Autor: PersonalRadar
Es ist bedauerlich, dass solche stereotype Fragen immer noch in einigen Personalabteilungen auftauchen. Die Annahme, dass Frauen zwangsläufig eine Familie gründen wollen oder einen Kinderwunsch haben, ist veraltet und diskriminierend. Es ist wichtig, dass wir uns von solchen Vorurteilen befreien und Gleichberechtigung sowohl in den Fragen, die wir stellen, als auch in den Arbeitspraktiken, die wir verfolgen, fördern. Lassen Sie uns den Widerspruch humorvoll beleuchten. Stellen wir uns vor, wie es wäre, wenn Männer tatsächlich die gleichen Fragen gestellt würden: Szenario 1: Personalabteilung: „Guten Tag, Herr Hugentobler. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Beförderung! Jetzt, da Sie in einer Führungsposition sind, haben... mehr
Autor: PersonalRadar
Eine neue Trenderscheinung namens „Loud Quitting“ hat durch Videoplattformen wie Youtube und Tiktok Einzug in die Arbeitswelt gehalten. Dabei geht es darum, drohend das Unternehmen zu verlassen, um Gehaltserhöhungen oder Beförderungen zu erzwingen. Nutzer*innen diskutieren über die besten Taktiken, um diese Methode erfolgreich anzuwenden. Beim sogenannten „Loud Quitting“ handelt es sich nicht wirklich um eine tatsächliche Kündigung des Arbeitsplatzes. Vielmehr sollen laute und offensichtliche Ankündigungen, das Unternehmen verlassen zu wollen, den Arbeitgeber dazu bringen, Verhandlungen einzugehen. Die dahinterliegende Überlegung ist, dass das Unternehmen, aufgrund des Fachkräftemangels, es sich nicht leisten kann, eine qualifizierte Arbeitskraft zu verlieren. Experten auf dem Arbeitsmarkt... mehr
Autor: Ertl & Partner Rechtsanwälte
Der Bundesrat hat zahlreiche Massnahmen beschlossen, damit die Schweiz ihre Energieversorgung für den Winter rasch stärken kann (Autor: Dr. iur. Alex Ertl, Rechtsanwalt, CAS Arbeitsrecht, E.M.B.L.-HSG) «Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.» Das ist die Hauptbotschaft der landesweiten Kampagne, die bis April 2023 laufen soll. Die Arbeitgeberin hat gestützt auf das Obligationenrecht die Pflicht, auf die Gesundheit der Mitarbeitenden gebührend Rücksicht zu nehmen. Sie hat hierfür gemäss Arbeitsgesetz grundsätzlich alle zumutbaren Massnahmen zu treffen. Doch was bedeutet dies konkret hinsichtlich Raumtemperatur? Auch mithilfe der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz kommen wir der Sache nicht näher. Hiernach sind nämlich «sämtliche Räume... mehr
Autor: PersonalRadar
Im schweizerischen Arbeitsrecht kommen zwei juristisch relevante Begriffe vor, die sich mit der Mehrarbeit von Arbeitnehmenden befassen, nämlich: die Überstunden- und die Überzeitarbeit. So ähnlich das für viele erscheint, gibt es doch beachtenswerte Unterschiede, die unbedingt zu berücksichtigen sind! Geregelt werden in zwei verschiedenen Gesetzen: die Überstundenarbeit im Obligationenrecht (Art. 321c OR) und die Überzeitarbeit im Arbeitsgesetz (Art. 12 ff. ArG). Was ist Überstundenarbeit? Überstundenarbeit im Sinne von Art. 321c OR liegt vor, sobald die vertraglich vereinbarte oder im Betrieb übliche Arbeitszeit überschritten wird. Was ist Überzeitarbeit Überzeitarbeit hängt nicht von der vertraglichen Arbeitszeit ab! Sie liegt dann vor, wenn... mehr
Autor: Arbeitgeberverband Basel
