Nov 15

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse müssen geplant sein. Ansonsten kommt es teurer als die gesparten Steuern.

Author: PersonalRadar

Man kann mit der Pensionskasse Steuern sparen. Das ist hinlänglich bekannt. Es sind aber doch einige Tipps zu beachten, damit die Einsparung nicht zur Aussparung verkommt.

Gut beraten ist halb gewonnen…

Angestellte, die anfangs Jahr von der Pensionskasse den Kontoauszug erhalten, erfahren darin, wenn sie ihn überhaupt interpretieren können oder dieser verständlich dargelegt wurde, welches Kapital sie auf der hohen Kante haben. Hat der Versicherte Beitragslücken, weil er vielleicht im Ausland war, längere Zeit mit Arbeitslosigkeit zu kämpfen hatte oder andere Ursachen zu dieser Beitragslücke führten, kann er diese mit freiwilligen Einzahlungen wett machen. Diese sogenannten Einkäufe tragen dazu bei, dass die Bedürfnisse im Alter besser finanziert werden können. Es kommt auch darauf an, was im Reglement der Pensionskasseneinrichtung steht.

Das was man freiwillig einzahlt kann eine gute Geldanlage werden. Die Beträge darf man vollumfänglich von der Steuer abziehen. Das Pensionsguthaben muss zudem nicht als Vermögen versteuert werden und die Zinserträge kommen auch nicht zum steuerbaren Einkommen. Eine gute Sache. So macht das Sparen für das Alter Spass. Lässt man sich dann im Alter das Guthaben auszahlen, fängt die leidige Steuerpflicht an, allerdings zu einem Vorzugstarif.

Es ist unbestritten, dass die Rendite eines Einkaufs in die Pensionskasse umso besser ausfällt, je höher das Einkommen mit zunehmenden Berufserfahrung wird und je kürzer das Kapital dann in der Pensionskasse verweilt.

Manchmal ist ein Einkauf ein paar Jahre vor der Pensionierung gar keine schlechte Sache.

Wichtig ist jedoch, dass man das Reglement der Pensionskasse zu Rate zieht oder sich von einer Fachperson beraten lässt. Wer sein Pensionskassengeld gänzlich oder nur in Teilen beziehen möchte, muss sich in der Regel spätestens 3 Jahre vor der Pensionierung einkaufen, damit es dann auch klappt mit der soliden Finanzierung im Alter. Ansonsten besteht nämlich die Gefahr, dass man die eingesparten Steuern, dann wieder nachzahlen darf. Und das ist nur noch ein Ärgernis. Dieses Geld legt man lieber für schöne Erlebnisse an.

Sich gleich mit einem grossen Einkauf steuerlich zu entlasten geht nicht immer auf. Besser ist, wenn der Einkauf in kleinere Tranchen auf mehrere Jahre verteilt wird. Auch da ist es gut, wenn man sich richtig beraten lässt. Noch etwas: Es ist klug, den Betrag erst Ende Jahr einzuzahlen. Pensionskassen verzinsen in der Regel frisches Geld immer erst ab dem 1. Januar. Aber auch das gibt es Ausnahmen. Ein Blick in das Reglement oder ein Anruf beim Berater schafft Klarheit.

Er verfügte noch über keine Pensionskasse…

Folgendes darf aber nicht vergessen werden: Wer Geld in seine Vorsorge einzahlt, ist das nun zum Beispiel in die Pensionskasseneinrichtung oder in die 3. Säule, ist gebunden. Das Geld bleibt dort bis zur Pensionierung. Es kann nur bezogen werden, wenn man ins Ausland zieht, und auch dann nur wenn zwischen der Schweiz und dem neuen Gastland kein Staatsvertrag in Sachen Sozialversicherungen besteht. Wandert man zum Beispiel nach Frankreich aus, dann kann das Kapital mit ziemlicher Sicherheit nicht bezogen werden. Das Geld kann man noch bei einer geplanten Selbständigkeit beziehen oder beim Kauf von Wohneigentum. In all diesen Fällen ist es aber immer klug, wenn man mit sich vorher mit der Verwaltung der eigenen Pensionskasse in Verbindung setzt und seine persönliche Situation abklärt.

Bevor man sich einkauft ist es wichtig was eigentlich mit dem Geld passiert, wenn man stirbt. Diese Situation kann plötzlich eintreten. Ist dann der Ehepartner zum Beispiel nutzniessend? Nicht immer ist die Witwe oder der Witwer dann automatisch bevorzugt und erhält sowieso mehr Geld.

Ist die Pensionskasse in einer miesen Verfassung und unterfinanziert, dann ist ein Einkauf unter Umständen gar nicht ratsam.

Denn die getroffenen Sanierungsmassnahmen, um die Kasse wieder ins Lot zu bringen, können den Wert des Einkaufs vermindern und die Entwicklung des Kapitals entwerten. Und das ist nie im Interesse von gezielten Vorsorgebemühungen. Unter Umständen ist dann das Kapital besser nicht in der gebundenen Vorsorge gebunkert. Bei Sanierungsmassnahmen hat die Pensionskasse nämlich auch die Möglichkeit die Verzinsung der Guthaben auszusetzen, damit sie sich schneller erholen kann. Im dümmsten Fall werden dann auch freiwillige Einkäufe nicht mehr verzinst und die erhoffte Rendite auf das eingesetzte Kapital kann man gleich abschreiben. Der schlimmste Fall der jedoch für Versicherte eintreten kann ist die Teil- oder Totalliquidation der Pensionskasse. In diesem Fall wird sie nämlich vom Gesetzgeber gezwungen die Sparbeträge der austretenden Versicherten um den Betrag der Unterdeckung zu kürzen; wenn der Deckungsbeitrag zum Beispiel nur noch 85% beträgt, 15%. Angespartes Alterskapital von CHF 400’000.- wird dann um 15% vermindert auf die Summe von CHF 340’000.-. Somit sind gute CHF 60’000.- weg und stehen für die Finanzierung des Alters nicht mehr zur Verfügung. Der Clou bei der ganzen Sache ist die Tatsache, dass auch freiwillig getätigte Einkäufe von diesen Massnahmen betroffen sind. Der erhoffte Gewinn aus der Freiwilligkeit zerrinnt dann aufgrund finanztechnischer Massnahme, die der Versicherte kaum beeinflussen kann.

Das klappt nur bei guter Planung…

Somit ist bei einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse immer zu prüfen, ob es überhaupt Sinn macht. Die meisten verstehen von solch komplexen Zusammenhängen nicht so viel und denken dann oft, die machen es schon recht. Vertrauen ist gut. Aber Kontrolle ist diesem Fall weitaus besser. Unabhängige Berater, die solche Dienstleistungen gegen Entgelt bieten gibt es genug. PersonalRadar kann an dieser Stelle VZ VermögensZentrum empfehlen. Dort wird Ihre individuelle Situation genau analysiert. Das kostet Sie etwas! Aber bestimmt keine Nerven. Mit diesem LINK geht es gleich weiter zu den Einzelheiten.