Fach- und Führungskräfte Handwerker

Fach- und Führungskräfte Handwerker

Archiv für die Kategorie „Einkommen“

PostHeaderIcon Wie zufrieden sind Schweizerinnen und Schweizer mit ihrem Gehalt?

Die Universität Zürich untersucht im Rahmen einer Online-Studie die Gehaltszufriedenheit. Machen Sie mit!

Universität ZürichMitmachen kann jeder, der Arbeitserfahrung und Erfahrung mit Lohnerhöhungen hat.  Die Resultate werden ca. Ende Juni 2012 auf PersonalRadar.ch publiziert.

In der Umfrage geht es um Ihre Persönlichkeit und um Ihre Gehaltszufriedenheit.  Der Fragebogen ist in 3 Teilen gegliedert und dauert maximal 15 Minuten.  Dabei ist Ihre eigene, ganz persönliche Einschätzung wichtig. Es gibt keine “falschen” oder “richtigen” Antworten. Lesen Sie bitte jede Frage sorgfältig durch und antworten Sie spontan.  Wichtig: Ihre Antworten werden anonym gespeichert. Niemand kann die Daten Ihnen zuordnen bzw. niemand wird von Ihren Antworten erfahren. Es werden 4 Amazon Gutscheine im Wert von jeweils CHF 25 verlost. Sie können nach Beendigung des Fragebogens Ihre Mailadresse hinterlassen. Unterstützen Sie diesen wichtigen Forschungsbeitrag der Uni Zürich, Lehrstuhl für Sozial- und Wirtschaftspsychologie.

Mit diesem LINK kommen Sie gleich zur Umfrage.

VN:F [1.9.11_1134]
Rating: 9.7/10 (3 votes cast)
VN:F [1.9.11_1134]
Rating: +2 (from 2 votes)

PostHeaderIcon Die Verschlüsselung der Gehälter wird entschlüsselt.

Wussten Sie wie viele verschieden Branchenlöhne es gibt? Kennen Sie die berufsüblichen Medianlöhne?

Lohnbuch 2012

Lohnbuch 2012

In Sachen Gehälter ist die Schweiz ein Dschungel. Man spricht nicht übers Geld, man verdient es einfach. Jetzt ist das Lohnbuch 2012 erschienen und bietet ganz viel Informationen zu einem diffizilen Thema. Der Lohn ist immer noch ein stark tabuisierter Bereich in der helvetischen Berufslandschaft. Das neue Lohnbuch 2012 gibt einen umfassenden Überblick über 8300 in der Schweiz gültige Löhne. Es dient übrigens nicht nur den Arbeitgebern, Gewerkschaften und Behörden als Nachschlagwerk. Gerade für die Personaldienstleistungsbranche und private Kreise kann das Werk von Interesse sein.

Das Lohnbuch 2012 gibt über die branchen-, orts- und berufsübliche Löhne, Mindest-, Median- und Durchschnittslöhne Auskunft. Zudem wurden neu verschiedene branchenspezifische Angaben eingeführt. Zum Beispiel wurde der Baubereich um zusätzliche Berufsangaben ergänzt und erstmals sind sogar die temporären Arbeitseinsätze aufgeführt. Ein Novum.

Mit diesem LINK können Sie das Lohnbuch 2012 gleich bestellen.

VN:F [1.9.11_1134]
Rating: 7.3/10 (6 votes cast)
VN:F [1.9.11_1134]
Rating: +4 (from 4 votes)

PostHeaderIcon Der grenzenlosen Lohndiskriminierung von Grenzgängern wurde eine klare Grenze gesetzt.

Ein Unternehmen in der Region Basel hatte seinen Grenzgängern aus Frankreich und Deutschland im Sommer 2010 eine Lohnreduktion wegen des starken Frankens aufs Auge gedrückt. Sechs Mitarbeitende waren damit nicht einverstanden und wurden entlassen. Ihre Klage war nun vor Gericht erfolgreich.

Recht ist anstrengend. Manchmal steht auch das Glück am Abgrund...

Recht ist anstrengend. Manchmal steht auch das Glück am Abgrund...

Die sechs Arbeitnehmenden, notabene zwei davon Schweizer Bürger, die im Elsass leben, nahmen sich stracks eine Anwältin und klagten wegen missbräuchlicher Kündigung flugs den ehemaligen Arbeitgeber ein. Das Dreiergericht in Arlesheim gab ihnen nun klar und unmissverständlich Recht. Sogar einstimmig.

Gemäss seinem Urteil, verstossen die Kündigungen grob gegen das Freizügigkeitsabkommen. Das Gericht ist der Meinung, dass eine Kürzung des Salärs aufgrund der Frankenstärke zu Ungunsten der ausländischen Mitarbeitenden, die im EU Raum ihren Wohnsitz haben (Elsass, Südbaden usw.), einer klaren Diskriminierung gleich komme und diese Vorgehensweise zudem inländische Arbeitnehmende bevorzuge.

Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU lässt jedoch solche Unterschiede nicht zu. Wenn es um den Lohn geht spielt der Wohnort keine Rolle.

Das Wechselkursrisiko ist ein unternehmerisches Risiko und kann nie auf Arbeitnehmende abgewälzt werden. Es kann auch mal umgekehrt sein. Dann kann auch der Arbeitnehmende sein Risiko nicht einfach auf den Arbeitnehmer übertragen. Die sogenannten Änderungskündigungen aufgrund des Wechselkursrisikos stehen somit auf sehr brüchigem Eis. Wahrscheinlich ist diese Angelegenheit noch nicht ganz ad acta. Es kann sein, dass es weiter geht und ein höheres Gericht noch einmal über die Sache befinden muss.

In dieser Angelegenheit möchte PersonalRadar noch auf weitere Beiträge hinweisen, die in dieser Sache wie folgt weitere interessante Informationen liefern. Klicken Sie einfach auf den jeweiligen Titel:

VN:F [1.9.11_1134]
Rating: 10.0/10 (5 votes cast)
VN:F [1.9.11_1134]
Rating: +2 (from 2 votes)

PostHeaderIcon Salärsysteme: Weg von der Best Practice, hin zum Best Fit.

HR TodayTransparent, nachvollziehbar und auf die Unternehmensziele und -kultur massgeschneidert – so präsentiert sich gemäss verschiedenen Fachleuten ein möglichst ideales Salärsystem. Ob Boni ausbezahlt werden oder nicht, spielt darin nur noch eine untergeordnete Rolle. (Ein Beitrag von: Sandra Escher Clauss, HR Today).

Während feste Managergehälter bis weit in die neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts die Regel waren, hat sich «Pay for Performance» seit rund zehn Jahren sowohl in Grossbetrieben als auch in mittelständischen Unternehmen als Inbegriff fortschrittlicher Managementmethoden durchgesetzt.

Die Begründung: Nur wenn man den Managern ein (monetäres) Rüebli vor die Nase hängt, laufen sie in die richtige Richtung.

Keine Lohnsysteme ab der Stange

Dass dies so einfach nicht ist, haben wissenschaftliche Untersuchungen zum Beispiel von Professor Margit Osterloh von der Universität Zürich schon vor

Das perfekte Bonussystem gibt es noch nicht.

