Archiv für die Kategorie „Sozialversicherungen“

PostHeaderIcon Solidarität als zentrales Element.

suva

Der Solidaritätsgedanke muss auch künftig zentrales Element der Unternehmensphilosophie der Suva bleiben. Dieser Meinung ist Georg Staub, Präsident von swissstaffing und Verwaltungsrat der Suva (ein Beitrag von: Suva).

Der Verband swissstaffing

Georg Staub von swissstaffing und SuvaGeorg Staub ist Verwaltungsrat der Suva und seit 2005 vollamtlicher Direktor von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz. Swissstaffing wurde 1968 gegründet als Schweizerischer Verband der Unternehmungen für Temporärarbeit, SVUTA. Zielsetzung des neuen Arbeitgeberverbandes war die Interessenvertretung der Branche, aber auch die Sicherstellung von kompetenten Dienstleistungen für die rasch wachsenden Bedürfnisse nach temporären Arbeitskräften und flexiblen Arbeitsmöglichkeiten. Anfangs der Neunzigerjahre öffnete sich der Verband auch für die Unternehmungen der privaten Arbeitsvermittlung und schuf damit die Voraussetzung für die Fusion mit dem Schwesterverband VPS, dem Verband der Personalberater der Schweiz. 2006 erhielt swissstaffing den heutigen Namen.

Herr Staub, Sie vertreten als Direktor von swissstaffing die grosse und wichtige Branche der Personaldienstleister im Verwaltungsrat der Suva. Machen sich die Arbeitgeberverbände Sorgen über die Entwicklung der UVG-Revision?

Ich kann in diesem Zusammenhang natürlich nur für swissstaffing sprechen, denke aber, dass unsere Position von vielen Suva-Versicherten und deren Branchenverbänden geteilt wird. Sich über einen politischen Prozess wie die UVG-Revision Sorgen zu machen, ist meines Erachtens in einer Demokratie nicht nötig. Entscheidend ist, sich dafür einzusetzen, dass die Suva eine starke und effiziente Versicherung bleibt. Wenn die Fakten, die für die Suva sprechen, stimmen und genügend bekannt sind, werden die Argumente auch die verantwortlichen Parlamentarierinnen und Parlamentarier und letztlich das Volk überzeugen.

Die UVG-Debatte läuft derzeit in Richtung Schwächung des UVG-Obligatoriums. Leidtragende wären die Versicherten. Teilen Sie diesen Eindruck?

Ich glaube, es geht weniger um die Schwächung des UVG-Obligatoriums als vielmehr um die Positionierung der Suva mit ihrem Teilmonopol in einem sich stark verändernden Marktumfeld. Dank des Teilmonopols kann die Suva auch für schlechtere Risiken günstige Konditionen anbieten. Genau darin liegt die Daseinsberechtigung der Suva. Die Tertiarisierung des Arbeitsmarktes und Werkplatzes Schweiz stellt jedoch eine Herausforderung dar. Sie lässt die Solidargemeinschaft der Suva-Versicherten über die Jahre kleiner werden. Das kann für Versicherte mit einer hohen Risiko-Exposition nachteilig sein. Wir müssen aber aufpassen, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Auch die Suva spürt seit Jahren den Druck des Marktes für sogenannte «risikogerechte Prämien». Dies wirkt sich auch auf ihre Tarifpolitik aus und kann letztlich die Solidarität zu Ungunsten einer Versichertengruppe strapazieren. Ich denke dabei vor allem an die Ersteller unserer Infrastrukturen, zum Beispiel die Baubranche, die naturgemäss ein höheres Berufsrisiko trägt. Der Versuch, diese Gruppe zu mobilisieren und dadurch die Marktposition der Suva zu verbessern, hat nur dann Erfolg, wenn die Argumentationsführung redlich bleibt.

Das heisst konkret?

Die Daseinsberechtigung der Suva liegt darin, dass sie ihre Stellung als Teilmonopolistin in Vorteile für die Versicherten mit hoher Risikoexposition ummünzen kann, indem sie Solidargemeinschaften bildet. Es ist deshalb meines Erachtens heikel, innerhalb solcher Gemeinschaften eine zu starke Prämiendifferenzierung zu betreiben. Es ist eine grosse Herausforderung für die Suva, eine solche Differenzierung vorzunehmen, ohne gleichzeitig die Solidarität zu sehr zu strapazieren. Bleibt der Solidaritätsgedanke jedoch gewahrt, wird sich swissstaffing auch in Zukunft für die Versicherten und die Suva einsetzen.

