Fach- und Führungskräfte Handwerker

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Archiv für die Kategorie „Sozialversicherungen“

PostHeaderIcon Die Pension steckt im Haus oder in der Wohnung. Im Alter fehlt das Geld.

Der Bau oder Erwerb vieler Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen konnte auf Pump möglich gemacht werden. Der Vorbezug der eigenen Pensionskassengeldern realisierte die Träume. Das Erwachen kann jedoch zum Albtraum werden.

Die Pension steckt im Haus oder in der Wohnung. Im Alter fehlt das Geld.

Die Pension steckt im Haus oder in der Wohnung. Im Alter fehlt das Geld.

Die Politik möchte das schweizerische Pensionskassensystem reformieren. Einige Vorschläge und Absichten sind brisant. In den 90-er Jahren wurde der Vorbezug von Pensionskassengeldern möglich. Das lief unter dem Begriff der sogenannten Wohneigentumsförderung. Viele träumten vom kleinen Häuschen auf dem Land. Meistens scheiterte es jedoch an der Finanzierung, da das nötige Kleingeld für den Kauf nicht vorhanden war. Mit dem Vorbezug der Altersvorsorge änderte sich das schlagartig und der Kauf von Wohneigentum nahm stark zu. Heute leben ca. zwei Fünftel der Schweizer/-innen in den eigenen vier Wänden.

So weit so gar nicht mehr gut. Es gibt Schatten. Viel Schatten.

Viele können sich rechnerisch ihr Eigenheim oder ihre Eigentumswohnung gar nicht leisten. Die Finanzierung über die Vorsorge ist oft genug mathematische Augenwischerei. Viele Verdienste lassen in der teuren Schweiz nur eine geringe Sparquote zu. Bereichern Kinder das persönliche Glück, ist das Familienkonto ohnehin meistens arm dran. Das zweite Einkommen der Frau fällt auf Null oder nur ein reduziertes Einkommen ist noch möglich. Arbeitet der Mann Teilzeit, damit die ebenso gut ausgebildete Frau ihre Arbeitsmarktfähigkeit erhalten kann, ist die Situation nicht viel besser. Das führt dazu, dass über Jahrzehnte Geld gespart werden müsste, damit überhaupt genügend Eigenkapital zusammen kommt, um Hypotheken von den Banken erhalten zu können. Ohne diese und ein einigermassen vernünftiges Einkommen ist der seriöse Erwerb von Wohneigentum eine Illusion. Viele wussten, dass sie mit ihrem Einkommen nie den Traum vom Eigenheim realisieren können und waren besonders froh auf legale und einfach Weise auf ihre Altersvorsorge zugreifen zu können.

Das schafft in der Zwischenzeit aber auch Probleme.

Die Warner sind nicht mehr ganz alleine in der Wüste. Es mehren sich nämlich die Stimmen, dass diese Vorbezüge in Zukunft fatale Auswirkungen auf die solide Finanzierung des Alters haben können und daher die öffentliche Hand mehr und mehr dazu genötigt wird, selbstverschuldete Unterfinanzierungen mit Sozialbudgets linden zu müssen. Diese Budgets werden von den Steuerzahlern/-innen gefüttert. Drastisch verschärfen wird sich die Situation noch, wenn die historisch tiefen Hypothekarzinsen eines Tages wieder nach oben gehen und wenige Prozentpunkte viele finanziell ausbluten lassen. Dann ist das Desaster perfekt. Nicht nur der Traum vom Wohneigentum ist dann futsch, auch die Altersvorsorge ist lädiert.

Lebt es sich besser in den eigenen vier Wänden, wenn man sich selber nicht mehr ganz eigen ist?

Es ist besser, wenn das Wohneigentum ohne Pensionskassengeld finanziert ist.

Es ist besser, wenn das Wohneigentum ohne Pensionskassengeld finanziert ist.

Der Vorbezug der Vorsorge ist risikoreich. Vielleicht ging alles gut. Das Haus oder die Wohnung konnte realisiert werden. Arbeitslosigkeit, Einkommensverluste, Krankheiten, Unfälle oder andere Eintrübungen der Erwerbsarbeit haben dazu geführt, dass die Lücke der Vorsorge nie richtig geschlossen werden konnte. Plötzlich ist die Pensionierung da und auf einmal wird festgestellt, dass die Altersvorsorge wohl regelmässig aufs Konto gut geschrieben wird, aber nie ausreicht davon vernünftig oder sorgenfrei leben zu können. Auch der Unterhalt alternder Immobilien ist dann nicht mehr möglich. Es fehlt schlicht an den Finanzmitteln. Alles steckt im Haus oder in der Wohnung. Das einst mal billige Geld kommt einem teuer zu stehen.

Die Politik wird messerscharfe Entscheidungen fällen. Der Vorbezug wird stumpf.

Wahrscheinlich darf in Zukunft nur noch der überobligatorische Teil des Vorsorgekapitals für den Erwerb von Wohneigentum bezogen werden. Der obligatorische Teil bleibt unangetastet und für die vernünftige Finanzierung des Alters erhalten. Der überobligatorische Teil ist jedoch nur für solche möglich, deren Einkommen das auch zulassen. Es gibt auch Überlegungen, dass der obligatorische wie auch der überobligatorische Teil für die Finanzierung herbei gezogen werden darf. Allerdings nur bis zum 40. Lebensjahr. Danach ist Schluss. Will oder kann man sich das Haus oder die Eigentumswohnung erst mit 45 Jahren leisten, weil man mit der Familiengründung spät anfing, dann wird der Traum einer bleiben!

Die Pension soll das Alter anständig finanzieren

Nicht jedes Finanzierungsmodell ist klug. Persönliche Fachberatung der eigenen finanziellen Situation schützt vor Illusionen.

Nicht jedes Finanzierungsmodell ist klug. Persönliche Fachberatung der eigenen finanziellen Situation schützt vor Illusionen.

Es ist richtig und wichtig, dass die Finanzierung von Immobilien mit dem Vorbezug der Pensionskassengeldern gut überlegt sein muss. Der Traum des Eigenheims kann im Alter zum Albtraum werden. Gerade dann, wenn während der aktiven Berufsperiode die erzielten Einkommen meist dazu reichten, das tägliche Leben gerade noch finanzieren zu können. Die Zukunft der 2. Säule und deren Ausgestaltung der Möglichkeiten mag für viele abstrakt klingen und weltfremd wirken. Aber diese kommenden Veränderungen werden bei einigen ein böses Erwachen zeitigen. Spätestens dann, wenn das Wohneigentum Verzicht nötig machte und dieser im Alter unerlässlich wird, um sich über Wasser halten zu können. Ansonsten müssen die einspringen, die solche Risiken nicht verhindern konnten aber später finanzieren müssen. Die Allgemeinheit.

