Arbeitsrecht: Krankheit schützt nicht mehr in jedem Fall vor Kündigung.

In einem spektakulären Urteil hat das Bundesgericht den Kündigungsschutz für Arbeitnehmende, die wegen arbeitsplatzbezogener Erkrankungen ausfallen, verändert. Diese Entscheidung könnte die bisherige Praxis in der Schweiz komplett auf den Kopf stellen und Arbeitgebende neue Möglichkeiten eröffnen, sich von erkrankten Mitarbeitenden zu trennen. Das bisherige Modell: Schutz mit Ablaufdatum Bisher war es in der Schweiz gang und gäbe, dass Arbeitgebende ihre Angestellten nicht während einer Krankheit entlassen durften. Ein gesetzlich festgelegter Kündigungsschutz, die sogenannte Sperrfrist, garantierte eine gewisse Sicherheit. Diese Frist richtete sich nach der Dauer der Anstellung: Im ersten Jahr lag sie bei 30 Tagen, bis zum fünften Jahr bei … Arbeitsrecht: Krankheit schützt nicht mehr in jedem Fall vor Kündigung. weiterlesen