrollbehörden zuschnappen.

Nicht die Schwarzarbeit ist der Skandal, sondern die hemmungslose Ausbeutung von Menschen, die aufgrund des illegalen Status wehrlos sind und daher auch nicht Hilfe gegen die Ausbeutung in Anspruch nehmen können.

Gute Arbeitgeber klären schon vor der eigentlichen Anstellung ab, ob der Aufenthaltsstatus der anzustellenden Person in Ordnung ist. Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Es gibt genügend Möglichkeiten, um persönliche Verhältnisse von Bewerbenden in Sachen Arbeitserlaubnis kompetent abklären zu lassen. Der Rest sind faule Ausreden. Arbeitgeber, die Menschen ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigen, und das zum Teil wiederholt, wissentlich und vorsätzlich machen, müssen rigoros von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden in die Mangel genommen werden. Dieser Sumpf der modernen Sklaverei und Ausbeutung muss konsequent trocken gelegt werden.

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