Feb 24

Die hauswirtschaftliche Schattenwirtschaft kann nicht mehr über den eigenen Schatten springen.

Autor: PersonalRadar

Der Haushalt ist schmutzig. Die Putzhilfe kommt. Den alternden Eltern bereitet das Einkaufen Mühe. Die Haushaltshilfe kommt. Das tägliche Wechseln des Verbandes geht nicht ohne Unterstützung. Die Pflegehilfe springt ein.

Viele Arbeitsverhältnisse mit der 'Putzfee' sind illegal und nicht sauber geregelt.

Zehntausende dienstbare Geister leisten jeden Tag, meistens im Hintergrund und ohne grosse soziale Anerkennung, in diesem Land ganz viel, damit die volkswirtschaftliche wie auch gesellschaftliche Maschine nicht stottert und gut geschmiert ihre Dienste jeden Tag der Allgemeinheit anbieten kann.

Vieler dieser Menschen sind prekär angestellt. Gültige Arbeitspapiere und eine Aufenthaltsbewilligung sind oft nicht vorhanden. Jene die sie engagieren, wissen darum. Vielen ist es jedoch gleichgültig. Hauptsache die Wohnung ist geputzt zu einem tiefen Preis und die Haushaltshilfe macht keine Probleme. Wenn sie es trotzdem macht, dann kann man sie ja schnell ersetzen. Die hauswirtschaftliche Schattenwirtschaft boomt gewaltig. Sie wirft aber auch düstere Schatten. Sie bewegt sich im Graubereich. Mitunter ist ganz viel Schwarzarbeit dabei. Es ist zuweilen auch bizarr. Man bezahlt superkorrekt die Steuern und versucht in allen übrigen Punkten die normativen Erwartungen zu erfüllen. Wenn es aber um ‚die Putze’ geht, notabene ein Mensch, dann wird mit viel Fantasie beschissen. Dann spielt es keine Rolle mehr, ob das mit der Unfallversicherung, mit den Sozialversicherungsabzügen oder der Arbeitsbewilligung geregelt wurde.

  • Nun will der Bund der Sache einen Riegel schieben. Er will, dass die Kantone bis Ende 2012 die Angestellten in den Haushalten kontrollieren. Warum regt sich nun der Bund in dieser Sache, bei der er sich noch nie besonders aufgeregt geschweige viel Regung gezeigt hat? Es ist ganz einfach. Bern erwartet in der Regel von den Kantonen, dass ca. 2% aller Arbeitsverhältnisse bei Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag kontrolliert werden.
  • Darüber hinaus hat Anfangs 2011 der Bundesrat den sogenannten Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft in Kraft gesetzt. Dieser schreibt zwingend einen Mindeststundenlohn zwischen CHF 19 – 23.- fest. Die Bestimmung ist mal bis Ende 2013 gültig. Des Weiteren ist noch zu beachten, dass der Mindestlohn nur dann gilt, wenn die arbeitende Person mehr als 5 Stunden Arbeitsleistung pro Woche für den gleichen Arbeitgeber erbringt.

 Die Güte der Regelung wird dann auf Herz und Nieren geprüft, wenn die Datenerhebungen der Kontrollen aus den einzelnen Kantonen eintreffen. Wie diese Kontrollen ausgeführt werden sollen ist jedoch ein ‚Konzeptgeheimnis’. Die Kontrollen können ohnehin nur mangelhaft ausgeführt werden. Diese finden nämlich im Privatbereich statt. Dieser ist für Kontrollen aber schwer zugänglich. Zudem gibt es viele die das nicht einfach so offen legen möchten, weil sie unter Umständen genau wissen, dass das Arbeitsverhältnis nicht ganz koscher ist und im schlimmsten Fall zu juristischen Spiegelfechtereien führen kann. PersonalRadar bleibt dran und informiert weiter über dieses Thema.