Wenn Hausarzt und Vertrauensarzt die Arbeitsfähigkeit eines Mitarbeiters unterschiedlich beurteilen, stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber mit diesem Widerspruch umgehen soll. Das Arztzeugnis kann aber auch selber Fragen aufwerfen (ein Beitrag von: Frau Barbara Gutzwiller, ehemalige Direktorin, Arbeitgeberverband Basel). Ist der Arbeitgeber in jedem Fall verpflichtet, Lohnfortzahlung zu leisten? Muss er bezahlen, wenn die Krankentaggeldversicherung die Leistung verweigert oder darf er sich auf deren Beurteilung verlassen? Kann er zu Unrecht erfolgte Zahlungen vom Arbeitnehmer zurückverlangen? Wann darf der Arbeitgeber überhaupt eine vertrauensärztliche Untersuchung verlangen und wie wirkt sich die beharrliche Arbeitsverweigerung auf das Arbeitsverhältnis aus? Mit den folgenden Ausführungen... mehr
Autor: PersonalRadar
Was sind die wichtigsten Bestandteile des Bonus unter Berücksichtigung der Rechtsprechung für Arbeitgebende und Arbeitnehmende? Sofern die Bonusvereinbarung in ihre Einzelteile zerlegt werden kann, unterscheiden die Gerichte heute nach ermessensabhängigen und ermessensfeindlichen Elementen, welche nach den folgenden Definitionen angewendet werden. Eine Bonusvereinbarung kann ermessensfeindliche Leistungs- und Erfolgskriterien mit ermessensabhängigen Elementen verbinden. Der Komplexität sind kaum Grenzen gesetzt, und bisweilen drängt sich der Verdacht auf, dass ein grosses Mass an Komplexität zum Schaden der Transparenz einer Bonusregelung angestrebt ist. Viele Unternehmen bieten heute ihren Mitarbeitenden nebst einem Fixlohn zusätzlich einen erfolgsabhängigen oder ermessensabhängigen Bonus an, welcher einmal jährlich an einem bestimmten... mehr
Autor: PersonalRadar
Die gesetzlichen Bestimmungen über das Konkurrenzverbot wollen die legitimen Interessen des Arbeitgebers schützen, ohne das wirtschaftliche Fortkommen des Arbeitnehmers übermässig einzuschränken – was jedoch oft nicht berücksichtigt wird.  Oft zu schnell und zu unüberlegt werden Konkurrenzverbotsklauseln in Arbeitsverträge eingebaut. Denn Arbeitnehmende ohne Konkurrenzverbotsklausel haben auch Einschränkungen in Bezug auf die Geheimhaltungspflicht gemäss OR 321 während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und darüber hinaus. Oft reicht auf diese Geheimhaltungspflicht aufmerksam zu machen. Ist jedoch eine Konkurrenzverbotsklausel notwendig sind folgende Punkte zu beachten: Die Konkurrenzverbotsklausel ist ungültig, wenn gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Zudem muss sie angemessen beschränkt (zeitlich und örtlich) sein. Sie... mehr
Autor: PersonalRadar
Die heutige wirtschaftliche Situation bedeutet nicht, dass weniger Arbeit erledigt werden muss – im Gegenteil; die Arbeit wird einfach auf weniger Köpfe verteilt! Für viele steht es auf der Tagesordnung Überstunden oder auch Überzeit zu leisten. Grundsätzlich ist es die Pflicht der Arbeitgebenden, die Arbeit so zu verteilen, dass sie von den Mitarbeitenden in der vereinbarten normalen Arbeitszeit erledigt werden kann. Und Arbeitnehmende sind verpflichtet, die im Arbeitsvertrag festgesetzte Arbeitszeit zu leisten. So weit so gut! Doch sieht man in der Praxis ganz andere Situationen, denn viele Unternehmen sprengen die Grenzen der Zumutbarkeit und beladen die verbleibenden Mitarbeitenden mit Mehrarbeit.... mehr
Autor: Ertl & Partner Rechtsanwälte
