Archiv für die Kategorie „Pensionierung“
Sie werden pensioniert? Die AHV kommt nicht einfach so aufs Konto.
Wird Mann oder Frau pensioniert, dann gehen viele davon aus, dass die AHV schon von selber kommt. Dem ist nicht so. Der Bezug der AHV muss angemeldet werden.
Das goldene ‘Pensions-Ei’ kann sich zum Kuckucksei entpuppen, wenn der Ruhestand nicht gut geplant wird.
Diese Anmeldung sollte möglichst ein gutes halbes Jahr vor der ordentlichen Pensionierung der zuständigen Ausgleichskasse versendet werden. Über die Höhe des Geldes gibt es auch immer wieder Mutmassungen. Das ist geregelt. Die Höhe der Altersrente hängt ganz klar im Wesentlichen von den geleisteten Beitragsjahren ab. Wer viel in die AHV einzahlt profitiert nicht unbedingt davon. Wer viele Beitragsjahre aufweist, aber wenig einzahlt, fährt im Alter besserr. Zudem gibt es Gutschriften für die Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen.
Die maximale Altersrente beträgt im Jahr CHF 28’080.- oder pro Monat CHF 2’340.-. Das ist für eine Einzelperson. Das Jahreseinkommen muss aber dafür im Durchschnitt mindestens CHF 82’240.- betragen. Fehlen ab dem 21. Altersjahr Beitragsperioden aufgrund von einkommenslosen Sabbatical, Auslandsjahren oder anderen beitragsfreien Zeiten, dann wird die AHV-Zahlung anteilsmässig gekürzt. Bei Ehepartnern wird es ein wenig komplizierter. In der Regel haben beide Seiten unterschiedliche Erwerbseinkommen über die Jahre erzielt. Erst wenn der zweite Partner in Pension geht, werden die Erwerbseinkommen und Gutschriften aus Verwandtenpflege oder Erziehungsarbeit, während der Zeit in denen die beiden verheiratet waren, geteilt und den beiden Ehepartnern gutgeschrieben. Deshalb erhalten meistens die etwas älteren Männer bis zur offiziellen Pensionierung der Ehefrau die maximal Einzelrente.
Die monatliche Rente für Ehepaare und Konkubinatspaare ist stark unterschiedlich und stossend ungerecht. Ehepaare erhalten höchsten 150% einer Maximalrente für Alleinstehende. Das heisst im Klartext CHF 3’510.-. Im Gegensatz dazu erhalten unverheiratete Paar bis zu CHF 4’680.-. Die Verheirateten sind wieder mal die Dummen und werden in krasser Weise benachteiligt.
Eigentlich kann man, vorausgesetzt die finanziellen Möglichkeiten erlauben das auch, die AHV schon ganze 2 Jahre vorher beziehen. Umgekehrt ist es auch möglich, auch hier vorausgesetzt die Gesundheit erlaubt das, den Rentenbezug um 60 Monate aufzuschieben. Allerdings hat der Vorbezug auch Konsequenzen. Er hat eine Reduktion der Rentenleistung von maximal 13,6% zur Folge. Wird der Bezug jedoch herausgezögert, kann sich die Rente um maximal 31,5% erhöhen. Die Entscheidung, ob man nun früher oder später in die Rente gehen soll ist ein ganz persönlicher. Es kommt auch stark auf die Gesundheit und die Finanzen an. Da ist es sicher von Vorteil, wenn man die eigene Situation individuell abklären lässt und dadurch die passende Lösung findet.
Bevor man in Pension gehen kann, wird es noch einmal richtig anstrengend. Viele unterschätzen diesen Lebensabschnitt sträflich und meinen, dass sich alles von selber erledigt. Es ist aber von eminenter Wichtigkeit, dass man nicht einfach so in Pension geht, sondern die Sache gut abklärt, damit man nach vielen Jahren der anstrengenden Erwerbsarbeit den in der Regel unruhigen Ruhestand in vollen Zügen und bei finanziell solider Verfassung auch geniessen kann.
Nachfolgend noch ein paar nützliche Links zu diesem Thema:
Beratung für zukünfige Pensionäre
- VermögensZentrum www.vermoegenszentrum.ch
- Univista GmbH www.univista.ch
Informationen zur AHV
- AHV www.ahv-iv.info
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse müssen geplant sein. Ansonsten kommt es teurer als die gesparten Steuern.
Man kann mit der Pensionskasse Steuern sparen. Das ist hinlänglich bekannt. Es sind aber doch einige Tipps zu beachten, damit die Einsparung nicht zur Aussparung verkommt.
Angestellte, die anfangs Jahr von der Pensionskasse den Kontoauszug erhalten, erfahren darin, wenn sie ihn überhaupt interpretieren können oder dieser verständlich dargelegt wurde, welches Kapital sie auf der hohen Kante haben. Hat der Versicherte Beitragslücken, weil er vielleicht im Ausland war, längere Zeit mit Arbeitslosigkeit zu kämpfen hatte oder andere Ursachen zu dieser Beitragslücke führten, kann er diese mit freiwilligen Einzahlungen wett machen. Diese sogenannten Einkäufe tragen dazu bei, dass die Bedürfnisse im Alter besser finanziert werden können. Es kommt auch darauf an, was im Reglement der Pensionskasseneinrichtung steht.
Das was man freiwillig einzahlt kann eine gute Geldanlage werden. Die Beträge darf man vollumfänglich von der Steuer abziehen. Das Pensionsguthaben muss zudem nicht als Vermögen versteuert werden und die Zinserträge kommen auch nicht zum steuerbaren Einkommen. Eine gute Sache. So macht das Sparen für das Alter Spass. Lässt man sich dann im Alter das Guthaben auszahlen, fängt die leidige Steuerpflicht an, allerdings zu einem Vorzugstarif.
Es ist unbestritten, dass die Rendite eines Einkaufs in die Pensionskasse umso besser ausfällt, je höher das Einkommen mit zunehmenden Berufserfahrung wird und je kürzer das Kapital dann in der Pensionskasse verweilt.
Manchmal ist ein Einkauf ein paar Jahre vor der Pensionierung gar keine schlechte Sache.
