Sep 5

Die schweizerische Arbeitslosenversicherung geht stempeln und wird bald ausgesteuert.

Autor: PersonalRadar

Im Moment sind die finanziellen Probleme der Invalidenversicherung (IV) in aller Munde. Dabei geht vergessen, dass die Arbeitslosenversicherung (ALV) mit einem Schuldenberg von CHF 4 Milliarden Franken auch in einem blamablen und desolaten Zustand ist.

Selbst während einer wirtschaftlich prosperierenden und stabilen Zeit mit geringer Arbeitslosigkeit, war dieses Sozialwerk nicht in der Lage, den Schuldenberg abtragen zu können. Mit anderen Worten ausgedrückt, sollte der Konjunkturzyklus ein direktes Abbild der finanziellen Situation der Arbeitslosenversicherung sein.

In üppigen Zeiten können die leeren Fettdepots endlich wieder gebildet werden. Die Arbeitslosenversicherung leidet aber nach wie vor an ein beängstigenden Schwindsucht, die aufgrund struktureller Unzulänglichkeiten und mangelnder  politischen Durchsetzunskraft nicht einfach zu lösen sind.

Der Leidensdruck für Wirtschaft und Politik ist aber inzwischen so hoch, dass eben auch unpopuläre Massnahmen diskutiert werden, um dieses wichtige Sozialwerk wieder auf Kurs bringen zu können. Naturgemäss prallen deren partikularen Interessen hart aufeinander. Was wird vorgeschlagen?

Erhöhung der Beiträge

  • Die Abzüge zugunsten der ALV werden von 2 auf 2,2% erhöht
  • Das Solidaritätsprozent auf hohen Einkommen soll zusätzlich erhöht werden

Verminderung der Leistungen

  • 400 Taggelder werden erst bei 18 Monaten Beitragsdauer ab dem 30. Altersjahr ausgerichtet
  • 520 Taggelder werden erst nach einer Beitragsdauer von 24 Monaten möglich sein
  • Die zusätzlichen Taggelder für über 61Jahre alte Versicherungsnehmer/-innen sollen gestrichen werden
  • Des Weiteren sollen die Beträge nach 260 Bezugstagen um 5% gekürzt werden und noch einmal um den gleichen Prozentsatz nach einer Bezugsdauer von 330 Tagen.

Die Massnahmen sind für die Versicherten kein Zuckerschlecken, sondern eine schleimige, fette Kröte, die es zu schlucken gibt. Einmal mehr sind es nämlich Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen, die die Zeche zu bezahlen haben, weil die Politik gemächlich im Schlafwagenabteil an den wirtschaftlichen Verwerfungen vorbeifährt. Die gähnende Leere in der Kasse der Arbeitslosenversicherung zwingt alle beteiligten Anspruchsgruppen flink den Schnellzug zu besteigen.

Es ist ein alter Reflex der politischen Kaste, die Abzüge zugunsten eines Sozialwerkes zu erhöhen, wenn die Ausgaben stark steigen. Es ist eben viel schwieriger strukturelle Probleme zu bekämpfen und über die Schlachtung von heiligen Kühen zu diskutieren.

Die Zumutbarkeit von Arbeit wird nach wie vor in einer Weise durchgesetzt, die einem manchmal die Zornesröte ins Gesicht treiben kann. Gerade in wirtschaftlich harten Zeiten wäre es angebracht, wenn Versicherte konsequent darauf aufmerksam gemacht werden, dass auch Arbeit angenommen werden muss, die nicht immer vollumfänglich den beruflichen Qualifikationen des Versicherten entsprechen.

Gerade Personaldienstleister müssen immer wieder die Erfahrung machen, dass zum Beispiel Temporäreinsätze oder Vermittlungen für eine Dauerstelle nicht realisiert werden können, da erwerbslose Bewerbende diese rundweg ablehnen, weil sie der Meinung sind, dass das Angebot unter ihrer Würde wie auch Möglichkeiten sei und ein Zwischenverdienst einer Störung des Lebensrhythmus gleich käme.

Dass man aber mit dieser Haltung seine “Employability” gefährdet, wird in vielen Fällen wohl erkannt, aber nicht umgesetzt. Sehr oft verläuft ein Hinweis des Personaldienstleisters an den Versicherer im Sand. Die inhaltliche Brisanz der Information wird manchmal als Denunziation empfunden, obwohl Versicherte bestens über die Leistung und schlecht über die Pflichten im Bilde sind.

Hoffentlich werden die neuen Massnahmen, wie immer sie dann im Einzelnen ausfallen, dazu führen, dass die Arbeitslosenversicherung endlich aus der Intensivstation kommt.