Der Umwandlungssatz wird uns noch weiter verfolgen

Am 7. März 2010 hat das Abstimmungsvolk in der Schweiz ein klares Votum abgegeben. Mit 73% lehnte es die Senkung des Umwandlungssatzes bis auf 6,4% ab. Unter dem Umwandlungssatz versteht man den Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird. Das heisst zum Beispiel auf CHF 100’000.- gespartes Pensionskassengeld werden CHF 6’400.- pro Jahr Rente ausbezahlt. Hat jemand für eine ½ Million Kapital erspart, dann erhält die pensionierte Person CHF 32’000.- pro Jahr. Der Umwandlungssatz soll bis zum 1. Januar 2014 auf 6.8% abgesenkt werden. Die demografische Entwicklung, die Verlängerung der Lebenserwartung und die anhaltende Verschlechterung der Finanzmärkte werden die Pensionskassen noch mehr unter Druck bringen. Ob dann die Finanzierung überall gesichert ist, wird sich weisen. Vielleicht wäre es ja auch mal an der Zeit über die hohen Verwaltungskosten vieler Vorsorgeeinrichtungen zu diskutieren. Auch dort wäre durchaus noch viel Sparpotenzial vorhanden, bevor man immer die zur Kasse bittet, die das alles finanzieren müssen: Die Arbeitnehmenden und die Arbeitgebenden. Wenn diese Melkkühe keine Milch mehr geben wollen, dann haben auch die Vorsorgeeinrichtungen nichts mehr zum Lachen.

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PostHeaderIcon Psychische Probleme am Arbeitsplatz: Hier finden die Beteiligten Unterstützung.

HR Today Wer sich ein Bein bricht und ins Krankenhaus muss, erzählt ungeniert davon. Psychische Erkrankungen sind allerdings noch immer ein Tabuthema. Oft holen sich die Betroffenen zu spät Unterstützung. Aber auch der Arbeitgeber sollte nicht zu lange warten: Verschiedene Organisationen, unter anderem die IV, helfen, für alle Beteiligten eine gute Lösung zu finden (ein Beitrag von: Ursula Schnellmann und Regula Stocker, HR Today).

Die Zahl der aus psychischen Gründen invalidisierten Personen ist in der Schweiz in den letzten 20 Jahren sieben Mal stärker angestiegen als die Zahl aller anderen Rentenbezüger. Diese psychische Be- und Überlastung der Mitarbeitenden hat natürlich auch Folgen für das Unternehmen. Fehlzeiten, Leistungseinbussen, Fluktuationen – die negativen Auswirkungen gehen ins Geld.

Wenn die Arbeitnehmenden allerdings ganz aus dem Arbeitsprozess fallen, wird es erst richtig teuer.

Einerseits für die Unternehmen, welche neben dem Aufwand für Personalsuche und Einarbeitung auch mit steigenden Versicherungsprämien rechnen müssen, andererseits für die Gesamtgesellschaft, welche unter den stetig steigenden Sozialversicherungs- und Gesundheitskosten leidet. In erster Linie ist der Verlust der Arbeitsstelle aber für die betroffene Person ein Tiefpunkt, welcher eine bereits vorher sehr schwierige Situation noch massiv verschlechtern kann.

Welche Anzeichen deuten auf eine psychische Erkrankung hin?

Wer sich ein Bein bricht und ins Krankenhaus muss, erzählt ungeniert davon. Psychische Erkrankungen sind allerdings noch immer ein Tabuthema.

Wer sich ein Bein bricht und ins Krankenhaus muss, erzählt ungeniert davon. Psychische Erkrankungen sind allerdings noch immer ein Tabuthema.

Um zu verhindern, dass Mitarbeitende aus psychischen Gründen aus dem Arbeitsprozess fallen, ist es wichtig, Anzeichen früh zu erkennen und rechtzeitig Massnahmen einzuleiten. Hier liegt jedoch die Schwierigkeit: Häufig werden Anzeichen im betrieblichen Alltag nicht wahrgenommen oder erst dann, wenn bereits körperliche Symptome auftauchen. Denn einerseits können psychische Erkrankungen selten auf ein spezifisches Ereignis zurückgeführt werden, andererseits unterliegen psychische Belastungen subjektiven Bewertungen und sind deshalb schwer einzuschätzen. Dies gilt sowohl für die Vorgesetzten als auch für die Kollegen und nicht zuletzt für die betroffene Person selber. Dazu kommen Vorurteile, Unwissenheit und diffuse Ängste gegenüber psychischen Problemen, was zu einer gewissen Stigmatisierung führt. Jeder Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt im Spital war, wird dies seinen Kollegen mitteilen, doch nur wenige würden ihren Kollegen von einem Aufenthalt in der psychiatrischen Klinik erzählen.

Was also müssen Personalverantwortliche oder Vorgesetzte beachten? Wie kann man mögliche Anzeichen drohender psychischer Beeinträchtigung erkennen? Führungskräfte sind keine Therapeuten, sie können und sollen deshalb keine Diagnosen stellen. Vielmehr geht es darum, ein gewisses Sensorium zu entwickeln, um potenzielle Merkmale psychischer Erkrankungen zu erkennen. So kann es ein Alarmzeichen sein, wenn jemand seine Gewohnheiten oder Verhaltensweisen in einer für Aussenstehende unerklärbaren Form verändert. Unter anderem können folgende Merkmale auf psychische Probleme hindeuten:

  • Sozialer Rückzug und Scheu vor Kontakt
  • Übersteigertes Redebedürfnis bis hin zu Selbstgesprächen
  • Übersteigertes Bedürfnis, alltägliche Verrichtungen immer wieder zu wiederholen
  • Gefühlsausbrüche, unkontrolliertes disziplinloses Verhalten
  • Aussergewöhnliche Unruhe, Ruhelosigkeit, Angespanntheit (zum Beispiel Händezittern, Schweissausbrüche)
  • Äusserungen von Angstgefühlen oder von Lebensüberdruss
  • Vernachlässigung oder übertriebene Pflege der äusseren Erscheinung (Sauberkeit/Kleidung)
  • Stark veränderte Essgewohnheiten
  • Abnehmende Arbeitsleistung, zunehmende Fehlerhäufigkeit
  • Viele Aufgaben werden begonnen, aber nicht zu Ende gebracht
  • Häufung von Kurzerkrankungen/Fehltagen

 Vorgesetzte sollten solche Anzeichen ernst nehmen und das Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeitenden suchen. Wichtig ist auch, die eigenen Führungsmöglichkeiten realistisch einzuschätzen und rechtzeitig Hilfe anzufordern, wenn man ein ungutes Gefühl hat.

IV: Der Fokus liegt auf der Früherfassung und Frühintervention

Vor allem grössere Unternehmen verfügen in der Regel über eine interne Sozialberatungsstelle oder haben in der eigenen Personalabteilung ein professionelles Case Management institutionalisiert. Diese internen Fachleute unterstützen sowohl die Vorgesetzten wie auch die Mitarbeitenden in heiklen Situationen und organisieren die nötigen Kontakte zu Ärzten, Versicherungen, Beratungsstellen oder weiteren Involvierten. Wenn diese interne Unterstützung fehlt, können und sollen Vorgesetzte externe Hilfe in Anspruch nehmen.

So bietet beispielsweise die Invalidenversicherung (IV) spezifische Unterstützung für Arbeitgeber an, einige IV-Stellen verfügen über eine telefonische Arbeitgeber-Hotline. Mit der 5. IV-Revision wurden zudem neue Instrumente eingeführt: Durch Früherfassung und Frühintervention soll verhindert werden, dass erkrankte oder verunfallte Mitarbeitende ihre Stelle verlieren. Sobald im Wissen des Mitarbeitenden eine Meldung bei der IV-Stelle seines Wohnkantons erfolgt ist, kann die IV nach einer Frühabklärung helfen und in Beratungsgesprächen mit der betroffenen Person und ihrem Umfeld einen nachhaltigen und verbindlichen Eingliederungsplan aufstellen. Vorgesetzte erhalten bei der IV-Stelle eine direkte Ansprechperson und werden laufend informiert und aktiv in den Eingliederungsprozess einbezogen. Die Meldung zur Früherfassung durch den Arbeitgeber und die Zusammenarbeit mit der IV-Stelle haben keinen Einfluss auf das bestehende Arbeitsverhältnis (beispielsweise bezüglich Kündigungsrecht des Arbeitgebers).