Die Politik spricht gern und häufig von einer Stärkung des Werkplatzes Schweiz. Gemäss aktuellem Stand der UVG-Revision wird jedoch gerade das Gegenteil erreicht: Unfallversicherungsprämien würden steigen und die Unternehmen würden in einer schwierigen Zeit noch mehr belastet. Welches sind die Gründe, dass ein gut funktionierendes und vor allem gut finanziertes System in Frage gestellt wird?

Auch diese Frage erfordert eine differenzierende Antwort. Versicherungsprämien steigen aus drei Gründen: Erstens, wenn die unmittelbaren Schadenkosten steigen, zweitens, wenn die Organisationskosten steigen, und drittens, wenn ein höherer Gewinn erzielt werden soll. Das hat mit dem Unfallversicherungsgesetz und dessen Revision nur insofern zu tun, als durch das Teilmonopol der Suva einige in der Versicherungswirtschaft sonst übliche Kostentreiber entfallen. Dazu zählen sehr gewichtige, wie der Unterhalt eines Akquisitionsapparates oder eine Dividendenverpflichtung. Im Rahmen des Teilmonopols muss deshalb die Suva auch künftig alles daran setzen, das hervorragende Prämien/Payout-Verhältnis selbst in einem kleiner werdenden Markt aufrechtzuerhalten. Nötigenfalls müsste auch eine gewisse Redimensionierung ins Auge gefasst werden. Allerdings ist klar, dass die Suva eine kritische Grösse nicht unterschreiten darf. Denn dies würde tatsächlich bedeuten, dass die Prämien für die noch verbleibenden obligatorisch Versicherten steigen.

Also müsste die Suva Möglichkeiten erhalten, dies zu kompensieren.

Es ist klar, dass die Suva aus demografischen und volkswirtschaftlichen Gründen nach Kompensationsmöglichkeiten sucht, zum Beispiel, indem sie nach neuen Versicherungsfeldern Ausschau hält. Ebenso klar ist jedoch, dass die Politik dies in Frage stellt – ein ganz natürlicher politischer Mechanismus. Da der Markt weitgehend gesättigt ist, müsste eine solche Kompensation nämlich durch Verdrängung erfolgen. Dank ihres Teilmonopols könnte die Suva aber mit gewissen Vorteilen in den Wettbewerb starten. Und das könnte politisch recht heikel werden und Widerstände hervorrufen. Ich bin aber klar der Meinung, dass man der Suva nicht verwehren darf, sich die Erkenntnisse moderner Versicherungswirtschaft zu eigen zu machen, und diese effizient umzusetzen. Die Suva hat ein effizientes Finanzmanagement und ein enormes Wissen in den Themen Prävention, Managed Care und Wiedereingliederung von Verunfallten. All dies ist unbestritten. Es ist deshalb nicht einsehbar, dass sie diese Dienstleistungen auf Kundenwunsch nicht soll anbieten dürfen.

Was können Arbeitgeberverbände beitragen, um sich im Rahmen der UVG-Revision für eine Suva einzusetzen?

Objektive Gründe für das Teilmonopol sind wie bereits erwähnt gegeben, wenn die Suva-Versichertengemeinschaft eine echte Solidargemeinschaft bleibt. Sie wäre indes gefährdet, wenn noch breitere Versichertenkreise ein Wahlrecht geltend machen könnten oder wenn die Tarifstruktur weiter individualisiert würde. Sie würde auch gefährdet, wenn die Aufteilung zwischen Suva und übrigen Versicherern, wie sie im Unfallversicherungsgesetz definiert ist, entscheidend verändert würde. Solange die Suva ihrer ursprünglichen Fokussierung, Bestimmung und Philosophie treu bleibt, wird sie von swissstaffing vorbehaltlos unterstützt. Das gilt auch für den Fall, dass das Parlament die Ertragsbasis der Suva entgegen unseren Erwartungen entscheidend verändern sollte. Eine solche Veränderung müsste der Bevölkerung mittels Referendum vorgelegt werden. Dafür würden wir uns stark machen.

Wagen Sie eine Prognose über den Ausgang der UVG-Revision?

Extrempositionen sind hüben wie drüben politisch nicht mehrheitsfähig. Nach der BVG-Abstimmung vom vergangenen März werden sich Parteien und Verbände hüten, im Sozialversicherungsbereich politisch zu hasardieren. Ich erwarte, dass das Parlament das Geschäft sistieren wird.

swissstaffingswissstaffing vertritt 242 Unternehmungen. Diese sind in den Bereichen Personalverleih (Temporärarbeit), Personalvermittlung (Selektion und Rekrutierung) sowie Unternehmensberatung im Human Resources-Management tätig. Die Mitglieder unterhalten mehr als 600 Standorte in der Schweiz und erzielen einen Umsatz von knapp drei Milliarden Franken. Mit einem Nettoprämienvolumen von rund 180 Millionen Franken gehören die Personalverleiher zu den wichtigsten Prämienzahlern der Suva.

