Feb 21

Der neue GAV Personalverleih produziert Fragen. Gute Fragen!

Autor: PersonalRadar

swissstaffing, der Schweizerische Verband der Personaldienstleister, hat klare Antworten dazu.

Es ist immer so. Kaum glauben alle zu wissen, dass mit der Inkraftsetzung der neuen Lösung, sprich dem neuen GAV Personaverleih, alles klar sein sollte, kommen die ersten Fragen zur praktischen Anwendung wie folgt:

  • Welche Mindestlöhne gelten bei einer 40h Woche?
  • Wie ist das mit der BVG-Pflicht bei Teilzeitangestellten?
  • Ab welchem Stundenlohn sind temporäre Mitarbeitende nicht mehr dem GAV Personalverleih unterstellt?
  • Ist der Ort des Personalverleihers, des Einsatzbetriebes oder des Arbeitsorts massgebend für die Lohneinreihung?
  • Wie hoch ist die KTG-Deckung bei temporären Mitarbeitenden, die freiwillig BVG-versichert werden?

Haben Sie als gewiefter Personaldienstleister oder als Dienstleistungsnutzer der Personaldienstleistungsbranche alles gewusst? Wohl kaum. Der neue Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih bringt ganz viele Novitäten in den praktischen Arbeitsalltag der Personalvermittler, die zu beachten sind. Mit dem nachfolgenden Link hat swissstaffing eine brauchbare Liste der sogenannten häufig gestellten Fragen (Frequently Asked Questions, FAQ) zusammen gestellt. Es lohnt sich diese einmal von A-Z genau durch zu lesen.

 Fragen zum GAV Personalverleih – Klicken Sie auf diesen Link und Sie erhalten sofort Antworten