Mai 2

Sich schwarz ärgern bei Schwarzarbeit lohnt sich nicht. Schwarz auf weiss ein paar Fakten.

Autor: PersonalRadar

Arbeitsmarktkontrolle hört sich trocken an. Aber im Dokumentationsfilm von Ulrich Grossenbacher mangelt es nicht an menschlichem Drama.

Nachfolgend ein paar Kostproben. Klicken Sie einfach auf das Bild und Film ab:

Arbeitsmarktkontrolle auf einer Baustelle, Klicken Sie auf das Bild und Film ab (Bildquelle: Video: Youtube/Fair & Ugly)

Schwarzarbeit ist dumm. ‚Arbeitgebende’ werden früher oder später von den Behörden besucht und dafür massiv gebüsst. Im schlimmsten Fall wird die Firma dicht gemacht oder die Inhaberschaft muss den Konkurs anmelden.

Arbeitnehmende sind auch in keiner beneidenswerten Situation. Arbeiten ohne Schutz des Arbeitsgesetzes kann teuer werden. Im schlimmsten Fall geht auch noch der Lohn für die harte Arbeit flöten. Schwarzarbeit schadet nämlich nicht nur der gesamten Wirtschaft, sondern erhöht ganz sicher auch das eigene Risikoprofil, denn:

  • Wer Sozialversicherungsbeiträge ignoriert, ignoriert Versicherungsschutz
  • Arbeitgebende, die Schwarzarbeit zulassen, stehen mit einem Bein im Gefängnis
  • Schwarzarbeitende haben keine Gehaltsgarantie und die Anstellung ist so sicher wie ein Spaziergang entlang des Kraters eines aktiven Vulkans

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (BGSA), das übrigens schon am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, bringt eine Reihe von griffigen  Möglichkeiten, um Schwarzarbeit deutlich zu bekämpfen, nämlich:

  • Ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern (z.B. für Reinigungspersonal im Privathaushalt oder Teilzeitangestellte in Kleinunternehmen). Die Putzfee kann endlich ohne Probleme versichert werden.
  • Die Verpflichtung, dass Kantone Kontrollorgane einzurichten haben, die Schwarzarbeit direkt bekämpfen. Dadurch werden die Kontrollkompetenzen gestärkt und die Koordination unter den zuständigen Behörden verbessert.
  • Die Behörden sind verpflichtet relevante Daten untereinander auszutauschen. Damit kann man schnell aufgrund von Datenredundanzen feststellen, ob Anbieter von Schwarzarbeit auch schon in anderen Kantonen tätig waren und Strafverfahren eingeleitet wurden.
  • Wer schwarz arbeiten lässt, kann in Zukunft vom öffentlichen Beschaffungswesen und öffentlichen Finanzen ausgeschlossen werden. Wer zum Beispiel Bauarbeitende illegal auf der Baustelle beschäftigt und dabei erwischt wird, zahlt neben der saftigen Busse auch mit dem Verlust von Aufträgen seitens Gemeinden, Kantonen und dem Bund.

Schwarzarbeit lohnt sich nie!

Wer übrigens Mitarbeitende mit geringfügigem Einkommen oder im Privathaushalt beschäftigt, möchte oft  den vermeintlich umständlichen „Papierkrieg“ vermeiden. Seit 1. Januar 2008 besteht für diese Fälle nunmehr die Möglichkeit des vereinfachten Abrechnungsverfahrens für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern über die AHV-Ausgleichskassen. Der Aufwand Schwarzarbeit zu verstecken ist weitaus risikoreicher, als die kurzfristigen Profite daraus. Die Massnahmen treffen voll ins Schwarze.

Bildquelle: www.schwarzarbeit-film.ch