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PostHeaderIcon Die Arbeitslosenversicherung retten!

Die Arbeitslosenversicherung ist mit einem Schuldenberg von sechs Milliarden Franken belastet. Mit der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes könnte ein wichtiger Beitrag zum Schuldenabbau geleistet werden. Im absehbaren Abstimmungskampf – Linke und Gewerkschaften wollen das Referendum – braucht es deshalb ein engagiertes Ja (ein Beitrag von: swissstaffing).

Das Parlament debattierte gut eineinhalb Jahre, um die Arbeitslosenversicherung (ALV) zum vierten Mal zu revidieren (AVIGRevision). Denn diese schreibt seit der letzten Gesetzesrevision von 2003 regelmässig Verluste, so dass sich ein Schuldenberg von rund 6 Milliarden Franken angehäuft hat, der selbst im letzten Boom nicht abgetragen werden konnte. In dieser Frühjahrssession haben die eidgenössischen Räte nach mehrmaligem Hin und Her die Teilrevision verabschiedet. Sie sieht sowohl Beitragserhöhungen als auch Leistungskürzungen vor. Aus Gewerkschafts-, SP- und Grüne-Kreisen wurde bereits das Referendum gegen die AVIG-Revision angekündigt.

Ohne Moos ist nichts los!Die Politik geht davon aus, dass es ihnen gelingen wird, die nötige Anzahl Unterschriften zusammenzubringen. Der erst kürzlich erlebte und sich nur vorsichtig erholende Konjunktureinbruch dürfte das Seinige dazu beitragen. Der Bundesrat hat deshalb die Abstimmung bereits auf den 26. September 2010 festgesetzt, auch wenn das Referendum noch gar nicht offiziell zustande gekommen ist. Denn die Inkraftsetzung drängt, steigt doch das Defizit in der Arbeitslosenversicherung Jahr für Jahr.

Die Arbeitslosenversicherung – ein wichtiger Mosaikstein

Die Arbeitslosenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des schweizerischen Flexicurity-Systems. Sie stellt das Pendant zum liberalen Arbeitsmarkt – insbesondere zu den relativ kurzen Kündigungsfristen – dar. Es ist allgemein bekannt, dass die Arbeitslosigkeit in der Schweiz im Vergleich mit anderen Ländern sowohl in konjunkturell guten wie auch in schlechteren Zeiten bemerkenswert tief ist. Ebenso bekannt ist, dass dies auf die relativ geringe respektive dezentrale, also nach Branche und Region differenzierte Regulierung des Arbeitsmarktes zurückzuführen ist. Kündigungsfreiheiten für die Unternehmen beziehungsweise ein nur beschränkter Kündigungsschutz sind letztendlich die beste Absicherung für die Arbeitnehmenden. Trotzdem ist die Arbeitslosigkeit für das betroffene Individuum – auch wenn es nur relativ wenige sind – eine Notsituation, die finanziell und emotional belastet. Aus diesem Grund braucht es eine Versicherung, die diese Phase überbrückt. Und sie ist in einem System mit tiefer Arbeitslosigkeit relativ günstig zu haben. Idealerweise überbrückt eine Arbeitslosenversicherung aber nicht nur, sondern sorgt auch dafür, dass die stellensuchenden Personen ihre Arbeitsmarktfähigkeit erhalten respektive steigern und vor allem raschmöglichst wieder guten Anschluss im Arbeitsmarkt finden. Welcher Instrumente es dafür bedarf, wäre eine politische Diskussion wert (ist aber nur am Rande Gegenstand dieser AVIGRevision).

Einerseits braucht es sicherlich Anreizmechanismen, damit die Stellensuchenden selber motiviert nach einem neuen Job Ausschau halten und ihre Employability optimieren. Andererseits muss auch die Förderung des Lifelong Learning Bestandteil eines Flexicurity-Systems sein. Gerade Personen mit bildungsmässigen Defiziten sollten Unterstützung erhalten, um ihre Kompetenzen mit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes abzustimmen.

Damit soll aber nicht gesagt werden, dass dies ein einfaches Unterfangen sei. Die Auswahl und das Angebot von zielführenden Weiterbildungsmassnahmen sind eine komplexe Aufgabe; und man darf sich fragen, ob die öffentliche Hand mit ihren beschränkten Mitteln in der Lage ist, diese Aufgabe wirksam zu erfüllen.

