Sep 18

Böse Zungen behaupten ‚Try & Hire‘ sei mit anderen Worten bloss ‚Try & Fire‘. Die Realität des Arbeitsmarktes beweist das Gegenteil.

Autor: PersonalRadar

‚Try & Hire‘ ist eine solide, faire und qualitativ anerkannte Anstellungsform. Wer sich bindet, prüft sich gegenseitig.

Bis die Lücke richtig geschlossen ist, kann es dauern. Try & Hire hilft oft beiden Seiten herauszufinden, ob es mit der Anstellung stimmig ist oder eine Auflösung ohne grosse Komplikationen wieder möglich ist (Bildquelle: www.pixabay.com, Fotograf: Willi Heidelbach).

Diese Anstellungsform trägt dazu bei, dass teure Fehlbesetzungen zum Nachteil der Arbeitgebenden oder nicht eingehaltene Vereinbarungen zum Nachteil der Arbeitnehmenden, vermieden werden können.

Wer sich nämlich gut kennt, vertraut sich mehr. ‚Try & Hire‘ schafft vortreffliche Sicherheit und die Gewissheit, den richtigen Entscheid gefällt zu haben.

Denn ein gescheiterter Versuch kann besser sein, als niemals den Versuch gewagt zu haben. Eine anspruchsvolle Dauerstelle mit der richtigen Person zu besetzen, gleicht oft einem riskanten Hochseilakt. Die Anstellungsform ‚Try & Hire‘ gibt Gewissheit.

 

Ausgangslage: Eine bestimmte Position in einer Unternehmung wird wieder frei. Vielleicht einmal mehr eine Fehlbesetzung oder eine ärgerliche Fehleinschätzung, die nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld und Zeit kostet. Mit der Anstellungsform ‚Try & Hire‘ kann das Risiko eine Fehlbesetzung massiv reduziert werden.

Wie funktioniert es?

  • Bewerbende werden längstens für 3 Monate mit einem ‚Try & Hire‘ Arbeitsvertrag engagiert
  • Kurz nach Ablauf der 3 Monate entschliessen sich beide Seiten, ob es zu einer Festanstellung kommt oder nicht
  • Wird die potenzielle neue Person fest angestellt, können sich beide Seiten während der Probezeit noch einmal gründlich prüfen

Bei welchen Ereignissen sind ‚Try & Hire‘ Anstellungen sinnvoll?

  • Wenn die Rekrutierungsrisiken bei der Besetzung einer Dauerstelle reduziert werden sollen und eine ausserordentliche Sorgfalt bei der Besetzung der Vakanz unabdingbar ist.

Passt es, dann ist es ein Gewinn für beide Seiten (Bildquelle: www.pixabay.com, Fotograf: Willi Heidelbach).

Was sind die Vorteile?

  • Klare Regelung, dass ‚Try & Hire‘ Mitarbeitende nach 3 Monaten fest angestellt werden und keine weiteren Verpflichtungen entstehen
  • Sobald das ‚Try & Hire‘ Anstellungsverhältnis von einer Festanstellung abgelöst wird, können beide Seiten noch einmal eine 3-monatige Probezeit beanspruchen
  • Grosse Sicherheit für Arbeitgebende, dass Mitarbeitende besser in die Unternehmung passen und die Erwartungen auch erfüllen
  • Grosse Sicherheit für Mitarbeitende, dass der neue Arbeitergeber den Erwartungen entspricht und das richtige Arbeitsumfeld bietet
  • Kein Administrationsaufwand. Ein guter Personaldienstleister regelt alles
  • Klare vertragliche Regelung zwischen dem Einsatzbetrieb und dem Personaldienstleister mit einem Verleihvertrag und ebenso zwischen den ‚Try & Hire‘ Mitarbeitenden und dem Personaldienstleister mit einem Arbeitsvertrag
  • Seriöse Personaldienstleister melden ‚Try & Hire‘ Mitarbeitende sofort bei den Sozialversicherungen an. Die berufliche Vorsorge (BVG) sollte für ‚Try & Hire‘ Angestellte (ab 25. Altersjahr) sofort geleistet werden. Damit wird die Versicherungslage für Arbeitnehmende substanziell verbessert
  • Der Personaldienstleister ist Mitglied beim Branchenverband swissstaffing angeschlossen, somit auch offiziell auditiert und hält sich an die sozialethischen Vorgaben

‚Try & Hire‘ hilft das Risiko einer Fehlbesetzung stark zu reduzieren. Diese Anstellungsform ermutigt beide Parteien sich zu prüfen, um dann fair entscheiden zu können, ob eine Festanstellung Sinn macht und aufgrund der schon gemachten Erfahrungen auch Aussicht auf Erfolg hat!