Heutzutage ist klar: sexuelle Belästigung, auch am Arbeitsplatz, ist ein absolutes No-Go. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses liegt es in der Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin, die Persönlichkeit ihrer Mitarbeitenden zu achten und zu schützen. Sie muss insbesondere auch dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden nicht sexuell belästigt werden und den Opfern von sexueller Belästigung keine weiteren Nachteile entstehen, so sagt es das Obligationenrecht. Die Arbeitgeberin muss nach Bekanntwerden einer sexuellen Belästigung zum einen Massnahmen zum Schutz der betroffenen Person ergreifen und zum anderen Sanktionen gegen die belästigende Person aussprechen. Doch trifft die Arbeitgeberin auch eine Präventionspflicht zur Verhinderung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Die... mehr
Autor: PersonalRadar
Das Anstellen von Personal ist immer viel einfacher als es entlassen zu müssen. Der Rechtsakt der Entlassung ist Chefsache. Die fristlose Kündigung sowieso. Wer sich da handwerkliche Schnitzer leistet, holt sich beim Arbeitsgericht schnell ein paar Beulen und muss im schlimmsten Fall viel Geld zahlen. Nachfolgend geht es um die fristlose Kündigung durch Arbeitgebende gegenüber Arbeitnehmenden. Der reziproke Fall gibt es ebenso. Das ist aber wieder ein anderes Thema. Kündigungen von Arbeitgebenden gibt es jeden Tag. Das ist so normal wie der Rheinfall, der von oben nach unten fliesst. Gerade bei fristlosen Kündigungen ist jedoch auf einiges zu achten, damit... mehr
Autor: PersonalRadar
Gut geplant ist sie meistens mehr als nur ein Abschiednehmen auf Raten. Kündigungen von Arbeitsverhältnissen gibt es jeden Tag. Das ist ‚Courant normal‘. Sie sind arbeitsrechtliche Willensbekundungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Dieser Rechtsakt ist nicht dramatisch. Er kann jedoch als Folgewirkung traumatisch werden, wenn sich die beiden Seiten keine Mühe geben, die Trennung als Eiszeit betrachten und eine Kampfzone daraus machen. Kündigungen sind nicht immer schlecht. Sie können auch viel positive Energie freisetzen. Es ist von Vorteil, wenn diese Zeit für Arbeitgebende wie auch Arbeitnehmende als Ertrag abgebucht werden kann. Die Kündigungsexpertin, Claudia Scherrer, weiss auf was... mehr
Autor: PersonalRadar
Kündigungen aussprechen zu müssen sind nie einfach. Gerade dann nicht, wenn man sich von Mitarbeitenden trennen muss, die eigentlich einen guten Job machen, aber aufgrund der Wirtschaftssituation nicht weiter beschäftigt werden können. Kündigungen haben juristische, wirtschaftliche und menschliche Auswirkungen. Kündigungen werden jeden Tag ausgesprochen. Das ist nichts Besonderes. Kündigungen können jedoch Fallgruben und Stolpersteine zugleich sein, wenn sie nicht richtig durchgeführt werden. Selbst wenn die Kündigung juristisch korrekt über die Bühne geht, aber die heikle, zwischenmenschliche  Situation dieses rechtlichen Aktes vermasselt wird, kann es schnell zu grösseren Kollateralschäden kommen, die mit einem Reputationsrisiko einhergehen. Ein gutes Fallbeispiel jüngerer Zeit ist... mehr
Autor: Claudia Scherrer
