Okt 4

Die Kopfjäger sind auf der Pirsch und die Dossierhändler bilden die Nachhut.

Autor: PersonalRadar

Auch wenn viele Unternehmen aufgrund der gedämpften Wirtschaft im Moment nur reduziert auf die zahlreichen Personaldienstleistungen zugreifen, wird beim nächsten Aufschwung diese Branche wieder ganz vorne dabei sein. Doch sie ist in der Schweiz schutzlos.

Denn die Tätigkeit des Executive Searchers oder der Personalvermittler ist nicht geschützt. Jeder, der sich dafür interessiert, kann in diesen Bereich einsteigen, der über eine kantonale Betriebsbewilligung für nationale oder die Bewilligung des Staatsskretariats für Wirtschaft (Seco) für internationale Vermittlungen hat.

Die Kunden werden jedoch immer anspruchsvoller. Die Zeiten, als die Personaldienstleister die Kunden noch mit einer Lawine von Dossiers zudecken konnten und danach hofften, dass wenigstens eines davon, das Anforderungsprofil einigermassen treffen könnte, sind endgültig vorbei.

Heute muss der Mehrwert eindeutig erkennbar sein. Kunden sind anspruchsvoller, selektiver und weitaus kritischer geworden. Stimmt die Dienstleistung, konnte treffgenau auch die richtige Person gefunden werden, wurde dadurch ein grosser Rekrutierungsaufwand reduziert, dann spielt der Preis für die Dienstleistung meisten nur eine sekundäre Rolle.

Geiz ist bei der Personalsuche nach wie vor eine Todsünde und schon gar nicht geil.

Warum arbeiten Unternehmen mit Personaldienstleistern zusammen? Diese verfügen in der Regel über ein grosses Netzwerk und können potenzielle Bewerbende viel direkter kontaktieren. Zudem wird die Spezialisierung der Beraterbranche immer wichtiger.

Wer möchte schon mit einem Personaldienstleister seine Zeit vergeuden, der von der Branche, die man vertritt, soviel Ahnung hat, wie der Sprachwissenschafter vom Kühe melken?

Was verlangt das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) im Minimum von einer Personalvermittlung?

  • Wer regelmässig und gegen Entgelt im Inland Arbeit vermittelt, indem er Stellensuchende und Arbeitgeber zum Abschluss von Arbeitsverträgen zusammenführt, benötigt eine Bewilligung des kantonalen Arbeitsamtes
  • Wer regelmässig Arbeit ins oder aus dem Ausland vermittelt, benötigt zusätzlich zur kantonalen Betriebsbewilligung eine Bewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft

Was Voraussetzungen sind nötig?

  • Der Betrieb muss im Schweizer Handelsregister eingetragen sein
  • Der Betrieb muss über ein zweckmässiges Geschäftslokoal verfügen
  • Der Betrieb darf kein anderes Gewerbe betreiben, das die Interessen von Stellensuchenden oder von Arbeitgebern gefährden kann

Unternehmen, die Personaldienstleistungen in Anspruch nehmen, merken ohnehin schnell, ob ihr Anbieter schnell Lösungen findet oder einfach Zeit vergeudet.

Ach ja die Kopfjäger. Fast hätten wir sie vergessen. Auch sie sollten Mindeststandards erfüllen. Die meisten von ihnen haben sich in der Association of Executive Search Consultants (AESC)zusammengeschlossen. Folgende Regeln sollten eingehalten werden:

  • Mandate mit grösstmöglicher Professionalität bearbeiten
  • Sich integer bei der Ausführung von Beratungsaufträgen verhalten und jegliche Form von Täuschungen oder Irreführung meiden
  • Alle Aufträge mit Kompetenz, entsprechender Branchenkenntnis und Gründlichkeit sowie in gebotenem Zeitrahmen abwickeln
  • in ihrer Beurteilung objektiv und unparteiisch sein sowie alle relevanten Fakten in Betracht ziehen
  • in iher Kommunikation mit Klienten und Kandidaten grösstmögliche Transparenz beweisen sowie auch Klienten und Kandidaten dazu anregen
  • Interessenkonflikte vermeiden oder den Klienten von Annahmen des Auftrags auf potenzielle Interessenkonflikte hinweisen
  • alle von Klienten und Kandidaten erhaltenen Informationen mit grösstmöglicher Diskretion behandeln
  • die Loyalität gegenüber dem Auftraggeber würdigen und seine Interessen wahren
  • auf Chancengleichheit bei Einstellung achten und eine objektive Bewertung aller Kandidaten vornehmen
  • bei ihren Beratungsaufträgen auf öffentliche Interessen Rücksicht nehmen

Werden diese Regeln wirklich und konsequent eingehalten, dann wird aus dem Executive Searcher ein Partner, der bei der Personalsuche nach Spezialisten/-innen eine sehr wertvolle Unterstützung sein kann und Lösungen bietet, wo andere schon lange aufgeben.