Sep 16

Unsere Arbeitswege wurden im Schlaraffenland geplant.

Autor: PersonalRadar

Sie suchen eine neue Stelle, weil sie sich weiter entwickeln möchten, arbeitslos sind oder mit der augenblicklichen beruflichen Situation allgemein unzufrieden sind. Sie werden fündig. Ein Stellenangebot elektrisiert sie. Aber nein – der Arbeitsweg ist zu weit. Sie verwerfen den Gedanken. Ist der Entscheid richtig?

Viele Bewerbende wünschen sich den Arbeitsort so nahe wie möglich beim privaten Lebensmittelpunkt. Selbstverständlich gibt es solche Arbeitsverhältnisse. Es ist in der Tat fantastisch, wenn man morgens länger schlafen kann, während der Mittagszeit zuhause isst und abends schneller den Feierabend geniessen darf als die meisten Arbeitskollegen/-innen. Eine beneidenswerte Situation. Die Realität ist jedoch anders. Die Vorstellungen über die Zumutbarkeit des Arbeitsweges sind zum Teil abenteuerlich.

Im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung steht, dass ein Wegaufwand dann unzumutbar und somit von der Annahmepflicht ausgenommen ist, wenn

‚…eine Arbeit, die einen Arbeitsweg von mehr als zwei Stunden je für den Hin- und Rückweg notwendig macht und bei welcher für den Versicherten am Arbeitsort keine angemessene Unterkunft vorhanden ist oder er bei Vorhandensein einer entsprechenden Unterkunft seine Betreuungspflicht gegenüber den Angehörigen nicht ohne grössere Schwierigkeiten erfüllen kann.’

Somit heisst das im Klartext, dass die Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz zumutbar ist, wenn er nicht mehr als 4 Stunden in Anspruch nimmt.

Der Arbeitsweg wird immer wieder einmal als Ablehnungsgrund ins Feld geführt, um Stellenangebote nicht weiter zu berücksichtigen. Ist man jedoch stellenlos und lehnt ein zumutbares Angebot ab, kann es dazu führen, dass bei der Arbeitslosenkassen Versicherte Gefahr laufen Einstellungstage in Kauf nehmen zu müssen. Mit anderen Worten wird die Leistung gekürzt, weil ein zumutbares Arbeitsangebot abgelehnt wurde. Das Recht ist meistens auf der Seite der Berater/-innen der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren der Schweiz. Ein kurzer vergleichender Blick auf die europäischen Arbeitsmärkte tut manchmal gut, um feststellen zu müssen, dass die hiesigen Auflagen doch nicht ganz so schlimm sind.

Wenn sie in den riesigen siedlungsdichten Ballungsgebieten der Grossstädte leben und arbeiten, sind sie mit ganz anderen Problemen konfrontiert. Eine zahlbare Wohnung findet man selten in der Nähe des Arbeitsplatzes. Viele Menschen wohnen in den Aussenquartieren, damit sie mit den für helvetische Verhältnisse bescheidenen Durchschnittslöhnen überhaupt den Lebensunterhalt für sich oder ihre Familien bestreiten können. Das zwingt viele Arbeitnehmende übermässig Zeit in den öffentlichen Verkehrsmitteln verbringen zu müssen, da die Strassen dauernd am Verkehrsinfarkt leiden, generell kein Durchkommen ist und das aggressive Parkmanagement der Stadtverwaltungen prohibitive Gebühren aufzwingt, die den Automobilisten/-innen das Leben zusätzlich erschweren.

Beobachten sie mal während den Werktagen die Berufsleute in den U-Bahnzügen in London oder Paris. Viele schlafen oder stehen seit Stunden in total überfüllten Zügen. Sie kommen meisten erschöpft, verschwitzt und todmüde am Arbeitsplatz an. Die nächsten Stunden werden dann noch härter, wenn die meisten schon wissen, dass die Rückfahrt in den wohlverdienten Feierabend eine Tortur wird. Die meisten gehen danach sofort ins Bett, damit sie für den nächsten langen Arbeitsweg wieder fit sind. Das Wochenende verbringen sie im Komaschlaf, wenn sie nicht als Eltern noch andere Pflichten haben.

In der Schweiz ist ein zumutbarer Arbeitsweg von 2 Stunden selten der Fall. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind sehr zuverlässig, komfortabel und technologisch ausgereift. Wir sollten uns weniger beklagen und uns glücklich schätzen, dass die zum Teil chaotischen Verkehrszustände unseren Arbeitsmarkt nicht künstlich behindern.