Wieso soll eine Führungskraft Zeit in faire Kündigungen investieren? Und das erst noch in einer angespannten Phase? Weil es sich dreimal lohnt: wirtschaftlich (Zeit und Geld), arbeitsrechtlich (Image) und menschlich (Produktivität)!  Ja, Sie haben das richtig verstanden! Fair kündigen lohnt sich ökonomisch. Fairness ist Teil einer gesunden Unternehmenskultur. Als wichtiger Bestandteil Ihres Marketings wirkt sie auch nach innen und hat direkten Einfluss auf die Produktivität Ihrer Teams. Ziehen wir das Pferd von hinten auf Fühlt sich ein*e Mitarbeiter*in durch eine Kündigung ungerecht behandelt, verschafft sie sich schnell Gehör. Dies bei ehemaligen Kollegen*innen, von der Familie, von Anwälten und beim RAV.... mehr
Autor: HRToday
Im Rahmen des Personalverleihs wird regelmässig befürchtet, dass die Rechte und der Schutz der Arbeitnehmer beschnitten oder gar ausgehöhlt werden. Der hiesige Gesetzgeber hat darum den Personalverleih gesondert geordnet und teilweise scharfen Regeln unterstellt (ein Beitrag von: Reto Sutter und Nicolas Facincani, HR Today). Der Verleiher Als Verleiher gilt ein Arbeitgeber, der seine Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem sog. Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlässt. Lesen Sie den Originalbeitrag HIER weiter! mehr
Autor: PersonalRadar
Die Aussagequalität und der innere Gehalt vieler Arbeitszeugnisse nehmen stetig ab. Viele Arbeitszeugnisse sind nur noch wohlwollend. Das macht sie unglaubwürdig und unnütz. Die Wahrheit bleibt auf der Strecke. Das Ausfertigen von Arbeitszeugnissen verkommt immer mehr zu einer lästigen Pflicht- und Alibiübung. Es wird geflunkert, gelogen und bis zur Unkenntlichkeit optimiert, so dass am Schluss schlechte Arbeitnehmende plötzlich zu Supermitarbeiter mutieren, obwohl das nicht wirklich der Wahrheit entspricht. Was ist geschehen? Eigentlich nicht viel. Es ist die wachsende Klagefreudigkeit vieler Arbeitnehmenden, die sich die Mühe nehmen und das Arbeitsgericht anrufen, wenn sie mit ihrem Arbeitszeugnis nicht einverstanden sind. Immer in... mehr
Autor: PersonalRadar
Die neue Stelle ist zugesichert. Der Arbeitsvertrag ist bereit zur Unterzeichnung. Es fehlt nur noch der Strafregisterauszug. Ist der nötig? Es gibt Berufe, die einen lupenreinen Leumund verlangen. Bankangestellte, die in sensiblen Finanzbereichen arbeiten brauchen ihn. Männliche Erzieher, die mit Kindern zu tun haben, brauchen ihn. Dieser Bereich zieht Pädokriminelle an. Buchhalter brauchen ihn ebenso. Wer in diesem Bereich betrügt ist nicht tragbar. Das Verlangen von einem Strafregisterauszug  nimmt zuweilen auch groteske Züge an. Wann macht es Sinn einen solchen zu verlangen und wann kann man davon absehen? Thomas Geiser, Professor für Privat- und Handelsrecht an der Uni St. Gallen... mehr
Autor: PersonalRadar
Personaldienstleister, die Temporärmitarbeitende beschäftigen, werden immer wieder mit der Frage konfrontiert, wo denn das mit der Rückbehaltungspflicht mit dem Feriengeld geregelt ist. Diese Rückbehaltungspflicht des Feriengeldes ist im Anwendungsbereich des GAV Personalverleih (Gesamtarbeitsvertrag) im Art. 13 Abs. 2 festgehalten. Dort steht folgender Text: Ferien Der Ferienanspruch beträgt bis zum zurückgelegten 20. Altersjahr und ab dem vollendeten 50. Altersjahr 25 Arbeitstage (10,6%). Für alle übrigen Arbeitnehmenden beträgt der Ferienanspruch 20 Arbeitstage (8,33%). Die Auszahlung des Ferienlohns darf für maximal dreimonatige, einmalige Arbeitsverhältnisse direkt mit dem Lohn erfolgen, muss aber auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden. Die Auszahlung des Ferienlohns für alle... mehr