Wichtig ist jedoch, dass man das Reglement der Pensionskasse zu Rate zieht oder sich von einer Fachperson beraten lässt. Wer sein Pensionskassengeld gänzlich oder nur in Teilen beziehen möchte, muss sich in der Regel spätestens 3 Jahre vor der Pensionierung einkaufen, damit es dann auch klappt mit der soliden Finanzierung im Alter. Ansonsten besteht nämlich die Gefahr, dass man die eingesparten Steuern, dann wieder nachzahlen darf. Und das ist nur noch ein Ärgernis. Dieses Geld legt man lieber für schöne Erlebnisse an.
Sich gleich mit einem grossen Einkauf steuerlich zu entlasten geht nicht immer auf. Besser ist, wenn der Einkauf in kleinere Tranchen auf mehrere Jahre verteilt wird. Auch da ist es gut, wenn man sich richtig beraten lässt. Noch etwas: Es ist klug, den Betrag erst Ende Jahr einzuzahlen. Pensionskassen verzinsen in der Regel frisches Geld immer erst ab dem 1. Januar. Aber auch das gibt es Ausnahmen. Ein Blick in das Reglement oder ein Anruf beim Berater schafft Klarheit.
Folgendes darf aber nicht vergessen werden: Wer Geld in seine Vorsorge einzahlt, ist das nun zum Beispiel in die Pensionskasseneinrichtung oder in die 3. Säule, ist gebunden. Das Geld bleibt dort bis zur Pensionierung. Es kann nur bezogen werden, wenn man ins Ausland zieht, und auch dann nur wenn zwischen der Schweiz und dem neuen Gastland kein Staatsvertrag in Sachen Sozialversicherungen besteht. Wandert man zum Beispiel nach Frankreich aus, dann kann das Kapital mit ziemlicher Sicherheit nicht bezogen werden. Das Geld kann man noch bei einer geplanten Selbständigkeit beziehen oder beim Kauf von Wohneigentum. In all diesen Fällen ist es aber immer klug, wenn man mit sich vorher mit der Verwaltung der eigenen Pensionskasse in Verbindung setzt und seine persönliche Situation abklärt.
Bevor man sich einkauft ist es wichtig was eigentlich mit dem Geld passiert, wenn man stirbt. Diese Situation kann plötzlich eintreten. Ist dann der Ehepartner zum Beispiel nutzniessend? Nicht immer ist die Witwe oder der Witwer dann automatisch bevorzugt und erhält sowieso mehr Geld.
Ist die Pensionskasse in einer miesen Verfassung und unterfinanziert, dann ist ein Einkauf unter Umständen gar nicht ratsam.
Denn die getroffenen Sanierungsmassnahmen, um die Kasse wieder ins Lot zu bringen, können den Wert des Einkaufs vermindern und die Entwicklung des Kapitals entwerten. Und das ist nie im Interesse von gezielten Vorsorgebemühungen. Unter Umständen ist dann das Kapital besser nicht in der gebundenen Vorsorge gebunkert. Bei Sanierungsmassnahmen hat die Pensionskasse nämlich auch die Möglichkeit die Verzinsung der Guthaben auszusetzen, damit sie sich schneller erholen kann. Im dümmsten Fall werden dann auch freiwillige Einkäufe nicht mehr verzinst und die erhoffte Rendite auf das eingesetzte Kapital kann man gleich abschreiben. Der schlimmste Fall der jedoch für Versicherte eintreten kann ist die Teil- oder Totalliquidation der Pensionskasse. In diesem Fall wird sie nämlich vom Gesetzgeber gezwungen die Sparbeträge der austretenden Versicherten um den Betrag der Unterdeckung zu kürzen; wenn der Deckungsbeitrag zum Beispiel nur noch 85% beträgt, 15%. Angespartes Alterskapital von CHF 400’000.- wird dann um 15% vermindert auf die Summe von CHF 340’000.-. Somit sind gute CHF 60’000.- weg und stehen für die Finanzierung des Alters nicht mehr zur Verfügung. Der Clou bei der ganzen Sache ist die Tatsache, dass auch freiwillig getätigte Einkäufe von diesen Massnahmen betroffen sind. Der erhoffte Gewinn aus der Freiwilligkeit zerrinnt dann aufgrund finanztechnischer Massnahme, die der Versicherte kaum beeinflussen kann.
Somit ist bei einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse immer zu prüfen, ob es überhaupt Sinn macht. Die meisten verstehen von solch komplexen Zusammenhängen nicht so viel und denken dann oft, die machen es schon recht. Vertrauen ist gut. Aber Kontrolle ist diesem Fall weitaus besser. Unabhängige Berater, die solche Dienstleistungen gegen Entgelt bieten gibt es genug. PersonalRadar kann an dieser Stelle VZ VermögensZentrum empfehlen. Dort wird Ihre individuelle Situation genau analysiert. Das kostet Sie etwas! Aber bestimmt keine Nerven. Mit diesem LINK geht es gleich weiter zu den Einzelheiten.
«Die 10 häufigsten Arbeitgeberfragen zu älteren Mitarbeitenden»
Ältere Mitarbeitende sind entgegen einer verbreiteten Annahme eine ausserordentlich wertvolle Ressource. Diese zu nutzen ist angesichts von Fachkräftemangel und demografischem Wandel eine Notwendigkeit. Sie sichert dem Arbeitgeber aber auch eine reiche Vielfalt der im Unternehmen vertretenen Profile und Potenziale.
1. Ist es nicht biologisch erwiesen, dass ab Alter 25 die Abbauprozesse dominieren?
Nein, gerade die biologischen Grundlagen erweisen sich als ausserordentlich stabil über das gesamte Erwerbsalter hinweg: die steigende Lebenserwartung ist dafür ein starker Beleg. Was hier fälschlicherweise mitschwingt ist vielmehr unser nicht mehr zeitgemässes Altersbild, das noch stark von unserer Grosselterngeneration geprägt wurde.
