Okt 26

Die versteckten Entschädigungen müssen aus dem Versteck. Retrozession ade.

Autor: PersonalRadar

Anleger und Pensionskassen können aufatmen. Das Schweizerischen Bundesgericht hat am 29. August 2011 einen wegweisenden Entscheid gefällt. Die munter sprudelnde Quelle der versteckten Entschädigungen trocknet aus.

Die Quadratur des Dreiecksverhältnis Banken, Vermögensverwalter und Kunden ist gelungen. Das Bundesgericht ist noch dazu gestossen und hat einen deutlichen Eckpunkt gesetzt. Die versteckten Entschädigungen der Banken, auch Retrozessionen genannt, die an die Vermögensverwalter gezahlt werden, müssen von denen gegenüber den Anlegern im Voraus offen gelegt werden. Das Urteil ist bis anhin noch nicht publiziert worden. Mit diesem LINK können weitere Details nachgelesen werden.

Retrozessionen, auch Kickback oder Provisionen genannt, sind nichts anderes als Gelder, die hinter dem Rücken der Kundschaft zwischen den Finanzdienstleistern fliessen und das System geschmeidig machen.

Wie kam es zu diesem Entscheid?

Kürzlich klagte eine Pensionskasse einen Vermögensverwalter ein mit dem sie eine schriftliche Vereinbarung betreffend einer Dienstleistungserbringung traf. Als Verwaltungsgebühr wurde ein ½ Prozent des Vermögens vereinbart. In der schriftlichen Vereinbarung stand zudem noch, dass die Pensionskasse auf allfällige Retrozessionen verzichten würde und diese vom Vermögensverwalter vereinahmt werden können. Allerdings erfuhr die Pensionskasse nie um wie viel Geld es sich handelte. Eines Tages kündigte die Pensionskasse den Vertrag und wollte wissen was an zusätzlichen Kickbacks und Provisionen flossen. Die Auskunft wurde verweigert. Die Kasse ging vor Gericht.

Das Gericht verlangte Auskunft und der Vermögensverwalter musste eingestehen, dass die Provisionen aus dem Geschäft höher waren als der erzielte Verdienst durch die Verwaltungstätigkeit. Die Klägerin gewann vor Gericht. Die nächste Instanz kassierte das Urteil mit der Begründung, dass die Verzichtserklärung rechtens sei, da es sich bei der Pensionskasse um eine erfahrene Marktpartnerin handle und sie die Höhe der Kickbacks hätte abschätzen können. Die Kasse ging aufs Ganze und reichte eine Klage beim Bundesgericht ein.Die Bundesrichter kamen zum Schluss, dass auch erfahrene Anlegerinnen, und das sind nun mal Pensionskassen, durchaus das Recht hätten etwas mehr über die technischen Eckwerte solcher Retrozessionsvereinbarungen in Erfahrung bringen zu dürfen.

Seriöse und gute Vermögensverwalter kosten Geld.

Das ist gut so. Deren Verantwortung ist auch gross. Trotzdem ist es nicht mehr als in Ordnung, dass versteckte Zahlungen endlich offen gelegt werden müssen. Das macht diesen Dienstleistungsmarkt transparenter und zugänglicher. Zudem ist es auch Gebot der Fairness, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sie sorgen ja für diesen Geldfluss bei der Pensionskasse, auch klar wissen, dass ein Teil ihrer Mittel für erbrachte Dienstleistungen verwendet werden und sie jeweils im Jahresbericht der Kasse nachlesen können wie viel das war. Das neue Bundesgerichtsurteil wird für frische Zugluft sorgen.