Autor: PersonalRadar
Das Stillen eines Säuglings am Arbeitsplatz war arbeitsrechtlich in der Schweiz schon immer umstritten. Bald herrscht Klarheit. Stillen am Arbeitsplatz gilt künftig als bezahlte Arbeitszeit: Arbeitgeber müssen Frauen ab dem 1. Juni 2014 für die Zeit entlöhnen, welche sie für das Stillen benötigen. Kürzlich hat nämlich die Regierung in diesem Zusammenhang eine revidierte Verordnung zum Arbeitsgesetz verabschiedet. In dieser Verordnung ist nun klar geregelt, wie viel Stillzeit im ersten Lebensjahr des Kindes als bezahlte Arbeitszeit angerechnet werden muss: Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden sind es mindestens 30 Minuten, bei mehr als 4 Stunden mindestens 60 Minuten... mehr
Autor: Redaktion www.hrmbooks.ch
Es ist immer interessant, zu wissen, was im Blickpunkt des Interesses von Personalleuten bzw. Berufskolleginnen und –kollegen steht. Mit dem „HR-Interessen-Barometer“ erhebt die Online-Fachbuchhandlung www.hrmbooks.ch jedes Jahr den HR-Interessen-Barometer, der Hinweise gibt, was in der Agenda von Schweizer HR-Leuten zuoberst steht, wofür sie sich interessieren, welches ihre Prioritäten sind und wo das Interesse zunimmt oder eher rückläufig ist (ein Beitrag von: Redaktion www.hrmbooks.ch) Die hrmbooks.ch-Redaktion kann aufgrund der Nachfragen nach HR-Werken, der Auswertung von Besucherstatistiken, Kundenanfragen, der internen und externen Suchbegriffs-Analysen und mehr – natürlich anonym und ohne Personendaten – Bedürfnisse, neue, abnehmende und sich verstärkende Trends, Interessenverlagerungen und mehr,... mehr
Autor: PersonalRadar
…und die darauf folgende Arbeitslosigkeit, die Freizeit nicht mehr finanzieren lässt? Am 11. März 2012 können die Schweizerinnen und Schweizer über mehr Ferien abstimmen. 6 Wochen sollen es nach dem neuen Gesetz werden, falls das Abstimmungsvolk Ja zu dieser Ferieninitiative der Gewerkschaft Travail Suisse stimmt. 4 sind es im Moment. Eigentlich ist die Initiative sympathisch. Wer will schon nicht mehr Ferien haben? Der Dauerstress in der Arbeitswelt nimmt zu und die Erholung wird immer wichtiger. Allerdings hat diese Initiative auch wirtschaftliche Auswirkungen. Selbstverständlich wollen die Befürworter das gar nicht so richtig wahrhaben. Obwohl die Rechnung nicht kompliziert ist.  Nehmen wir... mehr
Autor: PersonalRadar
Das iphone bietet eine grosse Fülle an Informationen, die via Apps heruntergeladen werden können. Auch der Bereich Arbeitsrecht wird schon bedient. Apps beeinflussen immer mehr unser tägliches Leben. Viele von uns vertreiben sich mit ihnen die Zeit damit und laden Spiele herunter. Andere brauchen sie, um sich in Sachen Wetter oder Weltgeschehen auf dem Laufenden zu halten. Es gibt auch immer mehr Apps, die sich speziellen Themen widmen, wo Expertenwissen angeboten wird, damit sich Interessierte schnell und einfach informieren können. Kürzlich ist PersonalRadar auf die App ‚Arbeitsrecht Schweiz’ gestossen. Sie ist gratis! Das ist gut so. Die Informationen sind mehr... mehr
Autor: PersonalRadar