Eine Lösung soll für den Arbeitgeber und den Mitarbeitenden stimmen

Eine Lösung soll für den Arbeitgeber und den Mitarbeitenden stimmen

Eine Lösung soll für den Arbeitgeber und den Mitarbeitenden stimmen

Nach einer Analyse der Situation werden verschiedene Massnahmen geprüft, welche ermöglichen sollen, dass die betroffene Person weiterhin im Unternehmen arbeiten kann. In Frage kommen zum Beispiel eine Umplatzierung im Unternehmen, eine Umschulung oder die Anpassung des Arbeitspensums. Um das Unternehmen finanziell zu entlasten, kann die IV-Stelle dem Arbeitgeber finanzielle Beiträge für die Massnahmen in seinem Betrieb bezahlen und während maximal eines halben Jahres einen Einarbeitungszuschuss ausrichten, wenn der Mitarbeitende vorübergehend nicht voll leistungsfähig ist.

Zudem erhält der Arbeitgeber Entschädigungen für allfällige Prämien- und Beitragserhöhungen, wenn der Mitarbeitende in den ersten zwei Jahren wegen der bereits bestehenden Krankheit erneut ausfällt. Bei Bedarf können die betroffene Person sowie die Vorgesetzten durch einen Coach betreut werden. Dieser erarbeitet zum Beispiel mit den Beteiligten ein spezifisches Fähigkeitsprofil, prüft die Anforderungen des Arbeitsplatzes, steht Vorgesetzten und Kollegen durch fachliche Beratung zur Seite und interveniert bei allfälligen Krisen rasch und professionell. Oft arbeitet die IV-Stelle dafür auch mit spezialisierten privaten Organisationen zusammen, welche sich seit 2008 im nationalen Dachverband Supported Employment Schweiz organisieren (www.supportedemployment-schweiz.ch).

Auch Case Management wird häufig durch private Organisationen angeboten (vgl. www.netzwerk-cm.ch). Die privaten Anbieter, welche Vorgesetzte und Betroffene im (Wieder-)Eingliederungsprozess professionell unterstützen, können auch durch den Arbeitgeber direkt beauftragt werden. Dabei empfiehlt es sich jedoch, die Kostenübernahme zu Beginn des Prozesses zu klären. Betriebe, welche eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen haben, können sich bei ihrem Versicherer nach einem allfälligen Unterstützungsangebot erkundigen.

Ansonsten sollten sich die Arbeitgeber mit Fragen betreffend Kostenübernahmen an die IV-Stelle ihres Kantons wenden. Das Ziel ist eine Lösung, die sowohl für den Arbeitgeber als auch den betroffenen Mitarbeitenden stimmt. Kann ein Arbeitnehmender im Betrieb bleiben, bleibt in erster Linie sein Know-how für die Firma erhalten. Aber auch die anderen Mitarbeitenden fühlen sich sicherer, was die Arbeitsmotivation und die Verbundenheit mit der Firma erhöht. Denn niemand kann ausschliessen, selbst einmal von Krankheit, Unfall oder persönlichen Schicksalsschlägen betroffen zu sein.

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PostHeaderIcon Kann ich mein Pensionskassengeld auch auf ‚short’ setzen?

Die Wirtschaftsnachrichten lassen einem das Blut in den Adern gefrieren. Alle möchten ihr Geld absichern oder in Sicherheit bringen.  Nur wenige können sich eine Goldmine kaufen.

Kann ich mein Pensionskassengeld auch auf ‚short’ setzen?

Kann ich mein Pensionskassengeld auch auf ‚short’ setzen?

Viele sind verunsichert. Geldwerte verdampfen über Nacht oder was gestern noch glänzte ist heute altes Blech. Wer kann investiert in Gold, Immobilien oder bunkert das Geld in Form von Cash auf einem Schweizer Bankkonto. Aber die meisten haben ihr Vermögen in der Pensionskasse und können gar nicht darauf zurückgreifen. Im schlimmsten Fall schmilzt dort das Vermögen wie Schnee an der Märzsonne.

Auch die Pensionskassen leiden. Da zieht in nächster Zeit doch einiges Ungemach auf die Versicherten zu. Neben der sinkenden Verzinsung des Guthabens, sinkt auch immer mehr der Umwandlungssatz. Das heisst, Pensionierte erhalten weniger Geld aufgrund der statistisch längeren Lebenserwartungszeit und der angespannten Finanzmärkte. Zudem können bei Unterdeckung die Versicherten und Pensionierten auch zur Kasse gebeten werden. Entweder es wird mehr einbezahlt oder man bezieht weniger. Auch bei einer Teilliquidation können die ‚Beteiligten’ sich nicht aus der Affäre ziehen.

Wie kommt man vor der Pensionierung an das Kapital?

Grundsätzlich gibt es 3 Wege um an das Kapital zu kommen:

  • Selbständigkeit
  • Auswanderung
  • Wohneigentum

Selbständigkeit

AuswanderungDas Bundesamt für Sozialversicherungen führt Statistiken wie viele Versicherten ihr Guthaben aufgrund einer Selbständigkeit erhalten. Im Jahr 2009 wurden alleine mehr als CHF 700 Mio. bar ausbezahlt. Das Gute bei der Auszahlung zugunster der beruflichen Selbständigkeit ist der Umstand, dass es keine Altersbeschränkung gibt. Ob die Selbständigkeit mit 33 oder 55 Jahren anfängt, der Betrag wird überweisen. Die Selbständigkeit wird allerdings nur anerkannt, wenn die AHV das auch akzeptiert. Nischengeschäfte mit nur einem Kunden zum Beispiel werden von der AHV nicht als echte Selbständigkeit anerkannt und öffnet somit auch nicht der Kassenschrank bei der Pensionskasse. Ohnehin ist es sicher von Vorteil, wenn die Selbständigkeit gut geplant  und das eigene Vorsorgekapital möglichst intelligent eingesetzt wird.

Auswanderung

Viele sind der Meinung, dass die Auswanderung das Pensionskassenguthaben automatisch flüssig macht. Dem ist nicht so. Wer zum Beispiel in ein EU-Land auswandert erhält nur einen Teil davon, wenn überhaupt. Die EU hat mit der Schweiz Sozialversicherungsabkommen getroffen. Der obligatorische Teil kommt somit nicht frei. Der überobligatorische Teil des angesparten Zwangsvermögens ist verfügbar. Es gibt jedoch ein Hintertürchen, um diese Einschränkung umgehen zu können. Wenn Wohneigentum in der EU erworben wird und dieses auch selber genutzt wird, dann kann man auch den obligatorischen Teil frei bekommen. In vielen europäischen Ländern, insbesondere in Südeuropa, ist selbstgenutztes Wohneigentum meistens weitaus günstiger als Mietobjekte. Gibt es zwischen der Schweiz und dem Auswanderungsland keine Sozialversicherungsabkommen, dann steht der volle Betrag zur Verfügung.

