Mai 11

‚Kannst du mir Vorschuss geben?‘ Personalvermittler sind in der Pflicht.

Autor: PersonalRadar

Personalvermittlungen können davon ein Lied singen. Kaum fängt der Mitarbeitende an, kommt schon nach wenigen Arbeitstagen die Frage nach dem Vorschuss.

(Bildquelle: www.pixabay.com)

Selbstverständlich will man temporäre Mitarbeitende nicht verlieren und sieht dazu, dass Vorschüsse grundsätzlich geleistet werden können, wenn wenigstens ein unterschriebener Arbeitsrapport schon vorliegt. Temporärbüro machen aber immer wieder die Erfahrung, dass Mitarbeitende aus der EU ohne finanzielles Polster in die Schweiz einreisen und froh sind, wenn sie nach der ersten Woche Arbeitsleistung sofort Geld erhalten, damit sie die Lebenskosten bestreiten können.

Meistens geht die Dienstleistung über die eigentliche Arbeitsvermittlung hinaus. Viele sorgen für Barvorschüsse, weil noch kein Konto in der Schweiz eröffnet werden konnte und organisieren auch zahlbare Unterkünfte, damit Temporärangestellte schnell eine Bleibe haben. Darüber hinaus sind solche Anstellungsverhältnisse auch beratungsintensiv, da viele direkt aus dem europäischen Ausland einreisen und mit den hiesigen Lebensumständen nicht vertraut sind.

Seit dem 1. April 2015 gibt es eine Neuregelung. Ausländische Personen, die eine sogenannte Kurzaufenthaltsbewilligung (Meldeverfahren oder L-Bewilligung) haben, müssen über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt absichern zu können. Die sogenannte Verordnung soll die Rechtsicherheit verbessern und eine einheitliche Praxis in der Anwendung dieser Verordnung sicher stellen.

Viele Personaldienstleister wissen noch nicht um diese neue Verordnung. Es wird sich wahrscheinlich auch nicht viel ändern. Ist der Mitarbeiter gut und der Einsatzbetrieb ebenso mit der Leistung zufrieden, sorgen gute wie auch seriöse Personaldienstleister dafür, dass solche Mitarbeitende regelmässig mit Vorschüssen versorgt werden, damit sie gut über die Runden kommen und die Verpflichtungen aus Arbeits- und Leihvertrag eingehalten werden können. Mit dem folgenden Link kommen Sie noch zu weiteren Informationen.

Stellensuchende aus der EU müssen genug Geld haben (NZZ vom 13.3.2015)

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