Die Tendenz alles noch billiger zu haben, selbstverständlich mit steigender Qualität nimmt epidemische Ausmasse an. Handwerkliche Betriebe leiden mehr und mehr an diesen Auswüchsen. Geiz ist schon lange nicht mehr geil. Gute Handwerker und Handwerkerinnen wollen alle. Gerade in der Schweiz ist der Qualitätsanspruch ausgeprägt entwickelt und daher sind die Ansprüche an die Berufskenntnisse dieser Fachleute ziemlich hoch. Auch der hiesige Arbeitsmarkt ist auf gut ausgebildete Fachkräfte im handwerklichen Bereich angewiesen. Die gute Arbeit wird immer öfters mies bezahlt und die vermeintlich schlauen Schnäppchenjäger glauben einen guten Deal gemacht zu haben, wenn sie die Offerten der handwerklichen Dienstleistern so stark... mehr
Autor: PersonalRadar
Das Geschäftsauto ist immer wieder ein Zankapfel. Wie müssen die Modalitäten geregelt sein, damit es keinen Streit zwischen dem Arbeitgeber, also dem Besitzer des Geschäftswagens, und den Mitarbeitenden gibt? Das Auto von der Firma wird nicht nur geschäftlich genutzt, sondern oft genug auch privat. Damit das aber gut funktioniert müssen diese Nutzungsrechte unbedingt besprochen und noch besser vertraglich festgehalten werden, damit es im Streitfall eben nicht lange zu streiten gibt. Grundsätzlich ist es wichtig zu beachten, dass ein Mitarbeiter den Geschäftswagen nur zur privaten Zwecken nutzen darf, wenn der Arbeitgeber das auch weiss und damit einverstanden ist. Das gilt auch... mehr
Autor: PersonalRadar
Der Herbst ist die Zeit, da die Tage kürzer und die Bremswege länger werden (Markus M. Ronner –  Schweizer Theologe, Autor und Aphoristiker). PersonalRadar macht Herbstferien. Die Autorinnen und Autoren von PersonalRadar bedanken sich an dieser Stelle für das schnell wachsende Interesse an deren Beiträgen. Sie wünschen allen Lesenden und Interessierten schöne Herbsttage und gute Erholung. Die nächsten Beiträge erscheinen ab 11. Oktober 2010. mehr
Autor: PersonalRadar
Kürzlich erschien im Magazin “The Economist” der interessante Artikel “The rising power of China´s Worker” (die aufstrebende Macht der chinesischen Arbeiterschaft). Um was geht es? Die Werkstatt der Welt formiert sich um. Eine junge, besser ausgebildete und selbstbewusster auftretende Arbeiterschaft protestiert und verlangt bessere Arbeitsbedingungen und mehr Lohn. Die Ära der billigen, genügsamen und devoten Arbeiterschaft aus dem Reich der Mitte neigt sich langsam dem Ende zu. Junge Chinesen und Chinesinnen lassen sich nicht mehr so leicht ausbeuten und fordern, gestützt auf das Arbeitsrecht, die Respektierung ihrer rechtlichen Ansprüche. Auch wenn die Rechtssicherheit in China nach wie vor auf schwachen... mehr
Autor: PersonalRadar
Schwanger- und Mutterschaft sind in der Arbeitswelt nichts besonderes. Arbeitsrechtlich gesehen tauchen aber immer wieder Fragen zu dieser Thematik auf. Nachfolgend ein paar kurze Antworten. Schwangere Frauen haben Rechte, aber auch Pflichten. Nach Ablauf der Probezeit (in der Regel die ersten 3 Monate eines Arbeitsverhältnisses) ist während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt eine Kündigung durch den Arbeitgeber unzulässig. Erfolgt die Kündigung vor Beginn der Schwangerschaft, wird die Kündigungsfrist durch die Schwangerschaft unterbrochen und läuft erst 16 Wochen nach der Geburt weiter. Der Kündigungsschutz findet keine Anwendung bei einer Kündigung während der Probezeit einer Kündigung durch die Schwangere... mehr
Autor: PersonalRadar