Wohneigentum

WohneigentumDas ist der Klassiker um an das Pensionskassengeld zu kommen – und davon wird im Moment mit den tiefen Hypothekarzinsen reichlich Gebrauch gemacht – ist der Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum. Allerdings geht das nicht immer so einfach. Hier gibt es doch einige Hürden zu beachten. Zuerst müssen die Statuten der Pensionskasseneinrichtung genau studiert werden. Diese weisen zum Teil beachtliche Unterschiede auf. Kommt man an das Geld, dann wird zum Bespiel der Bezug im Grundbuch vermerkt. Möchte man das Haus oder die Wohnung versilbern um schnell an Kapital zu kommen, muss das bezogene Pensionsgeld gemäss Eintrag im Grundbuch wieder in die Pensionskasse einbezahlt werden. Zudem gibt es auch eine Alterslimite in Sachen Bezug. Versicherte über 50 können ihr Pensionsgeld nicht mehr vollumfänglich für den Erwerb von Wohneigentum einsetzen. Die einzelnen Modelle unterscheiden sich dann von Pensionskasse zu Pensionskasse. Am besten ist in solchen Fällen, wenn man mit seiner Vorsorgeeinrichtung Kontakt aufnimmt und die Sachlage individuell abklärt.

Der Vorbezug der Pensionskasse ist immer mit Risiken verbunden.

Viele hauen damit ins Ausland ab und hauen sich ein paar Jährchen aufs Ohr. Oft kommen diese dann abgebrannt nach Hause und sind davon überzeugt, dass die Sozialhilfe über die Runden hilft. Doch auch da gibt es inzwischen harte Realitäten. Der Kanton Genf darf keine Sozialhilfe mehr auszahlen, wenn Versicherte sich ihre Vorsorge bar auszahlen liessen. Andere Kantone werden folgen. Der Bezug der Vorsorge muss gut überlegt sein. Die Selbständigkeit ist vielleicht besser über Ersparnisse zu realisieren. Zündet nämlich die Geschäftsidee mit der Altersvorsorge nicht, ist in der Regel meistens kein Kapital mehr übrig und das gemütliche Alter ohne Sorgen futsch.

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PostHeaderIcon Der Kickback hat bei den Pensionskassen ausgekickt!

Die Stiftungsräte bei den Pensionskassen sind gefordert. Das Bundesgerichtsurteil BGE 4A_266/2010 hat der sogenannten Retrozession den Garaus gemacht.

Der Kickback hat bei den Pensionskassen ausgekickt!Die Versicherten der Siemens-Pensionskasse haben gut lachen. CHF 3,6 Millionen an geleisteten und verdeckt bezahlten Kommissionen fliessen in ihre Vorsorgeeinrichtung zurück. Das neue Bundesgerichtsurteil verpflichtet Stiftungsräte dazu, nicht nur mit der Praxis der verdeckten Kommissionen zu brechen, sondern auch schon geleistete Kickbacks zurück zu fordern. Tun sie es nicht, machen sie sich strafbar und die Versicherten können klagen. Insbesondere kleineren Pensionskassen mit starker Unterdeckung wird wahrscheinlich dieses Gerichtsurteil gerade recht kommen.

Die konsequente und nun auch juristische Verpflichtung geleistete Retrozessionen zurück zu fordern wird einen unverhofften Geldregen in die Pensionskassen bringen und die mancherorts ausgetrocknete Finanzsituation wieder entspannen oder erleichtern. Es ist nicht so, dass die Versicherten einfach die Hände in den Schoss legen können. Die Verpflichtung zur Herausgabe von Kickbacks verjährt nach 10 Jahren.

Eine Rückforderung von Geldern ist auf zehn Jahre möglich.

Das geht aber nur wenn Arbeitnehmende ihre Vertretung im Stiftungsrat aufrütteln und aktiv Einfluss ausüben. Stiftungsräte, die solche Anliegen auf die Seite schieben und ignorieren sind gut beraten, die mit dem gebührenden Ernst zu verfolgen. Sie sind nämlich in der Pflicht und können eingeklagt werden. Die Folge daraus sind nicht zu unterschätzen.  Mit diesem LINK will PersonalRadar auf die weiteren interessanten Informationen des Artikels der NZZ am Sonntag vom 6. November 2011 von Frau Charlotte Jacquemart aufmerksam machen. Und mit diesem LINK möchte PersonalRadar auf einen früheren Beitrag zu dieser Thematik hinweisen.

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PostHeaderIcon Die Statik der Pensionskassen ist tönern. Die ersten Haarrisse sind manifest.

Die verschnupften Finanzmärkte schwächen die Pensionskassen. Als sogenannte 3. Beitragszahler sind diese nahezu ausgefallen und verzinsen das Altersvorsorgekapital immer schlechter. Bleibt die Erkältung chronisch?

Die Statik der Pensionskassen ist tönern. Die ersten Haarrisse sind manifest.1985 wurde die 2. Säule oder Berufliche Vorsorge (BVG) eingeführt. Es setzte sich die Erkenntnis durch, dass man von der AHV-Rente (Umlageverfahren) im Alter kaum leben kann und das System der Altersvorsorge mit einer 2. Säule der Beruflichen Vorsorge (Kapitaldeckungsverfahren) ergänzt werden muss, um ein einigermassen sorgenfreies Leben ohne grosse Einschränkungen im Alten führen zu können. Diese 2. Säule speist sich aus den Beiträgen der Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden in der Regel je hälftig und aus den Zinserträgen des geäufneten Kapitals. Die Rachitis der Finanzmärkte ist jedoch so fundamental, dass selbst ordnungspolitische Vitamine kaum dazu führen werden, dass die Zinsbesorgung zugunsten der Vorsorgegelder je wieder an die alte Fitness und Ertragskraft vergangener Zeiten anknüpfen kann.

Die etwas älteren Arbeitnehmenden mögen sich noch an Verzinsungen ihres Pensionskassenguthabens von 4 – 6% erinnern. Das ist endgültig Geschichte. Der Bundesrat hat für das Jahr 2012 die Mindestverzinsung für Pensionskassenguthaben von 2% auf 1,5% gesenkt.

Das ist mager. Es ist immer noch besser verzinst als ein simples Sparkonto. Die pitoyable Situation auf den Kapitalmärkten lässt jedoch grosse Sprünge einfach nicht mehr zu. Das ‚Sackgumpen’ ist vorbei. Der sogenannte dritte Beitragszahler, also der Kapitalmarkt mit seinem Beitrag durch eine gute Verzinsung der Pensionskassenguthaben, leidet inzwischen dermassen an Schwindsucht, dass die Versicherten froh sein dürfen, überhaupt noch einen Ertrag auf ihren ‚Zwangsersparnissen’ erhalten zu dürfen.

Eines wird jedoch immer wieder etwas vergessen: Als 1985 diese Vorsorgeeinrichtung geboren wurde und mit einer durchschnittlichen Verzinsung von 4% anfing, frass die damalige Geldentwertung einen Teil dieser Rendite wieder auf. Im Moment ist die Inflation in der Schweiz bedeutungslos. Der Schweizer Franken ist nicht nur hart wie Granit, er ist auch stabil wie der Gotthard. Mit dem nachfolgenden Link kommen Sie auf einen Artikel der NZZ am Sonntag mit dem Titel ‚Was tun, wenn die Renten der Pensionskassen sinken?’. Die Pensionskassenexpertin dieser Zeitung, Frau Charlotte Jacquemart, gibt Ihnen ein paar gute Tipps, wie man einer erodierenden Verzinsung Paroli bieten kann.

