Jun 18

Ist die Barauszahlung der Pension klug, wenn danach die Kohle im Hochofen des Lebens verheizt wird?

Autor: PersonalRadar

Die Tage der Pensionierung nahen. Alles ist geregelt. Die letzten Abschiedsapéros sind vorüber und der Nachfolger eingearbeitet. Es kann losgehen. Das gesamte Pensionskassengeld kommt in wenigen Tagen aufs Konto.

Rien na va plus. Manchmal bleibt nach dem Nullkonto nur der Gang zu Vater Staat…

Viele Reglemente der Pensionskassen bieten bei der Pensionierung nicht nur die Auszahlung der monatlichen Rente, sondern auch die teilweise oder volle Barauszahlung des ganzen Pensionskassenvermögens an. Eine wunderbare Sache für all jene, die ganz bestimmt anderes damit vor haben, als die solide Finanzierung des 3. Lebensabschnittes. Kaum ist die über Jahrzehnte mühsam angesparte Vorsorge auf dem Konto, kann man sich schnell sehr viele Wünsche erfüllen. Geld sei Dank!

Endlich ist es möglich, das Leben in vollen Zügen zu geniessen. Die perlende Champagnerlaune wird zum neuen Lebensgefühl. Der Kater danach muss noch nicht interessieren. Man gönnt sich sonst ja nichts und schöpft aus dem Vollen, solange das Füllhorn auch was hergibt. Bald versiegt der Geldstrom zum Rinnsal und trocknet irgendwann aus. Sitzt man dann auf dem Trockenen und kommt endlich zur Besinnung, dann erinnert man sich gerne an die fürsorgerische Leistung von Vater Staat und klopft dort ohne falsches Schuld- oder Schamgefühl an. Schliesslich muss man von etwas leben. Und zudem erfüllt man ja den  gesetzliche Anspruch.  Wo kämen wir denn hin, wenn die Quellen nicht angezapft werden.

Das staatliche Moos muss abgeweidet werden. Diese Verhaltensweise nimmt immer mehr zu. Kaum ist die Kohle auf dem Konto wird sie nicht gebunkert und gescheit angelegt, sondern sofort im Hochofen des Lebens verheizt. Als ob es kein Danach mehr gibt. Das Geld wird mit vollen Händen ausgegeben und schonungslos mit einem finanziell völlig unangepassten Lebensstil verprasst, dass nach kurzer Zeit nichts mehr übrig ist und nach dem Leben wie ein Krösus der Rest der Lebenszeit in Sack und Asche verbracht werden muss.

Aber nein woher! Da gibt es ja noch die Ergänzungsleistungen des Staates.

Denn mit der AHV alleine ist kein Staat zu machen. Die reicht nie, um alle nötigen finanziellen Verpflichtungen nur einigermassen erfüllen zu können. Aus gesetzlichen Gründen ist der Staat dazu verpflichtet diese Ergänzungsleistungen zu zahlen, auch wenn Bittsteller ihr Vorsorgevermögen verjubelt haben. Ergänzungsleistungen werden übrigens von den Steuerzahler/-innen alimentiert. Am Freitag, den 15. Juni 2012 hat das schweizerische Nachrichtenmagazin 10vor10 in dieser Sache einen interessanten Beitrag gesendet. Wie viele schon bös ahnen nimmt die Zahl der Ergänzungsleistungen, aufgrund verjubelter Pensionskassengeldern, übermässig stark zu. Es gibt aber auch schon Stimmen im Parlament, die solchen Verhaltensweisen den Riegel schieben möchten und die Barauszahlung der Vorsorgegelder verbieten wollen.

Damit wird aber einmal mehr das Kind mit dem Bad ausgeschüttet. Die meisten Pensionierten gehen sehr wohl sorgfältig und verantwortungsvoll mit ihrer Altersvorsorge um, wenn sie diese als Einmalzahlung beziehen, selber verwalten und anlegen. Es bleibt zu hoffen, dass es andere regulatorische Hürden gibt, um dieses ungebührliche Gebaren und Abschieben der Selbstverantwortung einzudämmen. PersonalRadar bleibt dran.

Hier geht es mit diesem LINK gleich zum Beitrag von 10vor10.