Sep 26

Die Kurzarbeit kann lange dauern. Nur geplant muss sie gut werden.

Autor: PersonalRadar

Geht der Wirtschaft die Luft aus und eine hartnäckige Flaute folgt, dann sind viele Unternehmen nicht mehr auf Kurs, verlieren Fahrt und müssen Kurzarbeit einführen.

Führt eine solche Schrumpfungsphase in der Wirtschaft zu vorübergehenden Beschäftigungseinbrüchen, kann der Arbeitgeber mit Kurzarbeit die Arbeitszeit zeitweise reduzieren oder im schlimmsten Fall sogar vollständig einstellen, ohne dass er dabei die Arbeitsverträge mit den Mitarbeitenden gleich kündigen muss.

Das hat den Vorteil, dass Erfahrung, Wissen und Spezialkenntnisse nicht einfach verloren gehen, sondern den jeweiligen Unternehmen erhalten bleiben und bei einem Aufschwung der Wirtschaft sofort wieder eingesetzt werden können.

Arbeitgeber können so die enormen Kosten der Personalfluktuation vermeiden und die absorbierende Wirkung zu Lasten des Arbeitsprozesses, aufgrund der intensiven Personalsuche nach Spezialisten/-innen, verhindern.

Mit der Kurzarbeit behält der Arbeitgeber unter anderem die kurzfristige Verfügbarkeit über die Arbeitskräfte und erhält für einen Teil der Personalkosten staatliche Kurzarbeitsentschädigungen.

Allerdings hat das auch Nachteile für die Arbeitnehmenden. Beim Verfahren der Kurzarbeit müssen diese eine Lohnkürzung hinnehmen und dem Verfahren als solchen aus klar zustimmen. Ohne die Zustimmung der Mitarbeitenden geht gar nichts. In der Regel wissen die Mitarbeitenden jedoch klar, dass Kurzarbeit, der Zeitrahmen absehbar ist, immer noch die bessere Option bietet, als den totalen Verlust des Arbeitsplatzes. Das ist dann besonders schmerzhaft, wenn man eine gute Anstellung verliert, die man nicht so schnell mit einem ebenbürtigen Angebot kompensieren kann.

Der Arbeitgeber seinerseits muss jedoch auch die gesetzlichen Voraussetzungen betreffend Kurzarbeit einhalten, damit er die Kurzarbeitsentschädigung von der Arbeitslosenversicherung auch einfordern kann.

Eine gute Informationslage verhilft zur Klarheit. Kurzarbeit hat auch psychologische Seiteneffekte, die man nicht unterschätzen soll und bei ungünstiger Gesamtlage zu unternehmerischen Kollateralschäden führen kann. Bevor die Geschäftsleitungen von Unternehmen sich für die Kurzarbeit entscheiden und auch anmelden, sind sie gut beraten sich über die Wirkung ihres Handels klar und auch einig zu sein. Kurzarbeit verunsichert die Belegschaft und kann zu Unruhe und Demotivation führen. Niemand weiss wie die Kurzarbeit enden wird. Entweder kann die Krise überwunden werden oder Entlassungen lassen sich nicht mehr vermeiden.