Aug 5

Vorläufig Aufgenommene dürfen in der Schweiz arbeiten.

Autor: PersonalRadar

Das Bundesamt für Migration (BFM) hat zusammen mit dem Seco eine neue Broschüre erstellt, die über die Anstellungsmöglichkeiten von vorläufig Aufgenommenen (Aufenthaltsbewilligung F) informiert.

Grundsätzlich sind ausländische Personen, deren Asylgesuch in der Schweiz abgelehnt wurde, die aber nicht in ihr Heimatland zurückgewiesen werden können, befugt, in der Schweiz zu arbeiten. Sie benötigen dazu eine Arbeitsbewilligung, die Sie als Arbeitgeber beim kantonalen Migrations- bzw. Arbeitsamt beantragen können. Vorläufig Aufgenommene haben, wenn sie arbeiten, in den ersten drei Jahren eine Sonderabgabe von 10% zu entrichten, für deren Inkasso der Arbeitgeber verantwortlich ist (analog Quellensteuer). Vorläufig Aufgenommene halten sich legal und sehr oft über viele Jahre in der Schweiz auf. Ihre (arbeitsmarktliche) Integration ist aus behördlicher Sicht erwünscht.