Archiv für die Kategorie „Sozialversicherungen“
Schwarzgeld? Kein Problem! Die Pensionskasse nimmt’s gerne.
Die Weissgeldstrategie ist im Moment in aller Munde. Das Anlegen von unversteuertem Geld auf Schweizer Banken wird immer schwieriger. Die Sorge um den Erhalt des guten Rufes wird stark betont Nur die Berufliche Vorsorge ist sorgenlos.

Diskretion ist wichtig. Bei der Beruflichen Vorsorge ist das Wissen um die Herkunft der Gelder jedoch unerlässlich
Die vorherrschende Überdrüssigkeit gegenüber dem Thema Geldwäscherei ist spürbar. Hat diese doch die Schweiz immer wieder in die Bredouille geführt und ab und zu auch aufs Schafott der internationalen Entrüstung. Weltweit, zum Teil mit hochnotpeinlicher Heuchelei aus der angelsächsischen Finanzwelt, wo diese eingeklagten Praktiken im Bundesstaat Delaware in den USA oder auf den Kanalinseln des Vereinigten Königreichs, nach wie vor lukrativ wie auch ungestraft praktiziert werden, wurde mit dem Finger auf die Schweiz gezeigt. Der helvetische Finanzmarkt hat sich verändert und die sogenannte ‚Weissgeldstrategie’ soll nun die weiche Unterseite des schweizerischen Bankgeheimnises besser schützen. In einem Bereich scheint man aber immer noch nicht ganz dazu gelernt zu haben.
Bei den Pensionskassen ist die Herkunft des Geldes nach wie vor kein Thema.
Warum nicht? Sie sind schlicht und ergreifend einfach nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Es geht sicher nicht um die üblichen Abzüge vom Lohn. Da geht es ohnehin mit rechten Dingen zu. Aber viele Versicherten können noch zusätzlich einen Pensionskasseneinkauf machen, um im Alter besser finanziert zu sein. Beim Einkauf gibt es keine Beschränkungen ausser der Deckungslücke. In der Regel entsteht die Deckungslücke aufgrund steigender Einkommen während der Berufskarriere oder wenn zum Beispiel hoch qualifzierte, sehr gut verdienende Arbeitnehmer aus dem Ausland in die Schweiz einreisen, eine Arbeit hier annehmen und somit hohe Deckungslücken aufweisen. Das Gute daran ist, dass man den Betrag, den man einzahlt auch von den Steuern abziehen kann. Hat hat man ein wenig Schwarzgeld auf der Seite, dann kann man das einfach bei der Pensionskasse einzahlen. Klugerweise macht man dies nicht in zu fetten Tranchen, um ja nicht aufzufallen. Zudem kann man diese Einzahlungen, dann vom Einkommen abziehen und kommt daher zu nicht ganz unbedeutenden Steuerlastverminderungen.
Durch die leise rotierende Waschmaschine der Beruflichen Vorsorge wird Schwarzgeld gründlich gewaschen und es fliesst lieblich, blütenrein und weisser als weiss zurück in den Finanzkreislauf. Da staunt man nur noch Bauklötze.
Dieser Zustand hat im Moment noch nicht viel Wellen geschlagen.

Schokoladensüsse ist besser als Klingenschärfe... Die Weissgeldstrategie schützt den guten Ruf der Schweiz
Er wird auch keinen ‚BVG-Tsunami’ auslösen. Nichtsdestotrotz ist es relativ grotesk, dass man nun vollmundig von der ‚Weissgeldzeit’ spricht, um die beschädigte Reputation wieder herzustellen, nur weil das zum Teil scheinheilige Ausland grossen Druck auf die Schweiz ausübt, aber die schwarzen Löcher der Pensionskassen immer noch nicht stopfen will. Dass unversteuertes Geld, Blutgeld wie auch Potentatengeld und Geld aus kriminellen Taten in diesem Land finanztechnisch nicht mehr betreut werden, ist sehr gut. Noch besser wäre, wenn man auch der Beruflichen Vorsorge diese Sorgfalt angedeihen würde. Denn die Scheinheiligkeit der anderen wird eines Tages auch diese düsteren Ecken ausleuchten und ostentativ mit dem Finger darauf zeigen, um vor der eigenen Doppelmoral besser ablenken zu können.
Die Männer werden beim ersten Mal immer älter.
Auch die Frauen sind davon betroffen. In den letzten Jahren hat sich der Altersdurchschnitt der Elternwerdung, aufgrund vieler Männer die mit 50+ Vater werden, frappant erhöht. Die Sozialwerke wehren sich gegen diesen Trend.
Viele Frauen und Männer warten immer länger zu mit der Erfüllung des Kinderwunsches. Schliesslich ist das Leben komplizierter und anspruchsvoller. Mal ist der Partner oder die Partnerin nicht passend. Ein anderes Mal steht die Karriere im Weg. Oder eine plötzliche Sinnkrise lässt die Lust auf Kinder sinken. Vielleicht ist auch eine fehlende Fruchtbarkeit daran schuld oder der Kinderwunsch wurde schon lange abgebucht und ganz plötzlich fliegt der Storch doch noch ins Haus.
Die späte Vaterschaft ist für die Sozialwerke eine finanzielle Bürde.
Geht der Vater in die Pension und sind noch Kinder da für deren Unterhalt er pflichtig ist, erhält er von der Pensionskasse mehr Geld. Jetzt fordern viele Pensionskassen die Abschaffung der Alters-Kinderrente. Auch bei der AHV möchte man auf die Bremse treten. Eltern, die in Pension gehen und noch für deren Kinder sorgen müssen, bis sie die berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben, also spätestens bis zum 25. Altersjahr, erhalten zusätzlich zur AHV-Rente noch einen finanziellen Beitrag zur Alters-Kinderrente. Bei einer maximalen Rente Altersrente von CHF 2’320.- gibt es dann noch ein Zusatzgeld von CHF 928.-.
