Jun 19

Ausländische Handwerksbetriebe aus der EU betreiben systematisch Betrug…

Autor: PersonalRadar

… und schaden dem schweizerischen Arbeitsmarkt. Es wird Zeit für eine Zäsur.

Legal, illegal, scheissegal – gilt nicht mehr. Entsendebetriebe haben sich an geltendes Recht zu halten.

Im 2012 wurden mehr als 600 Unternehmen aus der EU mit einer Sperre belegt, weil sie gegen das geltende Schweizerische Arbeitsrecht verstiessen. Die Massnahmen sind wirkungslos. Quasi ein Papiertiger mit Beisshemmung.

Viele ausländische Betriebe, und das sei an dieser Stelle stark betont, halten sich nach wie vor akribisch genau an die Vorschriften, die sie als sogenannte Entsendebetriebe zu erfüllen haben. Es gibt jedoch Entsendebetriebe, die sich partout nicht an die Auflagen halten möchten. Sie tricksen, schummeln und bescheissen hemmungslos. Mit geringfügigen und simplen Massnahmen hebeln sie das juristische Regelwerk aus.

Würden Firmen aus der Schweiz dasselbe im EU Wirtschaftsraum machen, wäre das schurigelnde Losheulen vieler Apparatschiks in Brüssel so sicher wie das Amen in der Kirche.

Diese sich nicht korrekt verhaltenden Entsendebetriebe kümmern sich einen Deut um Gesamtarbeitsverträge, Mindestlöhne und andere arbeitsmarktrechtliche Realitäten. Sie unterbieten mit ihren Dumpingpreisen in ganz schnoddriger Weise die schweizerische Konkurrenz und bedienen die ‚Auftrags-Schnäppchenjäger‘, wo immer es nur möglich ist. Dass diese schweizerischen Schnäppchenjäger dem einheimischen Gewerbe den Garaus und die Existenzgrundlage kaputt machen, scheint diese herzlich wenig zu kümmern. Hauptsache es wurde Geld gespart. Wen kümmert es, wenn die Arbeit illegal erledigt wurde und der schweizerische Gewerbebetrieb in der Nähe aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben muss und Arbeitsplätze vernichtet wurden?

Nur mit drakonischen Massnahmen lassen sich Entsendebetriebe aus der EU in Schach halten, die sich nicht an die Bestimmungen der Schweiz halten möchten.

Werden diese Firmen erwischt und mit Konventionalstrafen gebüsst, dann werden die in vielen Fällen einfach nicht bezahlt. Wer leidet darunter? Selbstverständlich das einheimische Gewerbe und auch Personaldienstleister, die stark in ein sehr engmaschiges Netz vieler arbeitsmarktrechtlicher Lenkungsmassnahmen eingebunden sind. Wehe sie werden nur bei kleinen Verstössen erwischt. Sofort werden Bussen und andere peinvolle Massnahmen ausgesprochen. Diese Kontrollorgane des schweizerischen Arbeitsmarktes sind auf dem einen Auge fast blind und auf dem anderen sieht man dann besonders scharf, wenn man den einheimischen Betrieben wieder mal kräftig auf die Zehen stehen kann und sie zur Kasse bittet. Es ist eine dieser vielen Ungerechtigkeiten, die das einheimische Gewerbe erzürnen und vielen Gewerbetreibenden die Zornesröte ins Gesicht treibt.

Es wird Zeit, dass diese Aufsichtsorgane und die zuständigen Kontrollbehörden endlich andere Kampfmittel in die Hände bekommen, um rigoros und kompromisslos hart gegen solche Unternehmen aus der EU vorgehen zu können, die vorsätzlich, mutwillig und bewusst wie auch dreist Lücken nutzen, um ihren Vorteil durchsetzen zu können.

Nur wirklich drakonische Massnahmen führen dazu, dass man solch unrühmliches Geschäftsgebaren in Schach halten kann. Werden harte Exempel statuiert, dann wird es sich jeder Entsendebetrieb zweimal überlegen, ob er nicht lieber die Vorschriften der Schweiz einhalten möchte. Es darf nicht sein, dass solches Geschäftsverhalten durch nationale Grenzen geschützt wird.

Merke: Eine Vogelscheuche hat noch nie einen Schwarm Krähen in Schach gehalten. Wird jedoch die Vogelscheuche mit toten Krähen ‚geschmückt, wirkt das Abschreckungspotential viel besser. Leider.

 Zu diesem Thema wurde kürzlich in der NZZ ein Artikel verfasst. Dieser beschreibt aufschlussreich mit welchen Tricks diese handwerklichen ‚Dienstleister’ aus der EU in der Schweiz hantieren. Klicken Sie hier auf den LINK und Sie kommen gleich zum Artikel.