Sep 5

Pensionskassengeld kann arm machen.

Autor: PersonalRadar

Die Förderung zum Erwerb von Wohneigentum über die Berufliche Vorsorge (BVG) hat zwar nicht zu mehr Immobilienbesitz geführt, aber diesen sichtlich erleichtert. Wahrscheinlich ist es bald damit vorbei.

Der Erwerb von Wohneigentum kann zur Schuldenfalle werden und dazu führen, dass das Gespenst der Altersarmut, dem man mit der 2. Säule der Garaus machen wollte wieder sein Unwesen treiben möchte. Doch gehen wir zuerst zum Anfang.

1985 wurde der Grundstein der sogenannten Wohneigentumsförderung (WEF) gelegt. Mit dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge wurde der Spartopf geöffnet. Es waren dazumal der Ständerat Markus Kündig und die Nationalrätin Vreni Spörry, die mit ihren parlamentarischen Vorstössen es möglich machten. Ziel war es, den Schweizer und Schweizerinnen den Erwerb von Wohneigentum mit dem Vorbezug von Pensionsgeldern zu erleichtern. Das hat aber nun auch seine Schattenseiten und führt dazu, dass das Bundesamt für Sozialversicherung die Vorbezugsmöglichkeiten überdenkt und unter Umständen die Hürden für einen frühzeitigen Bezug erhöht.

 Wann hat man Zugriff auf sein Pensionsgeld?

  • Bei der ordentlichen Pensionierung
  • Erwerb von Wohneigentum
  • Selbständigkeit
  • Auswanderung ins Ausland (unter Vorbehalten)

Der Vorbezug der Altersvorsorge für Wohneigentum ist sicher eine gute Möglichkeit, um überhaupt eine Immobilie erwerben zu können. Es gibt jedoch auch mahnende Stimmen, die meinen, dass damit der Vorsorgecharakter dieser Versicherung missbraucht würde und bei einem unvorsichtigem Einsatz der Vorsorgegelder die Begünstigten unter Umständen dem Staat und der Allgemeinheit via Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zu Last fallen könnten. Die Vorbehalte sind nicht aus der Luft gegriffen. Ein Vorbezug mindert die Versicherungsleistung und führt dazu, dass im Rentenalter weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Gerade kleine Einkommen, können solche Finanzierungslücken selten ausgleichen.

Auch die Gefahr einer Verarmung im Alter ist bei solchen Versicherten, die sich ihr Guthaben auszahlen und nicht als jährliche Rente beziehen, nicht unerheblich.

Viele sind mit der Verwaltung ihrer Altersguthaben überfordert, verfolgen risikoreiche Anlagestrategien, um ihr Vermögen zu optimieren und erleiden mehr als genug kläglich Schiffbruch. Zudem kann der plötzliche Geldregen auch dazu führen, dass Versicherte sich Wünsche erfüllen, die wohl angeblich in Reichweite liegen, auch realisiert werden können, aber dazu führen, dass das Alterskapital viel schneller aufgezehrt wird und die Unterfinanzierung des Alters dazu führt, dass der Staat und die Allgemeinheit einspringen müssen. Es müssen dann auch jene einspringen, die mit ihren finanziellen Ressourcen vernünftig umgehen.

Die Politik prüft im Moment Möglichkeiten, wie diese Risiken besser eingedämmt werden können. Folgendes steht zur möglichen Debatte:

  • Der Vorbezug der Pensionskassengeldern für den Erwerb von Wohneigentum ist nur noch bis zum 40. Altersjahr möglich. Bis anhin ist es bis zum 50. Altersjahr erlaubt.
  • Zudem wird auch darüber diskutiert, dass die Versicherten nur noch jenen Teil als Vorbezug erhalten, der aus dem überobligatorischen Bereich stammt. Dieser kann ohnehin nur mit besseren Einkommen überhaupt realisiert werden. Das Kapital wird auch schlechter verzinst.

Selbstverständlich rennt die Politik und der Bund mit diesen Absichten bei der Assekuranzwirtschaft für die Berufliche Vorsorge nur offene Türen ein. Allerdings braucht es dafür Mehrheiten und da wird es schwierig. Auch die Stimmbürger/-innen in diesem Land werden wohl bei diesen Anpassungen ein gewichtiges Wörtchen mitreden wollen. Sie sind die Betroffenen. Schliesslich ist in der Regel das Kapital je hälftig vom Arbeitgeber und den Versicherten einbezahlt worden.

Des Weiteren ist zu bedenken, dass viele Versicherten den Anbietern der Beruflichen Vorsorge ein nicht zu unterschätzendes Misstrauen entgegen bringen, da sie deren Geschäfts- und Anlagegebaren und dem dichten Dickicht an Verwaltungsgebühren, die zum Teil exorbitant sind, nicht viel abgewinnen können.

Die vielen Fehlleistungen in den letzten Jahren von verschiedenen Anbietern haben zusätzlich dazu beigetragen, dass die Zwangssparer grundsätzlich argwöhnisch sind und den zum Teil vollmundigen Ankündigungen keinen Glauben mehr schenken möchten. Jede Änderung des Systems zu Ungunsten der Versicherten wird starke Kräfte mobilisieren, die unter Umständen auch vernünftige Anpassungen zum Schutz der Versicherten, als Angriff auf deren Interessen interpretieren.

  • Allerdings kann es sicher auch von einer grossen Mehrheit nicht gutgeheissen werden, wenn der Alterskapitalvorbezug dazu führt, dass Versicherte ihre ganz persönliche Finanzkraft stark überreizen und diese Überschätzung der pekuniären Möglichkeiten dazu führt, dass andere Sozialeinrichtungen in die Pflicht genommen werden müssen, um diesen Menschen im Alter unter die Arme greifen zu können.
  • Zudem ist es nicht in Ordnung, dass Versicherte in andere Länder auswandern und ihr Pensionskassengeld vollumfänglich auszahlen lassen können, weil kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Zielstaat besteht. Nicht selten wird die Altersvorsorge für Projekte verbraten und unausgegorene Ideen missbraucht, die oft die eingesetzten Mitteln nicht rechtfertigen, geschweige vernünftige Gewinne oder eine wirtschaftliche Existenz garantieren, um das eingesetzte Kapital wieder für den eigentlichen Zweck, nämlich die finanzielle Unabhängigkeit im Alter, zu gewährleisten. Viele überschätzen ihr unternehmerisches Geschick und meinen zu glauben, dass die betriebswirtschaftlichen Gesetzmässigkeiten in anderen Ländern ausser Kraft sind. Leider ist dem überhaupt nicht so. Nicht selten kommen solch Waghalsige abgebrannt sowie verarmt in die Schweiz zurück und versuchen sich in den Arbeitsmarkt oder in die Gesellschaft einzugliedern. Vielen gelingt es nicht. Einige landen dann bei der öffentlichen Fürsorge. Die Allgemeinheit wird für gescheiterte individuelle Lebenspläne in die fürsorgerische Pflicht genommen.
  • Auch die entstandene Lücke der beruflichen Vorsorge, sofern wieder ein Einkommen erzielt wird, kann mit einem durchschnittlichen Einkommen nie wieder geschlossen werden. Die Unterfinanzierung im Alter ist dann so sicher wie die nächste Jahreszeit. In diesem Fall sind es einmal mehr von der Allgemeinheit finanzierte Sozialsysteme, die helfen müssen.

Die kommenden Monate werden zeigen wie es weitergeht. PersonalRadar bleibt dran.