Dez 17

In der Schweiz gelten Schweizer Löhne. Die 8-Tage-Regel wird zum Zankapfel.

Autor: PersonalRadar

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat am Mittwoch in Bern dem EU-Botschafter in der Schweiz ein Protestschreiben übergeben. Grund dafür ist die Kritik aus Brüssel an den mit der Schweiz ausgehandelten flankierenden Massnahmen.

Der SGB hat nur Verständnis dafür, dass die Massnahmen zum Lohnschutz, die 2009 mit den betroffenen Staaten vereinbart worden waren, nun von Seiten der EU kritisiert werden. Das sei ein „Bruch von Treu und Glauben“, schreiben die Gewerkschaften im Brief, den sie EU-Botschafter Michael Reiterer überreichten. Es waren rund 40 Personen anwesend.

Bei den flankierenden Massnahmen, welche von der EU erneut angegriffen würden, handle es sich um Kernelemente des schweizerischen Schutzes vor Lohndumping. Seine Zustimmung zur Personenfreizügigkeit sei eng mit dem Schutz vor Sozialdumping gekoppelt, schreibt der SGB im Brief weiter.  Auch für die Gewerkschaft Unia sind Schutzmassnahmen gegen Lohndumping nicht verhandelbar – im Gegenteil. Die flankierenden Massnahmen müssten weiter ausgebaut werden, sagte Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti an der Kundgebung.  Reiterer versicherte, die Botschaft an die Europäische Union weiterzuleiten. Es sei im Interesse der EU, Lohndumping zu bekämpfen.

Zankapfel 8-Tage-Regel

Zu Debatten Anlass gibt besonders die jüngst vom EU-Parlament kritisierte 8-Tage-Regel. Diese besagt, dass ausländische Firmen mindestens 8 Tage vor einem Arbeitseinsatz zu einer Voranmeldung verpflichtet werden. Für die Gewerkschaften steht die Voranmeldepflicht nicht zur Disposition. Ohne diese Pflicht könnten die hiesigen Arbeitsbedingungen gegenüber den ausländischen Firmen nicht durchgesetzt werden. Michael Reiterer legte die Position der EU dar: „Die Regel bedeutet faktisch ein Arbeitsverbot von 8 Tagen.“ Er sei überzeugt, dass sich die beiden Parteien treffen könnten, wenn die Regelung umgestaltet würd

Die EU verschärft ihren Ton gegenüber der Schweiz und macht immer mehr klar, dass das System der bilateralen Verträge an seine Grenzen kommt.  Die Öffentlichkeit wird nächstes Jahr sicher vermehrt wieder Vorbehalte aus Brüssel hören, sehen und lesen müssen.