Sep 30

Der Einkauf ist manchmal ein Schlag ins Wasser. Gut informiert ist die berufliche Vorsorge sorgenlos.

Autor: PersonalRadar

Viele Pensionskassen wiesen in den letzten Jahren massive Unterdeckungen aus und Versicherte wissen in der Regel nicht, was das für Konsequenzen haben kann, insbesondere dann, wenn man sich zusätzlich einkaufen möchte. Bevor man sich einkauft ist es wichtig Fakten zu prüfen.

Viele Arbeitnehmer/-innen waren nicht immer angestellt und haben als ehemalig selbstständig Erwerbende privat vorgesorgt. Wenn sie sich anstellen lassen und somit Mitglied bei einem Anbieter für die berufliche Vorsorge werden, dann klafft meistens eine grosse Lücke beim angesparten Alterskapital, die man mit zusätzlichen Einkäufen schliessen kann. Das Gute dabei ist, dass man diese Beiträge für die persönliche Vorsorge auch von den Steuern absetzen kann.

Sehr oft kann man sich auch zusätzlich einkaufen, wenn man befördert wird und in den meisten Fällen somit auch das Einkommen steigt. Voraussetzung ist immer, dass das Reglement der Pensionskasse das auch zulässt. Es ist somit immer ratsam, sich mit dem Dienstleister der beruflichen Vorsorge in Verbindung zu setzen und seine ganz persönliche Situation zu klären.

Allerdings ist bei Pensionskassen mit Unterdeckung Vorsicht geboten. Es ist dann nicht immer klug die Differenz zwischen dem versicherten und dem effektiven Lohn mit zusätzlichen Einschüssen in das ganz persönliche Vorsorgekonto zu optimieren. Der Zustand der Kasse macht einen Einkauf manchmal sinnlos. Die Vorsorgeexperten/-innen gehen in der Regel davon aus, wenn eine Pensionskasse ein nach wie vor sehr solider Deckungsgrad von 95% aufweist, der zusätzliche Einkauf in die Pensionskasse kein Problem darstellen sollte.

Wann sollte man jedoch unbedingt die Finger davon lassen?

  • Wenn eine Kasse schon ein Sanierungsfall ist und in Schwierigkeiten steckt, dann sollte man lieber sein saures verdientes Geld auf dem Bankkonto lassen oder
  • mit einem langen Zeithorizont investieren oder
  • eine ganz private Vorsorgedienstleistung in Anspruch nehmen, die weniger von den volatilen Geldmärkten abhängig ist

Selbstverständlich gibt es ein Sicherheitsnetz für die berufliche Vorsorge, nämlich den Sicherungsfonds. Dieser sorgt dafür, wenn eine Pensionskasse regelrecht Schiffbruch erleidet, dass die Vorsorgegelder nicht einfach in der Konkursmasse mit versinken und somit die Versicherten u.U. ihr in der 2. Säule angespartes Kapital verlieren, sondern dieser Fonds die Altersguthaben schützt. Diese Sicherheitsmassnahme kommt aber erst zum Zug, wenn eine Totalliquidation nötig ist. Bei einer teilweisen Liquidierung der Vorsorgeeinrichtung kommt sie nicht zum Tragen.

Falls die Pensionskasse, die ja im Unterschied zur AHV, nicht mit dem Umlage-  sondern mit dem Kapitaldeckungsverfahren arbeitet und funktioniert, in Schieflage geraten sollte, dann kann der persönliche Verlust mit einem Bezug für den Erwerb von Wohneigentum abgefedert werden.

Was ist die Bedeutung des Kapitaldeckungsverfahren?

‚Beim Kapitaldeckungsverfahren (auch Anwartschafts-Deckungsverfahren genannt) geht es um die Vorfinanzierung der eigenen künftigen Leistungen durch einen planmäßigen Sparprozess. Aufgrund versicherungsmathematischer Regeln werden die Beiträge bestimmt, die benötigt werden, um – zusammen mit den Zinsen (Kapitalerträgen) – das mit Eintritt des Leistungsfalls erforderliche Deckungskapital zu bilden. Man geht – im Gegensatz zum Ausgaben-Umlageverfahren – davon aus, dass jede Generation die Mittel für den eigenen Versicherungsschutz selbst bildet. Sämtliche laufenden und anwartschaftlichen Ansprüche sind somit durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt. Im individuellen Anwartschafts-Deckungsverfahren geht man überdies vom Grundsatz aus, dass für jede versicherte Person individuell die Mittel für den eigenen Versicherungsschutz gebildet werden. Das Kapitaldeckungs- bzw. individuelle Anwartschafts-Deckungsverfahren wird im Rahmen der beruflichen Vorsorge angewandt. Das Deckungskapital wird mit Erreichen des Endalters (bzw. Invalidität, Tod) ausgerichtet oder in eine lebenslängliche Leibrente umgewandelt. Der entsprechende Umwandlungssatz wurde 1985 mit Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) auf 7,2 Prozent festgesetzt. Aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung ist im Rahmen der 1. BVG-Revision mit einer Absenkung zu rechnen.