Das zusätzliche Geld beträgt bei der AHV 40% der ausbezahlten Rente und bei der Beruflichen Vorsorge (BVG) ist der Betrag 20% der Jahresrente.
Hier ein kleines Rechenbeispiel:
- Der Vater ist alleinstehend und hat noch ein unterhaltspflichtiges Kind in seiner Obhut. Er hat über alle Jahre fleissig in die AHV einbezahlt und erhält somit eine Vollrente von CHF 2’320.-. Er hat zudem gut verdient und konnte zusammen mit den verschiedenen Arbeitgebern CHF 600’000.- in die Pensionskasse einzahlen.
- Damit erhält er von der AHV pro Monat zusätzliche CHF 928.-. Das macht dann summa summarum CHF 11’136. Zusätzlich erhält er von der BVG mit dem Umwandlungssatz von 6.8% auf sein gespartes Kapital von CHF 600’000.- eine Jahresrente von CHF 40’800.-. Von diesem Betrag erhält er somit noch 20% als Alters-Kinderrente. Das macht dann pro Monat noch einmal CHF 680.- und ergibt somit eine Gesamtsumme von CHF 8’160.- von der Pensionskasse.
- Der pensionierte Vater erhält somit von den Sozialversicherungswerken für sein in der Ausbildung steckendes Kind einen zusätzlichen Betrag von insgesamt CHF 19’296.- oder pro Monat einen Betrag von CHF 1’608.
- Der pensionierte unterhaltspflichtige Vater erzielt somit ein Monatseinkommen von CHF 7’328.-
Das ist in der Tat eine Summe mit der man in diesem Land immer noch leben kann. Kinder kosten aber auch viel Geld. Aus biologischen Gründen gibt es mehr alte Väter als alte Mütter, die noch in der Unterhaltspflicht stecken. Dieses Einkommen ist übrigens steuerpflichtig. Es geht insgesamt in diesem Milliardenbusiness um eine jährliche Gesamtsumme von CHF 250 – 300 Mio. Die Sozialversicherungswerke machen sich nun Sorgen, dass das nicht mehr finanzierbar sei und somit diese Alters-Kinderrenten abgeschafft werden müssen. Selbst der Bundesrat ist der Meinung, dass das nicht mehr geht und will bei der AHV den anteilsmässigen Prozentsatz von 40 auf 30% senken. Die Pensionskassen tragen sich mit dem Gedanken diese Beiträge sogar ganz zu streichen. Schliesslich muss gespart werden. Der dritte Beitragszahler, die Finanzmärkte, sind schwach auf der Brust und bringen nichts mehr ein.
Die Abschaffung dieser Kinderrenten wird jedoch auf erbitterten Widerstand treffen.
Gewerkschaften, Frauen- wie auch Männerorganisationen und weitere sozial engagierte Institutionen werden auf die Barrikaden gehen und aus ihrer Ablehnung keinen Hehl machen. Ob die politischen Parteien, die immer penetrant die Familien ins Zentrum stellen, sich auch noch regen werden, sei mal dahingestellt. Der Wahlzirkus ist vorbei. Die gesellschaftliche Lebensrealität hat sich verschoben. Die Anzahl der Männer, die mit Kalkül eine späte Vaterschaft eingehen, nur um später mit dem angeblich üppigen Geldregen der Sozialversicherungen rechnen zu können, ist wahrscheinlich nicht existent. Und Behauptungen in diese Richtung meistens barer Unsinn.
Die zunehmende Zahl später Vaterschaften bleibt aber eine nicht zu wegdiskutierende Realität: Gibt es jedoch keine Kinder, dann funktioniert vieles nicht mehr in diesem Land. Die forcierte Einwanderung, um die demografischen Lücke füllen zu können, ist aber gerade für diese Kreise eine falsche Strategie, die nun vehement diesen Extratopf der Alters-Kinderrenten austrocknen möchten. Es wird eine interessante Diskussion werden. PersonalRadar bleibt dran.
Die hauswirtschaftliche Schattenwirtschaft kann nicht mehr über den eigenen Schatten springen.
Der Haushalt ist schmutzig. Die Putzhilfe kommt. Den alternden Eltern bereitet das Einkaufen Mühe. Die Haushaltshilfe kommt. Das tägliche Wechseln des Verbandes geht nicht ohne Unterstützung. Die Pflegehilfe springt ein.
Zehntausende dienstbare Geister leisten jeden Tag, meistens im Hintergrund und ohne grosse soziale Anerkennung, in diesem Land ganz viel, damit die volkswirtschaftliche wie auch gesellschaftliche Maschine nicht stottert und gut geschmiert ihre Dienste jeden Tag der Allgemeinheit anbieten kann.
Vieler dieser Menschen sind prekär angestellt. Gültige Arbeitspapiere und eine Aufenthaltsbewilligung sind oft nicht vorhanden. Jene die sie engagieren, wissen darum. Vielen ist es jedoch gleichgültig. Hauptsache die Wohnung ist geputzt zu einem tiefen Preis und die Haushaltshilfe macht keine Probleme. Wenn sie es trotzdem macht, dann kann man sie ja schnell ersetzen. Die hauswirtschaftliche Schattenwirtschaft boomt gewaltig. Sie wirft aber auch düstere Schatten. Sie bewegt sich im Graubereich. Mitunter ist ganz viel Schwarzarbeit dabei. Es ist zuweilen auch bizarr. Man bezahlt superkorrekt die Steuern und versucht in allen übrigen Punkten die normativen Erwartungen zu erfüllen. Wenn es aber um ‚die Putze’ geht, notabene ein Mensch, dann wird mit viel Fantasie beschissen. Dann spielt es keine Rolle mehr, ob das mit der Unfallversicherung, mit den Sozialversicherungsabzügen oder der Arbeitsbewilligung geregelt wurde.