Das perfekte Bonussystem gibt es noch nicht.

bald zwei Jahren belegt. Und seit dem Zusammenbruch des Finanzsystems Ende des vergangenen Jahres dämmert es auch Politikern und Wirtschaftsführern, dass hohe Chefsaläre nicht zwingend zu hohen Unternehmens-performances führen. Im Gegenteil: Noch nie in der jüngeren Wirtschaftsgeschichte hat es so viele Konkurse, Missmanagements, Betrügereien und Bereicherungen gegeben wie in den vergangenen Jahren.

Viele HR-Verantwortliche, aber auch Geschäftsleitungsmitglieder stellen sich 2009 die Frage: Wie weiter mit den Lohnsystemen? Fakt ist: Das ideale Vergütungssystem existiert nicht. Urs Suter, Senior Consultant beim auf Salärvergleiche spezialisierten Beratungsunternehmen Cepec und selber langjähriger HR-Verantwortlicher in internationalen Unternehmen, rät davon ab, das perfekte System zu suchen. «Wie bei jedem System gibt es auch bei den Salärsystemen nur Annäherungen, die höchstens zu 90 Prozent perfekt sein können. Eine sinnvolle Praktikabilität ist wichtiger als die theoretische Vollkommenheit.»

Auch Barbara Stoelker Reithaar, Dozentin an der School of Management and Law der ZHAW, glaubt nicht an das perfekte und vor allem gerechte Salärsystem. Sie rät den Firmen dazu, vom Best-Practice-Ansatz wegzukommen und sich dem Best-Fit-Ansatz zuzuwenden. «Wer ein Bonus- oder Lohnsystem ab der Stange sucht oder sich einfach einem Trend anhängt, wird kaum Erfolg haben», konstatiert sie. «Den Verantwortlichen für Salärsysteme ist zu empfehlen, ein Salärsystem zu entwickeln, das die Ziele der Unternehmensstrategie umzusetzen vermag und zur Firmenkultur passt.» Der eingeschlagene Weg sollte alle zwei, drei Jahre wieder überprüft und wenn nötig angepasst werden. Und ganz wichtig: «Variable Lohnbestandteile sollten auf diejenigen Mitarbeitenden beschränkt sein, die einen entscheidenden Einfluss auf die Unternehmensperformance haben, und nicht über alle Hierarchiestufen hinweg verteilt werden.»

Fallbeispiel Swisspor

swissporDie Swisspor-Gruppe beherzigt diese Maxime schon seit langem. «Lediglich Kader- und Aussendienstmitarbeitende erhalten neben dem Lohnfixum zusätzlich einen variablen und von der Wertschöpfung abhängigen Lohnbestandteil», umreisst Kommunikationsverantwortliche Cornelia Schaub die Lohnpolitik des Dämmstoffherstellers. «Im Verhältnis zum Grundlohn bildet Letzterer aber nur eine kleine Komponente.» Ein Unikum stellen allerdings die «Superboni» dar. Geht es der Firma gut, so erhalten alle Mitarbeitenden von der Putzfrau bis hin zum CEO einen Extrabatzen – und zwar jeder und jede in derselben Höhe. Festgelegt wird diese Superbonus-Summe durch Bernhard Alpstäg, den Eigentümer, CEO und Patron des Unternehmens. «Mit diesem Geldgeschenk möchten wir allen Mitarbeitern danke sagen und sie am Erfolg teilhaben lassen.»

Fallbeispiel Siemens Building Technologies

SiemensSolche Ermessensboni seien für inhabergeführte Unternehmen richtig, betont Urs Suter. «Denn ein Patron kennt meistens alles seine Mitarbeitenden.» In managergeführten Unternehmen seien sie aber unbrauchbar. «Denn hier kennen die Chefs im besten Fall gerade mal die zwei obersten Führungsstufen.» Wenn hier Boni eingesetzt werden, so Suter, dann nur in messbarer Form. «Diese und das Salärsystem allgemein sollten eng an ein messbares System wie zum Beispiel die Balanced Scorecard gekoppelt sein.» Zudem sollten die Vergütungssysteme so gestaltet sein, dass eine innerbetriebliche Lohngerechtigkeit herrscht. «Wenn ich nämlich nicht verstehen kann, warum mein Büronachbar 50000 Franken mehr verdient als ich, dann bin ich auch mit allem Geld der Welt und anderen Retention-Massnahmen nicht mehr motivierbar».

Transparenz und Nachvollziehbarkeit stehen im Zusammenhang mit den Löhnen seit bald zehn Jahren auch im internationalen Headquarter der Division Building Technologies (BT) des Siemens-Konzerns an oberster Stelle. «Wir sind eine Ingenieur-Firma, das spiegelt sich auch in unserem Vergütungssystem. Das Bonussystem ist komplex, aber nachvollziehbar und direkt mit dem Unternehmenserfolg verknüpft», erklärt Sabine Schibli, Head Compensation Benefits BT-Hauptsitz in Zug. In diesem System seien zwar von der Produktion bis zum Management alle Mitarbeitenden mit einem Zielwert am Unternehmenserfolg beteiligt. «Doch während diese Zielwerte bei Mitarbeitenden in der Produktion lediglich bei 2 bis 5 Prozent des Fixgehalts liegen, kann der variable Lohnbestandteil bei Kaderleuten nochmals bis zur Hälfte des Fixlohnes ausmachen». Letztere haben denn auch keine Garantie für einen Bonus. «Die Höhe des Betrages hängt aber vom Erfüllungsgrad der zu Beginn des Jahres definierten Ziele ab», so Schibli.

Finanzielle Anreize und Firmenkultur: Beides ist wichtig

Und diese Ziele sind stark diversifiziert. Sie hängen einerseits an den globalen BT-Finanzzielen sowie an verschiedenen anderen Unternehmenszielen. Daneben erhält jeder Mitarbeitende auch individuelle Ziele.

«Eine solche Diversifikation ist nötig, damit niemand einfach nur seine persönlichen Ziele und damit seinen persönlichen Bonus maximieren kann, sondern alle am selben Strick ziehen müssen»,

erklärt die Compensation-&-Benefits-Verantwortliche. Zudem legt sie Wert darauf, zu betonen, dass BT die Wertschätzung gegenüber ihren Angestellten nicht allein durch die Höhe der Vergütung ausdrücke. «Innerhalb unserer Industrie haben wir sehr gute Anstellungsbedingungen, die für die Mitarbeitenden mehr zählen als ein hoher Bonus.»  Dass exorbitante Löhne nichts bringen ausser Neid, Missgunst und Gier, da sind sich alle Fachleute einig. «Monetäre Anreize völlig zu verteufeln, ist aber auch falsch», sagt Cepec-Berater Urs Suter. «Wir alle sprechen auf Geld an. Aber erst wenn daneben auch noch die Firmenkultur und die persönliche Balance stimmen und die Übereinstimmung der Bonusziele mit den langfristigen Unternehmenszielen gegeben ist, schaut sowohl für das Unternehmen als auch für den Mitarbeitenden das Optimum dabei heraus.»

VN:F [1.9.11_1134]
Rating: 9.8/10 (6 votes cast)
VN:F [1.9.11_1134]
Rating: +2 (from 2 votes)

PostHeaderIcon Euroschwäche – kann der Eurolohn die Antwort sein?

HR TodayDie Exportbranche ächzt unter der Last des starken Frankens. Grosse Teile des Umsatzes werden in Euro erzielt, die Saläre aber fallen in Franken an. Personalkosten explodieren, Gewinnmargen schmelzen dahin. Grenznahe Unternehmen überlegen sich, die Grenzgänger in Euro auszuzahlen. Ist das eine unzulässige Überwälzung des Unternehmerrisikos? (Ein Beitrag von: Heinz Heller, HR Today).

