Nov 17

Im Jahr 2004 wurde per Volksabstimmung das Rentenalter 65 für die Frauen verworfen. Die Gleichheit nach 60 Jahren AHV war schon besser.

Autor: PersonalRadar

Während den ersten 10 Jahren der AHV wurden Frauen und Männer gleichberechtigt mit 65 Jahren pensioniert. Wenn der Mann 65 Jahre alt war und die Ehefrau erst 60 erhielten sie schon zu dieser Zeit eine Ehepaarrente. Unverheiratete Frauen zahlten Beiträge in gleichen Prozenten wie der alleinverdienende Mann ein und mussten auf die einfache Rente bis 65 warten.

Die Frauen waren nicht ganz damit einverstanden. Ihre Interessenverbände machten Druck Die AHV fuhr ohnehin grosse Überschüsse ein und 1957 wurde das Rentenalter für alle Frauen auf 63 festgesetzt. Die gesellschaftliche Entwicklung war zu dieser Zeit auch weitaus wertkonservativer und anders. Das tradierte Rollenverständnis war nach wie vor stark bestimmend. Viele Frauen waren nicht berufstätig und leisteten einen grossen Teil der Haus- und Familienarbeit. Geschiedene Frauen machten zur Gründungszeit der AHV nur 2,5% der erwerbstätigen Bevölkerung aus. Mit anderen Worten war die weibliche Erwerbstätigkeit dazumal mehr oder weniger eine Randerscheinung und beeinflusste somit ungewollt die Ausgestaltung der Leistungen der AHV.

Die sozialversicherungstechnische Korrektur zugunsten der ledigen Frauen und Arbeiterinnen war kein Thema. Die Unterschiede wurden zulasten der AHV vorgenommen und die verheirateten Frauen durften ab 1964 mit einem Rentenalter von 62 Jahren in Pension gehen. Die Regel, dass Frauen nach wie vor früher in Rente gehen konnten, wenn der Ehemann schon 65 war, wurde beibehalten. Erst 1979 wurde das korrigiert. Das hiess ein Rentenalter für alle Frauen ab 62 unabhängig vom Alter des Mannes.

Ein bisschen versüsst wurde das mit der weiteren neuen Regelung, dass das jeweilige Rentenguthaben getrennt ausbezahlt wurde und die Betreuungsarbeiten für Kinder auch noch einen Zuschlag ergaben.

Vieles hat sich seither geändert. Der Frauenanteil an der erwerbstätigen Bevölkerung hat sich dramatisch erhöht. Die Frauen zahlen, zusammen mit ihren Arbeitgebern,  in die AHV-Kasse ein. Ziemlich viel. Ein grosser Teil der Frauen sind hervorragend ausgebildet und verdienen heute überdurchschnittlich mehr Geld, als ihre unverheirateten, oft schlecht ausgebildeten und hart körperlich arbeitenden Geschlechtsgenossinnen von anno dazumal.

Die Grabenkämpfe zwischen der linken und rechten Politik ist manchmal mehr als grotesk. Die rechte Seite möchte möglichst das Erreichte wieder schrumpfen lassen und die linke das gut ausgebaute noch üppiger ausgestalten. Aber das hat eine gewisse Tradition in der Schweiz. Auch mit Unterstützung aus der politischen Mitte. Hier eine kleine Erinnerungsstütze:

Die Rentensätze stiegen von 1972 bis 1977 auf das Zweieinhalbfache. Im gleichen Zeitraum versank das Wirtschaftswachstum ins Minus und die Geburtenrate bekam ab 1971 einen scharfen Knick in die Statistik. Das Rechnen fällt jedoch vielen schwer.

Die finanzielle Kraft der Sozialwerke ist stark von den Einzahlenden abhängig. Sind diese schwach auf der Brust, kommt die Schwindsucht mit Bestimmtheit.

Viele Politiker/-innen möchten so heisse Eisen nicht anfassen. Sie müssen danach oft um ihre Wiederwahl zittern und fürchten, dass sie von den Stimmenden ins politische Aus gedrängt werden. Finanztechnisch wird die AHV noch viel zu reden geben. Die eine oder andere Wahrheit lässt sich dann auch bei aller gutgläubigen Ignoranz nicht mehr verdrängen.