Aug 24

Referenzen sind eine Schlangengrube. Wer reinfällt wird gebissen.

Autor: PersonalRadar

Sie kennen das bestimmt. Sie schreiben Ihren Lebenslauf und am Ende stellt sich die Frage: „Wen soll ich als Referenz angeben?“

Ist es überhaupt nötig? Was bringt es? Was ist erlaubt?

  • Immer weniger potenzielle Arbeitgeber verlassen sich auf Arbeitszeugnisse, da diese in der Regel wohlwollend formuliert werden sollten, damit sie das berufliche Fortkommen der Arbeitnehmenden nicht unnötig behindern. Ein Schmusekurs, der dazu führt, dass codierte Arbeitszeugnisse nach wie vor ihr Unwesen treiben.
  • Gemäss Gesetz sollten Arbeitszeugnisse auch wahrheitsgemäss formuliert werden. Oft sind diese jedoch so stark in einer lächerlich geheimnisvollen Sprache abgefasst, dass kein Mensch wirklich noch versteht, ob das Arbeitszeugnis nun gut oder schlecht ist. Eine falsche Auslegung kann Chancen vereiteln und Anstellungen verhindern.

Die Bedeutung von Handzeichen ist so reichhaltig wie die Mimik im Gesicht. Je nach Kultur und Herkunft können Handzeichen viel zum Ausdruck bringen. Genauso ist es mit Referenzen. Das Erteilen dieser kann viel bedeuten, beeinflussen, fördern, zerstören oder Türen öffnen. Deshalb ist es wichtig, dass man sich dafür Zeit nimmt, sich möglichst objektiv auf das fokussiert, was wirklich wichtig ist und den eigenen Gefühlen, ob positiv oder negativ, nicht zu viel Raum gibt (Bildquelle: www.pixabay.com, Fotograf: Rafael Javier)

Die Referenzauskunft kann die Lösung sein und das Problem wie einen gordischen Knoten durchhauen. Aber 8-tung – auch da gibt es klare Regeln:

  • Grundsätzlich dürfen Arbeitgebende Referenzen einholen. Sogar beim Vermieter.
  • Arbeitgebende dürfen nur das fragen, was einen klaren Bezug zur Arbeit hat.
  • Es dürfen nur Referenzauskünfte eingeholt werden, wenn der Bewerbende auch damit einverstanden ist. Alles andere wäre auch unfair und kann im Extremfall zu Schadenersatzforderungen führen, wenn zum Beispiel unqualifizierte Äusserungen zur einer Entlassung führen.
  • Es gibt seltene Ausnahmen, wo dieser Grundsatz nicht gilt. Gegen den ausdrücklichen Willen des Bewerbers dürfen Referenzen nur dann eingeholt werden, wenn das sogenannte Auskunftsinteresse das Interesse nach persönlichem Datenschutz klar überwiegt. Das ist dann Juristenfutter, das im Härtefall von Fall zu Fall entschieden werden muss.
  • Bewerbende haben immer das Recht zu erfahren, welchen Inhalt die Referenzauskünfte haben. Auch Personalberatungen sollten sich daran halten.

Kann man die Gegenseite zu einer Referenzauskunft zwingen? Auch da gibt es Regeln:

  • Der Arbeitgeber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Auskunft gegenüber den Kontaktpersonen. Wollen sich diese jedoch äussern, müssen sie sich an das Datenschutzgesetz halten und über das Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers verfügen. Einfach so schnell mal anrufen und sehen was die Gegenseite preisgibt, kann zu rechtlichen Problemen führen.
  • Allerdings – und das wird leider oft vergessen: Die ehemaligen Arbeitgeber des Bewerbers haben eine Sonderstellung. Sie sind nicht nur verpflichtet eine Arbeitsbestätigung oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, sie müssen auch die Anfragen eines möglichen neuen Arbeitgebers wahrheitsgetreu beantworten.

Inhaltliche Präzision und das redliche Festhalten an den Fakten, ist bei Erteilung von Referenzauskünften von grosser Wichtigkeit (Bildquelle: www.pixabay.com, Fotograf: Mary Pahlke).

Das Einholen von Referenzen muss kein Fall in die Schlangengrube sein. Jene Bewerbenden, die das Einholen von Referenzauskünften verweigern, machen sich ohnehin suspekt. Ein fairer Arbeitgeber bespricht mit dem zukünftigen Mitarbeitenden den Inhalt der Referenzen. Vielleicht schafft eine weitere Referenzauskunft als Zweitauskunft Klarheit.

Merke: Jene potenziellen Arbeitgeber oder Personalberatungen, die sich nicht an die Regeln halten und hinter dem Rücken der Betroffenen handeln, handeln sich nicht nur möglichen juristischen Händel ein, sondern auch die unangenehmen Situation, dass Bewerbende absagen, weil sie sich hintergangen fühlen.

Ein transparentes Referenzmanagement kann jedoch wie ein weiches Daunenbett werden. Alle fühlen sich dabei wohl.