Die heutige Arbeitslosenversicherung enthält beide Elemente – Anreize für die Jobsuche beziehungsweise -aufnahme und die Förderung der Employability. Deren Wirksamkeit sollte in Zukunft genauer überprüft werden. Denn in der Vergangenheit wurde die Effizienz bestimmter öffentlicher Förderprogramme in gewissen Untersuchungen in Frage gestellt. Nichtsdestotrotz ist die Förderung des Lifelong Learning zweifelsohne ein wichtiges Element im Flexicurity-System. Im Interesse aller wäre es begrüssenswert, diesen Bereich der Arbeitslosenversicherung nach der AVIG-Revision genauer unter die Lupe zu nehmen. Lifelong Learning spielt gerade auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel und den festgestellten qualitativen Mismatch am Arbeitsmarkt (vgl. swissstaffing-Beitrag in der letzten Ausgabe) eine wichtige Rolle. Doch zunächst muss die beschlossene AVIG-Revision so rasch als möglich umgesetzt werden. Dies erfordert wahrscheinlich auch ein nennenswertes Engagement der Befürworter im absehbaren Abstimmungskampf.

Fünf vor zwölf für die Sanierung

Dass die Schulden der Arbeitslosenversicherung seit der letzten AVIG-Revision 2003 praktisch kontinuierlich ansteigen, zeigt, wie dringlich die beschlossene AVIG-Revision ist. Es besteht ein strukturelles Finanzierungsproblem. Für die kommenden Jahre heisst das, dass sich der Schuldenberg ohne Revision bis auf 16 Milliarden Franken erhöhen könnte (vgl. Grafik 1).

Mit nachfolgender Link kommen Sie gleich zu den Grafiken:

Darlehensschulden der Arbeitslosenversicherung, Grafik 1 und Anstieg der Arbeitslosigkeit Grafik 2

Mit der vierten AVIG-Revisionkönnte man das Schuldenwachstum stoppen und das Defizit allmählich abbauen.

Der mit der AVIG-Teilrevision beschlossene Massnahmen-Mix erscheint sehr ausgewogen. Wichtig und richtig ist, dass das strukturelle Problem, nämlich die zu tief angenommene durchschnittliche Arbeitslosenquote, nach oben korrigiert und damit behoben wird. Bislang ging die Arbeitslosenversicherung von einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent (100000 Arbeitslose) aus. Die letzten Jahre haben aber gezeigt, dass die Annahme zu optimistisch war. Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (Konjunkturtief 2004 bis Konjunkturhoch 2008) betrug die Arbeitslosenrate 3,3 Prozent (129000 Arbeitslose). In der Vorperiode (Konjunkturhoch 2001 bis Konjunkturtief 2004) betrug sie 3 Prozent (117000 Arbeitslose).

Die Sockelarbeitslosigkeit ist gegenüber dem letzten Boom deutlich angestiegen (vgl. Grafik 2). Das Versicherungssystem wird mit der Revision demzufolge neu «geeicht».

Mit der revidierten Fassung geht man neu zu Recht von einer durchschnittlichen Arbeitslosenrate von 3,3 Prozent aus. Damit wird anerkannt, dass die Arbeitslosenversicherung grösserer Mittel bedarf. Um diese zu generieren, wurde ein vernünftiger Massnahmen-Mix beschlossen, der dem Flexicurity- Prinzip treu bleibt. Die Lohnbeiträge werden moderat erhöht (vgl. Box). Die Mehrbelastung für Arbeitnehmende und Arbeitgeber kann damit in Grenzen gehalten werden. Dies ist aber nur möglich, weil parallel dazu auch gewisse Leistungen beschränkt werden.

Spare in der Zeit, dann hast du in der Not!Die Taggeldhöhe wird aber nicht angetastet. Insgesamt helfen diese Massnahmen, das Schuldenwachstum zu stoppen. Es resultiert daraus aber nur ein sehr langsamer Schuldenabbau (vgl. Grafik 1). Die beschlossenen Leistungsreduktionen stärken die Anreize zugunsten der Jobsuche und -aufnahme und festigen das Versicherungsprinzip. Dazu zählt namentlich, dass der Erwerb von Beitragszeitrechten vermehrt von einer effektiven Erwerbstätigkeit abhängig gemacht wird. Wer (länger) arbeitet, erarbeitet sich damit auch ein (längeres) Recht auf Arbeitslosenentschädigung. Diese engere Verbindung von Beitrags- und Bezugsdauer ist gerecht, weil die Leistungen der Arbeitslosenversicherung grosszügig sind (70 bis 80 Prozent des versicherbaren Lohnes), das Existenzminimum für alle aber auf jeden Fall gesichert bleibt. Personen, die trotz aller Bemühungen keinen längerfristigen Job finden, haben während kürzerer Zeit Anspruch auf die (grosszügigen) ALV-Leistungen. Durch die Maschen des sozialen Netzes fallen sie trotzdem nicht. Sollte die Bezugsdauer bei der Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft werden, springt nämlich die Sozialhilfe ein, deren Unterstützungsleistungen allerdings meist geringer sein dürften. Diese Abstufung soll die Anreize zum Arbeiten stärken, stellt sicher, dass die Steuergelder pragmatisch eingesetzt werden, und garantiert letztendlich aber auch jedem die existenzielle Absicherung.