- Nun will der Bund der Sache einen Riegel schieben. Er will, dass die Kantone bis Ende 2012 die Angestellten in den Haushalten kontrollieren. Warum regt sich nun der Bund in dieser Sache, bei der er sich noch nie besonders aufgeregt geschweige viel Regung gezeigt hat? Es ist ganz einfach. Bern erwartet in der Regel von den Kantonen, dass ca. 2% aller Arbeitsverhältnisse bei Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag kontrolliert werden.
- Darüber hinaus hat Anfangs 2011 der Bundesrat den sogenannten Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft in Kraft gesetzt. Dieser schreibt zwingend einen Mindeststundenlohn zwischen CHF 19 – 23.- fest. Die Bestimmung ist mal bis Ende 2013 gültig. Des Weiteren ist noch zu beachten, dass der Mindestlohn nur dann gilt, wenn die arbeitende Person mehr als 5 Stunden Arbeitsleistung pro Woche für den gleichen Arbeitgeber erbringt.
Die Güte der Regelung wird dann auf Herz und Nieren geprüft, wenn die Datenerhebungen der Kontrollen aus den einzelnen Kantonen eintreffen. Wie diese Kontrollen ausgeführt werden sollen ist jedoch ein ‚Konzeptgeheimnis’. Die Kontrollen können ohnehin nur mangelhaft ausgeführt werden. Diese finden nämlich im Privatbereich statt. Dieser ist für Kontrollen aber schwer zugänglich. Zudem gibt es viele die das nicht einfach so offen legen möchten, weil sie unter Umständen genau wissen, dass das Arbeitsverhältnis nicht ganz koscher ist und im schlimmsten Fall zu juristischen Spiegelfechtereien führen kann. PersonalRadar bleibt dran und informiert weiter über dieses Thema.
Leiden die Pensionskassen an Skorbut?
Skorbut ist eine Krankheit, die bei Mangel an Vitamin C auftritt und im schlimmsten Fall zum Tod führen kann. Gerade während langen Schiffsfahrten in die neue Welt trat diese Mangelerscheinung oft auf und schwächte die Mannschaften erheblich.
Auch die Berufliche Vorsorge (BVG) befindet sich auf einer langen, zuweilen nervenaufreibenden Fahrt. Sie leidet im Moment an akutem Vitaminmangel und viele gewinnen den Eindruck, dass ihr bald keine Zähne mehr bleiben. Das schwindende finanzielle Zahnfleisch legt die ‚Zinshälse’ frei und schwächt die Wurzeln des Vorsorgekonstrukts.
Am 21. Februar 2012 kam im Nachrichtenmagazin 10vor10 des Schweizer Fernsehens ein interessanter Beitrag. Prof. Dr. Martin Jannsen am Institut für Banking und Finance an der Uni Zürich, Frau Colette Nova, Vizedirektorin im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Werner Hertzog, Managing Director bei AON Hewitt und Frau Doris Bianchi vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund gaben ihre Sichtweisen betreffend der Situation der Schweizerischen Pensionskassen zum Besten. Danach war man so klug wie je zuvor.
Allerdings liess das Votum von Herrn Prof. Jannsen stark und fast ungläubig aufhorchen. Er ist der interessanten Meinung, dass der Umwandlungssatz um mindestens einen Drittel gekürzt werden sollte, damit die BVG-Renten finanzierbar bleiben.
Was heisst das nun konkret in der realen Welt jener, die in Pension gehen? Nachfolgend ein kleines Rechenbeispiel:
Ein Ehepaar konnte sich während der aktiven Erwerbszeit CHF 400’000.- Vorsorgekapital in der Pensionskasse zusammen sparen. Der Umwandlungssatz ist im Moment 6,9%. Das heisst auf CHF 100’000.- Vorsorgekapital erhält das Ehepaar 6,9% oder CHF 6’900.- im Jahr. Das ergibt auf die Gesamtsumme eine jährliche Pensionszahlung von CHF 27’600.-. Jeden Monat erhält somit das Ehepaar zum Betrag der AHV noch CHF 2’300.- ausbezahlt. In Zukunft wird es dann noch ein bisschen weniger werden, wenn der Umwandlungssatz auf 6,8% absinkt. Der Satz von 6,4% wurde ja bei einer Volksabstimmung deutlich abgelehnt. Würde man nun diesen kommenden Umwandlungssatz von 6.8% um einen Drittel, also konkret auf 4,53% absenken lassen, damit die Vorsorgeeinrichtungen angeblich nicht ausbluten, dann hätte unser Ehepaar im Monat durchschnittlich CHF 760.- weniger auf dem Konto.
In der Tat beeinflussen die internationalen Kapitalmärkte die Performanceleistungen der Pensionskassen. Ist nämlich der Kapitalmarkt impotent, dann schüttet er auch keine Hormone aus. Die ‚Zinserregung’ bleibt wo sie ist – am Boden.
Die professorale Forderung der Reduktion um einen Drittel hätte aber auch grosse Konsequenzen. Für die Pensionierten wie auch für die Allgemeinheit. Viele Pensionierte müssten ihren Lebensstandard drastisch mindern. Endlich hätte man mehr Zeit und ist noch fit, aber die Ferien sind nicht mehr finanzierbar. Endlich kann man das Refugium der Wohnung oder des Hauses in vollen Zügen geniessen, aber die Miete oder die Hypothek sind zu teuer und ein Domizilwechsel wird unvermeidlich. Endlich hat man Zeit für die Muse, aber die Theaterbühne, der Kinosaal oder das Konzerthaus werden zum ‚Kulturluxus’, weil die Eintrittspreise das schmale Altersbudget empfindlich belasten. Im Alter nehmen auch die Beschwerden zu. Arztbesuche werden häufiger. Der Selbstbehalt wurde erhöht, um die Prämien sinken zu lassen. Plötzlich flattern erhöhte Rechnungen des Spitals oder des Arztes ins Haus und die Sorgen fangen an. Wie soll das alles bezahlt werden?
Das alte Gespenst der Altersarmut kommt aus seiner Gruft und verbreitet seinen Modergeruch.