2. Was ist denn Erfahrung in einer globalisierten Wirtschaft mit ständig neueren Technologien noch wert?
Unreflektierte Erfahrung, die häufig in reine Routine mündet, verliert tatsächlich an Wert. Daher gilt es, Plattformen der Reflexion beruflicher Erfahrungen zu fördern. Dazu eignen sich Erfa-Gruppen genauso wie Qualitätszirkel, aber auch alle Arten von Mentoring, Patenschaften, Coaching usw. Und wir sollten uns die Mühe nehmen, in den zuständigen Gruppen über gescheiterte Projekte nachzudenken, bevor wir zum nächsten Projekt hasten.
3. Wie sollen unsere unter 40-jährigen Kader mit den älteren Mitarbeitenden umgehen? Und wie sollen unsere über 50-jährigen Kader mit den jüngeren Mitarbeitenden umgehen?
Dem Führungskader soll eine differenzierte Auseinandersetzung mit Generationen-Modellen, Lebensphasen-Konzepten und weiteren Instrumenten ermöglicht werden, am besten in einem spezifischen Workshop. Von diesen Inhalten ausgehend können sie sich gezielt auf entsprechende Mitarbeiterkontakte und -Gespräche vorbereiten.
4. Sind ältere Mitarbeitende nicht weniger flexibel als jüngere?
Nein, wir wissen aus verschiedensten Untersuchungen wie auch aus der Hirnforschung, dass dem nicht so ist. Die vermeintliche Unflexibilität basiert häufig auf einer sich selber erfüllenden Prophezeiung: ausgehend von überholten Altersbildern muten wir älteren Mitarbeitenden immer weniger zu, wodurch sie sich selber auch weniger zutrauen, was uns schliesslich in unserer Haltung bestätigt, was wiederum … ein Teufelskreis ist.
5. Warum überhaupt in die Weiterbildung älterer Mitarbeitender investieren?
Wir sind auf die ungebrochene Produktivität auch älterer Mitarbeitender angewiesen, und Mitarbeitende, die sich auf der Höhe ihrer Aufgaben fühlen, verursachen letztlich weniger Absenzen und kosten schliesslich auch weniger Krankentaggelder.
6. Wie soll man ältere Mitrbeitende weiterbilden?
Ausgehend von ihrem individuellen Bedarf und abgestützt auf ihren Lernstil und ihr Lerntempo, und so nahe am Job und so aktivierend wie möglich. Die Weiterbildung muss mit Arbeitsaufgaben und der Reflexion über bisherige Erfahrungen verbunden werden sowie Alltags-Lernstrategien vermitteln.
7. Ältere Mitarbeitende sind nun mal teurer als jüngere, was können wir da machen?
Wir können unsere Hausaufgaben machen: Unsere Salärstrukturen orientieren sich nach wie vor stark am Lebensalter, wobei wir Lebensalter unbesehen mit «Vorteil durch Erfahrung» gleichsetzen, statt Erfahrung als separaten Salär-Baustein zu würdigen. Und wir übernehmen in unseren Pensionskassen die BVG-Vorgabe der altersbedingt steigenden Altersgutschriften in der Regel unbesehen auch im überobligatorischen Bereich, obwohl hier andere versicherungsmathematische Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden wären.
8. Warum sollen wir uns noch bemühen, wenn ältere Mitarbeitende schon mit 58 abspringen können?
Weil der Arbeitgeber kein Interesse an diesem verfrühten Knowhow-Verlust hat: gerade in Hochtechnologie-Betrieben ist der Knowhow-Transfer eine heikle Geschichte und führt dazu, dass über 65-Jährige mittels Beraterverträgen länger beschäftigt werden müssen. Und weil nicht alle Mitarbeitenden mit 58 Jahren schon in Rente wollen und es sich auch leisten können.
9. Warum sollen wir unsere Mitarbeitenden auf die Pensionierung vorbereiten?
Weil wir mit dieser letzten und über die Erwerbszeit hinausweisenden Entwicklungsmassnahme unsere Wertschätzung gegenüber verdienten Mitarbeitenden ausdrücken. So stärken wir die Bindung auch der jüngeren Firmenangehörigen nachhaltig, demonstrieren unser Engagement für die Gesellschaft und fördern unser Arbeitgeber-Image.
10. Ist es nicht besser, sich auf die jungen Mitarbeitenden zu fokussieren, um konkurrenzfähig zu bleiben?
Nein, weil wir alle schon erlebt haben, dass gepflegte Vielfalt (Alter, Geschlecht, Ausbildung, etc.) die besseren, innovativeren und nachhaltigeren Resultate liefert als «Einfalt»: Betriebliche Alterspolitik ist immer auch betriebliche Jugendpolitik und umgekehrt.
Verdienen Sie gut? Dann muss die Pensionskasse das wissen.
Ist das Zwangssparen mit der Pensionskasse unumgänglich oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?
Die 2. Säule ist gefrässig. Wie älter Mitarbeitende werden und wie mehr sie verdienen, desto kostspieliger wird es. Zudem kann das Reglement der Pensionskasse stark einschnüren. Dem Reglement sind aber auch Schranken gesetzt. Seit 2006 gibt es mehr Mitspracherecht für jene Versicherten, die mehr als CHF 83’520 Jahreseinkommen verdienen.
Denn Pensionskassenbeiträge, die auf Lohnbestandteilen jenseits der oben genannten Summe in die Pensionskasse einbezahlt werden, fliessen in den überobligatorischen Topf. Viele sind sich der Sache gar nicht bewusst, obwohl jeden Monat viel Geld zur Pensionskasse fliesst. Zudem können Pensionskassen den Arbeitnehmern in der überobligatorischen Vorsorge verschiedene Sparpläne anbieten, wenn sie wollen. Versicherte können so direkt darauf Einfluss nehmen wie ein Teil des Sparkapitals angelegt wird. Diese Einflussnahme hat unter Umständen eine direkte Auswirkung auf die Entwicklung des Alterskapitals. Vielleicht interessiert das viele im Moment nicht so sehr. Spätestens ab einer bestimmten Gewichtsklasse der monatlichen Einkünfte ist es jedoch ratsam, wenn man sich eingehender mit der eigenen Vorsorge beschäftigt.
