Nov 30

Kann ich mein Pensionskassengeld auch auf ‚short’ setzen?

Autor: PersonalRadar

Die Wirtschaftsnachrichten lassen einem das Blut in den Adern gefrieren. Alle möchten ihr Geld absichern oder in Sicherheit bringen.  Nur wenige können sich eine Goldmine kaufen.

Kann ich mein Pensionskassengeld auch auf ‚short’ setzen?

Viele sind verunsichert. Geldwerte verdampfen über Nacht oder was gestern noch glänzte ist heute altes Blech. Wer kann investiert in Gold, Immobilien oder bunkert das Geld in Form von Cash auf einem Schweizer Bankkonto. Aber die meisten haben ihr Vermögen in der Pensionskasse und können gar nicht darauf zurückgreifen. Im schlimmsten Fall schmilzt dort das Vermögen wie Schnee an der Märzsonne.

Auch die Pensionskassen leiden. Da zieht in nächster Zeit doch einiges Ungemach auf die Versicherten zu. Neben der sinkenden Verzinsung des Guthabens, sinkt auch immer mehr der Umwandlungssatz. Das heisst, Pensionierte erhalten weniger Geld aufgrund der statistisch längeren Lebenserwartungszeit und der angespannten Finanzmärkte. Zudem können bei Unterdeckung die Versicherten und Pensionierten auch zur Kasse gebeten werden. Entweder es wird mehr einbezahlt oder man bezieht weniger. Auch bei einer Teilliquidation können die ‚Beteiligten’ sich nicht aus der Affäre ziehen.

Wie kommt man vor der Pensionierung an das Kapital?

Grundsätzlich gibt es 3 Wege um an das Kapital zu kommen:

  • Selbständigkeit
  • Auswanderung
  • Wohneigentum

Selbständigkeit

Das Bundesamt für Sozialversicherungen führt Statistiken wie viele Versicherten ihr Guthaben aufgrund einer Selbständigkeit erhalten. Im Jahr 2009 wurden alleine mehr als CHF 700 Mio. bar ausbezahlt. Das Gute bei der Auszahlung zugunster der beruflichen Selbständigkeit ist der Umstand, dass es keine Altersbeschränkung gibt. Ob die Selbständigkeit mit 33 oder 55 Jahren anfängt, der Betrag wird überweisen. Die Selbständigkeit wird allerdings nur anerkannt, wenn die AHV das auch akzeptiert. Nischengeschäfte mit nur einem Kunden zum Beispiel werden von der AHV nicht als echte Selbständigkeit anerkannt und öffnet somit auch nicht der Kassenschrank bei der Pensionskasse. Ohnehin ist es sicher von Vorteil, wenn die Selbständigkeit gut geplant  und das eigene Vorsorgekapital möglichst intelligent eingesetzt wird.

Auswanderung

Viele sind der Meinung, dass die Auswanderung das Pensionskassenguthaben automatisch flüssig macht. Dem ist nicht so. Wer zum Beispiel in ein EU-Land auswandert erhält nur einen Teil davon, wenn überhaupt. Die EU hat mit der Schweiz Sozialversicherungsabkommen getroffen. Der obligatorische Teil kommt somit nicht frei. Der überobligatorische Teil des angesparten Zwangsvermögens ist verfügbar. Es gibt jedoch ein Hintertürchen, um diese Einschränkung umgehen zu können. Wenn Wohneigentum in der EU erworben wird und dieses auch selber genutzt wird, dann kann man auch den obligatorischen Teil frei bekommen. In vielen europäischen Ländern, insbesondere in Südeuropa, ist selbstgenutztes Wohneigentum meistens weitaus günstiger als Mietobjekte. Gibt es zwischen der Schweiz und dem Auswanderungsland keine Sozialversicherungsabkommen, dann steht der volle Betrag zur Verfügung.

Wohneigentum

Das ist der Klassiker um an das Pensionskassengeld zu kommen – und davon wird im Moment mit den tiefen Hypothekarzinsen reichlich Gebrauch gemacht – ist der Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum. Allerdings geht das nicht immer so einfach. Hier gibt es doch einige Hürden zu beachten. Zuerst müssen die Statuten der Pensionskasseneinrichtung genau studiert werden. Diese weisen zum Teil beachtliche Unterschiede auf. Kommt man an das Geld, dann wird zum Bespiel der Bezug im Grundbuch vermerkt. Möchte man das Haus oder die Wohnung versilbern um schnell an Kapital zu kommen, muss das bezogene Pensionsgeld gemäss Eintrag im Grundbuch wieder in die Pensionskasse einbezahlt werden. Zudem gibt es auch eine Alterslimite in Sachen Bezug. Versicherte über 50 können ihr Pensionsgeld nicht mehr vollumfänglich für den Erwerb von Wohneigentum einsetzen. Die einzelnen Modelle unterscheiden sich dann von Pensionskasse zu Pensionskasse. Am besten ist in solchen Fällen, wenn man mit seiner Vorsorgeeinrichtung Kontakt aufnimmt und die Sachlage individuell abklärt.

Der Vorbezug der Pensionskasse ist immer mit Risiken verbunden.

Viele hauen damit ins Ausland ab und hauen sich ein paar Jährchen aufs Ohr. Oft kommen diese dann abgebrannt nach Hause und sind davon überzeugt, dass die Sozialhilfe über die Runden hilft. Doch auch da gibt es inzwischen harte Realitäten. Der Kanton Genf darf keine Sozialhilfe mehr auszahlen, wenn Versicherte sich ihre Vorsorge bar auszahlen liessen. Andere Kantone werden folgen. Der Bezug der Vorsorge muss gut überlegt sein. Die Selbständigkeit ist vielleicht besser über Ersparnisse zu realisieren. Zündet nämlich die Geschäftsidee mit der Altersvorsorge nicht, ist in der Regel meistens kein Kapital mehr übrig und das gemütliche Alter ohne Sorgen futsch.