Alte, längst überwunden geglaubte Ängste, werden manifest und Realität. Es braucht Ergänzungsleistungen des Staates, um solche Finanzlücken mehr schlecht als recht füllen zu können. Wer finanziert diese? Die Allgemeinheit. Es wurde schon oft in diesem Blog moniert, dass es auch mal an der Zeit wäre nicht nur die Beitragszahlenden, nämlich die Arbeitgeber und Arbeitnehmenden, und ebenso die Pensionierten zur Kasse zu bitten. Es wären sicher auch einmal ein paar professorale Gedanken überfällig, ob das überreglementierte und überverwaltete System der Beruflichen Vorsorge, das zudem viele andere nicht wirklich notwendig Nutzniessende nährt, nicht einmal mutig entschlackt und schlanker ausgerichtet werden könnte. Selbstverständlich kann nicht jedes Verwaltungssystem derart ‚entvitaminisiert’ werden, dass im schlimmsten Fall der verwaltungsinterne Skorbut ausbricht und das System stirbt. Aber viele dieser Vorsorgeeinrichtungen haben sich Speck angefuttert und schauen nun ängstlich auf das Laufband der systemimmanenten Entschlackung mit anschliessendem Fitnessdrink voller Vitamine. Es ist ungerecht immer nur die Opfer auf der gleichen Seite auszumachen. Vielleicht geht es auch noch anders. Zudem bleibt zu hoffen, dass sich die Finanzmärkte wieder soweit erholen, dass diese Diskussion ohnehin müssig wird.
Bringen Sie das Seil durchs Nadelöhr…
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Die Pension steckt im Haus oder in der Wohnung. Im Alter fehlt das Geld.
Der Bau oder Erwerb vieler Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen konnte auf Pump möglich gemacht werden. Der Vorbezug der eigenen Pensionskassengeldern realisierte die Träume. Das Erwachen kann jedoch zum Albtraum werden.
Die Politik möchte das schweizerische Pensionskassensystem reformieren. Einige Vorschläge und Absichten sind brisant. In den 90-er Jahren wurde der Vorbezug von Pensionskassengeldern möglich. Das lief unter dem Begriff der sogenannten Wohneigentumsförderung. Viele träumten vom kleinen Häuschen auf dem Land. Meistens scheiterte es jedoch an der Finanzierung, da das nötige Kleingeld für den Kauf nicht vorhanden war. Mit dem Vorbezug der Altersvorsorge änderte sich das schlagartig und der Kauf von Wohneigentum nahm stark zu. Heute leben ca. zwei Fünftel der Schweizer/-innen in den eigenen vier Wänden.
So weit so gar nicht mehr gut. Es gibt Schatten. Viel Schatten.
Viele können sich rechnerisch ihr Eigenheim oder ihre Eigentumswohnung gar nicht leisten. Die Finanzierung über die Vorsorge ist oft genug mathematische Augenwischerei. Viele Verdienste lassen in der teuren Schweiz nur eine geringe Sparquote zu. Bereichern Kinder das persönliche Glück, ist das Familienkonto ohnehin meistens arm dran. Das zweite Einkommen der Frau fällt auf Null oder nur ein reduziertes Einkommen ist noch möglich. Arbeitet der Mann Teilzeit, damit die ebenso gut ausgebildete Frau ihre Arbeitsmarktfähigkeit erhalten kann, ist die Situation nicht viel besser. Das führt dazu, dass über Jahrzehnte Geld gespart werden müsste, damit überhaupt genügend Eigenkapital zusammen kommt, um Hypotheken von den Banken erhalten zu können. Ohne diese und ein einigermassen vernünftiges Einkommen ist der seriöse Erwerb von Wohneigentum eine Illusion. Viele wussten, dass sie mit ihrem Einkommen nie den Traum vom Eigenheim realisieren können und waren besonders froh auf legale und einfach Weise auf ihre Altersvorsorge zugreifen zu können.
Das schafft in der Zwischenzeit aber auch Probleme.
Die Warner sind nicht mehr ganz alleine in der Wüste. Es mehren sich nämlich die Stimmen, dass diese Vorbezüge in Zukunft fatale Auswirkungen auf die solide Finanzierung des Alters haben können und daher die öffentliche Hand mehr und mehr dazu genötigt wird, selbstverschuldete Unterfinanzierungen mit Sozialbudgets linden zu müssen. Diese Budgets werden von den Steuerzahlern/-innen gefüttert. Drastisch verschärfen wird sich die Situation noch, wenn die historisch tiefen Hypothekarzinsen eines Tages wieder nach oben gehen und wenige Prozentpunkte viele finanziell ausbluten lassen. Dann ist das Desaster perfekt. Nicht nur der Traum vom Wohneigentum ist dann futsch, auch die Altersvorsorge ist lädiert.
Lebt es sich besser in den eigenen vier Wänden, wenn man sich selber nicht mehr ganz eigen ist?
Der Vorbezug der Vorsorge ist risikoreich. Vielleicht ging alles gut. Das Haus oder die Wohnung konnte realisiert werden. Arbeitslosigkeit, Einkommensverluste, Krankheiten, Unfälle oder andere Eintrübungen der Erwerbsarbeit haben dazu geführt, dass die Lücke der Vorsorge nie richtig geschlossen werden konnte. Plötzlich ist die Pensionierung da und auf einmal wird festgestellt, dass die Altersvorsorge wohl regelmässig aufs Konto gut geschrieben wird, aber nie ausreicht davon vernünftig oder sorgenfrei leben zu können. Auch der Unterhalt alternder Immobilien ist dann nicht mehr möglich. Es fehlt schlicht an den Finanzmitteln. Alles steckt im Haus oder in der Wohnung. Das einst mal billige Geld kommt einem teuer zu stehen.
Die Politik wird messerscharfe Entscheidungen fällen. Der Vorbezug wird stumpf.
