Eine Kündigung ist selten ein Knall. Sie ist eher ein Schnitt: sauber, kurz und endgültig. Ein paar Sätze im Gespräch, ein Brief, ein Datum. Und dann beginnt diese seltsame Zwischenzeit, die im Kalender noch ‘Arbeitsverhältnis’ heisst, im Gefühl aber bereits Abschied ist. Man ist noch da, man liefert noch, man funktioniert und gleichzeitig verändert sich etwas Grundsätzliches: Die Zukunft als Bindemittel fällt weg. Genau dann, wenn die Beziehung nur noch aus Gegenwart besteht, zeigt sich, ob Respekt eine Haltung ist oder bloss eine Gewohnheit. Viele Firmen reden gern über Kultur, Loyalität und hehre Werte. Doch die eigentliche Probe kommt nicht,... mehr
Formlose Kündigungen – ein unterschätztes Risiko für Arbeitgeber? Ein kürzliches Urteil des Bundesgerichts (BGE 4A_55/2023 vom 25. März 2024) hat gezeigt, wie gefährlich es für Unternehmen sein kann, eine Kündigung nicht schriftlich zu bestätigen. Im Fokus des Falles: eine Arbeitgeberin, die einem Mitarbeiter über das Telefon kündigte und später in einem teuren Rechtsstreit endete, weil der Mitarbeiter diese Kündigung bestritt und erfolgreich auf Lohnnachzahlung klagte. Der Fall wirft die Frage auf: Können Unternehmen es sich leisten, Kündigungen ohne schriftlichen Beweis auszusprechen? Ein tieferer Blick in die Praxis zeigt, dass die Antwort meist ‚Nein‘ lautet. Der Fall im Detail: Was... mehr
Eine neue Trenderscheinung namens „Loud Quitting“ hat durch Videoplattformen wie Youtube und Tiktok Einzug in die Arbeitswelt gehalten. Dabei geht es darum, drohend das Unternehmen zu verlassen, um Gehaltserhöhungen oder Beförderungen zu erzwingen. Nutzer*innen diskutieren über die besten Taktiken, um diese Methode erfolgreich anzuwenden. Beim sogenannten „Loud Quitting“ handelt es sich nicht wirklich um eine tatsächliche Kündigung des Arbeitsplatzes. Vielmehr sollen laute und offensichtliche Ankündigungen, das Unternehmen verlassen zu wollen, den Arbeitgeber dazu bringen, Verhandlungen einzugehen. Die dahinterliegende Überlegung ist, dass das Unternehmen, aufgrund des Fachkräftemangels, es sich nicht leisten kann, eine qualifizierte Arbeitskraft zu verlieren. Experten auf dem Arbeitsmarkt... mehr
Personalfluktuation kann ihnen die Bilanz massiv verregnen, auch wenn der Flurschaden nicht sofort sichtbar ist. Personal kommt und geht. Das ist nichts Besonderes. Menschen wollen Neues ausprobieren, sich weiterentwickeln, das Pensum reduzieren, in Pension gehen, wegziehen, sich mehr der Familie widmen, aufsteigen oder einfach sich persönlich oder privat verändern. Es gibt tausend gut Gründe, warum Mitarbeitende ein Unternehmen verlassen. Ebenso gibt es tausend Gründe, warum sich ein Unternehmen von Mitarbeitenden trennen muss. Das gehört zur normalen, gesunden und durchschnittlichen Personalfluktuation eines Unternehmens. Diese ermöglicht den Zugang von neuem Fachwissen, neuen Ideen, neuer Energie, neuen Kompetenzen oder wirtschaftlicher Erholung, wenn nach... mehr
Einfach mal so kurz vor Monatsende oder während den Ferien diese per Einschreiben zustellen zu lassen, kann schön ins Auge gehen. Die Juristen/-innen haben für den Akt der Kündigung den etwas sterilen Ausdruck der ‘einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung’ erfunden. Was heisst das? Absendende einer Kündigung, also in den meisten Fällen Arbeitgebende oder die dafür zuständigen Personalabteilungen, sind dafür verantwortlich und tragen das Risiko, dass die Empfangenden, die Kündigung auch nachweislich rechtzeitig erhalten. Ob diese dann gelesen wird, ist für die absendende Partei nicht mehr so wichtig. Hier beginnt jedoch das eigentliche Problem. Wird die Kündigung Ende Monat versendet, kann nicht erwartet... mehr
