Okt 22

Kein Scherz. Die Schweizerische Arbeitslosenversicherung fängt ab 1. April 2011 mit ihrer Therapie an. Gute Genesung.

Autor: PersonalRadar

Am 26. September 2010 hat das schweizerische Stimmvolk finanztechnisch einmal mehr reif wie auch klug entschieden und die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes mit 53,3% angenommen.


Am 1. Oktober 2010 hat der Bundesrat nun entschieden, dass die Änderungen und die Leistungskürzungen in der Arbeitslosenversicherung am 1. April 2011 in Kraft treten.

Was sind eigentlich die Folgen und Konsequenzen davon?

  • Die Arbeitslosenversicherung (ALV) soll mit der Leistungskürzung um CHF 620 Mio. entlastet werden.
  • Ab dem 1. April 2011 wird es so sein, dass Versicherte nur noch während eines Jahres (260 Taggelder) Versicherungsleistungen beziehen können, wenn sie auch ein Jahr lang Beiträge einbezahlt haben.
  • Haben Versicherte schon während 18 Monaten Beiträge geleistet erhalten diese 400 Taggelder
  • Die Kürzungen werden sich vor allem auf junge Arbeitslose ohne Erziehungspflichten auswirken
  • Bereits auf Anfang 2011 treten die Erhöhung der Lohnabzüge von 2 auf 2,2% sowie das Solidaritätsprozent auf Einkommen zwischen CHF 126’000.- und CHF 315’000.- in Kraft. Sie werden hälftig durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
  • Mit der Erhöhung der Beiträge nimmt die Arbeitslosenkasse weitere CHF 650 Mio. ein.

Es bleibt zu hoffen, dass mit diesen vom Souverän beschlossenen Massnahmen , die Arbeitslosenkasse wieder saniert werden kann und die finanzielle Gesundung bald Realität wird. PersonalRadar wird weiter beobachten und darüber berichten!