Wahrscheinlich darf in Zukunft nur noch der überobligatorische Teil des Vorsorgekapitals für den Erwerb von Wohneigentum bezogen werden. Der obligatorische Teil bleibt unangetastet und für die vernünftige Finanzierung des Alters erhalten. Der überobligatorische Teil ist jedoch nur für solche möglich, deren Einkommen das auch zulassen. Es gibt auch Überlegungen, dass der obligatorische wie auch der überobligatorische Teil für die Finanzierung herbei gezogen werden darf. Allerdings nur bis zum 40. Lebensjahr. Danach ist Schluss. Will oder kann man sich das Haus oder die Eigentumswohnung erst mit 45 Jahren leisten, weil man mit der Familiengründung spät anfing, dann wird der Traum einer bleiben!
Die Pension soll das Alter anständig finanzieren

Nicht jedes Finanzierungsmodell ist klug. Persönliche Fachberatung der eigenen finanziellen Situation schützt vor Illusionen.
Es ist richtig und wichtig, dass die Finanzierung von Immobilien mit dem Vorbezug der Pensionskassengeldern gut überlegt sein muss. Der Traum des Eigenheims kann im Alter zum Albtraum werden. Gerade dann, wenn während der aktiven Berufsperiode die erzielten Einkommen meist dazu reichten, das tägliche Leben gerade noch finanzieren zu können. Die Zukunft der 2. Säule und deren Ausgestaltung der Möglichkeiten mag für viele abstrakt klingen und weltfremd wirken. Aber diese kommenden Veränderungen werden bei einigen ein böses Erwachen zeitigen. Spätestens dann, wenn das Wohneigentum Verzicht nötig machte und dieser im Alter unerlässlich wird, um sich über Wasser halten zu können. Ansonsten müssen die einspringen, die solche Risiken nicht verhindern konnten aber später finanzieren müssen. Die Allgemeinheit.
Der Umwandlungssatz wird uns noch weiter verfolgen
Am 7. März 2010 hat das Abstimmungsvolk in der Schweiz ein klares Votum abgegeben. Mit 73% lehnte es die Senkung des Umwandlungssatzes bis auf 6,4% ab. Unter dem Umwandlungssatz versteht man den Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird. Das heisst zum Beispiel auf CHF 100’000.- gespartes Pensionskassengeld werden CHF 6’400.- pro Jahr Rente ausbezahlt. Hat jemand für eine ½ Million Kapital erspart, dann erhält die pensionierte Person CHF 32’000.- pro Jahr. Der Umwandlungssatz soll bis zum 1. Januar 2014 auf 6.8% abgesenkt werden. Die demografische Entwicklung, die Verlängerung der Lebenserwartung und die anhaltende Verschlechterung der Finanzmärkte werden die Pensionskassen noch mehr unter Druck bringen. Ob dann die Finanzierung überall gesichert ist, wird sich weisen. Vielleicht wäre es ja auch mal an der Zeit über die hohen Verwaltungskosten vieler Vorsorgeeinrichtungen zu diskutieren. Auch dort wäre durchaus noch viel Sparpotenzial vorhanden, bevor man immer die zur Kasse bittet, die das alles finanzieren müssen: Die Arbeitnehmenden und die Arbeitgebenden. Wenn diese Melkkühe keine Milch mehr geben wollen, dann haben auch die Vorsorgeeinrichtungen nichts mehr zum Lachen.
Psychische Probleme am Arbeitsplatz: Hier finden die Beteiligten Unterstützung.
Wer sich ein Bein bricht und ins Krankenhaus muss, erzählt ungeniert davon. Psychische Erkrankungen sind allerdings noch immer ein Tabuthema. Oft holen sich die Betroffenen zu spät Unterstützung. Aber auch der Arbeitgeber sollte nicht zu lange warten: Verschiedene Organisationen, unter anderem die IV, helfen, für alle Beteiligten eine gute Lösung zu finden (ein Beitrag von: Ursula Schnellmann und Regula Stocker, HR Today).
Die Zahl der aus psychischen Gründen invalidisierten Personen ist in der Schweiz in den letzten 20 Jahren sieben Mal stärker angestiegen als die Zahl aller anderen Rentenbezüger. Diese psychische Be- und Überlastung der Mitarbeitenden hat natürlich auch Folgen für das Unternehmen. Fehlzeiten, Leistungseinbussen, Fluktuationen – die negativen Auswirkungen gehen ins Geld.
Wenn die Arbeitnehmenden allerdings ganz aus dem Arbeitsprozess fallen, wird es erst richtig teuer.
Einerseits für die Unternehmen, welche neben dem Aufwand für Personalsuche und Einarbeitung auch mit steigenden Versicherungsprämien rechnen müssen, andererseits für die Gesamtgesellschaft, welche unter den stetig steigenden Sozialversicherungs- und Gesundheitskosten leidet. In erster Linie ist der Verlust der Arbeitsstelle aber für die betroffene Person ein Tiefpunkt, welcher eine bereits vorher sehr schwierige Situation noch massiv verschlechtern kann.
Welche Anzeichen deuten auf eine psychische Erkrankung hin?

Wer sich ein Bein bricht und ins Krankenhaus muss, erzählt ungeniert davon. Psychische Erkrankungen sind allerdings noch immer ein Tabuthema.
Um zu verhindern, dass Mitarbeitende aus psychischen Gründen aus dem Arbeitsprozess fallen, ist es wichtig, Anzeichen früh zu erkennen und rechtzeitig Massnahmen einzuleiten. Hier liegt jedoch die Schwierigkeit: Häufig werden Anzeichen im betrieblichen Alltag nicht wahrgenommen oder erst dann, wenn bereits körperliche Symptome auftauchen. Denn einerseits können psychische Erkrankungen selten auf ein spezifisches Ereignis zurückgeführt werden, andererseits unterliegen psychische Belastungen subjektiven Bewertungen und sind deshalb schwer einzuschätzen. Dies gilt sowohl für die Vorgesetzten als auch für die Kollegen und nicht zuletzt für die betroffene Person selber. Dazu kommen Vorurteile, Unwissenheit und diffuse Ängste gegenüber psychischen Problemen, was zu einer gewissen Stigmatisierung führt. Jeder Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt im Spital war, wird dies seinen Kollegen mitteilen, doch nur wenige würden ihren Kollegen von einem Aufenthalt in der psychiatrischen Klinik erzählen.