Der Lohn ist wichtig. Arbeitnehmende bestreiten schliesslich damit Ihren Lebensunterhalt und sichern damit ihre Existenz. Nachfolgend ein paar kurze Infos und Tipps in Sachen Lohn. Sie erhalten Ihren Lohn zu spät? In der Regel ist dieser am Ende eines Monats zu bezahlen. Kürzere Fristen (z.Bsp. wöchentlich) können abgemacht werden, ortsüblich sein oder in einem Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen sein. Es ist immer von Vorteil, wenn dieser Punkt schriftlich festgehalten wird und beide Parteien davon wissen und damit einverstanden sind. Die Lohnabrechnung ist eine Selbstverständlichkeit. Sie haben Anspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung. Darin sind alle Einzelheiten wie auch Lohnbestandteile aufzuführen und... mehr
Autor: PersonalRadar
Eine fristlose Kündigung darf nur aus sehr wichtigen Gründen erfolgen. Ansonsten kann eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen die Konsequenz sein. Aus bestimmten wichtigen Gründen kann ein bestehender Arbeitsvertrag jederzeit fristlos aufgelöst werden. Laut dem Arbeitsgesetz liegt jedoch erst ein wichtiger Grund vor, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf oder kann. Der Arbeitgeber muss dann allerdings innert einer angemessen Frist von etwa 2 bis 3 Arbeitstagen die Kündigung aussprechen. Nur eine wirklich schwere Verfehlung des Arbeitnehmenden berechtigt zur einer fristlosen Entlassung. Ist die Verfehlung weniger schwerwiegend, muss der Arbeitgeber unbedingt zuerst eine Verwarnung... mehr
Autor: PersonalRadar
Die Temporärarbeit ist schon lange kein rechtsfreier Raum mehr. Wenn Sie jedoch temporär arbeiten ist es wichtig, dass Sie über genügend Informationen betreffend den Rahmenbedingungen haben. Ohne amtliche Bewilligung läuft gar nichts. Jedes Temporärbüro benötigt eine Bewilligung zum Personalverleih. Diese wird in der Regel vom Arbeitsamt des Sitzkantons des Temporärbüros auf Gesuch hin erteilt. Die Bewilligungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung erfüllt sind. Sie haben auch klar Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Dieser muss vor dem ersten Arbeitstag in Ihren Händen sein. Ihr Arbeitsvertrag besteht in der Regel aus 2 Teilen und zwar: dem Rahmenarbeitsvertrag – Dieser regelt... mehr
Autor: Claudia Säckinger
Im schweizerischen Arbeitsvertragsrecht gibt es keinen allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Der das Privatrecht beherrschende Grundsatz der Vertragsfreiheit lässt es grundsätzlich zu, Vertragspartner nach selber aufgestellten Kriterien ungleich zu behandeln. Es gibt Bereiche, in denen ein gesetzlicher Anspruch auf Gleichbehandlung besteht, so insbesondere bei der Gleichstellung von Frau und Mann, gemäss GIG (ein Beitrag von: Claudia Säckinger – csm Mitunternehmer-Management – Basel. Gleichbehandlungsanspruch? Verhandelt ein Arbeitnehmer schlechter als seine Kollegen, so hat er die sich daraus ergebenden schlechteren Arbeitsbedingungen grundsätzlich hinzunehmen.Soweit es um freiwillige Sozialleistungen und Zulagen geht, finden sich in der Lehre und teilweise auch in der Rechtsprechung Einschränkungen und Vorbehalte gegenüber... mehr
Autor: PersonalRadar
