Mrz 2

Bald kann die Lohnfortzahlungspflicht nach dem Konkurs nicht mehr abgeschüttelt werden.

Autor: PersonalRadar

Wie ist es möglich, dass nach einem veritablen Konkurs die Verursacher die Schulden loswerden und wieder Geburtshelfer einer neuen Unternehmung werden können?

Das hat schon viele verärgert. Die Politik regt sich endlich und will diesem Unwesen den Garaus machen. Gemäss deren Willen soll ein Konkursverfahren nicht mehr dazu missbraucht werden können, Schulden einfach verschwinden zu lassen. Am Dienstag, den 28. Februar 2012 hat der Nationalrat ohne weitere Einwände eine wegweisende Motion aus dem Ständerat überwiesen und beim Bundesrat die nötigen Rechtsgrundlagen bestellt. Die Regierung hat das Anliegen jetzt angenommen und nimmt sich der Sache hoffentlich auch endlich an.

Begründet wird das Vorhaben dergestalt, dass es zu oft vorkomme, dass sogenannte juristischen Personen, also Firmen und Gesellschaften, Konkursverfahren dazu missbrauchen, um Schulden loszuwerden und ausstehende Monatslöhne nicht begleichen zu müssen. Danach gründen ehemalige Inhaber von Pleitefirmen ganz ungeniert eine neue Gesellschaft, kaufen unter Umständen Produktionsanlagen oder Warenlager, die in der Konkursmasse hängen blieben zu einem lächerlichen Spotpreis zurück und sind sich auch nicht zu schade, einen Teil der entlassenen einstigen Belegschaft, deren Löhne notabene meistens nach wie vor geschuldet sind, wieder einzustellen.

Skrupel ist eine Masseinheit der Ethik. Viele haben keine und kümmern sich nur um die eigenen wirtschaftlichen Interessen.

Die ehemaligen Mitarbeitenden fühlen sich in deer Regel einfach erleichtert, gerade wenn sie in strukturarmen Wirtschaftsregionen leben, wenn der Job wieder da ist und die Arbeit den Lebensunterhalt sichert, auch wenn die Bezahlung für die gleiche Tätigkeit oftmals schlechter ausfällt. Die etwas ideologisch eingefärbten Begriffe der sogenannten ‚Lohnsklaverei’ und ‚prekären Arbeitssituation‘ zeigen dann ihre wahre Fratze mit den vielen schadhaften Zähnen.

Diese Konkurs-Machenschaften verzerren den Wettbewerb aufs Gröbste.

Was aber am meisten ärgert ist die Tatsache, dass die Arbeitslosenkasse auf den heissen Kohlen sitzen bleibt. Sie wird in die Pflicht genommen und muss für die ehemaligen Mitarbeitenden mit der sogenannten Insolvenzentschädigung für die ausstehenden Löhne gerade stehen. Die Lohnfortzahlungspflicht wurde elegant an staatliche Institutionen ausgelagert. Ganz nach dem alten Prinzip: Die Gewinne sind privat und die Verluste dem Staat. Wer bezahlt das aber wirklich? Richtig: Die Arbeitnehmenden und korrekten Arbeitgebenden.

Das Stossende bei der Sache ist noch das weitere Faktum, dass die Arbeitslosenkasse auf der Forderung sitzen bleibt, wenn die ehemaligen Angestellten bei den alten Neuinhabern wieder ihr Brot verdienen.  Auch die Personaldienstleistungsbranche kam in den 90er-Jahren stark in Verruf. Oft wurden bei einem Konkurs die Löhne der Temporärmitarbeitenden nicht mehr bezahlt, obwohl das Geld von den Leihbetrieben einkassiert wurde. Das ist aber schon lange nicht mehr möglich. Diese Risiken müssen seit langem mit einer Bürgschafts- oder Kautionsversicherung abgedeckt werden. Ansonsten erhalten die Personaldienstleister, die temporäre Personal vermitteln, einfach keine Betriebsbewilligung. Vielleicht wäre es mal eine kurze Überlegung wert, dass man dieses Auffangnetz auch für andere Branchen einrichtet. Die Personaldienstleister machen es vor. Zudem bleibt zu hoffen, dass die Angelegenheit nicht im Politbetrieb stecken bleibt, sondern zügig umgesetzt wird, damit Konkurse auf Kosten der Allgemeinheit keine Kavaliersdelikte bleiben.