Was also müssen Personalverantwortliche oder Vorgesetzte beachten? Wie kann man mögliche Anzeichen drohender psychischer Beeinträchtigung erkennen? Führungskräfte sind keine Therapeuten, sie können und sollen deshalb keine Diagnosen stellen. Vielmehr geht es darum, ein gewisses Sensorium zu entwickeln, um potenzielle Merkmale psychischer Erkrankungen zu erkennen. So kann es ein Alarmzeichen sein, wenn jemand seine Gewohnheiten oder Verhaltensweisen in einer für Aussenstehende unerklärbaren Form verändert. Unter anderem können folgende Merkmale auf psychische Probleme hindeuten:
- Sozialer Rückzug und Scheu vor Kontakt
- Übersteigertes Redebedürfnis bis hin zu Selbstgesprächen
- Übersteigertes Bedürfnis, alltägliche Verrichtungen immer wieder zu wiederholen
- Gefühlsausbrüche, unkontrolliertes disziplinloses Verhalten
- Aussergewöhnliche Unruhe, Ruhelosigkeit, Angespanntheit (zum Beispiel Händezittern, Schweissausbrüche)
- Äusserungen von Angstgefühlen oder von Lebensüberdruss
- Vernachlässigung oder übertriebene Pflege der äusseren Erscheinung (Sauberkeit/Kleidung)
- Stark veränderte Essgewohnheiten
- Abnehmende Arbeitsleistung, zunehmende Fehlerhäufigkeit
- Viele Aufgaben werden begonnen, aber nicht zu Ende gebracht
- Häufung von Kurzerkrankungen/Fehltagen
Vorgesetzte sollten solche Anzeichen ernst nehmen und das Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeitenden suchen. Wichtig ist auch, die eigenen Führungsmöglichkeiten realistisch einzuschätzen und rechtzeitig Hilfe anzufordern, wenn man ein ungutes Gefühl hat.
IV: Der Fokus liegt auf der Früherfassung und Frühintervention
Vor allem grössere Unternehmen verfügen in der Regel über eine interne Sozialberatungsstelle oder haben in der eigenen Personalabteilung ein professionelles Case Management institutionalisiert. Diese internen Fachleute unterstützen sowohl die Vorgesetzten wie auch die Mitarbeitenden in heiklen Situationen und organisieren die nötigen Kontakte zu Ärzten, Versicherungen, Beratungsstellen oder weiteren Involvierten. Wenn diese interne Unterstützung fehlt, können und sollen Vorgesetzte externe Hilfe in Anspruch nehmen.
So bietet beispielsweise die Invalidenversicherung (IV) spezifische Unterstützung für Arbeitgeber an, einige IV-Stellen verfügen über eine telefonische Arbeitgeber-Hotline. Mit der 5. IV-Revision wurden zudem neue Instrumente eingeführt: Durch Früherfassung und Frühintervention soll verhindert werden, dass erkrankte oder verunfallte Mitarbeitende ihre Stelle verlieren. Sobald im Wissen des Mitarbeitenden eine Meldung bei der IV-Stelle seines Wohnkantons erfolgt ist, kann die IV nach einer Frühabklärung helfen und in Beratungsgesprächen mit der betroffenen Person und ihrem Umfeld einen nachhaltigen und verbindlichen Eingliederungsplan aufstellen. Vorgesetzte erhalten bei der IV-Stelle eine direkte Ansprechperson und werden laufend informiert und aktiv in den Eingliederungsprozess einbezogen. Die Meldung zur Früherfassung durch den Arbeitgeber und die Zusammenarbeit mit der IV-Stelle haben keinen Einfluss auf das bestehende Arbeitsverhältnis (beispielsweise bezüglich Kündigungsrecht des Arbeitgebers).
Eine Lösung soll für den Arbeitgeber und den Mitarbeitenden stimmen
Nach einer Analyse der Situation werden verschiedene Massnahmen geprüft, welche ermöglichen sollen, dass die betroffene Person weiterhin im Unternehmen arbeiten kann. In Frage kommen zum Beispiel eine Umplatzierung im Unternehmen, eine Umschulung oder die Anpassung des Arbeitspensums. Um das Unternehmen finanziell zu entlasten, kann die IV-Stelle dem Arbeitgeber finanzielle Beiträge für die Massnahmen in seinem Betrieb bezahlen und während maximal eines halben Jahres einen Einarbeitungszuschuss ausrichten, wenn der Mitarbeitende vorübergehend nicht voll leistungsfähig ist.
Zudem erhält der Arbeitgeber Entschädigungen für allfällige Prämien- und Beitragserhöhungen, wenn der Mitarbeitende in den ersten zwei Jahren wegen der bereits bestehenden Krankheit erneut ausfällt. Bei Bedarf können die betroffene Person sowie die Vorgesetzten durch einen Coach betreut werden. Dieser erarbeitet zum Beispiel mit den Beteiligten ein spezifisches Fähigkeitsprofil, prüft die Anforderungen des Arbeitsplatzes, steht Vorgesetzten und Kollegen durch fachliche Beratung zur Seite und interveniert bei allfälligen Krisen rasch und professionell. Oft arbeitet die IV-Stelle dafür auch mit spezialisierten privaten Organisationen zusammen, welche sich seit 2008 im nationalen Dachverband Supported Employment Schweiz organisieren (www.supportedemployment-schweiz.ch).
Auch Case Management wird häufig durch private Organisationen angeboten (vgl. www.netzwerk-cm.ch). Die privaten Anbieter, welche Vorgesetzte und Betroffene im (Wieder-)Eingliederungsprozess professionell unterstützen, können auch durch den Arbeitgeber direkt beauftragt werden. Dabei empfiehlt es sich jedoch, die Kostenübernahme zu Beginn des Prozesses zu klären. Betriebe, welche eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen haben, können sich bei ihrem Versicherer nach einem allfälligen Unterstützungsangebot erkundigen.