Charlotte Jacquemart hat dazu in der NZZ am Sonntag vom 20. Mai 2012 einen aufschlussreichen Artikel mit dem Titel: „Wer gut verdient, sollte das Pensionsvermögen aufteilen“, publiziert. Dieser erläutert im Detail, was es auf sich hat. Mit diesem LINK kommen Sie gleich zum Inhalt.
Schwarzgeld? Kein Problem! Die Pensionskasse nimmt’s gerne.
Die Weissgeldstrategie ist im Moment in aller Munde. Das Anlegen von unversteuertem Geld auf Schweizer Banken wird immer schwieriger. Die Sorge um den Erhalt des guten Rufes wird stark betont Nur die Berufliche Vorsorge ist sorgenlos.

Diskretion ist wichtig. Bei der Beruflichen Vorsorge ist das Wissen um die Herkunft der Gelder jedoch unerlässlich
Die vorherrschende Überdrüssigkeit gegenüber dem Thema Geldwäscherei ist spürbar. Hat diese doch die Schweiz immer wieder in die Bredouille geführt und ab und zu auch aufs Schafott der internationalen Entrüstung. Weltweit, zum Teil mit hochnotpeinlicher Heuchelei aus der angelsächsischen Finanzwelt, wo diese eingeklagten Praktiken im Bundesstaat Delaware in den USA oder auf den Kanalinseln des Vereinigten Königreichs, nach wie vor lukrativ wie auch ungestraft praktiziert werden, wurde mit dem Finger auf die Schweiz gezeigt. Der helvetische Finanzmarkt hat sich verändert und die sogenannte ‚Weissgeldstrategie’ soll nun die weiche Unterseite des schweizerischen Bankgeheimnises besser schützen. In einem Bereich scheint man aber immer noch nicht ganz dazu gelernt zu haben.
Bei den Pensionskassen ist die Herkunft des Geldes nach wie vor kein Thema.
Warum nicht? Sie sind schlicht und ergreifend einfach nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Es geht sicher nicht um die üblichen Abzüge vom Lohn. Da geht es ohnehin mit rechten Dingen zu. Aber viele Versicherten können noch zusätzlich einen Pensionskasseneinkauf machen, um im Alter besser finanziert zu sein. Beim Einkauf gibt es keine Beschränkungen ausser der Deckungslücke. In der Regel entsteht die Deckungslücke aufgrund steigender Einkommen während der Berufskarriere oder wenn zum Beispiel hoch qualifzierte, sehr gut verdienende Arbeitnehmer aus dem Ausland in die Schweiz einreisen, eine Arbeit hier annehmen und somit hohe Deckungslücken aufweisen. Das Gute daran ist, dass man den Betrag, den man einzahlt auch von den Steuern abziehen kann. Hat hat man ein wenig Schwarzgeld auf der Seite, dann kann man das einfach bei der Pensionskasse einzahlen. Klugerweise macht man dies nicht in zu fetten Tranchen, um ja nicht aufzufallen. Zudem kann man diese Einzahlungen, dann vom Einkommen abziehen und kommt daher zu nicht ganz unbedeutenden Steuerlastverminderungen.
Durch die leise rotierende Waschmaschine der Beruflichen Vorsorge wird Schwarzgeld gründlich gewaschen und es fliesst lieblich, blütenrein und weisser als weiss zurück in den Finanzkreislauf. Da staunt man nur noch Bauklötze.
Dieser Zustand hat im Moment noch nicht viel Wellen geschlagen.

Schokoladensüsse ist besser als Klingenschärfe... Die Weissgeldstrategie schützt den guten Ruf der Schweiz
Er wird auch keinen ‚BVG-Tsunami’ auslösen. Nichtsdestotrotz ist es relativ grotesk, dass man nun vollmundig von der ‚Weissgeldzeit’ spricht, um die beschädigte Reputation wieder herzustellen, nur weil das zum Teil scheinheilige Ausland grossen Druck auf die Schweiz ausübt, aber die schwarzen Löcher der Pensionskassen immer noch nicht stopfen will. Dass unversteuertes Geld, Blutgeld wie auch Potentatengeld und Geld aus kriminellen Taten in diesem Land finanztechnisch nicht mehr betreut werden, ist sehr gut. Noch besser wäre, wenn man auch der Beruflichen Vorsorge diese Sorgfalt angedeihen würde. Denn die Scheinheiligkeit der anderen wird eines Tages auch diese düsteren Ecken ausleuchten und ostentativ mit dem Finger darauf zeigen, um vor der eigenen Doppelmoral besser ablenken zu können.
Die Pensionskasse ist des einen Freud und des anderen Leid. Sie lässt uns nicht kalt.
Das schweizerische Nachrichtenmagazin 10vor10 hat am Montag, den 19. März 2012 zwei interessante Beiträge betreffend der hohen Gebühren bei den Pensionskassen und die Finanzierung des Eigenheims über den Vorbezug der Altersvorsorge ausgestrahlt. Kommt es zum ‘Salto Mortale’ oder zum kontrollierten Sprung ins kalte Nass?
Beide Themen sind hochbrisant, da diese in der nächsten Zeit Gegenstand von wahrscheinlich hitzigen Diskussionen im Parlament sein werden. Interessant ist sicher auch der Umstand, dass die hohenVerwaltungsgebühren immer wieder mit Zähnen und Klauen hartnäckig verteidigt und gerechtfertigt werden. Es ist ein Milliardengeschäft und das möchte sich die Assekuranzwirtschaft nicht mies lassen machen.
Gerade die Branche der Personaldienstleister macht es aber vor, dass man auch mit vielen Mutationen der Versicherten als kleine Pensionskasse durchaus profitabel arbeiten kann und die Zusatzgewinne dem Versicherten weitergibt ohne die eigene Wirtschaftlichkeit in Frage stellen zu müssen. 93% der Versicherten sind dort nämlich höchstens während gerade zwölf Monaten der Stiftung 2. Säule swissstaffing angeschlossen. Dies ist Ausdruck der für die Temporärarbeit typisch kurzen Arbeitsverhältnisse. Bei einem Gesamtbestand von 16’699 aktiven Versicherten zählte die Stiftung 2. Säule swissstaffing im Jahr 2010 sage und schreibe je über 22‘000 Eintritte und Austritte.