Im März 2011 berichtete der «Blick» über die angeblich erste Schweizer Firma, die den Lohn dem Eurokurs anpasste. Die Gewerkschaft Unia hielte dies für illegal, wurde ausgeführt. Tatsächlich ist das Phänomen nicht neu. HR Today berichtete bereits in der Ausgabe 09/2005 über den Eurolohn. Der Titel lautete: «Arbeit in der Schweiz, Löhne in Euro = Profit für alle». Der Artikel erläuterte sinngemäss, Grenzgänger würden eine Auszahlung ihres Lohns in der Währung ihres Wohnsitzes bevorzugen. So bestände kein Risiko, bei einer allfälligen Abwertung des Frankens plötzlich über weniger Kaufkraft zu verfügen. Der Eurokurs lag damals bei rund 1.55 Franken, Tendenz steigend. 2007 stieg der Eurokurs vorübergehend auf 1.65 Franken.

Doch es kam anders. Der Franken wurde stärker und stärker. Mitte 2011 war der Euro kurzzeitig nur noch gleich viel wert wie der Schweizer Franken. Es wurde eng für die Exportwirtschaft. Die Nationalbank griff ein und band den Schweizer Franken jüngst an einen Eurokurs von 1.20 Franken.

Löhne in Fremdwährung sind grundsätzlich nichts Neues. Gerade bei Entsendungen von der Schweiz ins Ausland scheint die Auszahlung des Lohns in der lokalen Währung sinnvoll; bei Schweizer Botschaftspersonal im Ausland ist es gar die Regel. Wo aber liegen die Grenzen des Zulässigen? Zunächst können Gesamtarbeitsverträge Eurolöhne theoretisch ausschliessen. Andere formaljuristische Überlegungen dürften der Auszahlung von Löhnen in Fremdwährung aber nicht entgegenstehen.

Dr. Heinz Heller

Dr. Heinz Heller, Autor dieses Beitrages

Zunächst sieht das Arbeitsrecht in Art. 323b OR die Vereinbarung von Lohn in Fremdwährung ausdrücklich vor. Weiter publiziert das Bundesamt für Sozialversicherungen Umrechnungskurstabellen für Einkommen in Fremdwährung (www.ahv-iv.info/andere). Und die Vereinigung schweizerischer Steuerbehörden (Schweizerische Steuerkonferenz) erläutert im Internet, wie Löhne in Fremdwährung zu deklarieren sind (www.steuerkonferenz.ch/d/lohnausweis.htm, Unterregister FAQ).

Wechselkursrisiken sind laut Bundesrat Unternehmerrisiken

Die Kritik am Eurolohn zielt vielmehr auf das Verbot der Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Mitarbeiter sowie auf das Verbot von Lohndumping im Bereich der Personenfreizügigkeit mit der EU:

  • Unternehmerrisiko: Es gilt als fundamentaler arbeitsrechtlicher Grundsatz, dass das Arbeitgeberrisiko nicht auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden darf. Diese Regel findet ihre Entsprechung in Art. 324 OR. Der Artikel verpflichtet Arbeitgeber, den Lohn weiter zu zahlen, auch wenn sie keine Arbeit mehr anbieten können.
  • Lohndumping: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hält die Anbindung an den Euro oder Zahlungen in Euro bei Grenzgängern für unzulässig, weil es sich dabei um Lohndumping handle, und dies wiederum sei im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der EU ausdrücklich verboten.

Im eidgenössischen Parlament wurden dieses Jahr mehrere Vorstösse eingereicht, es sei die Auszahlung von Lohn in Fremdwährung gesetzlich zu verbieten. Der Bundesrat sah aber keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Denn, so der Bundesrat sinngemäss, bei Lohndumping könnten zunächst Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich erklärt oder befristet Normalarbeitsverträge eingeführt werden (Art. 360a OR). Weiter könnten Arbeitnehmer vor Gericht klagen, wenn Unternehmerrisiken (hier: Wechselkursrisiken) unzulässigerweise auf sie überwälzt würden.

Der Bundesrat hielt aber fest, bei Wechselkursrisiken handle es sich um Unternehmerrisiken.

Euroschwäche – kann der Eurolohn die Antwort sein?

Euroschwäche – kann der Eurolohn die Antwort sein?

Die vom Bundesrat eingesetzte «Interdepartementale Arbeitsgruppe Euro» war in dieser Frage allerdings auch schon anderer Meinung. 1999 führte sie im Bericht «Die Verwendung des Euro in der Schweiz» aus, es könne durchaus «eine Zahlung in einer ausländischen Währung vereinbart werden. Somit ist auf der Basis eines gegenseitigen Einverständnisses grundsätzlich eine Überwälzung des Währungsrisikos auf den […] Arbeitnehmer aus rechtlicher Sicht durchaus möglich. Für Lohnzahlungen wird der Grundsatz […] in Art. 323b Abs. 1 OR ausdrücklich wiederholt bzw. konkretisiert.»

Gefahr: Gerichte geraten unter Druck, Rechtspolitik zu betreiben

Nach Ansicht des Schreibenden werden bei all dem verschiedene Aspekte nicht genügend berücksichtigt:

  • Zunächst bergen sich ändernde Devisenkurse nicht nur Risiken, sondern auch Chancen für beide Seiten (siehe den erwähnten Artikel im HR Today, Ausgabe 09/2005 über den Eurolohn). Bei dieser Betrachtung rückt statt des Unternehmerrisikos plötzlich die Nähe von Eurolohnabsprachen zum Glücksspiel und zum börslichen Devisenhandel in den Vordergrund. So gesehen wären auch Löhne zu hinterfragen, die Mitarbeiterbeteiligungen in Form von Optionen oder Aktien am eigenen Unternehmen vorsehen, vielleicht sogar verbunden mit Sperrklauseln, die es Mitarbeitern verunmöglichen, ihre Beteiligungen bei schlechtem Kursverlauf abzustossen.
  • Zweitens müsste die Diskussion nicht nur nominal (also anhand der Wechselkurse), sondern auch kaufkraftbereinigt geführt werden. Einfach gesagt: Mit einem Euro, der aktuell 1.20 Franken wert ist, kann man in der grenznahen Eurozone bekanntlich sehr viel mehr kaufen als mit 1.20 Franken in der Hochpreisinsel Schweiz. So gesehen werden Schweizer gegenüber Grenzgängern diskriminiert, wenn Löhne ausschliesslich in Franken bezahlt werden. Zudem sollte unterschieden werden zwischen Löhnen, die in Franken fixiert, aber in Euro ausbezahlt werden, und Löhnen, die direkt in Euro vereinbart werden. In letzterem Fall kann Grenzgängern durch Kursschwankungen kein Kaufkraftverlust entstehen.
  • Drittens ist der Eurolohn immer noch besser als eine Entlassung wegen Betriebsschliessung.
  • Wenn der Bundesrat viertens die politische Verantwortung in dieser Frage auf die Rechtsprechung abschiebt, birgt dies die reale und akute Gefahr, Gerichte könnten einmal mehr unter Druck geraten, Rechtspolitik zu betreiben, statt Recht zu sprechen – mit steigender Rechtsunsicherheit als Folge. Gemäss Presseberichten darf mit einem ersten Urteil Anfang 2012 gerechnet werden (Bezirksgericht Arlesheim).