Was tun, wenn die Renten der Pensionskassen sinken?

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PostHeaderIcon Die versteckten Entschädigungen müssen aus dem Versteck. Retrozession ade.

Anleger und Pensionskassen können aufatmen. Das Schweizerischen Bundesgericht hat am 29. August 2011 einen wegweisenden Entscheid gefällt. Die munter sprudelnde Quelle der versteckten Entschädigungen trocknet aus.

Die versteckten Entschädigungen müssen aus dem Versteck. Retrozession ade.Die Quadratur des Dreiecksverhältnis Banken, Vermögensverwalter und Kunden ist gelungen. Das Bundesgericht ist noch dazu gestossen und hat einen deutlichen Eckpunkt gesetzt. Die versteckten Entschädigungen der Banken, auch Retrozessionen genannt, die an die Vermögensverwalter gezahlt werden, müssen von denen gegenüber den Anlegern im Voraus offen gelegt werden. Das Urteil ist bis anhin noch nicht publiziert worden. Mit diesem LINK können weitere Details nachgelesen werden.

Retrozessionen, auch Kickback oder Provisionen genannt, sind nichts anderes als Gelder, die hinter dem Rücken der Kundschaft zwischen den Finanzdienstleistern fliessen und das System geschmeidig machen.

Wie kam es zu diesem Entscheid?

Kürzlich klagte eine Pensionskasse einen Vermögensverwalter ein mit dem sie eine schriftliche Vereinbarung betreffend einer Dienstleistungserbringung traf. Als Verwaltungsgebühr wurde ein ½ Prozent des Vermögens vereinbart. In der schriftlichen Vereinbarung stand zudem noch, dass die Pensionskasse auf allfällige Retrozessionen verzichten würde und diese vom Vermögensverwalter vereinahmt werden können. Allerdings erfuhr die Pensionskasse nie um wie viel Geld es sich handelte. Eines Tages kündigte die Pensionskasse den Vertrag und wollte wissen was an zusätzlichen Kickbacks und Provisionen flossen. Die Auskunft wurde verweigert. Die Kasse ging vor Gericht.

Die Kasse ging aufs Ganze und reichte eine Klage beim Bundesgericht ein.Das Gericht verlangte Auskunft und der Vermögensverwalter musste eingestehen, dass die Provisionen aus dem Geschäft höher waren als der erzielte Verdienst durch die Verwaltungstätigkeit. Die Klägerin gewann vor Gericht. Die nächste Instanz kassierte das Urteil mit der Begründung, dass die Verzichtserklärung rechtens sei, da es sich bei der Pensionskasse um eine erfahrene Marktpartnerin handle und sie die Höhe der Kickbacks hätte abschätzen können. Die Kasse ging aufs Ganze und reichte eine Klage beim Bundesgericht ein.Die Bundesrichter kamen zum Schluss, dass auch erfahrene Anlegerinnen, und das sind nun mal Pensionskassen, durchaus das Recht hätten etwas mehr über die technischen Eckwerte solcher Retrozessionsvereinbarungen in Erfahrung bringen zu dürfen.

Seriöse und gute Vermögensverwalter kosten Geld.

Das ist gut so. Deren Verantwortung ist auch gross. Trotzdem ist es nicht mehr als in Ordnung, dass versteckte Zahlungen endlich offen gelegt werden müssen. Das macht diesen Dienstleistungsmarkt transparenter und zugänglicher. Zudem ist es auch Gebot der Fairness, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sie sorgen ja für diesen Geldfluss bei der Pensionskasse, auch klar wissen, dass ein Teil ihrer Mittel für erbrachte Dienstleistungen verwendet werden und sie jeweils im Jahresbericht der Kasse nachlesen können wie viel das war. Das neue Bundesgerichtsurteil wird für frische Zugluft sorgen.

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PostHeaderIcon Zahlen Sie noch freiwillig in die Pensionskasse ein?

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Spätestens jetzt machen die Pensionskassen ihre Versicherten darauf aufmerksam, dass sie freiwillig in ihre Vorsorgeeinrichtung einzahlen können. Macht das Sinn?

Viele Pensionskassen haben mit den schwierigen Verhältnissen auf den Kapitalmärkten zu kämpfen. Viele Pensionskassen haben mit den schwierigen Verhältnissen auf den Kapitalmärkten zu kämpfen. Das Anlegen von Geld erwirtschaftet einfach keine Erträge mehr. Es kommt noch dicker. Pensionskassen können sich zum Teil Renten gar nicht mehr leisten, wenn sie nicht konsequent höhere Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern verlangen.

Das schweizerische Pensionskassensystem wurde 1985 obligatorisch erklärt. Es gab dazumal schon freiwillige Vorsorgeeinrichtungen, aber es bestand keine gesetzliche Pflicht. 1985 waren die Kapitalmärkte auch nicht so volatil und Guthaben wurden zu weitaus höheren Zinssätzen angelegt und verzinst, wie das heute beinahe unvorstellbar ist.

Der sogenannte dritte Beitragszahler, der Kapitalmarkt, ist inzwischen ausgefallen.

Die Sollrendite ist auf der Strecke geblieben und das wirkt sich auf die Finanzkraft der Vorsorgeeinrichtungen bedenklich aus. Die nötigen Renditen können nicht mehr realisiert werden Sie wären jedoch nötig, um überhaupt einigermassen über die Runden zu kommen. Seit über 10 Jahren bleiben die Renditen im Keller und rauben den Fettdepots der Vorsorgeinrichtungen wertvolle Substanz. Damit die Kassen einigermassen gut über die Runden kommen, müssten sie zwischen 3 – 5% Rendite erwirtschaften können. Die Speckschicht wird immer dünner und das ist für beide Seiten nicht gut. Die Vorsorgeeinrichtung muss sich Sorgen machen und die Versorgten ebenso. Böse Zungen behaupten, dass das Kapitaldeckungsverfahren eine Fehlkonstruktion sei und die hohen Erwartungen nicht erfüllt.

Macht es Sinn freiwillig in die Pensionskasse einzuzahlen?

Macht es Sinn freiwillig in die Pensionskasse einzuzahlen?Wahrscheinlich ist das eine Frage, die nur individuelle Antworten zulässt und mitnichten allgemein beantwortet werden kann. Die Rentabilität und Stabilität des Systems hat sich von 1985 – 2000 klar erwiesen. Seit ca. 10 Jahren zeigt sich jedoch ebenso klar, dass die Erwartungen an die Kapitalmärkte nicht befriedigt werden können. Systemrelevante Währungen leiden an einem ‘Werte-Skorbut’ und entwickeln sich zu monetärer Schwindsucht.Volkswirtschaften der direkten Nachbarschaft erodieren bis aufs nackte Fundament und selbst geschönte Statistiken können nicht mehr darüber hinweg täuschen, dass etwas nicht mehr stimmt. Die Erträge aus dem Vorsorgekapital sind inzwischen so mager geworden, dass das Geschäft für die Anbieter keines mehr ist und somit der Schwung früherer Jahre total zum Erliegen kam.