Fazit

Die Revision der Arbeitslosenversicherung drängt. Der beschlossene Massnahmen-Mix ist ausgewogen und setzt die richtigen Anreize. Sollten sich die AVIG-Revisions-Gegner im Referendum durchsetzen, wären keine Leistungskürzungen mehr möglich. Das heisst aber, dass die Beiträge umso stärker erhöht werden müssten. Denn der Schuldenberg der Arbeitslosenversicherung wächst, und der Bundesrat ist gemäss AVIG verpflichtet, in diesem Fall die Beiträge zu erhöhen. Packen wir also die Chance, die Arbeitslosenversicherung mit einem vernünftigen Massnahmenpaket wieder ins Lot zu bringen, damit wir massivere, die Arbeitnehmenden und die Arbeitgeber belastende Beitragserhöhungen vermeiden.

Die wichtigsten Massnahmen der AVIG-Revision

Beitragserhöhungen

  • Die Lohnbeiträge bis zu einem Jahreslohn von 126 000 Franken werden von heute 2 Prozent auf neu 2,2 Prozent erhöht
  • Neu wird auf Einkommensanteilen zwischen dem maximalen versicherten Verdienst (126 000 Franken) und 315 000 Franken ein Solidaritätsprozent eingeführt

Diese Massnahmen bringen CHF 646 Mio. Mehreinnahmen!

Leistungskürzungen

  • Beitrags- und Bezugsdauer werden enger aneinander geknüpft. Für ein Jahr Beitragszahlung gibt es neu ein Jahr Taggelder statt wie bisher anderthalb Jahre. Bezahlt man anderthalb Jahre lang Beiträge, ist man für anderthalb Jahre leistungsberechtigt; bezahlt man zwei Jahre Beiträge, erhält man zwei Jahre lang Leistungen (Letzteres betrifft ausschliesslich über 55-Jährige und Invalidenrentenbezüger)
  • Von der öffentlichen Hand finanzierte Beschäftigungsprogramme sollen nicht dazu verwendet werden, sich neue Leistungsrechte bei der Arbeitslosenversicherung zu verschaffen. Grundsätzlich soll nur Erwerbsarbeit einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ermöglichen
  • Ähnliches gilt für die sog. Kompensationszahlung. Nimmt eine arbeitslose Person eine Arbeit an, bei der sie ein Einkommen erzielt, das kleiner ist als das Taggeld der ALV (Zwischenverdienst), so ergänzt die ALV den Zwischenverdienst mit einer Kompensationszahlung und hebt damit das monatliche Einkommen über das Niveau des Taggeldes. Diese Kompensation soll nun für künftige Taggeldberechnungen nicht mitberücksichtigt werden. Denn auf die Kompensationszahlung werden auch keine ALV-Beiträge erhoben
  • Sämtliche Schul- oder Studienabgänger haben 120 Tage abzuwarten, bis sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen können. Die bisherigen Ausnahmen werden gestrichen
  • Personen ohne Unterhaltspflichten müssen maximal den ersten Monat der Arbeitslosigkeit finanziell selber überbrücken. Für sie werden nach der finanziellen Situation abgestufte, zusätzliche Wartetage eingeführt
  • Die Taggelddauer für Jugendliche unter 25 Jahren und ohne Unterhaltspflichten wird auf 200 Taggelder begrenzt

Mit diesen Massnahmen lassen sich CHF 622 Mio. einsparen!

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PostHeaderIcon Die Mutterschaftsentschädigung kostet in der Schweiz bald mehr.

Cli.gs

Ab dem Jahr 2011 werden die Beitragsätze zugunsten der Erwerbsersatzordnung (EO) – wegen der Mutterschaftsentschädigung – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhöht werden.

MutterschaftsversicherungDer Bundesrat hat nämlich entschieden, dass der Satz von heute 0,3 auf 0,5 Lohnprozente anzuheben ist. Was ist der Grund dafür? Mit den weiteren Mitteln sollen die zusätzlichen Ausgaben für die neue Mutterschaftsentschädigung gedeckt werden, die Mitte 2005, nach einem Volksentscheid, eingeführt wurde. Die zusätzlichen Ausgaben für dieses nach wie vor solide finanzierte Sozialversicherungswerk liessen die Reserven des EO-Fonds unter den gesetzlichen Mindeststand sinken, was nun zur Folge hat, dass die Erhöhung des Beitragssatzes unumgänglich wird.

