Mrz 4

Arbeitsrecht: Arztzeugnis erschleichen?

Autor: PersonalRadar

Kein Problem, wenn man skrupellos genug ist und über schauspielerische Fähigkeiten verfügt.

(Bildquelle: www.pixabay.com)

Es ist schönes Wetter. Das Wochenende ist schon vorbei. Die Arbeitswoche fängt an.  Aber die Lust diese auch zu beginnen ist weit und breit nicht vorhanden. Was tun? Einen zusätzlichen Ferientag beziehen und spontan beim Arbeitgeber anrufen? Oder einfach blau machen und eine Krankheit vortäuschen?

Wer hat noch nie mit diesem Gedanken gespielt? Die ersten zwei Tage sind in den meisten Unternehmen Karenzfrist. Man muss noch kein Arztzeugnis dem Arbeitgeber einreichen, um die Erkrankung bestätigen zu lassen. Was aber, wenn die Arbeitslust einfach nicht kommen will und das Blaumachen eine willkommene Gelegenheit ist, um  endlich wieder einmal richtig auszuschlafen und das Leben geniessen zu können?

Wer allzu oft fehlt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Arbeitnehmenden haben zwar in der Zeit der Krankheit Kündigungsschutz, im ersten Dienstjahr 30 Tage, ab dem sechsten dann die maximalen 180 Tage. Wer aber längere Zeit oder immer wieder krankheitsbedingt ausfällt, bekommt es früher oder später mit einem sogenannten Vertrauensarzt zu tun. Der Arbeitgeber nutzt diese Möglichkeit dann, wenn das vorgewiesene Arztzeugnis Zweifel hervorruft. Der Vertrauensarzt wird vom Arbeitgeber ausgewählt und geniesst daher dessen «Vertrauen», sollte aber unabhängig urteilen.

Man ist ans Haus gebunden. Selbstverständlich sollte man sich nicht draussen blicken lassen. Nichts ist dümmer, wenn Arbeitskollegen/-innen einen draussen beim Flanieren erwischen  und im schlimmsten Fall das im Geschäft breitschlagen. Dann ist man nach der ‚Genesung‘ schnell in der Personalabteilung oder bei Vorgesetzten und darf berichten.

Das Blaumachen ist eine Volkskrankheit. Sie richtet in der Wirtschaft viel Schaden an und ist auch gegenüber jenen, die ehrlich sind, nicht gerecht.

Zuviel Blaumachen kann auch zur Entlassung führen. Es fällt mit der Zeit auf und die ‚Blaumachstatistik‘ wird näher geprüft. Entweder muss man zum Vertrauensarzt oder hat  den blauen Brief in der Hand. Es lohnt sich nicht.