Umstellung auf Eurolohn mit Änderungskündigungen verbunden

Befindet sich der Euro im freien Fall?

Befindet sich der Euro im freien Fall?

Für Praktiker sind damit natürlich noch nicht alle Aspekte angesprochen. Offen bleiben insbesondere Sozialversicherungs- und quellensteuerrechtliche Fragen sowie administrative Aspekte (etwa das Ausfüllen des Lohnausweises). Wie werden Leistungen von Taggeldversicherungen, die dem Arbeitgeber ausbezahlt werden, an die Arbeitnehmer weitergegeben? Wie berechnet sich der Ferienlohn? Auch Vorgehensfragen stellen sich: So dürfte die Umstellung auf den Eurolohn für Grenzgänger in den meisten Unternehmen mit Änderungskündigungen im Sinne von Massenentlassungen verbunden sein.

VN:F [1.9.11_1134]
Rating: 9.5/10 (4 votes cast)
VN:F [1.9.11_1134]
Rating: +3 (from 3 votes)

PostHeaderIcon Müssen Personaldienstleister den Anteil 13. Monatslohn zurückbehalten?

Der sogenannte GAV Personalverleih (Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih) steht vor der Türe. Vielleicht klappt es ja noch auf den 1. Januar 2012. Der 13. Monatslohn klopft an.

Müssen Personaldienstleister den Anteil 13. Monatslohn zurückbehalten?Diese Neuerung verlangt dringende Anpassungen an die Ausgestaltung der Stundenlohnkomposition. Personalverleiher sind gut beraten, wenn sie per sofort bei Abschluss von neuen Arbeitsverträgen mit ihren temporären Mitarbeitenden anteilsmässig den 13. Monatslohn einberechnen. Dieser beträgt 8.33% des Stundenlohns. Wichtig ist dabei, dass die Basislöhne des GAV Personalverleihs nicht unterschritten werden. Jene, die auf die vom Branchenverband swissstaffing zur Verfügung gestellten Daten swisstempdata zugreifen können, sind schon mal auf der sicheren Seite und gut vorbereitet. Diese werden nämlich laufend den neuen GAV Anforderungen angepasst.

Hier ein kurzes Beispiel mit einem gelernten Maler für das bessere Verständnis:

GAV Qualifikation: gelernter Maler mit mehr als 2 Jahren Berufserfahrung gemäss GAV Malergewerbe Baselland.

Lohnart

Entschädigung in %

Teilbetrag in CHF

Gesamtbetrag in CHF

Grundlohn GAV

26.21

Feiertagsentschädigung

4,42%

1.16

01.16

Ferienentschädigung

8.33%

2.18

02.18

13. Monatslohn *

8.33%

2.46

02.46

Total Stundenlohn

 

 

32.00

*der 13. Monatslohn fusst auf der Summe des Grundlohns, der Feiertags- und Ferienentschädigung.

Die Anpassung von laufenden Verträgen ist möglich, muss aber gut geplant werden.

Falls Arbeitsverträge ohne Anteil des 13. Monatslohnes bestehen und diese auf nächstes Jahr, aufgrund des kommenden GAV Personalverleihs, angepasst werden müssen, dann kann das nicht einfach so ohne Einverständnis der betroffenen Temporärmitarbeiter ausgeführt werden. Das verlangt eine Änderungskündigung. PersonalRadar verweist mit dieser LINK auf einen Gastbeitrag von HR Today, der unter dem Titel ‚Die Änderungskündigung – Rechtsinstrument mit Tücken’ ausführlich erklärt was es mit dieser Kündigungsform auf sich hat. Änderungskündigungen, die sich nicht an die arbeitsrechtlichen Auflagen halten sind meistens das Papier nicht wert worauf sie stehen und führen noch öfters direkt vor das Arbeitsgericht.

Übrigens: Wenn der Anteil 13. Monatslohn eingeführt wird, ohne den Basislohn zu verändern, dann entspricht das einer Lohnerhöhung und somit ist eine Änderungskündigung nicht nötig. Selbstverständlich muss dann ein neuer Arbeitsvertrag erstellt werden. Der Temporärmitarbeiter wird diesen wahrscheinlich sofort erfreut unterschreiben.

Wie ist das mit dem Feriengeld?

Wie ist das mit dem Feriengeld?PersonalRadar verweist mit diesem LINK auf den Artikel ‚Temporär arbeiten und Feriengeld. Was hat es auf sich?’ Dort wird darauf hingewiesen, dass Personaldienstleister dazu verpflichtet sind, das Feriengeld zurückzubehalten und nur bei bestimmten Voraussetzungen dieses an die Mitarbeitenden auszahlen dürfen.

Darf auch der 13. Monatslohn für die Temporärmitarbeiter nicht ausbezahlt werden?

Gemäss den Angaben des Verbandes der Personaldienstleister swissstaffing gibt es keine gesetzliche ‚Erlaubnis, den 13. Monatslohn zurückzubehalten, da der 13. Monatslohn gesetzlich gar nicht vorgeschrieben ist. An dieser Stelle möchte PersonalRadar mit diesem LINK auf einen weiteren Gastbetrag von HR Today verweisen, der unter dem Titel ‚Anspruch der Arbeitnehmenden auf Gratifikation und 13. Monatslohn.’ ausführlich zu diesem Thema Stellung nimmt.

Der 13. Monatslohn ist freiwillig. Er ist ein rein arbeitsvertragsrechtlicher Lohnbestandteil.

Analog der Praxis bei Festangestellten, die den 13. Monatslohn erst Ende Jahr (bzw. pro rata temporis bei unterjährigem Ausscheiden) erhalten, hat sich in Arbeitsverhältnissen im Stundenlohn dieselbe Praxis etabliert. Das sollte im Umkehrschluss aber nicht bedeuten, dass eine laufende (und ausgewiesene!) Auszahlung des 13. Monatslohns widerrechtlich ist. Mit anderen Worten muss jeder Personaldienstleister selber entscheiden, ob er für die Auszahlung des 13. Monatslohns dieselbe Vorgehensweise wie beim Feriengeld anwendet oder halt diesen monatlich auszahlt. Beides ist möglich. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand sollte jedoch nicht unterschätzt werden.

VN:F [1.9.11_1134]
Rating: 9.2/10 (6 votes cast)
VN:F [1.9.11_1134]
Rating: +4 (from 4 votes)

PostHeaderIcon Erhalten Sie ihren Lohn noch in Schweizer Franken oder schon in Euro?

Erhalten Sie Ihren Lohn in Schweizer Franken oder schon in Euro? Das ist natürlich eine rhetorische Frage. Die allermeisten von uns werden selbstverständlich in harter Schweizer Währung bezahlt.

Erhalten Sie ihren Lohn noch in Schweizer Franken oder schon in Euro?Diese Härte macht unsere Wirtschaft weich. Wer hätte je die Befürchtung der währungspolitischen Pessimisten für bare Münze genommen, dass die Parität zwischen diesen beiden Währungen Realität wird? Münzt man nun diese Tatsache um, dann gibt es inzwischen Unternehmen, auch in der Region Basel, die speziell Grenzgänger/-innen in Euro entlöhnen möchten und sie so ausgrenzen vom Höhenflug ihrer Lohnwährung.

Viele betrachten die Grundidee eines mit dem Wechselkurs verbundenen Lohnes klar skeptisch wenn nicht sogar ablehnend.