Dank einer effizienten Prozessorganisation sind die Verwaltungskosten trotz dieser hohen Fluktuationsrate äusserst wettbewerbsfähig und betragen nur 150 Franken pro Kopf.
Da wird wohl noch manche Pensionskasse über die Bücher gehen müssen, bevor sie solch niedrige Verwaltungskosten auch realisieren kann.
Auch der Vorbezug der Pensionskassengelder für den Bau oder Erwerb des Eigenheims ist auf der Kippe. Der Entscheid ist gut und schlecht. Kommt die Abschaffung des Vorbezuges im Parlament durch, dann werden viele im Alter besser finanziert sein. Der Staat muss nicht unterstützen und Immobilien müssen auch nicht zwangs- oder notverkauft werden, nur weil die Besitzenden aus dem letzten Loch pfeifen. Auf der anderen Seite werden dann in dieser ‚Mietnation’ viele Träume zerstört. Manche Familie kann sich dann das Häuschen im Grünen schnell abschminken, weil der Finanztopf zu den Vorsorgegeldern praktisch verschlossen bleibt.
Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung. Nachfolgend 2 Beiträge von 10vor10:
….und hier noch weitere Beiträge zu diesen Themen, die bei PersonalRadar vor geraumer Zeit publiziert wurden:
- Die Männer werden beim ersten Mal immer älter.
- Leiden die Pensionskassen an Skorbut?
- Die Pensions steckt im Haus oder in der Wohnung. Im Alter fehlt das Geld.
- Haben Sie Pensionskassengeld verloren? Warum holen Sie es nicht zurück?
- Der Kickback hat bei den Pensionskassen ausgekickt.
- Die Statik der Pensionskassen ist tönern. Die ersten Haarrisse sind manifest.
- Pensionskassengeld auszahlen? Das kostet viel oder im richtigen Kanton wenig Steuern.
- Pensionskassengeld kann arm machen.
- Ein erster Schritt ins neue Leben.
- Die gutgemeinte Regulierungsflut ertränkt die Pensionskassen. Der Pegelstand muss sinken.
Die Männer werden beim ersten Mal immer älter.
Auch die Frauen sind davon betroffen. In den letzten Jahren hat sich der Altersdurchschnitt der Elternwerdung, aufgrund vieler Männer die mit 50+ Vater werden, frappant erhöht. Die Sozialwerke wehren sich gegen diesen Trend.
Viele Frauen und Männer warten immer länger zu mit der Erfüllung des Kinderwunsches. Schliesslich ist das Leben komplizierter und anspruchsvoller. Mal ist der Partner oder die Partnerin nicht passend. Ein anderes Mal steht die Karriere im Weg. Oder eine plötzliche Sinnkrise lässt die Lust auf Kinder sinken. Vielleicht ist auch eine fehlende Fruchtbarkeit daran schuld oder der Kinderwunsch wurde schon lange abgebucht und ganz plötzlich fliegt der Storch doch noch ins Haus.
Die späte Vaterschaft ist für die Sozialwerke eine finanzielle Bürde.
Geht der Vater in die Pension und sind noch Kinder da für deren Unterhalt er pflichtig ist, erhält er von der Pensionskasse mehr Geld. Jetzt fordern viele Pensionskassen die Abschaffung der Alters-Kinderrente. Auch bei der AHV möchte man auf die Bremse treten. Eltern, die in Pension gehen und noch für deren Kinder sorgen müssen, bis sie die berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben, also spätestens bis zum 25. Altersjahr, erhalten zusätzlich zur AHV-Rente noch einen finanziellen Beitrag zur Alters-Kinderrente. Bei einer maximalen Rente Altersrente von CHF 2’320.- gibt es dann noch ein Zusatzgeld von CHF 928.-.
Das zusätzliche Geld beträgt bei der AHV 40% der ausbezahlten Rente und bei der Beruflichen Vorsorge (BVG) ist der Betrag 20% der Jahresrente.
Hier ein kleines Rechenbeispiel:
- Der Vater ist alleinstehend und hat noch ein unterhaltspflichtiges Kind in seiner Obhut. Er hat über alle Jahre fleissig in die AHV einbezahlt und erhält somit eine Vollrente von CHF 2’320.-. Er hat zudem gut verdient und konnte zusammen mit den verschiedenen Arbeitgebern CHF 600’000.- in die Pensionskasse einzahlen.
- Damit erhält er von der AHV pro Monat zusätzliche CHF 928.-. Das macht dann summa summarum CHF 11’136. Zusätzlich erhält er von der BVG mit dem Umwandlungssatz von 6.8% auf sein gespartes Kapital von CHF 600’000.- eine Jahresrente von CHF 40’800.-. Von diesem Betrag erhält er somit noch 20% als Alters-Kinderrente. Das macht dann pro Monat noch einmal CHF 680.- und ergibt somit eine Gesamtsumme von CHF 8’160.- von der Pensionskasse.
- Der pensionierte Vater erhält somit von den Sozialversicherungswerken für sein in der Ausbildung steckendes Kind einen zusätzlichen Betrag von insgesamt CHF 19’296.- oder pro Monat einen Betrag von CHF 1’608.
- Der pensionierte unterhaltspflichtige Vater erzielt somit ein Monatseinkommen von CHF 7’328.-
Das ist in der Tat eine Summe mit der man in diesem Land immer noch leben kann. Kinder kosten aber auch viel Geld. Aus biologischen Gründen gibt es mehr alte Väter als alte Mütter, die noch in der Unterhaltspflicht stecken. Dieses Einkommen ist übrigens steuerpflichtig. Es geht insgesamt in diesem Milliardenbusiness um eine jährliche Gesamtsumme von CHF 250 – 300 Mio. Die Sozialversicherungswerke machen sich nun Sorgen, dass das nicht mehr finanzierbar sei und somit diese Alters-Kinderrenten abgeschafft werden müssen. Selbst der Bundesrat ist der Meinung, dass das nicht mehr geht und will bei der AHV den anteilsmässigen Prozentsatz von 40 auf 30% senken. Die Pensionskassen tragen sich mit dem Gedanken diese Beiträge sogar ganz zu streichen. Schliesslich muss gespart werden. Der dritte Beitragszahler, die Finanzmärkte, sind schwach auf der Brust und bringen nichts mehr ein.
