Mai 27

Wenn Sie mehr als CHF 83’520.- im Jahr verdienen, sollten Sie weiterlesen. Vielleicht ist ihre Altersvorsorge unterversorgt.

Autor: PersonalRadar

Falls Ihre Altersvorsorge wirklich unterversorgt sein sollte, dann wird es Zeit, dass Sie sich unbedingt Sorgen machen, wenn Sie im Alter ein sorgenfreies Leben haben möchten. Nachfolgend ein paar nützliche Hinweise und Informationen für einen ausgesorgten dritten Lebensabschnitt.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass ein Jahreseinkommen von über CHF 83’520 dazu führt, dass man sich im überobligatorischen Teil der 2. Säule (BVG, Berufliche Vorsorge) befindet. Für jenes Einkommen, das über dieser Marke liegt gilt weder ein Mindestzins, noch ein Mindest-Umwandlungssatz, die später für die ‚Rentengüte’ nicht ganz unbedeutend sind. Mit anderen Worten: Diese Pensionskassengeld wird meistens von den verwaltenden Dienstleistern zu Ungunsten der Betroffenen schlecht gestellt. Auch das Geld das aufgrund einer Scheidung oder aus freiwilligen Beiträgen auf das Pensionskassenkonto fliessen, wird dem sogenannten überobligatorischen Teil zugeschlagen und erzielt eine wesentlich schlechtere Rendite als der obligatorische Teil.

Ein gutes Geschäft für die Dienstleister, ein mieses für die Zwangssparer.

Was kann man dagegen tun?

Seit 5 Jahren (2006) hat der Gesetzgeber dem Versicherten die Erlaubnis erteilt, dass er bei der Anlage seiner überobligatorischen Gelder mitreden darf. Dieses Mitspracherecht wird in seiner Wichtigkeit immer klar unterschätzt. Ungefähr zwei Drittel der Pensionskassenguthaben sind im überobligatorischen Teil. Nur wenig nutzen jedoch dieses Mitspracherecht, weil viele nicht davon wissen und auch noch eine weitere Hürde zu überwinden ist. Der Arbeitgeber muss, falls eine eigene Pensionskasse vorhanden ist, das Mitspracherecht einräumen oder das Handling der überobligatorischen Vorsorge an eine spezialisierte Stiftung delegieren. Tritt dieser Fall ein, dass die Firma mit zwei Anbietern arbeitet, dann redet man von einem Splitting.

Das sogenannte ‚Splittinggeschäft’ sollte in keiner Weise unterschätzt werden. Immer mehr hoch spezialisierte Nischenplayer drängen in dieses Geschäft und bieten interessante Möglichkeiten an, um das überobligatorische Geld der Versicherten besser bewirtschaften zu können, um dadurch bessere Renditen und eine bessere Vorsorgeperformance zu erzielen.

Nachfolgend noch zwei Links von Unternehmen, die in diesem Splitting Bereich interessante Lösungen anbieten:

  1. PensFlex, Sammelstiftung, Luzern
  2. Liberty Flex, Sammelstiftung, Schwyz

Es ist nie zu spät in Sachen beruflicher Vorsorge etwas zu unternehmen. Gut vorgesorgt ist halb pensioniert!