Nov 24

Der Kickback hat bei den Pensionskassen ausgekickt!

Autor: PersonalRadar

Die Stiftungsräte bei den Pensionskassen sind gefordert. Das Bundesgerichtsurteil BGE 4A_266/2010 hat der sogenannten Retrozession den Garaus gemacht.

Die Versicherten der Siemens-Pensionskasse haben gut lachen. CHF 3,6 Millionen an geleisteten und verdeckt bezahlten Kommissionen fliessen in ihre Vorsorgeeinrichtung zurück. Das neue Bundesgerichtsurteil verpflichtet Stiftungsräte dazu, nicht nur mit der Praxis der verdeckten Kommissionen zu brechen, sondern auch schon geleistete Kickbacks zurück zu fordern. Tun sie es nicht, machen sie sich strafbar und die Versicherten können klagen. Insbesondere kleineren Pensionskassen mit starker Unterdeckung wird wahrscheinlich dieses Gerichtsurteil gerade recht kommen.

Die konsequente und nun auch juristische Verpflichtung geleistete Retrozessionen zurück zu fordern wird einen unverhofften Geldregen in die Pensionskassen bringen und die mancherorts ausgetrocknete Finanzsituation wieder entspannen oder erleichtern. Es ist nicht so, dass die Versicherten einfach die Hände in den Schoss legen können. Die Verpflichtung zur Herausgabe von Kickbacks verjährt nach 10 Jahren.

Eine Rückforderung von Geldern ist auf zehn Jahre möglich.

Das geht aber nur wenn Arbeitnehmende ihre Vertretung im Stiftungsrat aufrütteln und aktiv Einfluss ausüben. Stiftungsräte, die solche Anliegen auf die Seite schieben und ignorieren sind gut beraten, die mit dem gebührenden Ernst zu verfolgen. Sie sind nämlich in der Pflicht und können eingeklagt werden. Die Folge daraus sind nicht zu unterschätzen.  Mit diesem LINK will PersonalRadar auf die weiteren interessanten Informationen des Artikels der NZZ am Sonntag vom 6. November 2011 von Frau Charlotte Jacquemart aufmerksam machen. Und mit diesem LINK möchte PersonalRadar auf einen früheren Beitrag zu dieser Thematik hinweisen.