Die Abschaffung dieser Kinderrenten wird jedoch auf erbitterten Widerstand treffen.
Gewerkschaften, Frauen- wie auch Männerorganisationen und weitere sozial engagierte Institutionen werden auf die Barrikaden gehen und aus ihrer Ablehnung keinen Hehl machen. Ob die politischen Parteien, die immer penetrant die Familien ins Zentrum stellen, sich auch noch regen werden, sei mal dahingestellt. Der Wahlzirkus ist vorbei. Die gesellschaftliche Lebensrealität hat sich verschoben. Die Anzahl der Männer, die mit Kalkül eine späte Vaterschaft eingehen, nur um später mit dem angeblich üppigen Geldregen der Sozialversicherungen rechnen zu können, ist wahrscheinlich nicht existent. Und Behauptungen in diese Richtung meistens barer Unsinn.
Die zunehmende Zahl später Vaterschaften bleibt aber eine nicht zu wegdiskutierende Realität: Gibt es jedoch keine Kinder, dann funktioniert vieles nicht mehr in diesem Land. Die forcierte Einwanderung, um die demografischen Lücke füllen zu können, ist aber gerade für diese Kreise eine falsche Strategie, die nun vehement diesen Extratopf der Alters-Kinderrenten austrocknen möchten. Es wird eine interessante Diskussion werden. PersonalRadar bleibt dran.
Leiden die Pensionskassen an Skorbut?
Skorbut ist eine Krankheit, die bei Mangel an Vitamin C auftritt und im schlimmsten Fall zum Tod führen kann. Gerade während langen Schiffsfahrten in die neue Welt trat diese Mangelerscheinung oft auf und schwächte die Mannschaften erheblich.
Auch die Berufliche Vorsorge (BVG) befindet sich auf einer langen, zuweilen nervenaufreibenden Fahrt. Sie leidet im Moment an akutem Vitaminmangel und viele gewinnen den Eindruck, dass ihr bald keine Zähne mehr bleiben. Das schwindende finanzielle Zahnfleisch legt die ‚Zinshälse’ frei und schwächt die Wurzeln des Vorsorgekonstrukts.
Am 21. Februar 2012 kam im Nachrichtenmagazin 10vor10 des Schweizer Fernsehens ein interessanter Beitrag. Prof. Dr. Martin Jannsen am Institut für Banking und Finance an der Uni Zürich, Frau Colette Nova, Vizedirektorin im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Werner Hertzog, Managing Director bei AON Hewitt und Frau Doris Bianchi vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund gaben ihre Sichtweisen betreffend der Situation der Schweizerischen Pensionskassen zum Besten. Danach war man so klug wie je zuvor.
Allerdings liess das Votum von Herrn Prof. Jannsen stark und fast ungläubig aufhorchen. Er ist der interessanten Meinung, dass der Umwandlungssatz um mindestens einen Drittel gekürzt werden sollte, damit die BVG-Renten finanzierbar bleiben.
Was heisst das nun konkret in der realen Welt jener, die in Pension gehen? Nachfolgend ein kleines Rechenbeispiel:
Ein Ehepaar konnte sich während der aktiven Erwerbszeit CHF 400’000.- Vorsorgekapital in der Pensionskasse zusammen sparen. Der Umwandlungssatz ist im Moment 6,9%. Das heisst auf CHF 100’000.- Vorsorgekapital erhält das Ehepaar 6,9% oder CHF 6’900.- im Jahr. Das ergibt auf die Gesamtsumme eine jährliche Pensionszahlung von CHF 27’600.-. Jeden Monat erhält somit das Ehepaar zum Betrag der AHV noch CHF 2’300.- ausbezahlt. In Zukunft wird es dann noch ein bisschen weniger werden, wenn der Umwandlungssatz auf 6,8% absinkt. Der Satz von 6,4% wurde ja bei einer Volksabstimmung deutlich abgelehnt. Würde man nun diesen kommenden Umwandlungssatz von 6.8% um einen Drittel, also konkret auf 4,53% absenken lassen, damit die Vorsorgeeinrichtungen angeblich nicht ausbluten, dann hätte unser Ehepaar im Monat durchschnittlich CHF 760.- weniger auf dem Konto.
In der Tat beeinflussen die internationalen Kapitalmärkte die Performanceleistungen der Pensionskassen. Ist nämlich der Kapitalmarkt impotent, dann schüttet er auch keine Hormone aus. Die ‚Zinserregung’ bleibt wo sie ist – am Boden.
Die professorale Forderung der Reduktion um einen Drittel hätte aber auch grosse Konsequenzen. Für die Pensionierten wie auch für die Allgemeinheit. Viele Pensionierte müssten ihren Lebensstandard drastisch mindern. Endlich hätte man mehr Zeit und ist noch fit, aber die Ferien sind nicht mehr finanzierbar. Endlich kann man das Refugium der Wohnung oder des Hauses in vollen Zügen geniessen, aber die Miete oder die Hypothek sind zu teuer und ein Domizilwechsel wird unvermeidlich. Endlich hat man Zeit für die Muse, aber die Theaterbühne, der Kinosaal oder das Konzerthaus werden zum ‚Kulturluxus’, weil die Eintrittspreise das schmale Altersbudget empfindlich belasten. Im Alter nehmen auch die Beschwerden zu. Arztbesuche werden häufiger. Der Selbstbehalt wurde erhöht, um die Prämien sinken zu lassen. Plötzlich flattern erhöhte Rechnungen des Spitals oder des Arztes ins Haus und die Sorgen fangen an. Wie soll das alles bezahlt werden?
Das alte Gespenst der Altersarmut kommt aus seiner Gruft und verbreitet seinen Modergeruch.