Arbeitnehmende, die in der Schweiz arbeiten und in Euro bezahlt werden, müssen mit Einkommenseinbussen rechnen. Der Grundsatz, dass das unternehmerische Risiko nicht auf Arbeitnehmende abgewälzt werden kann, wird zweckdienlich verletzt. Das Wechselkursrisiko kann nicht einfach an die Belegschaft weiter gegeben werden. Auch dann nicht, wenn diese im grenznahen Euro-Raum lebt und im Moment überdurchschnittlich stark profitiert. Das Blatt kann sich auch wieder wenden.

Die Diskussion um die Einführung der wechselkursgebundenen Gehälter wird wahrscheinlich bald verebben. Die Massnahme ist kein bewährtes Mittel, um zum Beispiel eine exportorientierte Firma wieder fit zu machen. Auch die Überwälzung der Wechselkurskosten auf die Kunden, um dem Dammbruch der Margenerosion wenigstens etwas entgegen setzen zu können, ist lediglich ein feuchter Sandsack gegen die Flut. Kunden wenden sich ab und suchen Hersteller oder Lieferanten, die günstiger ebenbürtige Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Der mutige Verzicht auf Gewinnmargen oder das Akzeptieren von ausmergelnden Ertragsstrukturen sind wohl edel, gefährden aber langfristig Arbeitsplätze und führen zu Entlassungen.

Der Franken ist extrem überbewertet und killt Jobs wie auch Firmen.Mit Besorgnis ist auch feststellen zu müssen, dass immer mehr Schweizer Firmen ihre Produktion dicht machen und im günstigeren Euro-Raum weiter produzieren. Das fehlende Berufswissen wird dann vor Ort ‚on site’ forciert vermittelt. Es bleibt dann vielleicht nur noch jenes Arbeitsvolumen übrig, das aufgrund der komplexen Veredelungsprozesse und Wertschöpfungsmassnahmen hoch spezialisiertes Nischenwissen verlangt. Das kann es auch nicht sein. Das einzige was der Schweiz als eine der erfolgreichsten Volkswirtschaften der Welt wirklich hilft, ist die kontrollierte Entwertung ihrer Währung. Der Franken ist extrem überbewertet und killt Jobs wie auch Firmen.

Das Wechselkursrisiko hat sich inzwischen wieder ein wenig vermindert. Gezielte Massnahmen der Schweizerischen Nationalbank und andere exogene Faktoren wirken sich aus. Die Gefahr ist aber noch nciht gebannt. Hoffen wir, dass der Schweizer Franken wieder das wird, was er immer war: Eine gute, solide Währung, die ihren Preis hat, aber erschwinglich bleibt.

VN:F [1.9.11_1134]
Rating: 8.3/10 (6 votes cast)
VN:F [1.9.11_1134]
Rating: +4 (from 4 votes)

PostHeaderIcon Tragen wir mit der Einwanderung wirklich ein Kreuz oder sind viele Vermutungen einfach kreuzfalsch? Die Wahrheit ist mittendrin.

Das Wirtschaftswachstum hat sich mit der Einwanderung von gut qualifizierten Menschen stark akzentuiert. Nach wie vor ist jedoch der positive Effekt auf das qualitative Wachstum und die Sozialwerke umstritten. Wenden wir uns mal den Fakten zu.

Tragen wir mit der Einwanderung wirklich ein Kreuz oder sind viele Vermutungen einfach kreuzfalsch. Die Wahrheit ist mittendrin.Kürzlich hat die Bundesverwaltung in Bern einen interessanten Bericht über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit mit der EU auf den Schweizer Arbeitsmarkt publiziert. Die Schlussfolgerungen sind meistens positiv besetzt. Insbesondere jene Fachleute, die sich mit dieser Thematik intensiv auseinander setzen, kommen zum Schluss, dass ohne die Einwanderung von qualifizierten Fachleuten, der Arbeitsmarkt unter Druck gekommen wäre und das Wachstum in diesem Ausmass mit Sicherheit ausgeblieben wäre. Allerdings hat man ein gutes Bild über das sogenannte Breitenwachstum erhalten. Hat aber auch die wirtschaftliche Leistung pro Kopf der Bevölkerung wirklich zugenommen oder gibt es in diesem Bereich Eintrübungen, die jenen Pessimisten Recht geben, die dieser Einwanderung eher kritisch gegenüber stehen?

Auch wenn harte Fakten und Zahlen zuweilen trocken wirken sind diese doch eine gute Orientierungshilfe:

  • Seit der Öffnung des Schweizerischen Arbeitsmarktes gegenüber der EU (2002 – 2010) sind ungefähr 550’000 AusländerInnen – notabene ohne Kurzaufenthalter – in die Schweiz eingewandert.
  • Von diesen 550’000 Menschen kommen 60% aus dem EU-27 respektive aus dem Efta-Raum. Das sind ca. 330’000 Menschen aus Europa.
  • Während diesen 8 Jahren wuchs die Schweizerische Wirtschaft jährlich und real um 1,7% und rund 0,8% pro Kopf der Bevölkerung. Im Vergleich vor der Marktöffnung (1993 – 2001) wuchs die Wirtschaft um 1,4% jährlich und 0,7% pro Kopf der Bevölkerung. Das Wachstum war somit weniger vor der Personenfreizügigkeit bestimmt.
  • Auch verursacht durch das Breitenwachstum oder das quantitative Wachstum hat die Schweiz nicht drauf gelegt. Die Staatsschulden sind gesunken und die staatlichen wiederkehrenden Kosten ebenso.
  • Das gegenwärtige Wirtschaftswachstum ist die Auswirkung von Beschäftigung und erhöhter Produktivität. Ein klares Indiz für den Beitrag der Eingewanderten am wachsenden Wohlstand ist die Erwerbstätigenquote. Diese beträgt bei den aus Europa Eingewanderten immerhin 84% und entspricht in der Zwischenzeit der Quote der SchweizerInnen. Die Beschäftigungsrate der eingewanderten Menschen aus dem EU- und Efta-Raum ist somit überdurchschnittlich hoch.
  • Bei den Menschen aus der sogenannten Drittländern sehen die Zahlen allerdings nicht so gut aus. Deren Einwanderung machte 2010 einen Drittel aus. Davon kamen allerdings nur 10% während dieses Zeitraums für die Erwerbstätigkeit in die Schweiz. Der Rest der Einwanderung dieser Gruppe besteht aus 50% Nachzug von Familienangehörigen. 20% kamen wegen der Aus- und Weiterbildung in die Schweiz und 15% dieser Gruppe sind Flüchtlinge und sogenannte Härtefälle mit einer vorläufigen Aufenthaltberechtigung aus humanitären Gründen.

Dass man am Arbeitsmarkt als solches teilnimmt, sagt gar nichts aus über die Art der beruflichen Tätigkeit. Höchstens die Bildungsgüte der Menschen lässt ein wenig darauf schliessen, welcher Art von Erwerb sie nachgehen.

Dass man am Arbeitsmarkt als solches teilnimmt, sagt gar nichts aus über die Art der beruflichen Tätigkeit.Auch da gibt es interessante Zahlen. Die Menschen aus den EU- und Efta-Staaten bewegen sich mit den Einheimischen auf Augenhöhe. 86% von ihnen verfügen über einen qualifizierten Berufsabschluss. Die Einheimischen kommen auf einen Wert von 87%. Von diesen 86% hatten immerhin 54% einen akademischen Abschluss oder eine höheren Berufsfachabschluss in der Tasche. Bei den Einheimischen sind es 34%. Der Bildungsabschluss auf dem Papier ist doch in der Regel ein Anhaltspunkt, aber noch kein Beleg, für Art der Beschäftigung. Nichtsdestotrotz kommt der Bericht aus Bern zum Schluss, dass 2 Drittel der Nettobschäftigungszunahme aus den EU- und Efta-Ländern durch die Berufsgruppen, akademische, technische Berufe und Führungskräfte verursacht wurde.

