Temporärpersonal ist kein Personal zweiter Klasse – das sagt das Bundesgericht
Am 5. Februar 2025 hat das Bundesgericht ein wegweisendes Urteil gefällt (BGE 4A_332/2024; 4A_336/2024), das für Personalverleiher und HR-Verantwortliche in der Schweiz von grosser Bedeutung ist. Im Zentrum stand die Frage, ob und wie der Artikel 24 Absatz 2 des Gesamtarbeitsvertrags für Personalverleih (GAVP) anzuwenden ist – insbesondere in Bezug auf betriebsinterne Zuschläge bei Schicht- und Sonntagsarbeit. Konkret stellte das Bundesgericht klar: In Betrieben mit Schichtarbeit oder dauernder Sonntagsarbeit müssen alle Lohnzuschläge, die für die Festangestellten gelten – wie etwa zusätzliche Ferientage, Ruhezeiten für Nachtarbeit oder Umweltzulagen – auch dem temporären Personal bezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob … Temporärpersonal ist kein Personal zweiter Klasse – das sagt das Bundesgericht weiterlesen
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