Das Anstellen von Personal ist immer viel einfacher als es entlassen zu müssen. Der Rechtsakt der Entlassung ist Chefsache. Die fristlose Kündigung sowieso. Wer sich da handwerkliche Schnitzer leistet, holt sich beim Arbeitsgericht schnell ein paar Beulen und muss im schlimmsten Fall viel Geld zahlen. Nachfolgend geht es um die fristlose Kündigung durch Arbeitgebende gegenüber Arbeitnehmenden. Der reziproke Fall gibt es ebenso. Das ist aber wieder ein anderes Thema. Kündigungen von Arbeitgebenden gibt es jeden Tag. Das ist so normal wie der Rheinfall, der von oben nach unten fliesst. Gerade bei fristlosen Kündigungen ist jedoch auf einiges zu achten, damit... mehr
Gut geplant ist sie meistens mehr als nur ein Abschiednehmen auf Raten. Kündigungen von Arbeitsverhältnissen gibt es jeden Tag. Das ist ‚Courant normal‘. Sie sind arbeitsrechtliche Willensbekundungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Dieser Rechtsakt ist nicht dramatisch. Er kann jedoch als Folgewirkung traumatisch werden, wenn sich die beiden Seiten keine Mühe geben, die Trennung als Eiszeit betrachten und eine Kampfzone daraus machen. Kündigungen sind nicht immer schlecht. Sie können auch viel positive Energie freisetzen. Es ist von Vorteil, wenn diese Zeit für Arbeitgebende wie auch Arbeitnehmende als Ertrag abgebucht werden kann. Die Kündigungsexpertin, Claudia Scherrer, weiss auf was... mehr
Kündigungen aussprechen zu müssen sind nie einfach. Gerade dann nicht, wenn man sich von Mitarbeitenden trennen muss, die eigentlich einen guten Job machen, aber aufgrund der Wirtschaftssituation nicht weiter beschäftigt werden können. Kündigungen haben juristische, wirtschaftliche und menschliche Auswirkungen. Kündigungen werden jeden Tag ausgesprochen. Das ist nichts Besonderes. Kündigungen können jedoch Fallgruben und Stolpersteine zugleich sein, wenn sie nicht richtig durchgeführt werden. Selbst wenn die Kündigung juristisch korrekt über die Bühne geht, aber die heikle, zwischenmenschliche Situation dieses rechtlichen Aktes vermasselt wird, kann es schnell zu grösseren Kollateralschäden kommen, die mit einem Reputationsrisiko einhergehen. Ein gutes Fallbeispiel jüngerer Zeit ist... mehr
Kündigen heisst Führungsverantwortung übernehmen. Im besten Fall stärkt eine Kündigung das Firmenimage. Kündigung und Fairness – schliesst sich das nicht aus? Grundsätzlich: Sprechen Sie eine Kündigung erst aus, wenn Sie alle anderen, denkbaren Möglichkeiten ausschliessen können. Schwierig wird’s auch dann! Dass Ihnen das nicht leichtfällt, zeigt, dass Sie der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter Respekt entgegenbringen. Kündigen heisst Führungsverantwortung übernehmen. Eine Kündigung aussprechen, das ist Teil Ihrer Führungsaufgaben. Eine weitere Zusammenarbeit ist nicht immer möglich. Sei es, dass das Verhalten nicht den Unternehmenswerten entspricht, dass die Leistung nicht zu den Anforderungen passt oder, dass Menschen schlicht nicht (mehr) zusammenpassen. Sei es,... mehr
Wieso soll eine Führungskraft Zeit in faire Kündigungen investieren? Und das erst noch in einer angespannten Phase? Weil es sich dreimal lohnt: wirtschaftlich (Zeit und Geld), arbeitsrechtlich (Image) und menschlich (Produktivität)! Ja, Sie haben das richtig verstanden! Fair kündigen lohnt sich ökonomisch. Fairness ist Teil einer gesunden Unternehmenskultur. Als wichtiger Bestandteil Ihres Marketings wirkt sie auch nach innen und hat direkten Einfluss auf die Produktivität Ihrer Teams. Ziehen wir das Pferd von hinten auf Fühlt sich ein*e Mitarbeiter*in durch eine Kündigung ungerecht behandelt, verschafft sie sich schnell Gehör. Dies bei ehemaligen Kollegen*innen, von der Familie, von Anwälten und beim RAV.... mehr