Alte, längst überwunden geglaubte Ängste, werden manifest und Realität. Es braucht Ergänzungsleistungen des Staates, um solche Finanzlücken mehr schlecht als recht füllen zu können. Wer finanziert diese? Die Allgemeinheit. Es wurde schon oft in diesem Blog moniert, dass es auch mal an der Zeit wäre nicht nur die Beitragszahlenden, nämlich die Arbeitgeber und Arbeitnehmenden, und ebenso die Pensionierten zur Kasse zu bitten. Es wären sicher auch einmal ein paar professorale Gedanken überfällig, ob das überreglementierte und überverwaltete System der Beruflichen Vorsorge, das zudem viele andere nicht wirklich notwendig Nutzniessende nährt, nicht einmal mutig entschlackt und schlanker ausgerichtet werden könnte. Selbstverständlich kann nicht jedes Verwaltungssystem derart ‚entvitaminisiert’ werden, dass im schlimmsten Fall der verwaltungsinterne Skorbut ausbricht und das System stirbt. Aber viele dieser Vorsorgeeinrichtungen haben sich Speck angefuttert und schauen nun ängstlich auf das Laufband der systemimmanenten Entschlackung mit anschliessendem Fitnessdrink voller Vitamine. Es ist ungerecht immer nur die Opfer auf der gleichen Seite auszumachen. Vielleicht geht es auch noch anders. Zudem bleibt zu hoffen, dass sich die Finanzmärkte wieder soweit erholen, dass diese Diskussion ohnehin müssig wird.
Die Pension steckt im Haus oder in der Wohnung. Im Alter fehlt das Geld.
Der Bau oder Erwerb vieler Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen konnte auf Pump möglich gemacht werden. Der Vorbezug der eigenen Pensionskassengeldern realisierte die Träume. Das Erwachen kann jedoch zum Albtraum werden.
Die Politik möchte das schweizerische Pensionskassensystem reformieren. Einige Vorschläge und Absichten sind brisant. In den 90-er Jahren wurde der Vorbezug von Pensionskassengeldern möglich. Das lief unter dem Begriff der sogenannten Wohneigentumsförderung. Viele träumten vom kleinen Häuschen auf dem Land. Meistens scheiterte es jedoch an der Finanzierung, da das nötige Kleingeld für den Kauf nicht vorhanden war. Mit dem Vorbezug der Altersvorsorge änderte sich das schlagartig und der Kauf von Wohneigentum nahm stark zu. Heute leben ca. zwei Fünftel der Schweizer/-innen in den eigenen vier Wänden.
So weit so gar nicht mehr gut. Es gibt Schatten. Viel Schatten.
Viele können sich rechnerisch ihr Eigenheim oder ihre Eigentumswohnung gar nicht leisten. Die Finanzierung über die Vorsorge ist oft genug mathematische Augenwischerei. Viele Verdienste lassen in der teuren Schweiz nur eine geringe Sparquote zu. Bereichern Kinder das persönliche Glück, ist das Familienkonto ohnehin meistens arm dran. Das zweite Einkommen der Frau fällt auf Null oder nur ein reduziertes Einkommen ist noch möglich. Arbeitet der Mann Teilzeit, damit die ebenso gut ausgebildete Frau ihre Arbeitsmarktfähigkeit erhalten kann, ist die Situation nicht viel besser. Das führt dazu, dass über Jahrzehnte Geld gespart werden müsste, damit überhaupt genügend Eigenkapital zusammen kommt, um Hypotheken von den Banken erhalten zu können. Ohne diese und ein einigermassen vernünftiges Einkommen ist der seriöse Erwerb von Wohneigentum eine Illusion. Viele wussten, dass sie mit ihrem Einkommen nie den Traum vom Eigenheim realisieren können und waren besonders froh auf legale und einfach Weise auf ihre Altersvorsorge zugreifen zu können.
Das schafft in der Zwischenzeit aber auch Probleme.
Die Warner sind nicht mehr ganz alleine in der Wüste. Es mehren sich nämlich die Stimmen, dass diese Vorbezüge in Zukunft fatale Auswirkungen auf die solide Finanzierung des Alters haben können und daher die öffentliche Hand mehr und mehr dazu genötigt wird, selbstverschuldete Unterfinanzierungen mit Sozialbudgets linden zu müssen. Diese Budgets werden von den Steuerzahlern/-innen gefüttert. Drastisch verschärfen wird sich die Situation noch, wenn die historisch tiefen Hypothekarzinsen eines Tages wieder nach oben gehen und wenige Prozentpunkte viele finanziell ausbluten lassen. Dann ist das Desaster perfekt. Nicht nur der Traum vom Wohneigentum ist dann futsch, auch die Altersvorsorge ist lädiert.
Lebt es sich besser in den eigenen vier Wänden, wenn man sich selber nicht mehr ganz eigen ist?
Der Vorbezug der Vorsorge ist risikoreich. Vielleicht ging alles gut. Das Haus oder die Wohnung konnte realisiert werden. Arbeitslosigkeit, Einkommensverluste, Krankheiten, Unfälle oder andere Eintrübungen der Erwerbsarbeit haben dazu geführt, dass die Lücke der Vorsorge nie richtig geschlossen werden konnte. Plötzlich ist die Pensionierung da und auf einmal wird festgestellt, dass die Altersvorsorge wohl regelmässig aufs Konto gut geschrieben wird, aber nie ausreicht davon vernünftig oder sorgenfrei leben zu können. Auch der Unterhalt alternder Immobilien ist dann nicht mehr möglich. Es fehlt schlicht an den Finanzmitteln. Alles steckt im Haus oder in der Wohnung. Das einst mal billige Geld kommt einem teuer zu stehen.
Die Politik wird messerscharfe Entscheidungen fällen. Der Vorbezug wird stumpf.
Wahrscheinlich darf in Zukunft nur noch der überobligatorische Teil des Vorsorgekapitals für den Erwerb von Wohneigentum bezogen werden. Der obligatorische Teil bleibt unangetastet und für die vernünftige Finanzierung des Alters erhalten. Der überobligatorische Teil ist jedoch nur für solche möglich, deren Einkommen das auch zulassen. Es gibt auch Überlegungen, dass der obligatorische wie auch der überobligatorische Teil für die Finanzierung herbei gezogen werden darf. Allerdings nur bis zum 40. Lebensjahr. Danach ist Schluss. Will oder kann man sich das Haus oder die Eigentumswohnung erst mit 45 Jahren leisten, weil man mit der Familiengründung spät anfing, dann wird der Traum einer bleiben!