Was ist eigentlich die EO (Erwerbsersatzordnung) und wer hat Anspruch darauf?

Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben Dienst leistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen

  • für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst
  • für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst
  • für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend und Sport, für den sie ein Taggeld erhaltenfür jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie den Funktionssold erhalten

Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder:

  • Arbeitnehmerinnen oder
  • Selbständigerwerbende sind; oder
  • im Betrieb des Ehemannes, der Familie oder des Konkubinatspartners mitarbeiten und einen Barlohn vergütet erhalten; oder
  • arbeitslos sind und entweder bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder die Anspruchsvoraussetzungen für ALV-Taggelder erfüllen würden; oder
  • wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und deswegen Taggeldleistungen einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen, sofern dieses Taggeld auf einem vorangegangenen Lohn berechnet wurde; oder
  • in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, aber keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist
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PostHeaderIcon swissstaffing – Geprägt vom Konjunktureinbruch und von erfolgreichen Projekten.

swisstaffing begann 2009 gleich mit einem grossen Projekt: der Gründung einer eigenen Familienausgleichskasse. Zudem kam der von swissstaffing mitunterzeichnete Gesamtarbeitsvertrag in eine entscheidende Phase: Die Planung und Umsetzung hat begonnen. Wann der Vertrag definitiv in Kraft tritt, ist allerdings noch nicht klar (Quelle: swissstaffing).

Das Jahr 2009 startete swissstaffing, der Verband der Personaldienstleister der Schweiz, mit der Gründung einer eigenen Familienausgleichskasse. Die ersten Monate waren geprägt vom konjunkturellen Einbruch, der die Personaldienstleister stark traf. Mitte Jahr trat der von swissstaffing unterzeichnete Gesamtarbeitsvertrag mit der Ausschreibung durch das Seco in eine entscheidende Phase. Abschliessen konnte swissstaffing das Jahr 2009 mit der Bereitstellung der in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) erarbeiteten Hilfsmittel für die Berufsunfallprävention. Dies einige wichtige Aktionsfelder, die swissstaffing im vergangenen Jahr beschäftigten. Der folgende Beitrag informiert detaillierter über die Aktivitäten von swissstaffing im zurückliegenden Jahr.

Stiftung 2. Säule swissstaffing

Trotz Finanzkrise und spürbaren Verlusten auf dem Stiftungsvermögen befand sich die Pensionskasse von swissstaffing, die Stiftung 2. Säule swissstaffing, Anfang 2009 nur knapp in Unterdeckung (95,5%). Aufgrund dessen beschloss der Stiftungsrat damals, auf Sanierungsmassnahmen zu verzichten. Dieser Entschluss war getragen vom Wissen, dass die Stiftung bei weiteren Baissen an den Finanzmärkten aufgrund ihres jungen Versichertenbestandes rasch und effektiv gesunden könnte, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Massnahmen ergriffen würden. Die überwiegend positive Entwicklung der Börse 2009 hat ein solches Vorgehen dann unnötig gemacht. Ende 2009 befand sich die Stiftung 2. Säule bereits wieder bei über 100 Prozent Deckung. Mehr als 200 Firmen versichern ihr temporäres und zum Teil auch ihr internes Personal über die Stiftung 2. Säule swissstaffing. Die Kasse zählt rund 15 000 Versicherte, wovon 600 Rentner. Ihr Vermögen beläuft sich auf 185 Millionen Franken. Die Stiftung 2. Säule zeichnet sich durch eine sehr günstige Altersstruktur und attraktive Verwaltungssätze aus.

Ausgleichskassen: swisstempfamily und swisstempcomp

Die neu geschaffene Familienausgleichskasse swisstempfamily hat ihre Tätigkeiten per 1.1.2009 aufgenommen. Mit der Gründung von swisstempfamily hatte swissstaffing auf die Revision des Familienzulagen-Gesetzes reagiert. Im vergangenen Jahr bediente swisstempfamily vorerst jene sechs Kantone, in denen Personalverleiher bis dahin vom Anschluss an eine Familienausgleichskasse befreit waren (AG, AR, BE, BS, SO, ZH). Per 1.1.2010 wurde swisstempfamily auf weitere Kantone ausgedehnt (LU, NE, SG, TG). Mit dem geplanten Ausbau zur AHV-Ausgleichskasse swisstempcomp im Jahr 2011 wird auch die Familienausgleichskasse swisstempfamily ihre Dienste in allen Kantonen anbieten. swissstaffing-Mitglieder profitieren dann von einer zentralisierten Lösung, mit der AHV/IV-, Familienzulagen- und GAV-Beiträge aus einer Hand abgerechnet werden können. 51 Personaldienstleister sind derzeit swisstempfamily angeschlossen. Dank der jungen Altersstruktur der temporär Arbeitenden kann swisstempfamily attraktive Beitragssätze offerieren.

