Jan 26

Wenn Pensionskassengeld vergessen geht…

Autor: PersonalRadar

…dann fehlt es im Alter. Wer es wirklich sucht, kann es auch finden.

Die Zentralstelle 2. Säule verhilft zur besseren Übersicht, wenn es um verlorenes Pensionskassengeld geht. Klicken sie aufs Bild für mehr Durchsicht (Bildquelle: Zentralstelle 2. Säule)

Die wenigsten wissen, dass auf über 600‘000 Konti Pensionskassengeld vor sich hingammelt, weil es die Besitzenden nicht wissen. Es werden sage und schreibe beinahe 3 Milliarden Schweizer Franken in Form von Freizügigkeitsleistungen gebunkert. Viele wissen nichts davon, sind nicht daran interessiert, haben es vergessen oder einfach die Übersicht verloren.

In den meisten Fällen geht die Vorsorgeleistung bei einem Stellenwechsel oder Arbeitsunterbruch einfach vergessen. Viele sind mit der Materie überfordert und hoffen, dass es schon gut kommt. Meistens kommt es nicht gut. Vertrauen ist gut. In Sache Vorsorge ist Kontrolle allemal besser.

Der Übergang des angesammelten Vorsorgegeldes von der Pensionskasse des alten Arbeitgebers in jene des neuen oder an eine andere Einrichtung liegt nach wie vor in der alleinigen Verantwortung des Arbeitnehmers. Macht er nichts, landet das Geld spätestens zwei Jahre nach dem Austritt bei der Auffangeinrichtung.

Selbstverständlich versucht diese den Begünstigten zu finden. Hinterlässt er jedoch keine Spuren und kann nicht gefunden werden, dann ist die Zuweisung des Betrages an den Begünstigten auch nicht möglich.

Wie kann man nach dem Geld suchen?

Auch kleine Beträge sind für die Vorsorge von grosser Wichtigkeit (Bildquelle: www.pixabay.ch, Fotograf: softcodex)

Ganz einfach mit der kostenlosen Anfrage per Formular (siehe nachfolgender Link). Wer nicht sicher ist, ob vergessenes Pensionskassengeld noch vorhanden ist, der sollte unbedingt eine Nachfrage bei der Zentralstelle 2. Säule starten. Aufgrund der immer besseren Datenqualität und –abgleiche mit den AHV-Ausgleichkassen kommt auch immer mehr zum Vorschein. Sobald die Menschen in Pension gehen möchten, kümmern sie sich intensiver um solche Fragen.

Das Geld steht eigentlich immer zur Verfügung. Es gibt allerdings eine Ausnahme: wenn eine Person bis zu ihrem 100. Geburtstag nicht gefunden werden konnte, verfällt der Anspruch. Die wenigsten werden so alt und somit ist die Chance gross, dass man noch zu Lebzeiten vom vergessenen Pensionsguthaben zehren kann.

Dieses Geld fliesst nicht automatisch dem Staat zu. Es kommt in den allgemeinen Topf des Sicherheitsfonds der Zentralstelle, der am Ende allen Versicherten zugute kommt. Im Schnitt schickt die Auffangeinrichtung total rund CHF 4,5 Millionen jährlich an den Sicherheitsfonds.

Nachfolgend nützliche Links zu diesem Thema:

  1. Sicherheitsfonds BVG
  2. Zentralstelle 2. Säule (mehrsprachig, kostenlose Prüfung per Formular)
  3. Verbindungsstelle (Koordination mit den Mitgliedsländern der EU und EFTA)

Falls sie glauben betroffen zu sein, dann wird es Zeit, die kostenlose Nachfrage zu starten. Ein positives Resultat tut nicht nur ihrer Pension gut, sondern trägt stark dazu bei die finanziellen Möglichkeiten im Alter verbessern zu können. Schliesslich ist das Pensionskassengeld auch eine Speerspitze gegen die Altersarmut.

Hat Mann oder Frau im Alter genug Geld, dann können sich beide besser auf die schönen Seiten des Lebens konzentrieren (Bildquelle: www.pixapay.ch, Fotograf: Bruno / Germany)