Jan 31

Lästern Sie intelligent über den Chef, sonst gibts eins auf die Mütze.

Autor: PersonalRadar

Ach hat mich der Chef wieder genervt. Kurz vor Feierabend, selbstverständlich am Freitag, knallt er mir einen Stapel Akten auf den Tisch, der sofort zu bearbeiten ist.

Der Chef oder die Chefin können nerven. Über diese in den sozialen Medien abzulästern, kann zur Entlassung führen (Bildquelle: www.pixabay.com)

Ich soll mich bitte schön sofort darauf stürzen, wies er mich barsch an und gefälligst dazu sehen, dass Resultate kommen. Er ist auch am Wochenende erreichbar, meint er schwer atmend, bevor er mit gerötetem Gesicht sich ins Wochenende verabschiedet. Warum muss am Montag Morgen um 07.00 Uhr dieses doofe Steering Committee ins Haus kommen? Und warum muss gerade ich die Daten aufbereiten?. Ich hab die elende Schufterei, er das Wochenende frei und am Montag nach der Sitzung auch noch den Lorbeerkranz auf dem schütteren Haar. Ist das gerecht? Selbstverständlich nicht. Denken sie.

Die oben geschilderte Situation ist Arbeitsalltag in der Schweiz und kommt jeden Tag dutzendweise vor. Man ist verärgert über das verpfuschte Wochenende. Vielleicht ist gerade die schwierige Beziehung nicht nur auf Facebook kompliziert, sondern auch instabil in Realität oder einfach noch taufrisch. Somit wäre die Wochenendzeit für die Partnerschaftschaftspflege besonders wichtig. Und jetzt das.

Was machen? Die Faust im Sack oder ablästern? Viele lästern ab. Sie versetzen dem Büromöbel einen kräftigen Fusstritt, schreien das Reinigungspersonal an, das spätabends um die Ecken huscht und tippen voller Frust ihre Wut ins Netz. Selbstverständlich während der Arbeitszeit auf dem Computer des Arbeitgebers. Facebook ist dabei ein geduldiger Gehilfe, der alles ohne zu murren aufnimmt und es zuverlässig an alle zustellt. Nun weiss alle Welt, dass der Chef ein undankbarer Idiot ist, der als Sklaventreiber in die Annalen der Firmengeschichte eingehen wird. Am Montag morgen werden ihn dann alle Facebook-Kontakte, die auch in der Firma arbeiten, ihn mit gezielten kleinen Mobbingattacken zur Räson bringen, damit er lieblich wie ein Schaf im Büro blökt, Wunden leckt und sich für die Dreistigkeiten entschuldigt. Denkste. Er schlägt voll zurück und fletscht die Zähne wie ein Wolf.

Sie kommen ins Büro, werden schnurstracks in die Personalabteilung gerufen und können gleich die Kündigung entgegen nehmen. Vielleicht nicht die fristlose aber ganz sicher die ordentliche. Im besten Fall werden sie freigestellt, damit sie auch ja genug Zeit haben über die ganze Sache ordentlich reflektieren zu können. Das Arbeitszeugnis ist der Wahrheit verpflichtet und der etwas peinliche Sachverhalt steht prominent drin.

Tja – Der Artikel 321a des Obligationenrechts wurde massiv verletzt. Wer zum Beispiel in Facebook über den Chef ablästert und es kommt ans Tageslicht hat ein Problem. Die Treuepflicht wurde verletzt und das ist kein Kavaliersdelikt.

Bleiben Sie cool. Vorgesetzte können manchmal nerven. Aber machen Sie das nie kund via Facebook oder ähnliche Anbietenden in den sozialen Medien. Es lohnt sich nicht. Vielleicht ist ein neuer Job einfach und schlicht die weitaus bessere Lösung. Alles andere führt zu unnötigen Problemen, die unter Umständen juristische Folgen haben oder zu nachteiligen Hinweisen im Arbeitszeugnis führen, die die Jobsuche unnötig behindern (Bildquelle: www.pixabay.com)

Gemäss Obligationenrecht 321a Abs. 1 versteht das Gesetz unter Treuepflicht, die Pflicht der Arbeitnehmenden, die berechtigten Interessen der Arbeitgeber in guten Treuen zu wahren. Die Treuepflicht ist daher vor allem eine Unterlassungspflicht. Mit anderen Wort heisst das, dass Arbeitnehmende alles zu unterlassen haben, was Arbeitgebende wirtschaftlich schädigen könnte.

Es kommt noch dicker. Unter der allgemeinen Verletzung der Treupflicht gelten auch folgende Sachverhalte:

  • Sich gegenüber Arbeitgebenden widerrechtlich oder unsittlich zu verhalten
  • Unruhe zu stiftet,um den Betriebsfrieden zu stören
  • Das Ansehen der Unternehmung zu beschmutzen
  • Kunden und Lieferanten abzuwerben oder
  • Betriebseinrichtungen für private Zwecke zu nutzen

Also – bevor sie alle Welt wissen lassen, dass der Chef ein Idiot ist, atmen sie einfach durch und besprechen sie solche Sachen immer nur mündlich und diskret. Ist es einmal schriftlich im Netz veröffentlicht, wird es richtig kompliziert. Mündliche Aussagen kann man auch abstreiten. Im besten Fall mit einem gezielten Gegenangriff.

Aber das Geschriebene ist wie eine knorrige, verwachsene Hecke. Es gibt kein Durchkommen.