Jan 14

Fristlose Kündigung? Es gibt Regeln, die beide Seiten zu beachten haben.

Autor: PersonalRadar

Eine fristlose Kündigung darf nur aus sehr wichtigen Gründen erfolgen. Ansonsten kann eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen die Konsequenz sein.

Aus bestimmten wichtigen Gründen kann ein bestehender Arbeitsvertrag jederzeit fristlos aufgelöst werden. Laut dem Arbeitsgesetz liegt jedoch erst ein wichtiger Grund vor, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf oder kann.

Der Arbeitgeber muss dann allerdings innert einer angemessen Frist von etwa 2 bis 3 Arbeitstagen die Kündigung aussprechen. Nur eine wirklich schwere Verfehlung des Arbeitnehmenden berechtigt zur einer fristlosen Entlassung.

Ist die Verfehlung weniger schwerwiegend, muss der Arbeitgeber unbedingt zuerst eine Verwarnung aussprechen, bevor eine fristlose Kündigung überhaupt zulässig ist.

Achtung! Eine fristlose Kündigung ist jederzeit möglich, also auch:

  • während der Probezeit
  • bei Krankheit
  • während der Schwangerschaft
  • während der Militärzeit

Was sind die Gründe, die zu einer fristlosen Kündigung berechtigen?

  • Diebstahl und Veruntreuung (das Fälschen von Spesenabrechnungen, internen Gutscheinen, Arztzeugnissen usw.)
  • Verlangen oder Entgegennehmen von Schmiergeldern
  • Verraten von Geschäftsgeheimnissen
  • Schwarzarbeit
  • Konkurrenzierung des Arbeitgebers
  • wiederholte und vorsätzliche Verweigerung der zugewiesenen Arbeit
  • wiederholt unentschuldigt nicht zur Arbeit erscheinen
  • eigenmächtiger Ferienbezug ohne Absprache mit dem Vorgsetzten
  • das Vorweisen eines Arztzeugnisses bei Krankheit verweigern
  • wichtige Schutzvorschriften werden ignoriert
  • falsche Angaben zur Ausbildung bei der Bewerbung

Wenn Mitarbeitende allerdings nur einmal unentschuldigt vom Arbeitsplatz fernbleiben, so genügt das noch lange nicht für eine fristlose Kündigung. Falls ihnen fristlos gekündigt wurde und sie sind damit nicht einverstanden, müssen sie unbedingt sofort reagieren: Nämlich per Einschreiben beim Arbeitgeber. Kommt es im schlimmsten Fall zu einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung und das Gericht kommt zum Schluss, dass die fristlose Entlassung juristisch nicht gerechtfertigt war, haben sie Anspruch auf das Gehalt, das sie bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist erhalten hätten. Sie müssen sich jedoch aber anrechnen lassen, was sie anderweitig verdient oder absichtlich nicht verdient haben.

Ausserdem kann das Gericht den Arbeitgeber verpflichten, dem Arbeitnehmenden eine Entschädigung zu zahle
n. Diese setzt er nach freiem Ermessen unter der gesamten Würdigung aller Umstände fest (z. Bsp. Dauer der Anstellung, Folgen der Entlassung usw.). Die Entschädigung darf aber sechs Monatslöhne nicht übersteigen.