Der alte Disput zwischen den Anhängern des Kapitaldeckungsverfahrens (BVG) und des Umlageverfahrens (AHV) wird wieder zum Leben erweckt. Was ist besser? Sollen wir eher radikal in die AHV investieren und deren Leistungen verbessern und ihr kräftigere Beiträge aufgrund höherer Abzüge gewähren oder sollen wir am Status Quo festhalten? Wahrscheinlich wird die Antwort noch eine Weile auf sich warten lassen.

Alle hoffen, dass sich die Lage an den Kapitalmärkten entspannt, somit die Pensionskassen auch wieder bessere Erträge erwirtschaften und der dritte Beitragszahler zu Kräften kommt.

Zahlen Sie noch freiwillig in die Pensionskasse ein?Wahrscheinlich wird in den nächsten Jahren noch manche Pensionskasse sorgenvoll in die Zukunft schauen und sich fragen müssen, ob das Geschäft überhaupt noch Sinn macht. Auch die andere Seite muss sich fragen, ob die schwindenden Aussichten auf eine geregelte Einkommenslage im Alter noch gewährleistet ist oder übriges Geld in andere vorsorgeorientierte Möglichkeiten investiert wird, damit wenigstens der Glaube aufrecht erhalten werden kann, dass die Altersarmut nie mehr ihre hässliche Fratze zeigt. Die Zukunft wird uns die Antwort liefern. Hoffentlich dürfen wir weiter sorgenlos alt werden.

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PostHeaderIcon Die moderate Einwanderung kluger Köpfe ist für die Schweiz unverzichtbar.

Wenn die Wirtschaft brummt und es an allen Ecken und Enden an Fachkräften mangelt, dann ist die logische Konsequenz, dass man gut qualifizierte Kräfte aus dem Ausland rekrutiert oder der Boom zur Krise wird. Vielleicht gibt es auch noch einen Zwischenboden.

Die moderate Einwanderung kluger Köpfe ist für die Schweiz unverzichtbar.Schon in den 60er Jahren stand die Schweiz unter einem enormen Einwanderungsdruck. Strassen, Spitäler, Schulen und Wohnungen mussten in Rekordzeit aus dem Boden gestampft werden, damit allen Menschen, die zusätzlich in die Schweiz strömten, um das Wirtschaftswachstum gemeinsam mit den Einheimischen bewältigen zu können, die passende Infrastruktur zur Verfügung stand.

Ohne diesen ausserordentlichen Effort aller Beteiligten, wäre die heutige Schweiz nicht das, was sie nun mal ist: Ein ausserordentlicher Erfolg.

Viele Arbeitsmigranten/-innen haben daran mitgearbeitet, die später bei uns blieben und deren Kinder an der Weiterentwicklung des Staatswesens und der Volkswirtschaft nach wie vor beteiligt sind. Schon der bekannte Schweizer Schriftsteller Max Frisch schrieb einmal die berühmten Worte: Wir riefen Arbeitskräfte. Es kamen Menschen.’

Auch zu jener Zeit war die sogenannte Überfremdung ein grosses Thema.

Viele Schweizer/-innen fühlten sich bedrängt aufgrund der starken Einwanderung von Gastarbeitern/-innen aus Südeuropa. Die sogenannte Überfremdung der helvetischen Gesellschaft wurde zu einem geflügelten Ausdruck und beherrschte die täglichen Diskussionen. Der damalige am rechten Rand politisierende Nationalrat James Schwarzenbach und sein rühriger Sekundant, Ulrich Schlüer, heutiger Nationalrat der SVP, lancierten die Überfremdungsinitative. Bei Annahme hätte sie zur Folge gehabt, dass wenige Wochen später ein grosser Teil ausländischer Arbeitskräfte das Land hätten verlassen müssen. Die Initiative, nota bene waren die Frauen damals noch nicht stimmberechtigt, wurde mit 54% abgelehnt. Instinktiv wusste eine knappe männliche Mehrheit, dass wenn diese Initiative angenommen wird, die Wirtschaft zum Erliegen kommt und der vermeintliche Vorteil der Wegweisung eines grossen Teils der ausländischen Arbeiter/-innen, zum grossen Nachteil der Zurückgebliebenen führen wird. Die ökonomische Vernunft siegte damals über obskure Vorurteile, blanken Fremdenhass und diffuse Ängste vieler, die wohl wussten, dass eine Annahme der Initiative keine Lösung ist, aber es auch keine Lösung sein konnte am Status quo festzuhalten.

Die Schweiz ist auch im neuen Jahrtausend wieder sexy.

Es sind inzwischen nicht nur die Baufachleute, die aus Südeuropa kommen, sondern Menschen aus der ganzen Welt, die mit ihren vielfältigen beruflichen Fähigkeiten dafür sorgen, dass die Wettbewerbsfähigkeit dieses Landes herausragend ist und auch bleibt. Ohne die Unterstützung von ausländischem Fachpersonal, zum Beispiel aus den Bereichen Medizin, Naturwissenschaft, Forschung, Maschinenbau, Softwareentwicklung, Engineering und Telekommunikation könnten wir den Schlüssel drehen und nach Hause gehen. Nichts würde mehr laufen und die Schweiz auf ein gefährliches Mittelmass absinken.

Die Wirtschaft läuft, trotz des sehr starken Schweizer Frankens, nach wie vor ausgezeichnet.

Die Wirtschaft läuft, trotz des sehr starken Schweizer Frankens, nach wie vor ausgezeichnet.Das macht das Land hoch attraktiv, trotz der etwas morbiden Nachbarschaft. Viele europäische Staaten sind hoch verschuldet und das bei anhaltend leeren Kassen. Viele gute ausländische Fachkräfte fühlen sich daher magisch von diesen soliden Werten angezogen:

  • Die steuerliche Belastung ist vernünftig,
  • die Gehälter sind anständig,
  • der Lebensstandard ist überdurchschnittlich hoch,
  • die Infrastruktur funktioniert ebenfalls dann noch tadellos, wenn sie stark beansprucht wird und
  • mit den Einheimischen, auch wenn sie manchmal mürrisch und abweisend wirken, kann man gut zusammen leben.

Selbst die tiefen Wunden der Finanzkrise konnten der Schweiz nicht viel anhaben. Sie sind gut verheilt und die grösste systemrelevante Bank hat mit staatlicher Intervention gut aus der existentiell bedrohenden Krise gefunden. Es läuft wie ein gut geschmiertes Butterbrot.

Trotzdem stimmt nicht alles. Doch was ist los in diesem Land?

Kritische Stimmen aus dem wertkonservativen wie auch progressiven Politlager äussern sich über das Wachstum der Bevölkerung immer kritischer. Die einen äussern sich ungeniert bis unverhohlen fremdenfeindlich, die anderen nett verpackt, streng darauf erpicht den Anstand im Detail zu wahren, aber in der Sache deckungsgleich und genauso schonungslos. Die liberale Einwanderungspolitik ist unter Beschuss. Angeblich verursacht die Einwanderung nur

  • Wohnungsnot,
  • Umweltbelastung,
  • Identitätsverlust und
  • eine schleichende Aufweichung helvetischer Selbstbefindlichkeit.

