Feb 17

Ab April kommt auf die Sozialämter eine frostige Zeit zu. Die Verwaltung der nicht sichtbaren Armut sorgt für Erkältungen.

Autor: PersonalRadar

Ab 1. April 2011 tritt das revidierte Gesetz über die Arbeitslosenversicherung in Kraft, welches das Schweizervolk am 26. September 2010 annahm. Dieses wird für viele Betroffene einschneidende Konsequenzen haben.

Wie sehen diese konkret aus? Erwerbslose werden ab dann deutlich weniger lange in den Genuss von Taggeldern kommen. Die Bezugsdauer sinkt überdurchschnittlich stark. Kürzlich hat die Schweizerische Depeschenagentur in allen Kantonen, ausser Zürich, ein Umfrage gestartet, um herauszufinden, wie viele Arbeitslose von dieser Neuerung betroffen sein werden. Die Zahlen lassen aufhorchen. Zwischen 15’400 bis 16’100 Versicherte werden ausgesteuert.

Mit anderen Worten versiegt das Arbeitslosengeld und der Gang zum Sozialamt wird für viele unvermeidbar werden. Auch die Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) decken sich mit dieser Annahme.

Nicht alle werden durch das Sozialamt ihre materielle Existenz absichern müssen. Auch da gibt es konkrete Schätzungen von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Sie geht davon aus, dass rund ein Drittel der ausgesteuerten Personen Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss. Das Seco geht von niedrigeren Zahlen aus und spricht von 11 bis 15 Prozent der ehemals Versicherten, die nun den schweren Gang zum Sozialamt antreten müssen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Wirtschaftsmotor, aufgrund der starken Schweizerfrankens, nicht ins Stottern gerät und Langarbeitslose vermehrt wieder den Zugang auf den Arbeitsmarkt finden.

Der Gang zum Sozialamt lässt nämlich die aufkommenden Frühlingsgefühle für viele vereisen. Die Sanierung der Arbeitslosenkasse fordert ihren Preis. Das kostet einigen Mühe und Nerven.