  • Für eine Finanzierung im Kapitaldeckungsverfahren sprechen die individuelle Gestaltbarkeit und damit verbunden das individuelle Deckungskapital, das heisst der persönliche Anspruch auf das real vorhandene Kapital.
  • Im System nachteilig wirken sich das Anlagerisiko sowie Inflationsverluste aus.

Durch das Nebeneinander von Ausgaben-Umlageverfahren in der Ersten und Kapitaldeckungsverfahren in der Zweiten Säule werden die systemrelevanten Vor- und Nachteile gegeneinander weitgehend aufgehoben. ‚(Quelle: socialinfo.ch)

Was ist die Bedeutung des Umlageverfahrens?

‚Beim Umlageverfahren handelt es sich um ein Finanzierungssystem der Sozialversicherungen (angewendet z.B. bei der AHV/IV, der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung). Es zeichnet sich dadurch aus, dass grundsätzlich die Beiträge der erwerbstätigen Versicherten zur Bezahlung der Leistungen an Rentnerinnen und Rentner, Invalide und Hinterbliebene oder andere Berechtigte (wie Kranke) verwendet werden. Es steht damit im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren (angewendet vor allem bei der beruflichen Vorsorge). Wenn das Umlageverfahren in Reinform angewendet wird, fallen keine Zinserträge an. Zum Ausgleich von üblichen Defiziten wird das reine Umlageverfahren in der Regel durch das Prinzip der Schwankungsreserven ergänzt: Diese stellen eine Sicherheitsreserve dar, die aus den Überschüssen und Zinserträgnissen der Aktiven von Reserve- oder Ausgleichsfonds gespiesen werden. Damit sollen nicht voraussehbare, aber mögliche (kurzfristige) Defizite ausgeglichen werden. Bei der AHV/IV ist z.B. als Sicherheitsreserve ein Ausgleichsfonds geschaffen worden (Art. 107 AHV-Gesetz), dessen Mittel in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe der Versicherung fallen sollten. Aus diesem Fonds ergeben sich Zinserträge, die neben den Beiträgen und den Zahlungen der öffentlichen Hand zu den Einnahmen zählen. Das Umlageverfahren beruht auf der Solidarität zwischen den Generationen. Es geht von einem dauerhaften Bestand der Versicherung aus. Somit ist es grundsätzlich nur bei einer Versicherung anwendbar, bei der eine regelmäßige Erneuerung der Beitragszahlenden garantiert ist (wie es z.B. bei der AHV/IV der Fall ist). Bei der beruflichen Vorsorge hingegen (auch im obligatorischen Teil) ist diese nicht garantiert. Deshalb verlangt Artikel 69 des Bundesgesetzes über die Alters-, Hinterlassenen-, Invalidenvorsorge von den Vorsorgeeinrichtungen, nur auf den vorhandenen Bestand an Versicherten sowie Rentenberechtigten abzustellen, um ihr finanzielles Gleichgewicht zu sichern. Eine Abweichung von diesem Grundsatz der „Bilanzierung in geschlossener Kasse“ ist nur unter den strengen Bedingungen möglich, die der Bundesrat ausschließlich für Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften festgesetzt hat: In diesem Falle müssen die Leistungen gemäß BVG durch den Bund, einen Kanton oder eine Gemeinde garantiert werden.

  • Wichtiger Vorteil des Umlageverfahrens: Das System verlangt keine vorgängige Äufnung bedeutender finanzieller Reserven, welche den Unwägbarkeiten der Währungsabwertung unterliegen. Dadurch wird auch die Indexierung der Leistungen vereinfacht.
  • Wichtiger Nachteil des Umlageverfahrens: Die Last der Leistungen wird auf die folgende Generation bzw. die erwerbstätigen Versicherten übertragen, und das System unterlässt eine Nutzung der wichtigen Einnahmequelle, welche aus einer aktiven Anlagepolitik mit einem Teil der Beiträge resultiert.‘ (Quelle: socialinfo.ch)

So oder so ist es absolut ratsam, wenn man sich über seine Vorsorgeeinrichtung gut informiert. Hat man dafür keine Zeit oder fühlt sich von den vielen Fragestellungen auch einfach überfordert, weil die meisten das Fachgebiet der beruflichen Vorsorge als ein weites, unbekanntes Feld empfinden, dann gibt es neutrale Beratungsdienstleister, die sich auf solche Fragen spezialisiert haben und für wenig Geld ganz persönliche Situation ausleuchten und Ratschläge erteilen, die unabhängig von der Assekuranzwirtschaft sind. Gut informiert, lässt sich einfach besser vorsorgen!