In Sachen Quantifizierung der Produktivität wird es schon ein wenig schwieriger. Als Grundlage dafür können Lohnstatistiken dienen. Die Faktenlage ist da relativ noch dünn und nicht besonders aussagekräftig. Hinweise liefern die Daten der Sonderauswertung der Lohnstrukturerhebungen.

  • Gemäss diesen stiegen im Zeitraum von 2000 – 2008 die Bruttomonatslöhne für die Schweizer im Durchschnitt um ca. 13%; nämlich von CHF 6’363 auf CHF 7’212.-. Als Vergleich dazu stiegen die Gehälter jener Arbeitnehmenden mit einer B-Bewilligung, notabene im gleichen Zeitraum, um ca. 26% mit CHF 6’937.- und haben bald das durchschnittliches helvetisches Niveau erreicht. Des Weiteren ist noch anzumerken, dass in dieser Gruppe auch die Arbeitnehmer enthalten sind, die aus Drittstaaten mit einer tendenziell niedrigerer Ausbildung kommen.
  • Gemäss einer Auswertung einer Arbeitskräfterhebung für 1991 – 2009 lag der Durchschnittslohn der EU-Bürger, die in der Schweiz mit dem gleichen Beschäftigungsgrad angestellt waren, ca. 5% unter dem Niveau der Einheimischen. Aufgrund der neueren Daten, kann ein frischer Vergleich mit den ‚neuen’ EU-Bürgern noch nicht vorgenommen werden. Aber es lässt sich mit Bestimmtheit sage, dass das Bildungsniveau der hier arbeitenden EU-Bürger stark gestiegen ist, im Vergleich zur jüngeren Vergangenheit.

Mit Bestimmtheit lässt sich aufgrund der erhobenen Lohn- und Beschäftigungsdaten mit Fug und Recht behaupten, dass der Wachstumsbeitrag der neuen EU-Bürger durchschnittlich, wenn nicht sogar überdurchschnittlich ist.

Es ist aber auch kein Märchen, wenn behauptet wird, dass der Konkurrenzdruck daher zugenommen hat und die Einwanderung verdrängt wie auch ergänzt. Zudem ist es einfach auch eine Binsenweisheit, dass viele hochqualifizierte Stellenangebote unbesetzt blieben, könnte man diese nicht mit Fach- und Führungskräften aus dem Ausland besetzen.

Nach wie vor ist auch der Beitrag dieser Einwanderung zugunsten der AHV nach wie vor umstritten.

Nach wie vor ist auch der Beitrag dieser Einwanderung zugunsten der AHV nach wie vor umstritten. Das Geld fliesst. Die ausländischen ArbeitenehmerInnen zahlten 21% in die AHV ein und bezogen 15% Leistungen. Das ist jedoch nur eine Momentaufnahme und lässt keinen Schluss auf die Zukunft zu. Ob in Zukunft das mathematische Verhältnis nach wie vor so stabil austariert sein könnte, wird sich weisen.  Interessant ist auf jeden Fall, dass die sehr gut verdienenden AusländerInnen für die AHV ein Segen sind. Diese zahlen meisten über das rentenbildende Maximum von CHF 80’000.- . Gemäss einer AHV-Statistik aus dem Jahr 2008 erreichten rund 240’000 EU-Bürger, das ist fast ein Viertel der EU-Beitragszahlern, ein Einkommen über CHF 80’000.-. Der Gewinn ist auf beiden Seiten.

VN:F [1.9.11_1134]
Rating: 6.9/10 (8 votes cast)
VN:F [1.9.11_1134]
Rating: +4 (from 4 votes)

PostHeaderIcon Ein gesetzlicher Mindestlohn ist denkbar ungeeignet.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat eine Initiative lanciert, mit der erstmals ein branchen- und regionenübergreifender Mindestlohn von CHF 22.-/h beziehungsweise CHF 3’800.- pro Monat (bei 40-Stunden-Woche) in der Verfassung festgeschrieben werden soll (ein Beitrag von: swissstaffing).

Es stellen sich mehrere Fragen: Wem bringt ein solcher Mindestlohn was? Haben die Initianten den Mindestlohn in dessen Höhe richtig angesetzt? Und was bedeutet ein gesetzlicher Mindestlohn für die Sozialpartnerschaft in der Schweiz?

Ein Mindestlohn löst nicht die Armutsproblematik

Die Initianten beantworten die erste Frage nach der Notwendigkeit und dem Nutzen eines gesetzlichen Mindestlohnes folgendermassen1: Der Schutz der Löhne weise grosse Lücken auf, weil 60 Prozent der Angestellten in der Schweiz nicht über Mindestlöhne abgesichert seien. 400 000 Beschäftigte verdienten weniger als 22 Franken pro Stunde, und da liege die sogenannte – auch vom Bundesamt für Statistik (BFS) in etwa so definierte – Tieflohnschwelle (siehe unten «Tieflohn»). Schliesslich sei die Möglichkeit, die Löhne über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu schützen, begrenzt, weil ein Teil der Arbeitgeber schlecht organisiert sei oder keinen GAV wolle. Aus Sicht der Gewerkschaft darf die Lohngestaltung also nicht (alleine) dem Markt überlassen werden. Anderenfalls, so ihre Überlegung, droht die Entlohnung nicht fürs Leben zu reichen.

Tatsächlich gibt es (leider) auch in der Schweiz Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit arm sind (siehe Box «Armut»), das heisst ein Einkommen erzielen, das unter dem Existenzminimum liegt. Dadurch werden die Betroffenen in der BFS-Definition zu Working Poor (siehe unten). Laut Berechnungen des BFS gibt es in der Schweiz rund 118 000 Working Poor. Das entspricht 3,8 Prozent der Bevölkerung im Erwerbsalter. Die Working-Poor-Problematik definiert sich allerdings nicht über den Lohn einer Einzelperson, sondern über die Tatsache, dass die grundlegenden Lebenshaltungskosten einer betroffenen Familie das erzielte Haushaltseinkommen übersteigen. Das kann verschiedene Ursachen haben.

Eine Analyse des BFS macht klar, dass ein ausschlaggebender Faktor in der Haushaltszusammensetzung liegt. Das Verhältnis der Anzahl Verdienenden zur Anzahl Unterstützungsbedürftigen ist entscheidend fürs Working-Poor-Risiko. So gibt es erwerbstätige Männer und – wohl noch viel häufiger – Frauen, die zwar ein (sehr) bescheidenes Arbeitseinkommen erzielen, aber mit einer/m Partner/in zusammenleben, deren beziehungsweise dessen Einkommen so hoch ist, dass es für den ganzen Haushalt ausreicht.