Codierte Ausdrücke im Arbeitszeugnis sind nach wie vor sehr verbreitet. Die korrekte Anwendung dieser ist oft kompliziert und trägt viel zur Verwirrung bei. Gerade jenen macht es besonders Mühe, die bei der Anwendung dieser Codes keine Übung haben und im schlimmsten Fall Formulierungen wählen, die gerade das Gegenteil bedeuten. Bei heiklen Situationen ist es ohnehin immer ratsam mit den Arbeitnehmenden über das Zeugnis zu sprechen. Meistens lohnt es sich einen Entwurf zu machen und diesen mit der betroffenen Person zu besprechen. Ist man sich seiner Sache nicht sicher, ist es auch sinnvoll, wenn man eine sachverständige Person zur Rate zieht,... mehr
Autor: PersonalRadar
Arbeitnehmende können ihren Anspruch auf ein objektiv richtiges (wahres), eindeutig formuliertes und vollständiges Zeugnis mittels Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen. Im Berichtigungsprozess hat der Arbeitnehmer den von ihm gewünschten Zeugnistext einzuklagen, denn prozessrechtlich ist ein Rechtsbegehren so bestimmt zu formulieren, dass es der Richter im Falle der Gutheissung der Klage ohne Änderung zum Urteil erheben kann. Arbeitnehmende tragen jedoch die Beweislast für die von ihnen behaupteten Tatsachen, aus denen er ein bestimmtes Zeugnis ableitet. Sie haben zudem auch namentlich die Tatsachen zu beweisen, aus denen sie ein bestimmtes Werturteil des Arbeitgebers im Zeugnis herleitet. Durch ein Gerichtsurteil kann somit der Arbeitgeber... mehr
Autor: PersonalRadar
Im September soll die erste Schweinegrippewelle über die Schweiz rollen. Eine Impfung wird voraussichtlich erst im Oktober zur Verfügung stehen. Bei prognostizierten zwei Millionen Erkrankten werden in der Schweiz zahlreiche Arbeitnehmende ausfallen (Quelle: Schweizerische Depeschen Agentur sda). Während den zwei Wochen des Höhepunktes einer Pandemiewelle könnten bis zu 10 Prozent der Arbeitnehmenden krankheitshalber abwesend sein. Zusätzlich ein Drittel würde zu Hause Angehörige pflegen. Von diesem Szenario gehen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in einem Handbuch für Betriebe aus. Betriebe bereiten sich zur Zeit auf die Pandemie vor, beobachtet Ruth Derrer Balladore, Mitglied der Geschäftsleitung... mehr
Autor: PersonalRadar
Sie kennen das bestimmt. Sie schreiben Ihren Lebenslauf und am Ende stellt sich die Frage: „Wen soll ich als Referenz angeben?“ Ist es überhaupt nötig? Was bringt es? Was ist erlaubt? Immer weniger potenzielle Arbeitgeber verlassen sich auf Arbeitszeugnisse, da diese in der Regel wohlwollend formuliert werden sollten, damit sie das berufliche Fortkommen der Arbeitnehmenden nicht unnötig behindern. Ein Schmusekurs, der dazu führt, dass codierte Arbeitszeugnisse nach wie vor ihr Unwesen treiben. Gemäss Gesetz sollten Arbeitszeugnisse auch wahrheitsgemäss formuliert werden. Oft sind diese jedoch so stark in einer lächerlich geheimnisvollen Sprache abgefasst, dass kein Mensch wirklich noch versteht, ob das... mehr
Autor: Doitnow
Wenn Du Personal gewinnen und halten willst, dann rekrutiere nicht einfach Männer und Frauen, um Ziele zu geben, Arbeit erledigen und Aufgaben ausführen zu lassen, sondern engagiere Persönlichkeiten, die aufgrund der entgegengebrachten Wertschätzung von alleine die Richtung wissen und für das Unternehmen neue Horizonte entdecken. Der PersonalRadar ist eine neue Plattform für Personalchefs, Rekrutierer, Experten in Personalsuche und -vermittlung, sowie im Arbeitsrecht und andere HRM Spezialgebiete. Hier werden Fakten, Meinungen rund um das Personalwesen ausgetauscht. Willkommen zum PersonalRadar Blog! mehr