Feb 1

Der Lohnrechner der Unia ist kurzatmig. Es fehlt an mathematischer Kondition.

Autor: PersonalRadar

Kürzlich hat die Gewerkschaft Unia mit einem Schreiben an alle Personaldienstleister für ihren neuen Mindestlohnrechner geworben. Die Personaldienstleistungsbranche hat so einen Dienst namens ‚swisstempdata’ schon lange. Die Qualitätsunterschiede sind frappant. Kein Wunder! Schlecht kopiert wird nie wirklich gut.

Die Entwicklung des Mindestlohnrechners basiert zu guten Stücken auf der Mitarbeit des Branchenverbandes der Personaldienstleister swissstaffing. Die flächendeckende und detaillierte Analyse und Abbildung der Mindestlöhne von – allgemeinverbindlichen und nota bene nicht allgemeinverbindlichen – Gesamtarbeitsverträgen in der Schweiz war Teil des Projekts GAV Personalverleih (Gesamtarbeitsvertrag der Temporärbranche) zwischen swissstaffing und Unia. Es scheint so, wie der Verband in einem seiner Rundschreiben mitteilt, dass die Resultate wie auch Erkenntnisse dieser Arbeit nun zu grossen Teilen in die Eigenentwicklung der Gewerkschaft floss. Der Verband schreibt, dass sie von der Gewerkschaft über deren Absichten nicht informiert wurden und über die Vorgehensweise erstaunt ist.

Allerdings ist es bloss ein Sturm im Wasserglas. Das Produkt der Unia ist ohnehin nur ein flüchtiger Abklatsch der Wirklichkeit und wird den Informationsbedürfnissen der Zielgruppen kaum gerecht.

Denn in der sachlichen Tiefe geht dieser Anwendung schnell der Sauerstoff aus. Das Produkt swisstempdata wurde spezifisch für die Bedürfnisse der Personalverleiher entwickelt, da gerade die Gewerkschaften den Personalverleihern ein Regelwerk aufdrängten, das in seiner Komplexität nicht zu unterschätzen ist. Nachfolgend ein paar Fakten, die klar machen, warum der Unia-Rechner es mit den vielen Details nicht so genau nimmt:

  • Der Lohnrechner der Unia macht keine scharfen Unterschiede zwischen allgemeinverbindlichen und nicht allgemeinverbindlichen GAV. Damit wird jenen interessierten Anwendern eingeflüstert, dass weitaus mehr Mindestlöhne für Personalverleiher verbindlich sind, als das in Tat und Wahrheit der Fall ist. Auf swisstempdata werden ausschliesslich die allgemeinverbindlichen und damit für Personalverleiher massgeblichen GAV abgebildet.
  • Unia, und das ist ein sehr wesentlicher Punkt, gibt keine Garantie ab für die Rechtsgültigkeit der publizierten Daten. swisstempdata übernimmt diese Garantie. Seit bald 5 Jahren. Die Fehlerquote ist bis anhin 0. Bei dieser Datenmenge ist das nicht ganz selbstverständlich. Die Personalverleiher wird es freuen, wenn diese Gewerkschaft ihre Daten auch mit dieser Garantiegüte anbietet und sich somit den eigenen strikten Forderungen unterwirft, wie sie das mit den Personaldienstleistern zu tun pflegt.
  • Ein ganz grosse Schwäche des Unia-Rechners ist auch die Tatsache, dass dieser weder die Weiterbildungs- und Vollzugsbeiträge, noch allfällige Beiträge für den frühzeitigen Altersrücktritt, noch die je nach GAV unterschiedlichen Regelungen des Krankentaggeldes publiziert. Es wird beim Gewerkschaftsrechner alles im gleichen Kessel verwurstet. Personalverleiher sind per Gesetz dazu verpflichtet, diese Regelungen von allgemeinverbindlichen GAV einzuhalten. Die dazu nötigen Informationen finden Sie auch auf swisstempdata. Würden die Personalverleiher so schlampig rechnen, wie es die Unia mit ihrem ‚Rechner’ vormacht, würden die Gewerkschaften Zeter und Mordio schreien und die Personaldienstleister wieder in die Schamecke der Ausbeuter stellen und sie mit herben Pressemitteilungen abstrafen.
  • swisstempdata unterstützt die Personaldienstleister ausserdem mit einem moderierten Forum und einer telefonische Hotline für GAV-spezifische Anfragen.

Swisstempdata kostet Geld. Viel Geld. Die sich schnell ändernden Daten müssen eingepflegt werden, damit sie den Vorschriften, Auflagen und Gesetzen auch genügen. Die rund 70 allgemeinverbindlichen GAV werden laufend aktualisiert, verlieren ihre Allgemeingültigkeit bzw. erlangen diese wieder zurück.

Deshalb verrechnet der Verband einen kostendeckenden Beitrag für die Nutzung von swisstempdata von CHF 1‘000.- pro Jahr* für swissstaffing-Mitglieder bzw. von CHF 1‘000 .-pro Jahr zuzüglich eines Frankens pro Abfrage für Nichtmitglieder ( * mit einer Lohnsumme von bis zu 10 Mio. CHF; Firmen mit einer Lohnsumme von 10-30 Mio. CHF. bezahlen CHF 2’000 jährlich, Firmen mit einer Lohnsumme von über 30 Mio. CHF bezahlen CHF 5‘000.- pro Jahr).

Es wird die Personaldienstleistungsbranche freuen, wenn Unia Ihren Rechner korrigiert oder ihn einfach wieder abstellt. Denn auch ihre Mitglieder legen Wert auf Informationen, die sich rechnen. Die Temporärbranche hat es vorgemacht.