Mai 2

Wenn Mütter am Arbeitsplatz ihr Baby stillen, gilt das als Arbeit.

Autor: PersonalRadar

Das Stillen eines Säuglings am Arbeitsplatz war arbeitsrechtlich in der Schweiz schon immer umstritten. Bald herrscht Klarheit.

Ab 1. Juni 2014 gilt in der Schweiz das Stillen am Arbeitsplatz als Arbeitszeit.

Stillen am Arbeitsplatz gilt künftig als bezahlte Arbeitszeit: Arbeitgeber müssen Frauen ab dem 1. Juni 2014 für die Zeit entlöhnen, welche sie für das Stillen benötigen. Kürzlich hat nämlich die Regierung in diesem Zusammenhang eine revidierte Verordnung zum Arbeitsgesetz verabschiedet. In dieser Verordnung ist nun klar geregelt, wie viel Stillzeit im ersten Lebensjahr des Kindes als bezahlte Arbeitszeit angerechnet werden muss:

  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden sind es mindestens 30 Minuten,
  • bei mehr als 4 Stunden mindestens 60 Minuten und
  • bei mehr als 7 Stunden mindestens 90 Minuten.

Gemäss der alten Regelung wurde für die Anrechenbarkeit der Stillzeit als Arbeitszeit zwischen Stillen im Betrieb und ausserhalb des Betriebs unterschieden. Diese etwas schwerfällige Unterscheidung wird ab dem 1. Juni 2014 nun endgültig aufgehoben.

Warum kommt jetzt diese Änderung der Verordnung? Sie steht in Zusammenhang mit dem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz, welches das Schweizer Parlament genehmigt hat. Eigentlich ist das eine gute Sache. Sozial eingestellte und wertschätzende Arbeitgeber haben die Stillzeit wahrscheinlich noch nie von der Arbeitszeit abgezogen. Die neue Regelung kann sicher als familienfreundliche Errungenschaft der Arbeitswelt betrachtet werden.