Alles hat auch ein Spiegelbild

Der freie Personenverkehr hat auch einen reziproken Wert. Junge Menschen können viel einfacher an den europäischen Unis studieren und das Arbeiten in Europa ist auch für Schweizer Bürger/-innen unkomplizierter geworden. Die nonchalante Zulassung der forcierten Einwanderung ist sicher keine Lösung. Irgendwann wird dieses Land aufgrund seiner Bevölkerungsdichte an seine Grenzen stossen. Der nicht abreissende Berufsverkehr und die grossen Menschenmassen in den Bahnhöfen während der ‚Rush Hour’ lassen ahnen, dass unsere Infrastruktur die schiere Menge an Menschen nicht mehr in der gleichen Zuverlässigkeit bedienen kann, wie wir uns das vielleicht so gewohnt sind. Der Arbeitsmarkt kann aber auf eine Reduktion nicht so verzichten.

Eine dezidierte Wissensgesellschaft ist nun mal auf kluge Köpfe angewiesen und braucht diese immer mehr, um den wachsenden Ansprüchen einer modernen Volkswirtschaft gerecht zu werden.

Aber auch andere Aufgaben können ohne Fachpersonal aus dem Ausland nicht mehr bewältigt werden.Aber auch andere Aufgaben können ohne Fachpersonal aus dem Ausland nicht mehr bewältigt werden. Ohne das medizinische Spitzenpersonal aus dem Ausland zum Beispiel, könnten wir in diesem Land nie eine medizinische Grundversorgung auf einem so hohen Niveau halten. Auch die Forschung ist auf ausländische Brillanz angewiesen. Bereichsübergreifende Forschung ist schon lange globalisiert. Selbst die Bauwirtschaft, ist diese auch noch so auf einem hohen Wirkungsgrad an Effizienz, kann auf ausländische Arbeitskräfte verzichten. Würde sie es tun wird es bald still auf den Baustellen. Suchen sie mal genügend Metzger in diesem Land. Die fleischverarbeitende Industrie käme sofort ins Strudeln, müsste sie zum Beispiel auf die deutschen Metzger verzichten.

Die Lebenserwartung steigt. Warum erhöhen wir nicht auch die Lebensarbeitszeit?

Die Erhöhung des Rentenalters ist für viele Politiker/-innen ein heisses Pflaster. Noch mehr arbeiten in einer Arbeitswelt voller Stress und Druck? Nichtsdestotrotz zeigen die Lebenserwartungstabellen der Lebensversicherer klar auf, dass die Lebenszeit markant steigt und die Menschen immer gesünder alt werden.  Viele ältere Arbeitnehmende gehen mit 64 (Frauen) oder 65 (Männer) in die Pension. In der Realität gibt es eine erkleckliche Anzahl, die früher in den Ruhestand gehen. Warum lassen wir diese erfahrenen Berufsleute, sofern sie das auch wünschen, nicht länger arbeiten?

Die gnadenlose Realität der Demografie wird uns früher oder später sowieso dazu zwingen. Denn die Überalterung der europäischen Gesellschaften ist keine akademische Diskussion mehr, sondern eine beinharte Tatsache. Europa stirbt und schrumpft.

Selbst eine staatlich geförderte Migration könnte zum Beispiel die Schrumpfung Deutschlands nicht mehr aufhalten. Zudem werden die Altersrente beziehenden Pensionäre das Sozialversicherungswesen mehr in Anspruch nehmen, als die Jungen es finanzieren können. Mit anderen Worten kann und muss dieser Prozess mit einer verlängerten Lebensarbeitszeit verzögert werden. Ansonsten sind die Kassen bald leer oder können nur mit fiskalischen Massnahmen gesichert werden. Das bewirkt aber auch, dass mit der verlängerten Lebensarbeitszeit auch die Einwanderung gedämpft werden kann. Somit kann dem Wissenstransfer von alt zu jung noch mehr Zeit eingeräumt werden und die in Zukunft frei werdende Stelle kann intern mit einem Arbeitnehmenden besetzt werden, der schon hier arbeitet, Steuern bezahlt und niedergelassen ist.

Auch das wirtschaftliche Wertschöpfungspotenzial der Frauen ist nach wie vor nicht genug ausgeschöpft.

Auch das wirtschaftliche Wertschöpfungspotenzial der Frauen ist nach wie vor nicht genug ausgeschöpft.Das zuwenig Vorhandensein von wirtschafts- und familienfreundlichen pädagogischen Einrichtungen, die sich während der Berufszeit der Mütter um den Nachwuchs kümmern, ist nach wie vor unbefriedigend. Exorbitante Krippentarife zehren oft das Zweiteinkommen, das meistens von Frauen in Teilzeit erzielt wird, schnell auf, sodass sich eine prohibitive Situation einstellt, die den wirtschaftlichen Reiz einer Erwerbsarbeit in Frage stellt und eine Berufstätigkeit absurd macht. Solche Situationen sind natürlich ein dummes Ärgernis. Die Frauen sind immer besser ausgebildet und für eine Wirtschaft unverzichtbar geworden. Diese Frauen und Mütter sind schon da und niedergelassen. Warum werden nicht vermehrt Strukturen angeboten, die Familien- und Berufsarbeit besser vereinbaren lassen? Zudem ist es sich auch zu überlegen, ob Teilzeit arbeitende Väter, die Arbeitsmarktfähigkeit der Mütter nicht erhöhen. Dazu braucht es aber Arbeitgeber, die das auch möglich machen und mit einer aufgeschlossenen Arbeitsmodellpolitik punkten können.

Die mutige Erhöhung des Rentenalters, auch wenn das ein Tabuthema ist, und die prononcierte Einbindung der Frauen in die Wirtschaft werden die Einwanderung dämpfen und die Bevölkerungsdichte auf ein erträgliches Mass halten.

Die Einwanderung einfach aus ideologischen, xenophoben oder sogar ökologischen Gründen zu unterbinden ist natürlich eine dirigistische Massnahme, die wirtschaftliche und auch politische Folgen haben wird. Dieses Land braucht kluge Köpfe. Es waren gerade die ausländischen Arbeitskräfte, die als Menschen immer wieder diesem Land herausragende neue Impulse schenkten und dafür mitsorgten, dass die Schweiz eine Erfolgsgeschichte blieb. Viele beneiden uns dafür.

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PostHeaderIcon Pensionskassengeld kann arm machen.

Die Förderung zum Erwerb von Wohneigentum über die Berufliche Vorsorge (BVG) hat zwar nicht zu mehr Immobilienbesitz geführt, aber diesen sichtlich erleichtert. Wahrscheinlich ist es bald damit vorbei.

Pensionskassengeld kann arm machen.Der Erwerb von Wohneigentum kann zur Schuldenfalle werden und dazu führen, dass das Gespenst der Altersarmut, dem man mit der 2. Säule der Garaus machen wollte wieder sein Unwesen treiben möchte. Doch gehen wir zuerst zum Anfang.

1985 wurde der Grundstein der sogenannten Wohneigentumsförderung (WEF) gelegt. Mit dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge wurde der Spartopf geöffnet. Es waren dazumal der Ständerat Markus Kündig und die Nationalrätin Vreni Spörry, die mit ihren parlamentarischen Vorstössen es möglich machten. Ziel war es, den Schweizer und Schweizerinnen den Erwerb von Wohneigentum mit dem Vorbezug von Pensionsgeldern zu erleichtern. Das hat aber nun auch seine Schattenseiten und führt dazu, dass das Bundesamt für Sozialversicherung die Vorbezugsmöglichkeiten überdenkt und unter Umständen die Hürden für einen frühzeitigen Bezug erhöht.