Corona Krise und fair kündigen: Gibt es da einen Link? – Ja, den gibt es! Fair ist an dieser Krise so ziemlich gar nichts… Und die Corona-Romantik geht mir sowas von auf den Keks! Näher rücken, Solidarität, das traute Heim geniessen, Nachbarschafts-Hilfe… Ja, ja… In allen Ehren… Mich erreichen solche Nachrichten: Vom Arbeitgeber per E-Mail verschickte Lohnkürzungen (mit offener Empfänger-Liste)… Aufrufe von Gewerkschaften an Mitarbeiter, nicht mehr zur Arbeit zu gehen… Kündigungen durch Arbeitgeber per Zoom-Mitarbeiter*innen Versammlung… Tatsächlich ist die grosse Frage hier; wie den richtigen Weg finden? Täglich ändert sich die Situation und der Druck auf Unternehmer und Mitarbeitenden... mehr
Die Wirtschaft ist rau geworden. Die berufliche Umgangssprache ebenso. Zuweilen wird ein Ton angeschlagen, der nur staunen lässt. Ein anständig verbaler Umgang trägt zum Retention Management viel bei. Abteilungsleiter Heisssporn kommt mit einer schlechten Laune ins Büro. Er raunzt ohne Vorwarnung einmal mehr seine junge Assistentin an. Die Begrüssungszeremonie lässt er weg. Höflichkeit war noch nie seine Stärke. Fünf Minuten später kommt er wutentbrannt aus der Teppichetage, knallt mit opulenter Theatralik Akten auf ihren Tisch und meint, dass ihre blonde Haarfarbe die Qualität ihrer Arbeit widerspiegelt. Die Assistentin ist sprachlos, den Tränen nah und aufgelöst. Sie will die Sachlage richtig... mehr
…fragen Sie die Suva, den nächsten Einsatzbetrieb oder Personaldienstleister nach den Unfallrisiken. Es ist bekannt: Baufirma X nimmt mit dem spezialisierten Personaldienstleister für Baufachleute Kontakt auf und bestellt Temporärpersonal. Die eigene Mannschaft ist dezimiert aufgrund von Ferien, Krankheit, Unfall, Entlassung oder Kündigung. Das Arbeitsvolumen ist ganz plötzlich unerwartet gestiegen und die zusätzliche willkommene Verdienstmöglichkeit möchte man nicht einfach der Konkurrenz überlassen. Die temporären Mitarbeitenden kommen an und ganz selbstverständlich geht man davon aus, dass diese um die Gefahr auf einer Baustelle Bescheid wissen. Wurden sie wirklich instruiert, welche Verhaltensweise an welchem Ort angemessen ist? Bis es passiert – der erste... mehr
Bei einer Kündigung, ob nun vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgesprochen, werden Arbeitnehmende häufig gleich frei gestellt, packen ihre sieben Sachen und gehen nach Hause. Ganz frei sind sie deshalb nicht. Viele Arbeitnehmer freuen sie auf die neue Freiheit. Sie können ausschlafen, sind per sofort in einen urlaubsähnlichen Zustand versetzt und das bei vollem Gehalt. Oft tauchen aber Fragen auf wie zum Beispiel: Darf der Arbeitgeber verlangen, dass Freigestellte während dieser Zeit Ferienguthaben abbauen müssen und Überstunden zu kompensieren hat? Können Arbeitnehmende während der Freistellung eine neue Tätigkeit aufnehmen und muss das während dieser Zeit verdiente Gehalt mit dem Lohn des... mehr