Die Pension soll das Alter anständig finanzieren

Nicht jedes Finanzierungsmodell ist klug. Persönliche Fachberatung der eigenen finanziellen Situation schützt vor Illusionen.
Es ist richtig und wichtig, dass die Finanzierung von Immobilien mit dem Vorbezug der Pensionskassengeldern gut überlegt sein muss. Der Traum des Eigenheims kann im Alter zum Albtraum werden. Gerade dann, wenn während der aktiven Berufsperiode die erzielten Einkommen meist dazu reichten, das tägliche Leben gerade noch finanzieren zu können. Die Zukunft der 2. Säule und deren Ausgestaltung der Möglichkeiten mag für viele abstrakt klingen und weltfremd wirken. Aber diese kommenden Veränderungen werden bei einigen ein böses Erwachen zeitigen. Spätestens dann, wenn das Wohneigentum Verzicht nötig machte und dieser im Alter unerlässlich wird, um sich über Wasser halten zu können. Ansonsten müssen die einspringen, die solche Risiken nicht verhindern konnten aber später finanzieren müssen. Die Allgemeinheit.
Der Umwandlungssatz wird uns noch weiter verfolgen
Am 7. März 2010 hat das Abstimmungsvolk in der Schweiz ein klares Votum abgegeben. Mit 73% lehnte es die Senkung des Umwandlungssatzes bis auf 6,4% ab. Unter dem Umwandlungssatz versteht man den Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird. Das heisst zum Beispiel auf CHF 100’000.- gespartes Pensionskassengeld werden CHF 6’400.- pro Jahr Rente ausbezahlt. Hat jemand für eine ½ Million Kapital erspart, dann erhält die pensionierte Person CHF 32’000.- pro Jahr. Der Umwandlungssatz soll bis zum 1. Januar 2014 auf 6.8% abgesenkt werden. Die demografische Entwicklung, die Verlängerung der Lebenserwartung und die anhaltende Verschlechterung der Finanzmärkte werden die Pensionskassen noch mehr unter Druck bringen. Ob dann die Finanzierung überall gesichert ist, wird sich weisen. Vielleicht wäre es ja auch mal an der Zeit über die hohen Verwaltungskosten vieler Vorsorgeeinrichtungen zu diskutieren. Auch dort wäre durchaus noch viel Sparpotenzial vorhanden, bevor man immer die zur Kasse bittet, die das alles finanzieren müssen: Die Arbeitnehmenden und die Arbeitgebenden. Wenn diese Melkkühe keine Milch mehr geben wollen, dann haben auch die Vorsorgeeinrichtungen nichts mehr zum Lachen.
Haben Sie Pensionskassengeld verloren? Warum holen Sie es nicht zurück?
Sie gehen bald in Pension? Sind Sie sicher, dass Sie wirklich über das ganze Guthaben verfügen? Wenn nicht, wird es höchste Zeit danach zu suchen
Ein Arbeitsleben ist lang. Seit 1985 ist die berufliche Vorsorge obligatorisch. Viele haben in der Zwischenzeit einen schönen Batzen an Alterskapital zusammen gespart, mehrere Male den Arbeitsgeber gewechselt und die Übersicht über ihr Vorsorgekapital schon lange verloren. Man geht in Pension und denkt alles ist in bester Ordnung. Das ist jedoch nicht immer der Fall.
Es gibt Schätzungen, dass in der Schweiz mehrere Milliarden Vorsorgegelder verwaist sind, da die rechtmässigen Begünstigten es nicht einfordern. Es liegt zur Abholung bereit. Was jedoch nicht vermisst ist, wird nicht eingefordert. Das ist grotesk. Was kann man dagegen tun?
Grundsätzlich ist es so, dass Versicherte, wenn sie eine neue Stelle antreten, sich darum kümmern müssen, dass das Kapital der Beruflichen Vorsorge ihnen folgt. In der Regel erhalten sie vom alten Arbeitgeber ein Formular mit den nötigen Angaben, die eine Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers benötigt, damit das Geld am richtigen Ort ankommt. Eigentlich eine einfache Sache. Aber es klappt nicht immer. Wird das Kapital nicht eingefordert, dann wird es nach zwei Jahren der Auffangeinrichtung BVG, Administration Freizügigkeitskonto zugewiesen. Dort bleibt es dann.
Inzwischen gibt es Dienstleister, die sich darauf spezialisiert haben solche Gelder zu finden und es dem rechtmässigen Versicherten wieder zugänglich zu machen. Das ist selbstverständlich nicht gratis. Das Geschäft ist eine ergiebige Goldgrube. Allerdings sind solche Dienstleister gar nicht nötig. Die Gelder kann man auch selber finden, wenn man weiss wie das geht. Und das erst noch gratis. Die Ansprechpartnerin für so verloren geglaubtes Vorsorgekapital ist die Zentralstelle für die 2. Säule.
Vorsorge-, Freizügigkeits- und Policeeinrichtungen sind vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen verwaistes Geld zu melden. Diese Meldungen werden von dieser Zentralstelle registriert und quasi eine Buchhaltung geführt, damit das Geld, vorausgesetzt es wird eben vom rechtmässigen Versicherten eingefordert, wieder seiner Vorsorgeeinrichtung zugeführt werden kann.
Der Kontakt kann übrigens ganz unkompliziert hergestellt werden. Auf www.zentralstelle.ch können alle so einen Suchauftrag starten. Alles andere ist nur noch ein Kinderspiel. Blöd ist wer es nicht tut. Es kostet nichts und trägt unter Umständen dazu bei, dass man im wohlverdienten Ruhestand einfach mehr Geld zur Verfügung hat. An dieser Stelle möchte PersonalRadar zu diesem Thema auf einen Artikel der SonntagsZeitung verweisen, der weitere Informationen liefert. Mit diesem LINK kommen Sie gleich dazu.