GAV Personalverleih

Im Sommer 2009 hat das Seco die Prüfung des von swissstaffing und den Gewerkschaften Unia, Syna, Angestellte Schweiz und dem Kaufmännischen Verband Schweiz abgeschlossenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für temporär Arbeitende vollendet und den Vertragstext im Handelsamtsblatt publiziert. Während der darauf folgenden Rekursfrist sind mehrere Einsprachen eingegangen, deren Bearbeitung die darauf folgenden Monate beansprucht haben. Die Kernfrage liegt in der Berücksichtigung anderer, nicht allgemeinverbindlicher GAV. Zur Lösung dieses Streitpunktes wird eine Neuausschreibung des GAV Personalverleih möglicherweise notwendig, was es schwierig macht, den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens des GAV vorauszusagen. Trotz dieser Verzögerung haben die Sozialpartner im vergangenen Jahr die Umsetzung des GAV zu planen begonnen und insbesondere dem Vollzug, der Weiterbildungsförderung und der kollektiven Krankentaggeldlösung Gestalt verliehen. Dazu wurde im September der Paritätische Verein Personalverleih gegründet.

Lobbying

Seine Kontakte zu inländischen wie auch ausländischen Partnerverbänden, Behörden und Politikern hat swissstaffing im vergangenen Jahr weiter gepflegt. Der Austausch mit den Verbänden der Personaldienstleister im europäischen und amerikanischen Ausland hat gezeigt, dass die Schweizer Personaldienstleister die Wirtschaftskrise nicht stärker als andere zu spüren bekommen haben und dass die Branche in allen Ländern empfindliche Einbussen hinnehmen musste. Nichtsdestotrotz haben die Branchenverbände ihre Weitsicht nicht verloren und die Mitglieder in ihrer strategischen und längerfristigen Ausrichtung zu bestärken versucht. Stichworte wie demographischer Wandel, Qualifikation und Qualität prägten die Diskussion. Regelmässige Kontakte mit den Schweizer Dachorganisationen der Arbeitgeber, dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und dem Schweizerischen Gewerbeverband, boten swissstaffing die Gelegenheit, in gewissen Fragen geschlossen gegenüber den Behörden aufzutreten. Zugleich dient die Zusammenarbeit swissstaffing und seinen Mitgliedern als Plattform für die Diskussion mit den Einsatzbranchen. Eine vertraglich institutionalisierte Zusammenarbeit pflegt swissstaffing mit dem Schweizerischen Baumeisterverband. Sie beinhaltet insbesondere die Verwaltung der neu gegründeten Familienausgleichskasse swisstempfamily. Auch im Rechtsstreit mit Retabat, der Kasse für den frühzeitigen Altersrücktritt für Bauarbeiter im Kanton Wallis, konnte swissstaffing von der Kooperation mit dem Baumeisterverband profitieren. Dieser hat die Vermittlung in der Auseinandersetzung übernommen. Mit dieser Hilfe ist es gelungen, einen jahrelangen Streit gütlich zu lösen. Weitere ausgewiesene Erfolge konnten insbesondere in der Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarktbehörden verbucht werden. So hat swissstaffing unter anderem erreicht, dass die Kurzarbeitsentschädigung auch für das interne Personal von Personaldienstleistern offensteht. Im schwierigen Wirtschaftsjahr 2009 war das für zahlreiche Personaldienstleister eine willkommene Entlastung. Auch in Bezug auf die Erforschung des Arbeitsmarktes haben swissstaffing und die Arbeitsmarktbehörden im vergangenen Jahr gut und erfolgreich zusammengearbeitet. Als Mitglied des Projektteams konnte swissstaffing die Sicht der privaten Stellenvermittler in ein neues Forschungsprojekt der AMOSA zum Thema wiederholte Arbeitslosigkeit einbringen. Wie in den früheren Jahren hat swissstaffing auch im Jahr 2009 einen Parlamentarier-Lunch veranstaltet, an dem der Verband Politikern verschiedener Parteien seine neue Studie über die HR-Strategien der Schweizer Unternehmen1 vorgestellt hat. Durch den persönlichen Rahmen sind diese Lunchs besonders gut geeignet, die Parlamentarier direkt auf die Branchenanliegen anzusprechen und ihnen auch gezielt spezifische Fragen zu beantworten.

