Apr 22

Berufsbildung: Ausbildungskosten können nicht mehr voll von den Steuern abgezogen werden…

Autor: PersonalRadar

…wenn ab Januar 2016 das neue Steuergesetz in Kraft tritt.

Bildung kostet. Keine Bildung kostet mehr.
Nämlich die Arbeitsmarktfähigkeit.

Weiterbildung kostet. Manchmal kann es richtig ins Geld gehen. Nicht alle Arbeitgeber beteiligen sich an diesen Kosten. Jetzt ist die Neulösung definitiv. Ab Januar 2016 können maximal nur noch CHF 12’000.- Ausbildungskosten bei den Steuern maximal abgezogen werden. Die meisten, die in einer Weiterbildung stecken haben allerdings kleinere finanzielle Aufwände. Notabene geht es um die Bundessteuern. Bis anhin waren unbegrenzte Abzüge möglich. Allerdings nur, wenn die Weiterbildung dazu diente, dass der berufliche Stand gehalten werden konnte. Wenn die Weiterbildung dazu diente, dass man damit eine bessere Arbeit fand, konnte der Abzug nicht geltend gemacht werden. Eine kuriose Regelung. Das ist nun anders.

Denn ab 2016 können nun endlich alle Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten von der Bundessteuer abgezogen werden. Dafür gilt aber dann aber eben die Obergrenze von CHF 12’000.- pro Steuerjahr.

Speziell zu beachten ist aber weiterhin die Regel, dass die Kosten für eine Erstausbildung weiterhin nicht abgezogen werden dürfen. Den Kantonen ist es übrigens freigestellt, wie weit Ausbildungskosten von den kantonalen Steuern abgezogen werden dürfen. Eine gute Sache. Gemäss der Eidg. Finanzverwaltung können ca. 92% der Steuerzahlenden, die in einer Weiterbildung stecken, die Kosten vollumfänglich von den Steuern abziehen.

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