Ansonsten sollten sich die Arbeitgeber mit Fragen betreffend Kostenübernahmen an die IV-Stelle ihres Kantons wenden. Das Ziel ist eine Lösung, die sowohl für den Arbeitgeber als auch den betroffenen Mitarbeitenden stimmt. Kann ein Arbeitnehmender im Betrieb bleiben, bleibt in erster Linie sein Know-how für die Firma erhalten. Aber auch die anderen Mitarbeitenden fühlen sich sicherer, was die Arbeitsmotivation und die Verbundenheit mit der Firma erhöht. Denn niemand kann ausschliessen, selbst einmal von Krankheit, Unfall oder persönlichen Schicksalsschlägen betroffen zu sein.
Kann ich mein Pensionskassengeld auch auf ‚short’ setzen?
Die Wirtschaftsnachrichten lassen einem das Blut in den Adern gefrieren. Alle möchten ihr Geld absichern oder in Sicherheit bringen. Nur wenige können sich eine Goldmine kaufen.
Viele sind verunsichert. Geldwerte verdampfen über Nacht oder was gestern noch glänzte ist heute altes Blech. Wer kann investiert in Gold, Immobilien oder bunkert das Geld in Form von Cash auf einem Schweizer Bankkonto. Aber die meisten haben ihr Vermögen in der Pensionskasse und können gar nicht darauf zurückgreifen. Im schlimmsten Fall schmilzt dort das Vermögen wie Schnee an der Märzsonne.
Auch die Pensionskassen leiden. Da zieht in nächster Zeit doch einiges Ungemach auf die Versicherten zu. Neben der sinkenden Verzinsung des Guthabens, sinkt auch immer mehr der Umwandlungssatz. Das heisst, Pensionierte erhalten weniger Geld aufgrund der statistisch längeren Lebenserwartungszeit und der angespannten Finanzmärkte. Zudem können bei Unterdeckung die Versicherten und Pensionierten auch zur Kasse gebeten werden. Entweder es wird mehr einbezahlt oder man bezieht weniger. Auch bei einer Teilliquidation können die ‚Beteiligten’ sich nicht aus der Affäre ziehen.
Wie kommt man vor der Pensionierung an das Kapital?
Grundsätzlich gibt es 3 Wege um an das Kapital zu kommen:
- Selbständigkeit
- Auswanderung
- Wohneigentum
Selbständigkeit
Das Bundesamt für Sozialversicherungen führt Statistiken wie viele Versicherten ihr Guthaben aufgrund einer Selbständigkeit erhalten. Im Jahr 2009 wurden alleine mehr als CHF 700 Mio. bar ausbezahlt. Das Gute bei der Auszahlung zugunster der beruflichen Selbständigkeit ist der Umstand, dass es keine Altersbeschränkung gibt. Ob die Selbständigkeit mit 33 oder 55 Jahren anfängt, der Betrag wird überweisen. Die Selbständigkeit wird allerdings nur anerkannt, wenn die AHV das auch akzeptiert. Nischengeschäfte mit nur einem Kunden zum Beispiel werden von der AHV nicht als echte Selbständigkeit anerkannt und öffnet somit auch nicht der Kassenschrank bei der Pensionskasse. Ohnehin ist es sicher von Vorteil, wenn die Selbständigkeit gut geplant und das eigene Vorsorgekapital möglichst intelligent eingesetzt wird.
Auswanderung
Viele sind der Meinung, dass die Auswanderung das Pensionskassenguthaben automatisch flüssig macht. Dem ist nicht so. Wer zum Beispiel in ein EU-Land auswandert erhält nur einen Teil davon, wenn überhaupt. Die EU hat mit der Schweiz Sozialversicherungsabkommen getroffen. Der obligatorische Teil kommt somit nicht frei. Der überobligatorische Teil des angesparten Zwangsvermögens ist verfügbar. Es gibt jedoch ein Hintertürchen, um diese Einschränkung umgehen zu können. Wenn Wohneigentum in der EU erworben wird und dieses auch selber genutzt wird, dann kann man auch den obligatorischen Teil frei bekommen. In vielen europäischen Ländern, insbesondere in Südeuropa, ist selbstgenutztes Wohneigentum meistens weitaus günstiger als Mietobjekte. Gibt es zwischen der Schweiz und dem Auswanderungsland keine Sozialversicherungsabkommen, dann steht der volle Betrag zur Verfügung.
Wohneigentum
Das ist der Klassiker um an das Pensionskassengeld zu kommen – und davon wird im Moment mit den tiefen Hypothekarzinsen reichlich Gebrauch gemacht – ist der Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum. Allerdings geht das nicht immer so einfach. Hier gibt es doch einige Hürden zu beachten. Zuerst müssen die Statuten der Pensionskasseneinrichtung genau studiert werden. Diese weisen zum Teil beachtliche Unterschiede auf. Kommt man an das Geld, dann wird zum Bespiel der Bezug im Grundbuch vermerkt. Möchte man das Haus oder die Wohnung versilbern um schnell an Kapital zu kommen, muss das bezogene Pensionsgeld gemäss Eintrag im Grundbuch wieder in die Pensionskasse einbezahlt werden. Zudem gibt es auch eine Alterslimite in Sachen Bezug. Versicherte über 50 können ihr Pensionsgeld nicht mehr vollumfänglich für den Erwerb von Wohneigentum einsetzen. Die einzelnen Modelle unterscheiden sich dann von Pensionskasse zu Pensionskasse. Am besten ist in solchen Fällen, wenn man mit seiner Vorsorgeeinrichtung Kontakt aufnimmt und die Sachlage individuell abklärt.
Der Vorbezug der Pensionskasse ist immer mit Risiken verbunden.
