Jan 8

Endlich müssen Bauunternehmen für den Staat nicht mehr Bank spielen. Das ist auch gut für die Personaldienstleister.

Autor: PersonalRadar

Viele Personaldienstleister die vornehmlich Temporärpersonal an die Bauhaupt- und Baunebenbranche vermitteln werden aufatmen. Der Staat als wichtiger Auftraggeber hat beschlossen seine Verpflichtungen gegenüber der Bauwirtschaft besser nachzukommen. Die Zahlungsfristen von 60-120 Tagen haben ein Ende. Das wird sich auf die Liquidität vieler Personaldienstleister positiv auswirken. Doch lesen Sie selber!

„Bund verkürzt Zahlungsfristen im Baubereich auf 30 Tage.  bauenschweiz und Schweizerischer Baumeisterverband erzielen Durchbruch. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) hat zusammen mit bauenschweiz, der Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft, einen für die gesamte Bauwirtschaft bedeutungsvollen Durchbruch erzielt: Auf den 1. Januar 2010 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) Weisungen erlassen, mit denen die Zahlungsfristen des Bundes im Baubereich auf 30 Tage verkürzt werden. Dies entlastet Bauunternehmungen in beträchtlichem Ausmass.

Seit rund zwei Jahren haben sich der SBV und bauenschweiz, die Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft, gegen überlange Zahlungsfristen gewehrt, wie sie insbesondere öffentliche Bauherrschaften auf dem Buckel der Bauunternehmen handhabten. Den Verbänden war vor gut einem Jahr bereits ein Teilerfolg bei den SBB in dieser Sache gelungen. Nun hat das EFD Weisungen über die Zahlungsfristen des Bundes im Baubereich erlassen:

  • Neu gilt in der Regel eine Zahlungs- und Prüfungsfrist von maximal 30 Tagen.
  • Eine längere Zahlungsfrist von bis zu 45 Tagen ist nur bei komplexen Verhältnissen und somit ausnahmsweise vorgesehen. Der Bauherr muss dies in der Ausschreibung ankünden.

Die neuen Weisungen gelten für das Bundesamt für Bauten und Logistik, die armasuisse, den ETHRat, das Bundesamt für Strassen sowie das Bundesamt für Verkehr. Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) empfiehlt Kantonen, Gemeinden und Städten sowie der Immobilien Post, den SBB und der Alptransit Gotthard AG, diese Regelung ebenfalls anzuwenden.

«Diese Weisungen und Empfehlungen bringen dem Bauhauptgewerbe mitunter mehr Vorteile als Konjunkturprogramme, die keine zeitgerechte Wirkung entfalten», freut sich SBV-Direktor Daniel Lehmann. «Die Bauwirtschaft dankt dem Eidgenössischen Finanzdepartement, dass es dieses leidige Problem aus der Welt geschafft hat.»