Die Arbeitslosenversicherung ist mit einem Schuldenberg von sechs Milliarden Franken belastet. Mit der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes könnte ein wichtiger Beitrag zum Schuldenabbau geleistet werden. Im absehbaren Abstimmungskampf – Linke und Gewerkschaften wollen das Referendum – braucht es deshalb ein engagiertes Ja (ein Beitrag von: swissstaffing). Das Parlament debattierte gut eineinhalb Jahre, um die Arbeitslosenversicherung (ALV) zum vierten Mal zu revidieren (AVIGRevision). Denn diese schreibt seit der letzten Gesetzesrevision von 2003 regelmässig Verluste, so dass sich ein Schuldenberg von rund 6 Milliarden Franken angehäuft hat, der selbst im letzten Boom nicht abgetragen werden konnte. In dieser Frühjahrssession haben die eidgenössischen... mehr
Schwanger- und Mutterschaft sind in der Arbeitswelt nichts besonderes. Arbeitsrechtlich gesehen tauchen aber immer wieder Fragen zu dieser Thematik auf. Nachfolgend ein paar kurze Antworten. Schwangere Frauen haben Rechte, aber auch Pflichten. Nach Ablauf der Probezeit (in der Regel die ersten 3 Monate eines Arbeitsverhältnisses) ist während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt eine Kündigung durch den Arbeitgeber unzulässig. Erfolgt die Kündigung vor Beginn der Schwangerschaft, wird die Kündigungsfrist durch die Schwangerschaft unterbrochen und läuft erst 16 Wochen nach der Geburt weiter. Der Kündigungsschutz findet keine Anwendung bei einer Kündigung während der Probezeit einer Kündigung durch die Schwangere... mehr
Der Lohn ist wichtig. Arbeitnehmende bestreiten schliesslich damit Ihren Lebensunterhalt und sichern damit ihre Existenz. Nachfolgend ein paar kurze Infos und Tipps in Sachen Lohn. Sie erhalten Ihren Lohn zu spät? In der Regel ist dieser am Ende eines Monats zu bezahlen. Kürzere Fristen (z.Bsp. wöchentlich) können abgemacht werden, ortsüblich sein oder in einem Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen sein. Es ist immer von Vorteil, wenn dieser Punkt schriftlich festgehalten wird und beide Parteien davon wissen und damit einverstanden sind. Die Lohnabrechnung ist eine Selbstverständlichkeit. Sie haben Anspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung. Darin sind alle Einzelheiten wie auch Lohnbestandteile aufzuführen und... mehr
Unternehmen sind gemäss dem Gesetz verpflichtet, Massenentlassungen sowie Betriebsschliessungen dem zuständigen kantonalen Arbeitsamt zu melden. Mit Vorteil sollte diese Meldung möglichst frühzeitig erfolgen, jedoch spätestens zum Zeitpunkt, in welchem die Kündigungen ausgesprochen werden. Als Massenentlassung gelten Kündigungen, welche Arbeitgebende innert 30 Tagen in einem Betrieb aus Gründen aussprechen, die in keinem Zusammenhang mit der arbeitnehmenden Person stehen (z.Bsp. keine Kündigungen wegen mangelnder Leistung einer Person, keine Kündigung wegen zu spät kommen usw.) Was heisst ‚Masse’? Auch dieser Begriff ist klar geregelt. Es gelten folgende Bestimmungen über die Anzahl der betroffenen Personen: mindestens 10 Personen in Betrieben, die in der Regel... mehr
Eine fristlose Kündigung darf nur aus sehr wichtigen Gründen erfolgen. Ansonsten kann eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen die Konsequenz sein. Aus bestimmten wichtigen Gründen kann ein bestehender Arbeitsvertrag jederzeit fristlos aufgelöst werden. Laut dem Arbeitsgesetz liegt jedoch erst ein wichtiger Grund vor, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf oder kann. Der Arbeitgeber muss dann allerdings innert einer angemessen Frist von etwa 2 bis 3 Arbeitstagen die Kündigung aussprechen. Nur eine wirklich schwere Verfehlung des Arbeitnehmenden berechtigt zur einer fristlosen Entlassung. Ist die Verfehlung weniger schwerwiegend, muss der Arbeitgeber unbedingt zuerst eine Verwarnung... mehr

