Apr 23

Sie werden pensioniert? Die AHV kommt nicht einfach so aufs Konto.

Autor: PersonalRadar

Wird Mann oder Frau pensioniert, dann gehen viele davon aus, dass die AHV schon von selber kommt. Dem ist nicht so. Der Bezug der AHV muss angemeldet werden.

Das goldene ‚Pensions-Ei‘ kann sich zum Kuckucksei entpuppen, wenn der Ruhestand nicht gut geplant wird.

Diese Anmeldung sollte möglichst ein gutes halbes Jahr vor der ordentlichen Pensionierung der zuständigen Ausgleichskasse versendet werden. Über die Höhe des Geldes gibt es auch immer wieder Mutmassungen. Das ist geregelt. Die Höhe der Altersrente hängt ganz klar im Wesentlichen von den geleisteten Beitragsjahren ab. Wer viel in die AHV einzahlt profitiert nicht unbedingt davon. Wer viele Beitragsjahre aufweist, aber wenig einzahlt, fährt im Alter besserr. Zudem gibt es Gutschriften für die Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen.

Die maximale Altersrente beträgt im Jahr CHF 28’080.- oder pro Monat CHF 2’340.-. Das ist für eine Einzelperson. Das Jahreseinkommen muss aber dafür im Durchschnitt mindestens CHF 82’240.- betragen. Fehlen ab dem 21. Altersjahr Beitragsperioden aufgrund von einkommenslosen Sabbatical, Auslandsjahren oder anderen beitragsfreien Zeiten, dann wird die AHV-Zahlung anteilsmässig gekürzt. Bei Ehepartnern wird es ein wenig komplizierter. In der Regel haben beide Seiten unterschiedliche Erwerbseinkommen über die Jahre erzielt. Erst wenn der zweite Partner in Pension geht, werden die Erwerbseinkommen und Gutschriften aus Verwandtenpflege oder Erziehungsarbeit, während der Zeit in denen die beiden verheiratet waren, geteilt und den beiden Ehepartnern gutgeschrieben. Deshalb erhalten meistens die etwas älteren Männer bis zur offiziellen Pensionierung der Ehefrau die maximal Einzelrente.

Die monatliche Rente für Ehepaare und Konkubinatspaare ist stark unterschiedlich und stossend ungerecht. Ehepaare erhalten höchsten 150% einer Maximalrente für Alleinstehende. Das heisst im Klartext CHF 3’510.-. Im Gegensatz dazu erhalten unverheiratete Paar bis zu CHF 4’680.-. Die Verheirateten sind wieder mal die Dummen und werden in krasser Weise benachteiligt.

Gut geplant und finanziert macht die Pensionierung viel mehr Spass…

Eigentlich kann man, vorausgesetzt die finanziellen Möglichkeiten erlauben das auch, die AHV schon ganze 2 Jahre vorher beziehen. Umgekehrt ist es auch möglich, auch hier vorausgesetzt die Gesundheit erlaubt das, den Rentenbezug um 60 Monate aufzuschieben. Allerdings hat der Vorbezug auch Konsequenzen. Er hat eine Reduktion der Rentenleistung von maximal 13,6% zur Folge. Wird der Bezug jedoch herausgezögert, kann sich die Rente um maximal 31,5% erhöhen. Die Entscheidung, ob man nun früher oder später in die Rente gehen soll ist ein ganz persönlicher. Es kommt auch stark auf die Gesundheit und die Finanzen an. Da ist es sicher von Vorteil, wenn man die eigene Situation individuell abklären lässt und dadurch die passende Lösung findet.

Bevor man in Pension gehen kann, wird es noch einmal richtig anstrengend. Viele unterschätzen diesen Lebensabschnitt sträflich und meinen, dass sich alles von selber erledigt. Es ist aber von eminenter Wichtigkeit, dass man nicht einfach so in Pension geht, sondern die Sache gut abklärt, damit man nach vielen Jahren der anstrengenden Erwerbsarbeit den in der Regel unruhigen Ruhestand in vollen Zügen und bei finanziell solider Verfassung auch geniessen kann.

Nachfolgend noch ein paar nützliche Links zu diesem Thema:

Beratung für zukünfige Pensionäre

Informationen zur AHV