swisstempsecurity

Zur Unterstützung seiner Mitglieder in der Berufsunfallprävention hat swissstaffing im Rahmen eines Projektes der EKAS Hilfsmittel für den Personalverleih erarbeitet: Das elektronische Anforderungs- und Qualifikationsprofil unterstützt die Einsatzbetriebe sowie die Personalberatenden bei der Rekrutierung und Platzierung und zentralisiert alle verfügbaren, einsatzspezifischen Arbeitssicherheits-Dokumentationen. Für die temporär Angestellten wurde ein Sicherheitspass geschaffen, mit dem sie alle absolvierten Arbeitssicherheitskurse dokumentieren können und der sie im Bewerbungsprozess unterstützen soll. Swissstaffing wird seinen Mitgliedern die Präventionshilfsmittel im Rahmen von eintägigen Seminarien präsentieren und Wege zur sinnvollen Integration der neuen Hilfsmittel in die Arbeitsabläufe aufzeigen (vgl. www.ekas.ch). Das einjährige Pilotprojekt swisstempcare zur Förderung der Reintegration von verunfallten temporär Arbeitenden wurde 2009 plangemäss erfolgreich abgeschlossen. Die Besuche des Care-Teams sind von der überwiegenden Mehrheit der temporär Arbeitenden als positive Unterstützung wahrgenommen worden und haben häufig zu einer rascheren Rückkehr zur Arbeit geführt. Auch die Personalberatenden fühlten sich durch die Arbeit des Care-Teams bei der Bewältigung von Unfallabsenzen unterstützt. swisstempcare hat als Pilotprojekt auch zu einer Sensibilisierung für das Absenzenmanagement beigetragen. Über eine allfällige Wiederaufnahme oder flächendeckende Einführung des Case Managements wird swissstaffing im 2010 entscheiden. Wahrscheinlich ist eine Integration des Case Managements in die kollektive Krankentaggeldversicherung des GAV Personalverleih.

Branchenentwicklung

Kurz nach dem Einbruch des BIP-Wachstums im dritten Quartal 2008 hat sich auch die Situation im Personalverleih drastisch verschlechtert. Die traditionell vorlaufende Temporärbranche hatte zwar schon während eines Jahres stagniert, im Oktober 2008 erfuhr die Branche allerdings eine Trendwende nach unten. Bis Mitte 2009 registrierte das Temporärarbeitsvolumen Einbussen von bis zu 30 Prozent. Danach entspannte sich die Situation leicht. Ende 2009 schrieb der Personalverleih im Vergleich zum Vorjahr nach wie vor negative Wachstumsraten, die Verluste verringerten sich aber zusehends. Trotz starken Einbrüchen 2009 erwartet swissstaffing für die kommenden Jahre wieder mässige bis hohe Wachstumsraten. Denn Vergleiche mit anderen Industrieländern zeigen, dass die Temporärarbeit weiteres Potenzial hat. Gemessen an der Gesamtheit der Erwerbstätigen beschäftigen andere Länder, wie z.B. die Niederlande, Frankreich oder Grossbritannien, deutlich mehr temporär Arbeitende als die Schweiz. Überdies waren massive Einbrüche des Temporärarbeitsvolumens auch in vergangenen Rezessionen ein Phänomen, das mit darauf folgenden, umso höheren Wachstumsraten jeweils mehr als kompensiert wurde.

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PostHeaderIcon In Kürze wird die Kurzarbeit kürzer treten müssen.

Die Eidgenossenschaft budgetierte für die Jahre 2009 und 2010 ca. CHF 1,7 Mia. für die Finanzierung der Kurzarbeit. Diese wurde von den Schweizer Unternehmen noch nie so intensiv in Anspruch genommen. Das Blatt wendet sich langsam.

Auch wenn uns das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) glauben machen möchte, dass mit diesem Mitteleinsatz ca. 20′000 Arbeitsplätze erhalten werden konnten und damit die Kosten weitaus niedriger sind, als wenn diese Arbeitnehmer/-innen Arbeitslosengeld beziehen würden, ist es trotzdem eine happige Belastung der Arbeitslosenversicherung, die sich in der Zwischenzeit in einer noch bedenklicheren Schieflage befindet.

Es kommt aber wahrscheinlich in den nächsten Monaten noch dicker.

Viele Unternehmen haben vor mehr als 12 Monaten Kurzarbeit angemeldet und hängen am Staatstropf. Der Bundesrat hat im März 2010 die Bezugsdauer für Kurzarbeitentschädigung von 18 auf 24 Monate verlängert. Wird in nächsten Zeit die Konjunktur nicht so verlaufen, wie das prophezeit wurde, dann werden all die Mitarbeitenden, die man mit Kurzarbeit über Wasser halten konnte, doch noch entlassen. Die Wirtschaftsgeschichte hat schon oft aufgezeigt, dass trotz Kurzarbeit kaum Stellen gerettet werden können. Es bleibt zu hoffen, dass die Wirtschaftsgeschichte ein neues Kapitel aufschlägt. Die Zukunft wird es weisen.

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