 Wann hat man Zugriff auf sein Pensionsgeld?

  • Bei der ordentlichen Pensionierung
  • Erwerb von Wohneigentum
  • Selbständigkeit
  • Auswanderung ins Ausland (unter Vorbehalten)

Der Vorbezug der Altersvorsorge für Wohneigentum ist sicher eine gute Möglichkeit, um überhaupt eine Immobilie erwerben zu können. Es gibt jedoch auch mahnende Stimmen, die meinen, dass damit der Vorsorgecharakter dieser Versicherung missbraucht würde und bei einem unvorsichtigem Einsatz der Vorsorgegelder die Begünstigten unter Umständen dem Staat und der Allgemeinheit via Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zu Last fallen könnten. Die Vorbehalte sind nicht aus der Luft gegriffen. Ein Vorbezug mindert die Versicherungsleistung und führt dazu, dass im Rentenalter weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Gerade kleine Einkommen, können solche Finanzierungslücken selten ausgleichen.

Auch die Gefahr einer Verarmung im Alter ist bei solchen Versicherten, die sich ihr Guthaben auszahlen und nicht als jährliche Rente beziehen, nicht unerheblich.

Viele sind mit der Verwaltung ihrer Altersguthaben überfordert, verfolgen risikoreiche Anlagestrategien, um ihr Vermögen zu optimieren und erleiden mehr als genug kläglich Schiffbruch. Zudem kann der plötzliche Geldregen auch dazu führen, dass Versicherte sich Wünsche erfüllen, die wohl angeblich in Reichweite liegen, auch realisiert werden können, aber dazu führen, dass das Alterskapital viel schneller aufgezehrt wird und die Unterfinanzierung des Alters dazu führt, dass der Staat und die Allgemeinheit einspringen müssen. Es müssen dann auch jene einspringen, die mit ihren finanziellen Ressourcen vernünftig umgehen.

Die Politik prüft im Moment Möglichkeiten, wie diese Risiken besser eingedämmt werden können. Folgendes steht zur möglichen Debatte:

  • Der Vorbezug der Pensionskassengeldern für den Erwerb von Wohneigentum ist nur noch bis zum 40. Altersjahr möglich. Bis anhin ist es bis zum 50. Altersjahr erlaubt.
  • Zudem wird auch darüber diskutiert, dass die Versicherten nur noch jenen Teil als Vorbezug erhalten, der aus dem überobligatorischen Bereich stammt. Dieser kann ohnehin nur mit besseren Einkommen überhaupt realisiert werden. Das Kapital wird auch schlechter verzinst.

Selbstverständlich rennt die Politik und der Bund mit diesen Absichten bei der Assekuranzwirtschaft für die Berufliche Vorsorge nur offene Türen ein. Selbstverständlich rennt die Politik und der Bund mit diesen Absichten bei der Assekuranzwirtschaft für die Berufliche Vorsorge nur offene Türen ein. Allerdings braucht es dafür Mehrheiten und da wird es schwierig. Auch die Stimmbürger/-innen in diesem Land werden wohl bei diesen Anpassungen ein gewichtiges Wörtchen mitreden wollen. Sie sind die Betroffenen. Schliesslich ist in der Regel das Kapital je hälftig vom Arbeitgeber und den Versicherten einbezahlt worden.

Des Weiteren ist zu bedenken, dass viele Versicherten den Anbietern der Beruflichen Vorsorge ein nicht zu unterschätzendes Misstrauen entgegen bringen, da sie deren Geschäfts- und Anlagegebaren und dem dichten Dickicht an Verwaltungsgebühren, die zum Teil exorbitant sind, nicht viel abgewinnen können.

Die vielen Fehlleistungen in den letzten Jahren von verschiedenen Anbietern haben zusätzlich dazu beigetragen, dass die Zwangssparer grundsätzlich argwöhnisch sind und den zum Teil vollmundigen Ankündigungen keinen Glauben mehr schenken möchten. Jede Änderung des Systems zu Ungunsten der Versicherten wird starke Kräfte mobilisieren, die unter Umständen auch vernünftige Anpassungen zum Schutz der Versicherten, als Angriff auf deren Interessen interpretieren.

  • Allerdings kann es sicher auch von einer grossen Mehrheit nicht gutgeheissen werden, wenn der Alterskapitalvorbezug dazu führt, dass Versicherte ihre ganz persönliche Finanzkraft stark überreizen und diese Überschätzung der pekuniären Möglichkeiten dazu führt, dass andere Sozialeinrichtungen in die Pflicht genommen werden müssen, um diesen Menschen im Alter unter die Arme greifen zu können.
  • Zudem ist es nicht in Ordnung, dass Versicherte in andere Länder auswandern und ihr Pensionskassengeld vollumfänglich auszahlen lassen können, weil kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Zielstaat besteht. Nicht selten wird die Altersvorsorge für Projekte verbraten und unausgegorene Ideen missbraucht, die oft die eingesetzten Mitteln nicht rechtfertigen, geschweige vernünftige Gewinne oder eine wirtschaftliche Existenz garantieren, um das eingesetzte Kapital wieder für den eigentlichen Zweck, nämlich die finanzielle Unabhängigkeit im Alter, zu gewährleisten. Viele überschätzen ihr unternehmerisches Geschick und meinen zu glauben, dass die betriebswirtschaftlichen Gesetzmässigkeiten in anderen Ländern ausser Kraft sind. Leider ist dem überhaupt nicht so. Nicht selten kommen solch Waghalsige abgebrannt sowie verarmt in die Schweiz zurück und versuchen sich in den Arbeitsmarkt oder in die Gesellschaft einzugliedern. Vielen gelingt es nicht. Einige landen dann bei der öffentlichen Fürsorge. Die Allgemeinheit wird für gescheiterte individuelle Lebenspläne in die fürsorgerische Pflicht genommen.
  • Auch die entstandene Lücke der beruflichen Vorsorge, sofern wieder ein Einkommen erzielt wird, kann mit einem durchschnittlichen Einkommen nie wieder geschlossen werden. Die Unterfinanzierung im Alter ist dann so sicher wie die nächste Jahreszeit. In diesem Fall sind es einmal mehr von der Allgemeinheit finanzierte Sozialsysteme, die helfen müssen.

Die kommenden Monate werden zeigen wie es weitergeht. PersonalRadar bleibt dran.

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PostHeaderIcon swissstaffing-Pensionskasse in ausgezeichneter Finanzlage.

Der Deckungsgrad der Stiftung betrug per 31. Dezember 2010 nahezu 128%, was im aktuellen Kontext einer ausgezeichneten finanziellen Lage entspricht!

swissstaffingDiese positive Situation ist der guten Struktur sowie der Anlagestrategie der Stiftung zu verdanken und hat es ermöglicht, das Altersguthaben der Versicherten, die im gesamten Jahr 2010 anwesend waren, mit einem Zinssatz von 3% zu verzinsen. Den Jahresbericht der Stiftung 2. Säule swissstaffing können Sie mit diesem LINK nachlesen.

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