Kurz vor der Pensionierung: plötzlich entlassen und arbeitslos. Wie ist das mit der Pensionskasse?

Für Arbeitslose, die nicht jünger als 58 Jahre sind, gibt es in Sachen Beruflicher Vorsorge (BVG) gute Nachrichten. Sie dürfen in der Vorsorgeeinrichtung bleiben und können nicht mehr einfach vor die Tür gesetzt werden. Es geht konkret um Artikel 47a im Bundesgesetz über die berufliche Alter-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Dieser ist seit 1. Januar 2021 in Kraft. Der Rechtstext ist wie folgt: Eine versicherte Person, die nach Vollendung des 58. Altersjahres aus der obligatorischen Versicherung ausscheidet, weil das Ar­beitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wurde, kann die Versicherung nach Ar­tikel 47 weiterführen oder die Weiterfüh­rung nach den Absätzen 2-7 im bisherigen … Kurz vor der Pensionierung: plötzlich entlassen und arbeitslos. Wie ist das mit der Pensionskasse? weiterlesen