Jun 11

Lohngleichheit gibt es als Grundsatz. Dieser ist bankrott. Die Frauen haben das Nachsehen.

Autor: PersonalRadar

Die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen bei gleicher beruflichen Qualifikation sollte eigentlich kein Thema sein. Ist es aber.

Die Unterschiede sind zum Teil nach wie vor gewaltig. Die Rechtfertigung für diese sind aber mit nichts zu rechtfertigen. Ohne Frauen läuft in der heutigen Berufswelt gar nichts. Warum werden sie dann nach wie vor diskriminiert? Denn gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist ein Grundsatz, der auch in der Verfassung festgeschrieben ist. Dort steht klar und ohne Umschweife folgender Rechtstext:

 Art. 8 Rechtsgleichheit

  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  2. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
  3. Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Auch im sogenannten Gleichstellungsgesetz (GIG) ist die Rechtsgleichheit von Mann und Frau festgehalten. Aber die Realität ist nach wie vor äusserst beschämend und dieser ‚männlichen’ Wirtschaft gar nicht würdig. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Frau aufgrund ihres Geschlechts –  insbesondere bei gleicher Qualifikation und Erfahrung – schlechter verdienen soll als die Männer. Auch der sogenannte Lohngleichheitsdialog ist ein schlechter Witz. Um was geht es da? Die Dachverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und der Bund haben den Lohngleichheitsdialog im März 2009 gestartet. Der Dialog soll den Unternehmen helfen, den Verfassungsauftrag «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» umzusetzen. Dialog bedeutet: Gemeinsam überprüfen die Geschäftsleitung und eine Vertretung der Arbeitnehmenden, ob die Löhne dem Grundsatz der Lohngleichheit entsprechen. Falls tatsächliche Ungleichheiten bestehen, verpflichtet sich das Unternehmen diese innerhalb von vier Jahren zu beseitigen.

Tag für Lohngleichheit von Frau und Mann

Allerdings ist die Teilnahme am Dialog freiwillig. Diese Freiwilligkeit ist nett. Die Intention auch. Die Wirtschaft soll schliesslich aufgeschlossen, modern und gegenüber den Frauen fair wirken. Das ist bloss ein liebliches Vexierbild, das die Wahrnehmung narkotisiert und ihr etwas vortäuscht. Dieser Lohngleichheitsdialog kann man getrost vergessen. Der bringt überhaupt nichts. Das ist ein hübsch verpackter Tiger aus rosa Plüsch mit starker Bisshemmung. Gerade knapp über 20 Firmen haben sich daran beteiligt und ihre Lohnstruktur auf mögliche Diskriminierung untersuchen lassen. Anscheinend ist die Furcht bei vielen Unternehmen vorhanden, dass bei genauerem Hinsehen wahrscheinlich sich Abgründe auftun und schon nach kurzer Zeit festgestellt werden kann, dass Frauen als Arbeitskräfte immer mehr willkommen sind, aber als gleichberechtigte Lohnbezügerin wie Arbeitskräfte 2. Klasse behandelt werden. Irgendwann werden sich die Frauen das hoffentlich nicht mehr gefallen lassen.

Kürzlich hat die NZZ mit dem Titel ‚Lohngleichheit bleibt Papiertiger‘ einen Artikel veröffentlicht, der eigentlich eine Bankrotterklärung der Lohngleichheit ist. Auch bestens ausgebildete Frauen mit Finanzausbildungen bleiben auf der Strecke und werden schlechter bezahlt. Und das im 21. Jahrhundert! Zu diesem Thema hat PersonalRadat schon einmal einen Artikel im März 2010 verfasst. Mit diesem LINK kann er nachgelesen werden. Die Fakten haben sich nicht geändert.  Wann gehen die Männer auf die Barrikaden und setzen sich für die Frauen ein?