Temporärarbeit: Auch das Temporärbüro muss sich an die GAV Bestimmungen halten. Selbst dann, wenn es den Einsatzbetrieb nicht kümmert…

Die Firma Buntmal AG hat quasi über Nacht mehre Aufträge erhalten. Die eingereichten Offerten waren erfolgreich. Der Inhaber, Kevin Anstrich, weiss schon im Voraus, dass er all diese Aufträge mit seinem Kernteam niemals erledigen kann. Er braucht subito sofort zusätzliches Personal. Er ruft seinen Bruder an. Armin Sägmal betreibt eine Schreinerei. Er sitzt im Betriebsbüro, öffnet die Tagespost und telefoniert mit der Hausbank. Er legt auf und das Telefon schrillt erneut. Er erkennt auf dem Display die Nummer seines Bruders. ‚Hallo Bruderherz, was kann ich für dich tun? Hallo Armin wie geht es dir? Gut. Du hör mal. Heute Morgen … Temporärarbeit: Auch das Temporärbüro muss sich an die GAV Bestimmungen halten. Selbst dann, wenn es den Einsatzbetrieb nicht kümmert… weiterlesen