Handkehrum gibt es Paare, deren Löhne für zwei Erwachsene gut ausreichen, aber nicht hoch genug sind, um den Bedarf einer kinderreichen Familie zu decken. Ein deutlich überproportionales Working- Poor-Risiko tragen daher kinderreiche Familien und Alleinerziehende generell. Dass der Zusammenhang zwischen der Lohnhöhe und dem Working-Poor-Phänomen zwar besteht, aber nicht besonders stark ist, verdeutlichen auch folgende Statistiken aus der erwähnten BFS-Analyse: «Nur» ein Drittel der Working Poor erzielt einen Tieflohn. Die anderen zwei Drittel beziehen höhere Löhne. Handkehrum sind nur 13 Prozent der Arbeitnehmenden mit einem Tieflohn gleichzeitig auch Working Poor, zum Beispiel weil sie jung sind und geringe Ausgaben haben.

Mit der Einführung eines nationalen Mindestlohns wäre also rund Zwei Drittel der Working Poor gar nicht geholfen, weil sie Lebenshaltungskosten haben, die deutlich darüber liegen. Andererseits würde man sich mit einer gesetzlichen Anhebung der Tieflöhne gewissermassen einer Giesskanne bedienen, die in 87 Prozent der Fälle Menschen zugute kommt, die gar nicht unter Armut leiden. In gewissen Fällen überschneiden sich die Tieflohn- und Working-Poor-Phänomene allerdings deutlich, nämlich bei Erwerbstätigen ohne nachobligatorische Ausbildung sowie bei Ausländerinnen und Ausländern von ausserhalb der EU (die beiden Gruppen decken sich häufig).

Die Hauptursache für deren Armut liegt im Strukturwandel, namentlich in der Globalisierung der Märkte und im technologischen Fortschritt. Beides hat dazu geführt, dass es in der Schweiz weniger Jobs mit niedrigen Anforderungen gibt, weil diese entweder ausgelagert oder durch Technik ersetzt worden sind. Mit einem Mindestlohn werden diese Jobs nicht wieder geschaffen. Die Lösung dürfte viel eher in der beruflichen (Weiter-) Bildungsförderung liegen.

Vernichtung von Arbeitsplätzen?

Ein gesetzlicher Mindestlohn ist also keineswegs das Nonplusultra, um die Armut zu bekämpfen. Könnte er gar schädliche Effekte entfalten? Die traditionelle Volkswirtschaftstheorie besagt, dass die Einführung eines Mindestlohns, der über dem Marktgleichgewichtslohn liegt, Arbeitsplätze zerstört. Genauso wie die Menschen in dieser Lesart ihre Arbeitsleistung zu einem als zu tief empfundenen Lohn gar nicht anbieten, verzichten die Arbeitgeber nämlich auf die Beschäftigung von Arbeitskräften, wenn die Lohnkosten den daraus erwarteten Betriebsertrag übersteigen. Liegt der Mindestlohn hingegen unter- halb des Gleichgewichtslohns, ist er unwirksam, weil die Unternehmen ohnehin mehr bezahlen. Natürlich ist dieses Modell ein vereinfachendes.

Am Arbeitsmarkt (wie auch auf anderen Märkten) herrscht kein perfekter Wettbewerb.

Es gibt etwa Mobilitätskosten, Jobwechselkosten oder Nebenlohnleistungen, die den Entscheid der Arbeitnehmenden beeinflussen und das Unternehmen in eine Position versetzen können, die es ihm erlaubt, weniger als den Gleichgewichtslohn zu bezahlen. Dies kann zur Folge haben, dass die Einführung eines Mindestlohns entgegen der Theorie nicht jobvernichtend wirkt. In der neueren ökonomischen Literatur scheiden sich die Geister an den Beschäftigungseffekten eines Mindestlohns. In gewissen Fallstudien wurden gar beschäftigungssteigernde Effekte festgestellt; andere beobachten nach wie vor einen Beschäftigungsrückgang nach der Einführung eines Mindestlohns.

Offensichtlich spielt der Kontext – Zeit, Land beziehungsweise Region, Erwerbsgruppen – eine wesentliche Rolle. Wie sich die Einführung eines Mindestlohns in der Schweiz auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit auswirken würde, lässt sich aus volkwirtschaftstheoretischer Sicht somit nicht eindeutig voraussagen. Das Risiko eines Beschäftigungsrückgangs bleibt aber bestehen – umso mehr, als das Angebot an Jobs für schwach Qualifizierte in der Vergangenheit ohnehin schon gesunken ist. Unbestritten ist zudem, dass sich höhere Lohnkosten zumin dest kurzfristig negativ auf die Unternehmensgewinne auswirken, weil eine sofortige Anpassung anderer Kosten oder die vollumfängliche Überwälzung auf den Kunden nicht möglich ist. Dies wiederum hat negative Folgen für die Investitionstätigkeit der Unternehmen. Ein wichtiger Wachstumsmotor kann damit ins Stottern geraten.

Ebenso muss man sich bewusst sein, dass einige (grosse, multinationale) Unternehmen gut vernetzt und sehr mobil sind. Für sie wäre es relativ einfach, mit Wegzug und Prozessauslagerungen auf die Einführung eines Mindestlohns zu reagieren, bei dessen Festlegung sie nicht mitbestimmen konnten. Wälzt die Unternehmung die höheren Lohnkosten hingegen zu einem wesentlichen Teil auf die Preise ab, steigen damit die Lebenshaltungskosten. Anders gesagt: Die Kaufkraftsteigerung des höheren (Mindest-)Lohns würde damit wieder zunichte gemacht.

Einheitsbrei funktioniert nicht

Ein nationaler Einheitsmindestlohn ist und bleibt somit ein riskanter Eingriff in die Marktkräfte, der weitreichende, unbeabsichtigte und gar kontraproduktive Folgen haben kann. Hinzu kommt, dass ein nationaler Mindestlohn in seiner Höhe gar nicht richtig veranschlagt werden kann. Die am Markt herrschenden Lohndifferenzen punkto Region und Branche sind viel zu gross. So liegt etwa das 10-Prozent-Perzentil (derjenige Lohn, den 10 Prozent der Erwerbstätigen mit ihrem Erwerbseinkommen unterschreiten beziehungsweise 90 Prozent übertreffen) im Tessin bei 3220 Franken und damit mehr als 800 Franken unter dem entsprechenden Schwellenwert in der Nordwestschweiz (4051 Franken).

Wie soll da ein Mindestlohn festgesetzt werden, der allen Regionen gerecht wird? Noch augenfälliger sind die in der Schweiz zuminexistierenden Lohndifferenzen, wenn man die Löhne nach Branchen aufschlüsselt: Der 25-Prozent-Schwellenwert liegt im

  • Banken und Versicherungsgewerbe,
  • in der Forschung und Entwicklung oder
  • in der Energie- und Wasserversorgung

bei rund 6400 Franken. Dagegen liegt die entsprechende 25-Prozent- Grenze im Gartenbau, in den persönlichen Dienstleistungen oder im Gastgewerbe mehrere 100 Franken unter den vom SGB geforderten 3800 Franken. Bei Einführung des SGBMindestlohns müssten die Arbeitgeber dieser Branchen somit für über einen Viertel ihrer Belegschaft von einem Tag auf den anderen Lohnerhöhungen in zweistelliger Prozenthöhe gewähren. In anderen Fällen bedurfte es für Lohnerhöhungen dieses Ausmasses rund fünf Jahre. Das dürfte betriebswirtschaftlich darum kaum umsetzbar sein und hätte in diesen Branchen sehr wahrscheinlich einen Anstieg der Arbeitslosigkeit zur Folge.

Was ist was?

