Mrz 18

Die arbeitslosen Grenzgänger werden der Schweiz teuer….

Autor: PersonalRadar

….zu stehen kommen, dachten viele als das neue System eingeführt wurde. Dem ist nicht so. Die Zahlen liegen nun vor.

Seit dem April 2012 gibt es eine neue Regelung zwischen der Schweiz und der EU. Um was handelt es sich genau? Werden Grenzgänger, also Arbeitnehmende aus Frankreich, Deutschland, Italien oder Österreich, die in der Schweiz arbeiten, aber jeweils ihren Wohnort im nahen Grenzgebiet einer dieser EU-Staaten haben, arbeitslos und haben weniger als 12 Monate in der Schweiz gearbeitet, muss diese die ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit finanziell durch Arbeitslosengelder absichern. Haben die Grenzgänger länger als ein Jahr in der Schweiz gearbeitet und werden dann arbeitslos, bezahlt die Schweiz für die ersten fünf Monate Arbeitslosengeld. Die Regelung gilt vice versa auch für Schweizer/-innen, die im grenznahen Bereich dieser EU-Staaten arbeiten.

Quintessenz? Die Befürchtungen in Sachen Kostenexplosion haben sich bis jetzt nicht bewahrheitet. Die vorherige Regelung war eindeutig teurer. Die Angelegenheit wurde im Schweizer Parlament in der Fragestunden vom 11. März 2013 behandelt. Im Einzelnen kann sie mit diesem LINK direkt eingesehen werden.