Jun 4

Die Ehe geht im Alter ins Geld,…

Autor: PersonalRadar

…denn jene, die in einer Ehe stecken erhalten weniger von der AHV als die Konkubinatspaare. Viel weniger. Aber ist das alles so ungerecht?

Im Sozialversicherungsbereich ist die Sache mit der ‚Heiratsstrafe’ immer ein Thema, das die Gemüter stark erhitzt. Was ist das überhaupt? Ehepaare werden anders besteuert als Konkubinatspaare. Das Einkommen von Verheirateten wird als gemeinsames Einkommen besteuert und kann schnell ins Geld gehen. Konkubinatspaare werden einzeln besteuert und kommen in der Regel besser weg. Inzwischen gibt es Anpassungen. Viele Kantone haben zum Beispiel die Einkommensabzüge für Verheiratete stark erhöht und versuchen auf diesem Weg eine gewisse Gerechtigkeit zu schaffen. Das geht meistens auf.

Bei der AHV ist es immer noch so, dass Ehepaare bei der AHV im Moment maximal pro Monat CHF 3’510.- erhalten. Konkubinatspaare jedoch im Höchstfall je CHF 2’340.-. Die Differenz beträgt somit pro Monat satte CHF 1’170.- oder aufs Jahr gerechnet sind das immerhin CHF 14’040.- Mit diesem Betrag kann das Konkubinatspaar – vorausgesetzt bei gleichem Lebensstil wie das Ehepaar – wundervolle Ferien finanzieren. Die NZZ hat kürzlich einen Artikel mit dem Titel ‚Keine „Heiratsstrafe“ bei der AHV: Die Ehe lohnt sich’ publiziert. Sie findet, dass die ‚Heiratsstrafe’ eher ‚Heiratsbonus’ heissen müsste. Der Kopf ist rund und lässt das Denken in alle Richtungen zu. Die Argumente sind hoch interessant und lesenswert. Mit diesem LINK kommen Sie gleich zum Artikel.