Viele hauen damit ins Ausland ab und hauen sich ein paar Jährchen aufs Ohr. Oft kommen diese dann abgebrannt nach Hause und sind davon überzeugt, dass die Sozialhilfe über die Runden hilft. Doch auch da gibt es inzwischen harte Realitäten. Der Kanton Genf darf keine Sozialhilfe mehr auszahlen, wenn Versicherte sich ihre Vorsorge bar auszahlen liessen. Andere Kantone werden folgen. Der Bezug der Vorsorge muss gut überlegt sein. Die Selbständigkeit ist vielleicht besser über Ersparnisse zu realisieren. Zündet nämlich die Geschäftsidee mit der Altersvorsorge nicht, ist in der Regel meistens kein Kapital mehr übrig und das gemütliche Alter ohne Sorgen futsch.
Der Kickback hat bei den Pensionskassen ausgekickt!
Die Stiftungsräte bei den Pensionskassen sind gefordert. Das Bundesgerichtsurteil BGE 4A_266/2010 hat der sogenannten Retrozession den Garaus gemacht.
Die Versicherten der Siemens-Pensionskasse haben gut lachen. CHF 3,6 Millionen an geleisteten und verdeckt bezahlten Kommissionen fliessen in ihre Vorsorgeeinrichtung zurück. Das neue Bundesgerichtsurteil verpflichtet Stiftungsräte dazu, nicht nur mit der Praxis der verdeckten Kommissionen zu brechen, sondern auch schon geleistete Kickbacks zurück zu fordern. Tun sie es nicht, machen sie sich strafbar und die Versicherten können klagen. Insbesondere kleineren Pensionskassen mit starker Unterdeckung wird wahrscheinlich dieses Gerichtsurteil gerade recht kommen.
Die konsequente und nun auch juristische Verpflichtung geleistete Retrozessionen zurück zu fordern wird einen unverhofften Geldregen in die Pensionskassen bringen und die mancherorts ausgetrocknete Finanzsituation wieder entspannen oder erleichtern. Es ist nicht so, dass die Versicherten einfach die Hände in den Schoss legen können. Die Verpflichtung zur Herausgabe von Kickbacks verjährt nach 10 Jahren.
Eine Rückforderung von Geldern ist auf zehn Jahre möglich.
Das geht aber nur wenn Arbeitnehmende ihre Vertretung im Stiftungsrat aufrütteln und aktiv Einfluss ausüben. Stiftungsräte, die solche Anliegen auf die Seite schieben und ignorieren sind gut beraten, die mit dem gebührenden Ernst zu verfolgen. Sie sind nämlich in der Pflicht und können eingeklagt werden. Die Folge daraus sind nicht zu unterschätzen. Mit diesem LINK will PersonalRadar auf die weiteren interessanten Informationen des Artikels der NZZ am Sonntag vom 6. November 2011 von Frau Charlotte Jacquemart aufmerksam machen. Und mit diesem LINK möchte PersonalRadar auf einen früheren Beitrag zu dieser Thematik hinweisen.
Die Statik der Pensionskassen ist tönern. Die ersten Haarrisse sind manifest.
Die verschnupften Finanzmärkte schwächen die Pensionskassen. Als sogenannte 3. Beitragszahler sind diese nahezu ausgefallen und verzinsen das Altersvorsorgekapital immer schlechter. Bleibt die Erkältung chronisch?
1985 wurde die 2. Säule oder Berufliche Vorsorge (BVG) eingeführt. Es setzte sich die Erkenntnis durch, dass man von der AHV-Rente (Umlageverfahren) im Alter kaum leben kann und das System der Altersvorsorge mit einer 2. Säule der Beruflichen Vorsorge (Kapitaldeckungsverfahren) ergänzt werden muss, um ein einigermassen sorgenfreies Leben ohne grosse Einschränkungen im Alten führen zu können. Diese 2. Säule speist sich aus den Beiträgen der Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden in der Regel je hälftig und aus den Zinserträgen des geäufneten Kapitals. Die Rachitis der Finanzmärkte ist jedoch so fundamental, dass selbst ordnungspolitische Vitamine kaum dazu führen werden, dass die Zinsbesorgung zugunsten der Vorsorgegelder je wieder an die alte Fitness und Ertragskraft vergangener Zeiten anknüpfen kann.
Die etwas älteren Arbeitnehmenden mögen sich noch an Verzinsungen ihres Pensionskassenguthabens von 4 – 6% erinnern. Das ist endgültig Geschichte. Der Bundesrat hat für das Jahr 2012 die Mindestverzinsung für Pensionskassenguthaben von 2% auf 1,5% gesenkt.
Das ist mager. Es ist immer noch besser verzinst als ein simples Sparkonto. Die pitoyable Situation auf den Kapitalmärkten lässt jedoch grosse Sprünge einfach nicht mehr zu. Das ‚Sackgumpen’ ist vorbei. Der sogenannte dritte Beitragszahler, also der Kapitalmarkt mit seinem Beitrag durch eine gute Verzinsung der Pensionskassenguthaben, leidet inzwischen dermassen an Schwindsucht, dass die Versicherten froh sein dürfen, überhaupt noch einen Ertrag auf ihren ‚Zwangsersparnissen’ erhalten zu dürfen.
Eines wird jedoch immer wieder etwas vergessen: Als 1985 diese Vorsorgeeinrichtung geboren wurde und mit einer durchschnittlichen Verzinsung von 4% anfing, frass die damalige Geldentwertung einen Teil dieser Rendite wieder auf. Im Moment ist die Inflation in der Schweiz bedeutungslos. Der Schweizer Franken ist nicht nur hart wie Granit, er ist auch stabil wie der Gotthard. Mit dem nachfolgenden Link kommen Sie auf einen Artikel der NZZ am Sonntag mit dem Titel ‚Was tun, wenn die Renten der Pensionskassen sinken?’. Die Pensionskassenexpertin dieser Zeitung, Frau Charlotte Jacquemart, gibt Ihnen ein paar gute Tipps, wie man einer erodierenden Verzinsung Paroli bieten kann.
Was tun, wenn die Renten der Pensionskassen sinken?










