Sep 17

Ist das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) nötig?

Autor: PersonalRadar

Seit 1997 gibt es „Regionale Arbeitsvermittlungszentren“ (RAV). Sie werden vom jeweiligen Kanton betrieben und von der Arbeitslosenversicherung finanziert. Im Kanton Aargau gibt es sechs RAV mit rund 140 Personalberatenden. Hauptaufgaben von den RAV-Beratenden sind das Vermitteln von Stellen an Arbeitslose und Stellensuchende, das Zuweisen von arbeitsmarktlichen Massnahmen sowie das Verhindern von Missbräuchen in der Arbeitslosenversicherung (Quelle: Nadja Widmer, Betriebsökonomin FH)

In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit sind die RAV-Beratenden sehr stark belastet, was sich in überdurchschnittlich hohen Dossierzahlen niederschlägt. In Zeiten tiefer Arbeitslosigkeit sinken hingegen die Dossierzahlen und personelle Überkapazitäten entstehen. Da die Zyklen von tiefer und hoher Arbeitslosigkeit immer kürzer werden und es für diese kurzen Phasen wenig Sinn macht, RAV-Mitarbeitende zu entlassen, um sie ein Jahr später erneut einzustellen, sieht man sich beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Aargau nach anderen Lösungsansätzen um.

Vor dem Hintergrund der zyklischen und stark konjunkturabhängigen Arbeitsbelastung der RAV-Beratenden soll die vorliegende Diplomarbeit aufzeigen und evaluieren, ob die Möglichkeit eines befristeten Personalaustausches zwischen privaten Stellenvermittlern und RAV-Beratenden besteht. Darüber hinaus sollen auch allfällige weitere mögliche Zusammenarbeitsformen aufgezeigt werden.

Entscheide betreffend strukturellen und gesetzlichen Änderungen kann nur die Politik fällen.