Tieflohn
Als Tieflohn gelten gemäss Bundesamt für Statistik sämtliche Löhne, die auf ein Vollzeitäquivalent von 40 Wochenstunden umgerechnet weniger als 2/3 des Bruttomedianlohnes ausmachen. Im Jahr 2008 lag dieser 2/3-Schwellenwert bei CHF 3882.

Armut und Existenzminimum
Das Bundesamt für Statistik verwendet eine von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) abgeleitete Armutsgrenze. Diese bemisst sich am Grundbedarf (soziales Existenzminimum) und dient der SKOS zur Bemessung der Sozialhilfeleistungen in der Schweiz. Im Jahr 2008 lag die Armutsgrenze für einen Einpersonenhaushalt bei CHF 2300 und für ein Paar mit zwei Kindern bei CHF 4800. Wessen Einkommen (Erwerbseinkommen und/oder Sozialtransfers) nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuern unter der Armutsgrenze liegt, gilt in dieser Lesart als arm. Die Armutsgrenze ist in der Schweiz höher angesetzt als in anderen Ländern. 2006 betrug sie ungefähr 55% des Medianeinkommens. Die OECD definiert sie als 50% des Medianeinkommens.

Working Poor
Innerhalb der armen Bevölkerung werden in der Definition des Bundesamts für Statistik diejenigen als Working Poor bezeichnet, die

  • mindestens 1 h pro Woche arbeiten und
  • in 1 Haushalt leben, dessen Mitglieder zusammen mindestens 36h pro KW arbeiten.

Ungefähr 55% der armen Bevölkerung sind in dieser Lesart Working Poor, während 45 Prozent arbeitslos oder nichterwerbstätig sind.

VN:F [1.9.11_1134]
Rating: 6.7/10 (12 votes cast)
VN:F [1.9.11_1134]
Rating: +6 (from 6 votes)

PostHeaderIcon Der Lohnrechner der Unia ist kurzatmig. Es fehlt an mathematischer Kondition.

Kürzlich hat die Gewerkschaft Unia mit einem Schreiben an alle Personaldienstleister für ihren neuen Mindestlohnrechner geworben. Die Personaldienstleistungsbranche hat so einen Dienst namens ‚swisstempdata’ schon lange. Die Qualitätsunterschiede sind frappant. Kein Wunder! Schlecht kopiert wird nie wirklich gut.

Die Entwicklung des Mindestlohnrechners basiert zu guten Stücken auf der Mitarbeit des Branchenverbandes der Personaldienstleister swissstaffing. Die flächendeckende und detaillierte Analyse und Abbildung der Mindestlöhne von – allgemeinverbindlichen und nota bene nicht allgemeinverbindlichen – Gesamtarbeitsverträgen in der Schweiz war Teil des Projekts GAV Personalverleih (Gesamtarbeitsvertrag der Temporärbranche) zwischen swissstaffing und Unia. Es scheint so, wie der Verband in einem seiner Rundschreiben mitteilt, dass die Resultate wie auch Erkenntnisse dieser Arbeit nun zu grossen Teilen in die Eigenentwicklung der Gewerkschaft floss. Der Verband schreibt, dass sie von der Gewerkschaft über deren Absichten nicht informiert wurden und über die Vorgehensweise erstaunt ist.

Allerdings ist es bloss ein Sturm im Wasserglas. Das Produkt der Unia ist ohnehin nur ein flüchtiger Abklatsch der Wirklichkeit und wird den Informationsbedürfnissen der Zielgruppen kaum gerecht.

Denn in der sachlichen Tiefe geht dieser Anwendung schnell der Sauerstoff aus. Das Produkt swisstempdata wurde spezifisch für die Bedürfnisse der Personalverleiher entwickelt, da gerade die Gewerkschaften den Personalverleihern ein Regelwerk aufdrängten, das in seiner Komplexität nicht zu unterschätzen ist. Nachfolgend ein paar Fakten, die klar machen, warum der Unia-Rechner es mit den vielen Details nicht so genau nimmt:

  • Der Lohnrechner der Unia macht keine scharfen Unterschiede zwischen allgemeinverbindlichen und nicht allgemeinverbindlichen GAV. Damit wird jenen interessierten Anwendern eingeflüstert, dass weitaus mehr Mindestlöhne für Personalverleiher verbindlich sind, als das in Tat und Wahrheit der Fall ist. Auf swisstempdata werden ausschliesslich die allgemeinverbindlichen und damit für Personalverleiher massgeblichen GAV abgebildet.
  • Unia, und das ist ein sehr wesentlicher Punkt, gibt keine Garantie ab für die Rechtsgültigkeit der publizierten Daten. swisstempdata übernimmt diese Garantie. Seit bald 5 Jahren. Die Fehlerquote ist bis anhin 0. Bei dieser Datenmenge ist das nicht ganz selbstverständlich. Die Personalverleiher wird es freuen, wenn diese Gewerkschaft ihre Daten auch mit dieser Garantiegüte anbietet und sich somit den eigenen strikten Forderungen unterwirft, wie sie das mit den Personaldienstleistern zu tun pflegt.
  • Ein ganz grosse Schwäche des Unia-Rechners ist auch die Tatsache, dass dieser weder die Weiterbildungs- und Vollzugsbeiträge, noch allfällige Beiträge für den frühzeitigen Altersrücktritt, noch die je nach GAV unterschiedlichen Regelungen des Krankentaggeldes publiziert. Es wird beim Gewerkschaftsrechner alles im gleichen Kessel verwurstet. Personalverleiher sind per Gesetz dazu verpflichtet, diese Regelungen von allgemeinverbindlichen GAV einzuhalten. Die dazu nötigen Informationen finden Sie auch auf swisstempdata. Würden die Personalverleiher so schlampig rechnen, wie es die Unia mit ihrem ‚Rechner’ vormacht, würden die Gewerkschaften Zeter und Mordio schreien und die Personaldienstleister wieder in die Schamecke der Ausbeuter stellen und sie mit herben Pressemitteilungen abstrafen.
  • swisstempdata unterstützt die Personaldienstleister ausserdem mit einem moderierten Forum und einer telefonische Hotline für GAV-spezifische Anfragen.

Swisstempdata kostet Geld. Viel Geld. Die sich schnell ändernden Daten müssen eingepflegt werden, damit sie den Vorschriften, Auflagen und Gesetzen auch genügen. Die rund 70 allgemeinverbindlichen GAV werden laufend aktualisiert, verlieren ihre Allgemeingültigkeit bzw. erlangen diese wieder zurück.

Deshalb verrechnet der Verband einen kostendeckenden Beitrag für die Nutzung von swisstempdata von CHF 1‘000.- pro Jahr* für swissstaffing-Mitglieder bzw. von CHF 1‘000 .-pro Jahr zuzüglich eines Frankens pro Abfrage für Nichtmitglieder ( * mit einer Lohnsumme von bis zu 10 Mio. CHF; Firmen mit einer Lohnsumme von 10-30 Mio. CHF. bezahlen CHF 2’000 jährlich, Firmen mit einer Lohnsumme von über 30 Mio. CHF bezahlen CHF 5‘000.- pro Jahr).

Es wird die Personaldienstleistungsbranche freuen, wenn Unia Ihren Rechner korrigiert oder ihn einfach wieder abstellt. Denn auch ihre Mitglieder legen Wert auf Informationen, die sich rechnen. Die Temporärbranche hat es vorgemacht.

VN:F [1.9.11_1134]
Rating: 6.3/10 (12 votes cast)
VN:F [1.9.11_1134]
Rating: +14 (from 16 votes)